Die italienischen Regionen befürchten Probleme mit der am Freitag geplanten Einführung der „3-G-Regel“ für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Daher forderten sie eine Änderung bei den Regeln zur Vergabe des „Grünen Passes“.
Nach der „3-G-Regel“ sollen Beschäftigte ab dem 15. Oktober nur mehr geimpft, genesen oder getestet an ihren Arbeitsplatz kommen dürfen. Wer daher ab Freitag keinen italienischen „Grünen Pass“ vorweisen kann, darf nicht zur Arbeit kommen, gilt als unentschuldigt abwesend und bekommt entsprechend kein Arbeitsentgelt. Sozialversicherungsbeiträge und ähnliche Leistungen werden jedoch weiter gezahlt. Die Maßnahme betrifft 23 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
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In Griechenland gibt es seit heute zahlreiche Lockerungen für Geimpfte und Genesene. Bars, Restaurants und Cafes, aber auch andere geschlossene Räumlichkeiten wie Fitnessstudios und Kinos dürfen künftig die Höchstgrenze an Gästen zulassen.
Voraussetzung ist, dass die Besucher und Besucherinnen geimpft oder nachweislich in den vergangenen sechs Monaten von einer Coronavirus-Infektion genesen sind. Abstandsregeln und Maskenpflicht fallen dann in diesen Bereichen weg.
Die Lockerungen sollen zunächst für 15 Tage gelten, dann werde der Schritt neu bewertet, berichteten griechische Medien. Die Polizei kündigte bereits an, die Nachweise von Geimpften und Genesenen streng zu kontrollieren.
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