Startseite Vorsicht FINMA Credit Suisse: FINMA eröffnet Verfahren zum Fall „Archegos“ und bestätigt Verfahren im Fall „Greensill“
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Credit Suisse: FINMA eröffnet Verfahren zum Fall „Archegos“ und bestätigt Verfahren im Fall „Greensill“

cegoh (CC0), Pixabay
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat nach hohen Verlusten der Credit Suisse in Zusammenhang mit einem US-Hedgefonds („Archegos“) ein Enforcementverfahren gegen die Bank eingeleitet.
Zudem informiert die FINMA, dass sie im Kontext des Falles „Greensill“ seit März 2021 ein Verfahren gegen die Bank führt. Gleichzeitig hat die FINMA zusätzlich zu den entsprechenden Massnahmen der Bank diverse risikoreduzierende Sofortmassnahmen ergriffen.

Die FINMA hat im Kontext der hohen Verluste wegen der Geschäftsbeziehung mit dem US-Hedgefonds „Archegos“ ein Enforcementverfahren gegen die Credit Suisse eröffnet. Darin wird die FINMA insbesondere Hinweise auf Mängel im Risikomanagement untersuchen. Die FINMA wird zur Aufarbeitung des Sachverhaltes einen Untersuchungsbeauftragten bei der Bank einsetzen. Zudem wird sie sich weiter mit zuständigen Behörden in Grossbritannien und in den USA austauschen.

Laufendes Verfahren im Fall „Greensill“

Bereits im März 2021 hat die FINMA ein Verfahren gegen die Credit Suisse im Kontext des Falles „Greensill“ und entsprechender Lieferkettenfinanzierungsfonds (Supply Chain Finance Funds) eröffnet. Hier ist bereits ein Untersuchungsbeauftragter eingesetzt. Im Fokus des Verfahrens gegen die Bank stehen ebenfalls Fragen des adäquaten Risikomanagements.

Die FINMA wird über den Abschluss der Enforcementverfahren informieren. Sie äussert sich während der laufenden Verfahren nicht weiter zum Inhalt. Erfahrungsgemäss nehmen solche Verfahren, insbesondere bei komplexeren internationalen Sachverhalten, mehrere Monate in Anspruch.

Diverse Sofortmassnahmen

Im Zuge der Fälle hat die FINMA über die letzten Wochen diverse Sofortmassnahmen angeordnet. Diese umfassen u.a. Massnahmen organisatorischer Natur, risikoreduzierende Massnahmen und Kapitalzuschläge sowie Kürzungen oder Sistierungen von variablen Vergütungskomponenten. Diese vorsorglichen und temporären Massnahmen ergänzen und verstärken die Schritte, welche die Bank ihrerseits eingeleitet hat.

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