„Es gilt jetzt, Besitzverhältnisse zu prüfen und darüber hinaus im Insolvenzverfahren eventuelle Ansprüche anzumelden!“ Die Verhältnisse rund um das Anlegerinvestment in Solaranlagen der Crassus Germanus-Gruppe sind nach Insolvenz der Muttergesellschaft komplizierter denn je, und so kann Dr. Jürgen Klass als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht nur raten, sich rechtzeitig kompetenten Beistands zu versichern!
Was ist passiert? Beraten von Vermittlern der GK Gruppe konnten Anleger seit 2010 in deutsche Photovoltaik-Anlagen investieren und diese dann als Eigentümergemeinschaft an eine Tochtergesellschaft der Crassus Germanum GmbH vermieten. Allerdings: In letzter Zeit blieben die Mietzahlungen aus, am 10. Dezember 2015 meldete das Unternehmen Konkurs am Amtsgericht Frankfurt an.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/crassus-germanum-gmbh-insolvent-moeglichkeiten-der-anleger_077068.html
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