Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht BCBS hat am 3. November einen Bericht an die G20 veröffentlicht, der sich mit der fortschreitenden Implementierung von Basel III sowie dem Einfluss von COVID-19 auf das Rahmenwerk befasst.
Im Hinblick auf das G20-Treffen am 21./22. November in Riad (Saudi-Arabien) führt der BCBS aus, am coronabedingt korrigierten Zeitplan zur Implementierung der Basel-III-Standards festhalten zu wollen (siehe „BCBS verlegt Umsetzung der Basel-III-Standards um ein Jahr“). Demnach ist das Datum, zu dem die BCBS-Mitglieder die Basel-III-Standards aus dem Dezember 2017 vollständig umsetzen sollen, der 1. Januar 2023. Die Übergangsfristen für den Output-Floor enden am 1. Januar 2028. Das Rahmenwerk über die Marktrisiken (Market-Risk Framework) und die Säule-3-Offenlegungspfichten (Pillar-3-disclosure requirements) gilt es bis 1. Januar 2023 umzusetzen.
Die seit Ausbruch der Corona-Pandemie von BCBS-Mitgliedern ergriffenen Maßnahmen verfolgten laut BCBS das vorrangige Ziel, die Fähigkeit der Banken zur Kreditvergabe zu unterstützen.
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