Corona-Virus
EZB lockert Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken vorübergehend
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 16. April ihren Beschluss verkündet, die Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken vorübergehend zu senken. Damit reagiert die EZB auf die außergewöhnliche Volatilität, die seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie auf den Finanzmärkten herrscht.
Die Maßnahme zielt darauf ab, die Prozyklizität zu glätten und die Fähigkeit der Banken zu erhalten, Marktliquidität bereitzustellen und ihre Market–Making-Tätigkeiten fortzusetzen.
Technisch betrachtet reduziert die EZB vorübergehend unter bestimmten Voraussetzungen den qualitativen Marktrisikomultiplikator, den Aufsichtsbehörden festlegen, um eine mögliche Unterschätzung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko durch die Banken auszugleichen. Durch die potenzielle Reduktion werden die Auswirkungen des quantitativen Multiplikators gemindert, der sich durch die stark gestiegene Marktvolatilität bei einigen Instituten deutlich erhöht hat.
Dieser Beschluss wird nach sechs Monaten überprüft. Die BaFin unterstützt ausdrücklich diese Vorgehensweise.
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