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CREC Deutschland Fund I GmbH & Co. KG – miese Bilanz!

geralt / Pixabay
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Ja klare Aussage von uns, denn der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen der Kommanditisten hat sich innerhalb eines Jahres vervierfacht. Das, Herr Dr. Mittermaier, ist sicherlich eine ganz miese Bilanz.CREC Deutschland Fund I GmbH & Co. KG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

BILANZ

AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

35.101.857,60

36.642.227,63

I. Finanzanlagen

35.101.857,60

36.642.227,63

B. Umlaufvermögen

9.418.659,14

834.148,46

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

74.966,22

378.869,73

II. Guthaben bei Kreditinstituten

9.343.692,92

455.278,84

C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen der Kommanditisten

455.396,59

100.003,96

Summe Aktiva

44.975.913,33

37.576.380,05

PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

44.936.205,35

37.507.456,91

I. Kapitalanteile persönlich haftender Gesellschafter

0,00

0,00

II. Kapitalanteile der Kommanditisten

44.936.205,35

37.507.456,91

B. Rückstellungen

35.700,00

30.750,00

C. Verbindlichkeiten

4.007,98

38.173,14

Summe Passiva

44.975.913,33

37.576.380,05

ANHANG

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer Rechtsform und der an ihr beteiligten nicht natürlichen Person als persönlich haftende Gesellschafterin gemäß § 264a Abs. 1 HGB verpflichtet, die Vorschriften für Kapitalgesellschaften & Co. anzuwenden.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft & Co. im Sinne des § 267a Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 267 HGB auf. Sie wendet jedoch für die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung freiwillig die Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB an.

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend den Bestimmungen der §§ 266 und 275 in Verbindung mit § 264a Abs. 1 HGB.

Für die Aufstellung des Anhangs werden die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB in Anspruch genommen. Eine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts besteht nicht.

Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgte unter Beachtung der Vorschriften des § 264c Abs. 2 HGB.

Gemäß § 264c Abs. 1 HGB wurde die Bilanz um die Posten „Forderungen gegen Gesellschafter“ sowie „Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern“ erweitert.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Finanzanlagen werden gemäß § 253 Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt am Abschlussstichtag eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB. Bei Wegfall der Abschreibungsgründe wird eine Wertaufholung gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen. Bei Anteilen an Personengesellschaften und an Kapitalgesellschaften werden Kapitalrückzahlungen, wie z. B. Kapitalherabsetzungen oder Liquiditätsausschüttungen, als ergebnisneutrale Minderungen des Beteiligungsbuchwerts behandelt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie das Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen werden in ausreichender Höhe mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Eine Abzinsung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB war daher nicht vorzunehmen.

Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Finanzanlagen ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.

Die Forderungen sowie die Guthaben bei Kreditinstituten haben jeweils eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Kapitalanteile der Kommanditisten beinhalten die Hafteinlagen der Kommanditisten sowie die vertraglich vereinbarten Rücklagenkonten. Die in das Handelsregister eingetragenen Hafteinlagen der Kommanditisten betragen zum Bilanzstichtag 1.200,00 Euro.

Die Rücklagenkonten der Kommanditisten entwickeln sich wie folgt:

Euro

Stand 1. Januar 2017

37.406.256,91

Zugänge

7.199.999,97

Stand 31.Dezember 2017

44.706.256,88

Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Jahresabschluss- und Prüfungskosten für die Jahre 2016 und 2017.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen im Wesentlichen laufende Leistungsverbindlichkeiten und sind innerhalb eines Jahres fällig.

Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten (Restlaufzeiten) in dem nachstehend dargestellten Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst:

Stand 31.12.2017

Euro

Restalaufzeit bis 1 Jahr (Vorjahr)

Euro

Restaufzeit zwischen 1und 5 Jahren (Vorjahr)

Euro

Restlaufzeit mehr als 5 Jahre (Vorjahr)

Euro

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

1.157,98

1.157,98 (18.791,37)

0,00 (0,00)

0,00 (0,00)

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

2.850,00

2.850,00 (19.381,77)

0,00 (0,00)

0,00 (0,00)

4.007,98

4.007,98

0,00 (0,00)

0,00 (0,00)

I. Sonstige Angaben

Konzernabschluss

Ein Konzernabschluss ist gemäß § 293 HGB nicht aufzustellen.

Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter.

Persönlich haftende Gesellschafterin

Persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft ist die CREC Verwaltungs GmbH, München, mit einem gezeichneten Kapital von 25.000,00 Euro.

Geschäftsführung

Im Geschäftsjahr 2017 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH sowie die geschäftsführende Kommanditistin.

München, 29. November 2018

CREC Verwaltungs GmbH

Commodus Real Estate Capital GmbH

Geschäftsführung

München, den 29. November 2018

gez. Dr. Matthias Mittermeier

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 04. Februar 2019

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