Eher durch Zufall haben wir einen Artikel gefunden, der sich mit einer Sammelklage in Österreich befasst. Dies in Sachen Corona-Haftung (siehe auch Link unten im Artikel).
Zitat:
Österreichische Verbraucherschützer wollen für Coronavirus-Opfer im Zusammenhang mit dem Skiort Ischgl eine Sammelklage gegen die Republik Österreich einbringen. Außerdem ist eine Reihe von Klagen gegen Hoteliers der Tiroler Tourismusgemeinde geplant, kündigte der Verbraucherschutzverein (VSV) an.
Zitat Ende
Nun hat uns natürlich einmal interessiert, ob sich deutsche Urlauber dieser Sammelklage anschließen können. Ja, sagt Rechtsanwalt Reime aus Bautzen, können Sie. Ich kann nur jedem den Rat geben, der zu diesem Zeitpunkt in Ischgl in Urlaub war, sich dieser Sammelklage anzuschließen.
Das organisieren wir derzeit für unsere Mandanten. Bedenken muss man aber, dass hier dann bei einer Entscheidung das Recht Österreichs gilt. Jenes Recht ist aber in wesentlichen Punkten dem Deutschen Recht vergleichbar.
Solche Klagen lohnen sich aus meiner Sicht immer, wenn man Einbußen hatte. Konkret geht es hierbei um den März 2020.
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