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geralt (CC0), Pixabay
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Die Spitzen von Union und SPD beraten heute über die Lage in der Corona-Krise und mögliche weitere Hilfsmaßnahmen.

Im Mittelpunkt des Treffens mit Kanzlerin Merkel stehen die Forderungen nach einer Anhebung des Kurzarbeitergeldes. Zudem soll es um Steuerhilfen für die Gastronomie gehen. Auch die finanzielle Situation der Kommunen und Hilfen für Studenten könnten Thema sein.

Das Treffen war lange vor der Corona-Krise angesetzt worden. Ursprünglich sollte die SPD dabei beraten, ob sie die Koalition noch fortsetzen will.

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RKI: 2237 neue Corona-Fälle

In Deutschland ist die Zahl der gemeldeten Corona-Infektionen laut Robert-Koch-Institut (RKI) binnen eines Tages um 2237 auf 145.694 gestiegen.

Zudem seien 281 weitere Menschen gestorben, die Zahl der Toten liegt damit bei 4879. Etwa 99.400 seien inzwischen genesen, das sei ein Plus von 4200 im Vergleich zum Vortag.

Zu Wochenbeginn waren erste Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in Kraft getreten. Kleine und mittlere Geschäfte mit einer Fläche bis 800 Quadratmeter dürfen wieder öffnen.

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Bundestag befasst sich mit Corona

Der Bundestag kommt heute zu einer auf zwei Tage verkürzten Sitzungswoche zusammen. Dabei wird erneut die Corona-Krise im Vordergrund stehen.

So stellen sich Gesundheitsminister Spahn und Verkehrsminister Scheuer am  Nachmittag bei einer Regierungsbefragung den Fragen der Abgeordneten.

Daneben soll es etwa um Hilfen für Eltern, Mieter, Kurzarbeiter, Veranstalter, Medien, Wissenschaft und Studierende gehen. Weitere Themen werden die Förderung beruflicher Weiterbildung und die europäische Flüchtlingspolitik sein.

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Grüne fordern „Corona-Kindergeld“

Die Grünen fordern ein „Corona-Elterngeld“ für Väter und Mütter, die von Kita- oder Schulschließungen betroffen  sind.

Die Lohnersatzleistung solle während der gesamten Zeit des Betreuungsnotstands gezahlt werden, heißt es in Bericht der Zeitung „Die Welt“ in einem  Antrag der Grünen-Bundestagsfraktion.

Derzeit können Eltern maximal sechs Wochen lang in Höhe von maximal 67 Prozent ihres Einkommens entschädigt werden, wenn sie die Betreuung nicht anderweitig organisieren können.

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