Der Prozess am Oberlandesgericht Bamberg gegen AstraZeneca wegen eines mutmaßlichen Impfschadens wird fortgesetzt. Eine Frau aus Hof, die nach einer Impfung mit dem AstraZeneca-Vakzin „Vaxzevria“ eine Darmvenenthrombose erlitt, klagt auf Schadenersatz. Das Gericht prüft, ob AstraZeneca ausreichend über Risiken informiert hat, insbesondere bezüglich der Darmvenenthrombose. Zusätzlich fordert die Klägerin über eine Auskunftsklage die Offenlegung aller bekannten Risiken und Nebenwirkungen. Das Gericht entscheidet heute über die Auskunftspflicht des Konzerns. Die Schadenersatzforderung der Klägerin beläuft sich auf insgesamt bis zu 867.200 Euro.
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