Die Mitglieder des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht BCBS haben bei ihrer Sitzung am 10. und 16. Juni bekräftigt, den überarbeiteten Zeitplan zur Umsetzung aller Basel-III-Standards einhalten zu wollen (siehe „BCBS verlegt Umsetzung der Basel-III-Standards um ein Jahr“). Bis zum 1. Januar 2023 müssen die BCBS-Mitglieder die Basel-III-Standards aus dem Dezember 2017 umsetzen (Implementation Date).
Der Ausschuss ist der Auffassung, dass in der Corona-bedingten Stressperiode die Inanspruchnahme der Basel-III-Puffer angemessen ist. Bei der Wiederherstellung der Puffer werden die Aufsichtsbehörden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die individuelle Lage der Banken berücksichtigen und den Instituten entsprechend genügend Zeit einräumen.
Der Basel-III-Rahmen umfasst Kapitalpuffer, die über den Mindestanforderungen liegen. Diese Puffer sollen erstens sicherstellen, dass die Banken Verluste in Stresszeiten tragen können, ohne ihre Mindestanforderungen zu verletzen. Zweitens sollen sie durch Kreditvergabe an kreditwürdige Unternehmen und Haushalte dazu beitragen, auch in Krisen wie der Corona-Pandemie den Kreditfluss an die Realwirtschaft aufrecht zu erhalten.
Kommentar hinterlassen