Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht heute einen Kurzbericht zu ihrem zwischen 2011 und 2012 gegen Credit Suisse geführten Enforcementverfahren. Gegenstand des Verfahrens war das grenzüberschreitende Geschäft der Bank mit US-Kunden vorab im Zeitraum von 2000 bis 2008. Die FINMA stellte fest, dass die Credit Suisse ihre Pflichten beim Erfassen, Begrenzen und Überwachen von Risiken im Geschäft mit US-Kunden verletzt hatte. Die Credit Suisse setzte die von der FINMA angeordneten Massnahmen um. Das Verfahren der FINMA ist abgeschlossen, und es sind keine weiteren Massnahmen gegen die Credit Suisse zu erwarten.
Heute gibt die Credit Suisse eine Vereinbarung mit dem U.S. Department of Justice (DoJ), dem Board of Governors of the Federal Reserve System und dem New York State Department of Financial Services in gleicher Angelegenheit bekannt. Die Vereinbarung mit dem DoJ sieht ein Schuldeingeständnis vor. Damit schlossen vier wichtige US-Behörden ihre Untersuchungen gegen die Credit Suisse und ihren Umgang mit US-Kunden ab. Die Bank leistete dabei Zahlungen von insgesamt 2,815 Milliarden Dollar (2,510 Milliarden Franken). In Zusammenhang mit dem durch diese Vereinbarungen abgedeckten Verhalten im grenzüberschreitenden Geschäft mit US-Kunden werden weder in der Schweiz noch in den USA und UK weitere aufsichtsrechtliche Verfahren eingeleitet, welche die Lizenzen der Credit Suisse betreffen.
Die FINMA leitete bei der Credit Suisse im Januar 2011 eine umfassende Untersuchung der Risiken aus dem Geschäft mit US-Privatkunden seit 2000 ein. Die Ergebnisse dieser Untersuchung wiesen auf aufsichtsrechtlich relevante Pflichtverletzungen hin. Daher eröffnete die FINMA im November 2011 ein Enforcementverfahren gegen die Credit Suisse. Im Vordergrund dieses Verfahrens standen insbesondere die nachfolgenden Themen:
- Die Entwicklung des Geschäftes der Credit
Suisse mit US-Kunden seit 2000;
- Die Geschäftspolitik, welche die Credit Suisse im Geschäft mit US-Kunden seit 2000 verfolgte;
- Die US-Kundenbeziehungen, insbesondere solche mit Strukturen (beispielsweise Stiftungen oder Trusts) und ob die Corporate Governance solcher Strukturen gewahrt bzw. die Regeln der Gesellschaft eingehalten wurden;
- Die von der Credit Suisse nach 2008 getroffenen Massnahmen, um die im Rahmen der Untersuchung identifizierten Risiken zu erfassen, minimieren und zu überwachen.
- Die FINMA beurteilte die Führung und Kontrolle des grenzüberschreitenden US-Finanzdienstleistungsgeschäfts auf der Basis des schweizerischen Aufsichtsrechts. Dies sieht vor, dass eine Bank jederzeit Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten und über eine angemessene Organisation, einschliesslich Risikomanagement, verfügen muss.
Credit Suisse verletzte das Organisations- und Gewährserfordernis
Die FINMA schloss das Enforcementverfahren gegen die Credit Suisse am 21. September 2012 mit einer Verfügung ab. Die Credit Suisse verletzte ihre Pflichten beim Erfassen, Begrenzen und Überwachen der mit dem US-Geschäft verbundenen Risiken und setzte sich bzw. die gesamte Finanzgruppe und ihre Mitarbeitenden in den USA unverhältnismässig hohen Rechts- und Reputationsrisiken aus. Damit verstiess die Credit Suisse nach Schweizer Aufsichtsrecht auch gegen das Erfordernis der Gewähr eines Institutes für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit. Die mit ihrem grenzüberschreitenden US-Geschäft eingegangenen Risiken in den USA materialisierten sich in der Zwischenzeit.
Credit Suisse setzt geforderte Massnahmen der FINMA um
Im Rahmen ihres Verfahrens stellte die FINMA fest, dass die Credit Suisse ihre Prozesse im Zusammenhang mit dem Geschäft mit US-Privatkunden seit 2008 bereits stark angepasst und Compliance und Risikomanagement verbessert hatte. So akzeptierte die Credit Suisse ab Ende Juli 2008 ehemalige Kunden der UBS AG z.B. nur, wenn diese ihre Vermögenswerte gegenüber den US-Steuerbehörden offenlegten.
Die FINMA ordnete an, dass die Credit Suisse den von ihr bereits Mitte 2008 beschlossenen Abbruch der Geschäftsbeziehungen mit potentiell steuerunehrlichen US-Kunden fortsetzt und beendet. Sie wies die Credit Suisse zudem an, generell ein angemessenes Compliance-, Risikomanagement- und Risikokontrollsystem in Bezug auf das grenzüberschreitende Geschäft einzurichten. Die Credit Suisse hat die von der FINMA angeordneten Massnahmen umgesetzt. Unabhängige Dritte überprüften den angeordneten Ausstieg aus dem problematischen US-Geschäft und beurteilten das von der Credit Suisse implementierte Risikomanagement- und Risikokontrollsystem als angemessen.
Die Verantwortlichen des US-Länderdesks wurden im Jahr 2011 ihrer Funktionen enthoben. Die anderen in den USA angeklagten Mitarbeitenden hatten die Credit Suisse teilweise bereits lange vor ihrer Anklage in den USA verlassen.
Credit Suisse im Fokus von US-Behörden
Nach der Beendigung des Strafverfahrens gegen die UBS AG geriet auch die Credit Suisse in den Fokus verschiedener US-Behörden. Heute nun haben drei wichtige US-Behörden ihre Untersuchungen gegen die Credit Suisse formell abgeschlossen: Das New York State Department of Financial Services, das Board of Governors of the Federal Reserve System und das U.S. Department of Justice (DoJ). Als Teil der Vereinbarung mit dem DoJ stimmte die Credit Suisse zu, sich schuldig zu bekennen (Guilty Plea). Den Abschluss eines Vergleichs mit der SEC hatte die Credit Suisse bereits am 21. Februar 2014 bekannt gemacht. Damit schlossen nun vier wichtige US-Behörden ihre Untersuchungen gegen die Credit Suisse und ihren Umgang mit US-Kunden ab. Die Bank leistete dabei Zahlungen von insgesamt 2,815 Milliarden Dollar (2,510 Milliarden Franken). In Zusammenhang mit dem durch diese Vereinbarungen abgedeckten Verhalten im grenzüberschreitenden Geschäft mit US-Kunden werden weder in der Schweiz noch in den USA und UK weitere aufsichtsrechtliche Verfahren eingeleitet, welche die Lizenzen der Credit Suisse betreffen.
Kontakt
Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch
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