Was bekannt ist: Momentan befinden sich bereits drei Unternehmen der Cosma-Gruppe in der Insolvenz. Das Amtsgericht Karlsruhe eröffnete am 14. Dezember 2016 die vorläufigen Insolvenzverfahren über die Cosma Deutschland AG (Az.: 101 IN 1026/16), die Cosma Service GmbH (Az.: 101 IN 1027/16) und die Cosma Verwaltungs GmbH (Az.: 101 IN 1028/16). Alleine dies bedeutet natürlich, dass hier Anlegergelder in Gefahr sind, wenn diese von der Cosma-Gruppe in eines der Unternehmen investiert worden sind. Insolvenzquoten sind dann ja meistens unterirdisch.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat allerdings nach den bisher durchgeführten Ermittlungen den Verdacht, dass seit Ende 2014 eine Vielzahl von Anlegern der Cosma-Gruppe über die tatsächliche Sicherheit und die zu erwartende Rendite des Goldanlagemodells getäuscht wurde.
Bislang konkretisierte die Staatsanwaltschaft Mannheim noch nicht, in welcher Höhe sich der mögliche Schaden bewegen könnte. Das Anlagekapital in Millionenhöhe soll aber nach dem derzeitigen Ermittlungsstand nicht im versprochenen Umfang zum Kauf von Gold verwendet worden sein. Zudem konnte bislang auch kein tragfähiges Konzept zur Erwirtschaftung der prognostizierten Renditen festgestellt werden. Letztlich haben dann natürlich genau diese Punkte zur Inhaftierung des Cosma-Chefs geführt. So lange das Ermittlungsverfahren läuft, wird man kaum Neues von der Staatsanwaltschaft hören. Anders wird das sicherlich anlässlich der Gläubigerversammlungen sein. Hier wird man zumindest etwas zur wirtschaftlichen Situation erfahren.
Kunden des Unternehmens berichten uns aktuell, dass sie derzeit wohl keinen Zugriff auf das diesen gehörige Gold haben. Das Gold wurde bei der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe hinterlegt. An dieses heranzukommen wird schwer sein, und wenn man eine Chance haben will, dann nur über einen Rechtsanwalt. Gut ist ja zumindest, dass es wohl offensichtlich Goldbestände gibt. In welchem Umfang wird man noch sehen müssen.
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