Corona Equity Partner AG
Grünwald
WKN: 634118
ISIN: DE0006341183
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Die Corona Equity Partner AG lädt hiermit ihre Aktionäre zu der am |
22. Januar 2016 um 11:00 Uhr |
in den Räumlichkeiten der Grünwalder Freizeitpark GmbH, Südliche Münchner Straße 35d, 82031 Grünwald |
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein. |
Tagesordnung
1. |
Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals durch die Zusammenlegung von Aktien nach §§ 222 ff. AktG zum Zwecke des Ausgleichs von Verlusten und der Einstellung eines Teils des Grundkapitals in die Kapitalrücklage nach § 266 Abs. 3 A II HGB sowie zur Ermöglichung der Einhaltung des durch § 9 Abs. 1 AktG vorgegebenen geringsten Betrages für die Ausgabe neuer Aktien im Rahmen der unter TOP 2 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung sowie über die Neufassung von § 3 der Satzung Wie unter nachfolgendem Tagesordnungspunkt 2 dargelegt wird, benötigt die Gesellschaft nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat die Zuführung neuer Finanzmittel über eine Kapitalerhöhung, um den Finanzierungsbedarf zur Fortführung der laufenden Geschäftstätigkeit zu decken, eine begebene Wandelschuldverschreibung zurückführen zu können und um die Eigenmittel der Gesellschaft zu stärken. Da der Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft im bisherigen Jahresverlauf den Wert von EUR 1,00 je Aktie deutlich unterschritten hat, würde eine Kapitalerhöhung allenfalls dann eine realistische Chance auf die Ausübung des Bezugsrechts der Aktionäre haben, wenn die neuen Aktien unter EUR 1,00 je Aktie ausgegeben würden. Die Gesellschaft darf jedoch gemäß § 9 Abs. 1 AktG neue Aktien nicht zu einem geringeren Betrag als EUR 1,00 je Aktie ausgeben, da dieser Wert dem Nennbetrag des Grundkapitals entspricht, der auf jede einzelne Stückaktie entfällt. Vorstand und Aufsichtsrat streben deshalb eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach den §§ 222 ff. AktG im Verhältnis 10:1 an, wodurch sich rechnerisch betrachtet der Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft verzehnfachen müsste. Die Gesellschaft erwartet auf dieser Basis die angestrebte Kapitalerhöhung mit der Ausgabe neuer Aktien zu einem Betrag oberhalb von EUR 1,00 je Aktie erfolgreich durchführen zu können. Bei dem vorgeschlagenen Kapitalherabsetzungsverhältnis 10 zu 1 ergäbe sich keine glatte Kapitalziffer. Damit die Kapitalherabsetzung in dem Kapitalherabsetzungsverhältnis 10 zu 1 durchgeführt werden kann, und um ein auf volle Euro lautendes Grundkapital weiterhin zu behalten, wird vorgeschlagen, das Grundkapital durch die Einziehung von fünf Aktien vorab herabzusetzen, und zwar nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG. Damit diese Einziehung ohne Beachtung von Gläubigerschutzbestimmungen durchgeführt werden kann, hat die Aktionärin Elber GmbH der Gesellschaft fünf Aktien unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Das nach der Einziehung der Aktie auf EUR 27.956.210,00 herabgesetzte Grundkapital soll sodann im Verhältnis 10 zu 1 um EUR 25.160.589,00 auf EUR 2.795.621,00 herabgesetzt werden. Die Herabsetzung erfolgt dadurch, dass jeweils zehn Aktien zu einer Aktie zusammengelegt werden. Nach Verrechnung mit dem Bilanzverlust soll der verbleibende Betrag des freiwerdenden Grundkapitals in die Kapitalrücklage eingestellt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
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2. |
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen mit mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre Nach mehreren für die Gesellschaft wirtschaftlich schwierigen Jahren sehen Vorstand und Aufsichtsrat eine Erhöhung des Eigenkapitals der Gesellschaft durch eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen als notwendig an, um den Finanzierungsbedarf zur Fortführung der laufenden Geschäftstätigkeit zu decken, eine begebene Wandelschuldverschreibung zurückführen zu können und um die Eigenmittel der Gesellschaft zu stärken. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:
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3. |
Beschlussfassung über Änderungen der Firmierung der Gesellschaft und die entsprechende Änderung der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Die Firmierung der Gesellschaft wird in
geändert und § 1 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu gefasst:
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4. |
Beschlussfassung über die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft und die entsprechende Änderung der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Der Sitz der Gesellschaft wird von Grünwald nach Leipzig verlegt und § 1 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu gefasst:
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Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 19 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung in englischer oder deutscher Sprache in Textform angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Zum Nachweis genügt eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 1. Januar 2016, 0:00 Uhr (Nachweisstichtag) zu beziehen. Der Nachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 15. Januar 2016, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:
AEB AG Sautterweg 5 70565 Stuttgart Fax 0711/715 90 99 E-Mail: hv@aeb-ag.de |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung wird mit den Eintrittskarten übersandt und findet sich auch unter der Internetadresse www.corona-ag.de unter dem Link „Hauptversammlung“. Gerne übermitteln wir auf Verlangen in Textform jeder stimmberechtigten Person ein Vollmachtsformular. Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Ein- und Ausgangskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an eine der folgenden Adressen der Gesellschaft:
Corona Equity Partner AG Kaiser-Ludwig-Str. 36, 82031 Grünwald Telefax: +49 (89) 64 91 36 35-35 Via E-Mail an: info@corona-ag.de |
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die speziellen Bestimmungen in § 135 AktG, insbesondere bezüglich der Form der Erteilung der Vollmacht. Bitte beachten Sie auch die von den Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und anderen gleichgestellten Personen und Institutionen insoweit gegebenenfalls vorgegebenen Regelungen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären:
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:
Corona Equity Partner AG Kaiser-Ludwig-Str. 36, 82031 Grünwald Telefax: +49 (89) 64 91 36 35-35 Via E-Mail an: info@corona-ag.de |
Fristgerecht unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG den anderen Aktionären im Internet unter der Adresse http://www.corona-ag.de unverzüglich zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der angegebenen Internetadresse veröffentlicht.
Grünwald, im Dezember 2015
Corona Equity Partner AG
Der Vorstand
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