Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat den Finanzmarktteilnehmern am 11. März Empfehlungen im Hinblick auf die Auswirkungen des Corona-Virus auf die Finanzmärkte gegeben.
Alle Finanzmarktteilnehmer, inklusive Finanzmarktinfrastrukturen, sollen bereit sein, ihre Notfallpläne und -maßnahmen einzusetzen, um Betriebskontinuität im Einklang mit den gesetzlichen Verpflichtungen zu gewährleisten. Emittenten sollen unverzüglich ihren Pflichten gemäß Marktmissbrauchsverordnung nachkommen und alle relevanten Informationen über die Auswirkungen des Corona-Virus veröffentlichen. Sie sollen darüber hinaus die tatsächlichen und potenziellen Folgen des Corona-Virus in ihren Finanzberichten für das Jahr 2019 abbilden, sofern diese noch nicht veröffentlicht sind. Andernfalls sind sie in der Zwischenberichterstattung offenzulegen. Vermögensverwalter ruft die ESMA dazu auf, weiterhin die Anforderungen an das Risikomanagement anzuwenden und entsprechend zu handeln.
ESMA überwacht, wie sich die Finanzmärkte entwickeln und stimmt sich mit den nationalen Aufsichtsbehörden (National Competent Authorities – NCAs) weiterhin eng ab. Sie ist bereit, ihre Befugnisse zu nutzen, um die Funktionsfähigkeit der Märkte, die Finanzstabilität und den Anlegerschutz zu gewährleisten.
Am 19. März hat die ESMA eine weitere Stellungnahme veröffentlicht, die den Aufschub von Berichtspflichten bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften nach der Verordnung über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Securities Financing Transactions Regulation – SFTR) und der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR) thematisiert.
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