Es ist nicht der von der Bundesregierung erwartete und erhoffte Erfolg. Das führte wohl jetzt dazu, dass sich Bundeskanzlerin Merkel veranlasst sah, in ihrer wöchentlichen Videobotschaft nochmals an die App zu erinnern und die Bevölkerung aufzufordern, diese zu nutzen. Nun, ob das helfen wird, bleibt dahingestellt.
Zu viele Bürger sind davon überzeugt, dass diese App der Einstieg in einen Überwachungsstaat ist. Sie glauben nicht, dass es für die Programmierer dieser App kein Hintertürchen gibt, mit dem man dann Dinge tun kann, die man als Bürger eigentlich nicht will.
Auch die Verbraucherzentrale hatte im Vorfeld der App so ihre Bedenken:
Die Bundesregierung will am Dienstag die Corona-Warn-App vorstellen. Diese soll Menschen nachträglich darüber informieren, wenn sie sich in der Nähe von mit COVID-19 infizierten Personen aufgehalten haben. Die App soll helfen, Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und zu durchbrechen. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:
„Die Corona-Warn-App der Bundesregierung geht in die richtige Richtung. Die Entscheidung für eine dezentrale Datenverarbeitung erhöht den Datenschutz und minimiert die Gefahr des Datenmissbrauchs. Das Prinzip der Freiwilligkeit ist essentiell, muss nun in der Praxis aber angewendet und auch kontrolliert werden. Es darf nicht sein, dass Arbeitgeber, Restaurants oder staatliche Behörden die App-Nutzung als Zutritts-Voraussetzung definieren und damit die Freiwilligkeit schleichend zum Zwang machen.
Zu hoffen bleibt aber weiterhin, dass die App die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen wird. Auch bei der Umsetzung sind noch einige Fragen zu klären: Haben Betroffene bei positiven Kontaktmeldungen Anspruch auf einen Corona-Test? Wer übernimmt die Kosten dafür? An wen kann man sich wenden?
Wichtig ist ein gesundes Erwartungsmanagement. Es ist gut, dass es die Corona-Warn-App nun gibt. Ein Wundermittel ist sie sicher nicht. COVID-19 wird nicht per App verschwinden. Politik und Gesellschaft sollten aus den App-Daten deshalb keine voreiligen Schlüsse zur Bewertung von Ausgangsbeschränkungen, Hygienemaßnahmen oder individuellen Gesundheitszuständen ziehen.“
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