Am Amtsgericht Karlsruhe wurden am 2. März 2017 die Insolvenzverfahren über die Cosma Deutschland AG (Az.: 30 IN 1026/16), über die Cosma Service GmbH (Az.: 10 IN 1027/16) und die Cosma Verwaltungs GmbH eröffnet (Az.: 20 IN 1028/16) eröffnet. Die Anleger können nun ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.
Anleger hatten auf die vermeintlich attraktiven Goldanlagemodelle der Cosma-Gruppe vertraut. Renditen bis zu 8 Prozent und hohe Sicherheiten waren ihnen in Verkaufsgesprächen von Vermittlern dargestellt woden. Alles Lug und Trug wie sich dann leider bereits Ende 2016 herausstellte. Die Cosma Gruppe hatten das Geld zwaar investiert, aber wohl eher in einen eigenen teuren Lebensstil als in Gold. Die Staatsanwaltschaft Mannheim teilte mit, dass sie wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt. So besteht der Verdacht, dass die Anleger bereits seit Ende 2014 mit falschen Angaben zur Sicherheit und Rendite ihrer Geldanlagen getäuscht wurden.
Anleger sollten auf jeden Fall Ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden.
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