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TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Die griechische Gesundheitsbehörde hat von gestern auf heute 21.657 CoV-Neuinfektionen registriert. Das ist mehr als doppelt soviel wie am Tag zuvor und ein neuer Negativrekord seit Beginn der Pandemie. Bisher lag die Zahl der Neuinfektionen in dem Land mit seinen rund elf Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern täglich bei 3.000 bis 5.000 Fällen.

Den sprunghaften Anstieg führen die Fachleute auf die Omikron-Variante zurück, die sich vor allem in Athen ausbreitet. Gut die Hälfte der Neuinfektionen registrierten die Behörden heute im Großraum der Hauptstadt, bei rund 70 Prozent handele es sich um Omikron, hieß es im staatlichen Fernsehen.

Der griechische Gesundheitsminister Thanos Plevris hatte bereits gestern angekündigt, dass die Maßnahmen wegen Omikron von Jänner an verschärft würden. Nun behält die Regierung sich vor, schneller zu handeln. Morgen will Regierungschef Kyriakos Mitsotakis mit dem Krisenstab tagen.

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Zur Eindämmung der Omikron-Welle hat Finnland heute seine Grenzen für ungeimpfte Reisende aus dem Ausland geschlossen. Einreisen dürfe nur noch, wer gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sei und gleichzeitig einen Negativtest vorweisen könne, teilte das Innenministerium in Helsinki mit.

Die Regelung trat bereits in der Früh in Kraft und gilt auch für EU-Bürger. Ein Sprecher der finnischen Grenzschutzbehörden bestätigte Medien, dass alle Ausländer über 16 Jahren, welche die Kriterien nicht erfüllen, an der Grenze zurückgewiesen werden.

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Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat eine rasche Reaktion der deutschen Regierung zum Triage-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts angekündigt. „Das erste Ziel muss sein, dass es erst gar nicht zu einer Triage kommt. Wenn aber doch, dann bedarf es klarer Regeln, die Menschen mit Handicaps Schutz vor Diskriminierung bieten“, schrieb Buschmann heute auf Twitter. Die Regierung werde dazu zügig einen Gesetzentwurf vorlegen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte auch mit Verweis auf die Behindertenrechtskonvention entschieden, der Bundestag müsse „unverzüglich“ Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer Triage treffen – also wenn Ärzte entscheiden müssen, wen sie angesichts knapper Ressourcen retten und wen nicht. Bei der Umsetzung habe der Gesetzgeber Spielräume.

 

 

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