Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) begrüßt, dass die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ihre Leitlinien zu den COVID-19-Melde- und Offenlegungsanforderungen (EBA/GL/2020/07) aus Verhältnismäßigkeitsgründen zum 1. Januar 2023 aufheben wird. Den Entschluss hat die EBA in ihrem am 16. Dezember veröffentlichten Abschlussbericht zu COVID-19-Maßnahmen mitgeteilt. Diesem hatte die BaFin vorab zugestimmt.
Die letzte Meldung zum COVID-19-Meldewesen ist daher zum 31. Dezember 2022 fällig. Die einschlägigen FAQ hat die BaFin entsprechend angepasst.
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