Der deutsche Bundestag hat die Impfpflicht für das Personal in Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege beschlossen. Für das Gesetz votierten in namentlicher Abstimmung heute 571 der 689 teilnehmenden Abgeordneten. Dagegen stimmten 80 Personen, es gab 38 Enthaltungen. Anschließend stimmte auch der Bundesrat zu.
Die Neuregelung sieht eine Impfpflicht für das Personal in Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen sowie etwa in Arztpraxen vor. Zudem sollen künftig auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker vorübergehend Impfungen gegen das Coronavirus verabreichen dürfen.
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Die scheidende Regierung in Tschechien hat als eine ihrer letzten Handlungen eine CoV-Impfpflicht für alle Menschen ab einem Alter von 60 Jahren verabschiedet.
Sie tritt am 1. März 2022 in Kraft, wie aus einer heute im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung des Gesundheitsministeriums in Prag hervorgeht. Verpflichtend wird die Impfung dann auch für Gesundheits- und Pflegepersonal, Ärzte und Medizinstudenten, Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten.
Ob die Verordnung Bestand hat, muss sich erst zeigen. Vertreter der künftigen Koalition aus fünf liberalen und konservativen Parteien haben sich öffentlich gegen eine solche Verpflichtung ausgesprochen.
Von einem „Schritt ins Dunkle“ sprach der designierte Gesundheitsminister Vlastimil Valek. Er könnte die Entscheidung rückgängig machen. Die Übergabe der Regierungsgeschäfte an die Gewinner der Wahl vom Oktober dürfte noch in diesem Monat erfolgen.
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