ESRB beschließt zweites Maßnahmenpaket
Der Verwaltungsrat des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (European Systemic Risk Board – ESRB) hat in einer außerordentlichen Sitzung am 27. Mai 2020 in Reaktion auf die weltweite Corona-Pandemie ein weiteres Maßnahmenpaket beschlossen.
Diese makroprudenziellen Maßnahmen sollen zusammen mit einer verstärkten Koordinierung – sowohl grenz- als auch segmentübergreifend zwischen den jeweils zuständigen Behörden – sicherstellen, dass das europäische Finanzsystem, dem durch die Pandemie ausgelösten exogenen Schock standhalten und so dazu beitragen kann, einen weiteren Einbruch des Wirtschaftswachstums und Anstieg der Arbeitslosenzahlen abzufedern.
Konkret beschloss der ESRB-Verwaltungsrat unter anderem, ein EU-weites Rahmenwerk zur Überwachung der Auswirkungen der Unterstützungsmaßnahmen auf die Finanzstabilität einzurichten. Hierdurch will der ESRB nationale Maßnahmen ergänzen und verbessern. Dies soll unter anderem durch einen intensivierten Erfahrungsaustausch und eine verstärkte Früherkennung sektor- und grenzübergreifender Herausforderungen gelingen.
Der Verwaltungsrat verabschiedete auch eine Empfehlung, Mindestanforderungen für die nationale Überwachung einzuführen und einen Rahmen für die Berichterstattung an den ESRB festzulegen. Mit dieser Empfehlung sollen derweil keine neuen Berichtspflichten für Finanzinstitute einhergehen. Vielmehr gedenkt der ESRB, sich auf die Berichte und Daten zu stützen, die ohnehin von den nationalen makroprudenziellen Aufsichtsbehörden und Mitgliedsinstitutionen, der Europäischen Zentralbank und dem Single Resolution Board, gesammelt würden.
Kommentar hinterlassen