Es ist ja nicht das einzige Hamburger Pfandhaus in der Geschichte, bei welchem die BaFin eine Rolle spielte und welches insolvent ging. Wir erinnern uns an Lombardium (Razzia in 2016, Anklage in 2020, Anfechtungen bis hin zum BGH in 2023). Wir haben einmal bei Fachanwalt Blazek (BEMK Rechtsanwälte) nachgefragt, ob er Parallelen sieht, insbesondere beim Vertrieb:
„Bei Lombardium ging es um stille Beteiligungen, Scheingewinne und den Vorwurf eines Schneeballsystems. Die seinerzeitige BaFin-Verfügung betraf nicht die Emittentinnen selbst, sondern bezog sich auf Teile des Geschäfts des Pfandhauses. Vorliegend geht es dem ersten Anschein nach um Anleihen, also um feste schuldrechtliche und nicht gesellschaftsvertragliche Ansprüche. Auch von einem Vorwurf in Richtung Betrug ist mir nichts bekannt, also Scheingewinnen. Dies bleibt abzuwarten, insoweit also auch das Anfechtungsrisiko, das bei Lombardium aber deutlich höher gewesen sein dürfte.
Was den Vertrieb anbelangt, sehe ich eine gewisse strukturelle Vergleichbarkeit: Er wird auch hier Ansprechpartner der Anleger sein, zunächst natürlich in Fragen des Insolvenzverfahrens (generelle Fragen, Gläubigerversammlung, Forderungsanmeldungen etc.). Einige Vertriebe werden sich insoweit auch bestimmt helfend an die Seite der Anleger stellen und dies wahrscheinlich auch in Kooperation mit Organisationen, die Anlegeranwälten nahestehen oder potenziellen gemeinsamen Gläubigervertretern. Und natürlich ist der Vertrieb haftungsrechtlich das schwächste Glied in der Kette. Der eine oder andere wird sich gegen Vorwürfe der vorvertraglichen Ausklärungspflichtverletzung wehren müssen. Das ist immer so und sollte niemanden in Panik versetzen.“
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