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Corona-Virus BCBS erhöht aufsichtliche Flexibilität seiner Mitglieder bei erwarteten Kreditverlusten

cromaconceptovisual (CC0), Pixabay
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In der Coronakrise veröffentlicht der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht BCBS seine Übergangsbestimmungen zu den Regeln, wie erwartete Kreditverluste (Expected Credit Loss – ECL) bei der Rechnungslegung zu behandeln sind. Nach Überzeugung des BCBS flexibilisiert er damit den Rahmen, in dem der Einfluss von ECL auf das Eigenkapital aufsichtsrechtlich zu berücksichtigen ist.

Darüber hinaus teilte der BCBS am 3. April mit, die global systemrelevanten Banken (Global Systemically Important Bank – G-SIBs) für das Jahr 2020 wie geplant auf der Grundlage von Daten für Ende 2019 zu bestimmen. Hingegen wird der BCBS den überarbeiteten G-SIB-Rahmen nicht schon 2021, sondern erst 2022 implementieren. Dies liefere Banken und Aufsehern zusätzliche operative Kapazitäten.

Gemeinsam mit der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden IOSCO beschloss der BCBS zudem, die letzten beiden Umsetzungsphasen des Rahmens für Einschussanforderungen für nicht zentral geclearte Derivate um jeweils ein Jahr zu verschieben.

Damit findet die letzte Durchführungsphase am 1. September 2022 statt, in der erfasste Unternehmen mit einem aggregierten durchschnittlichen Nominalbetrag (Aggregate Average Notional Amount – AANA) von nicht zentral geclearten Derivaten über 8 Milliarden Euro den Anforderungen unterliegen. Als Zwischenschritt werden ab dem 1. September 2021 Unternehmen mit einer AANA nicht zentral geclearter Derivate von mehr als 50 Milliarden Euro den Anforderungen unterliegen. BCBS und IOSCO haben eine entsprechend überarbeitete Fassung der Nachschussanforderungen veröffentlicht.

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