Rumäniens Verfassungsgericht hat heute die seit 2020 geltende Verordnung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Räumen für verfassungswidrig erklärt. Daraus folgt, dass alle Bußgelder, die bisher für die Verletzung der Maskenpflicht verhängt wurden, ungültig sind.
Das Gericht beanstandete nicht die Maskenpflicht als solche, sondern einen Formfehler bei der Verabschiedung der Verordnung. Die Regierung habe es unterlassen, vorher vorschriftsmäßig ein Gutachten des Legislativen Rats einzuholen, der Regierung und Parlament berät.
Gesundheitsminister Alexandru Rafila erwägt ohnehin eine Abschaffung der Maskenpflicht Anfang März, sollte der seit zehn Tagen sinkende Trend der Inzidenzzahlen andauern. Zuletzt lag die 7-Tage-Inzidenz der Neuansteckungen in Rumänien bei 839 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Nur 41,5 Prozent der Rumänen sind zweifach geimpft, 8,2 Prozent haben auch eine Booster-Dosis erhalten. Damit gehört Rumänien zu den Schlusslichtern in Europa.
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Italiens Tourismusminister Massimo Garavaglia macht Druck auf die Regierung, die 3-G-Pflicht in Italien mit April abzuschaffen. Dabei solle sich Italien an Spanien und Frankreich ein Beispiel nehmen, sagte er zur Tageszeitung „La Repubblica“ (Dienstag-Ausgabe).
„Die Durchimpfungsrate in Italien ist sehr hoch, wir müssen uns an andere Länder anpassen, um keine Marktanteile im Tourismus zu verlieren“, sagte Garavaglia. Die Testpflicht für Einreisende müsse überdacht werden.
„Der Tourismussektor lebt von Planung. Die Betreiber müssen die Bedingungen, unter denen sie arbeiten müssen, im Voraus kennen. Für den Sommer sind die Aussichten gut, es gibt bereits interessante Zahlen, aber für Ostern hängt es von den Entscheidungen ab, die jetzt getroffen werden“, warnte der Minister.
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