Wir fördern Innovationen und Techniken, die sicherstellen, dass Profilbildung und darauf basierende Geschäftsmodelle ohne die Erhebung individualisierter personenbezogener Daten auskommen können.] Nicht-anonyme Profilbildungen müssen an enge rechtliche Grenzen und die Einwilligung der Verbraucher geknüpft werden. Unternehmen, die Scoringverfahren anwenden, werden verpflichtet, dies der zuständigen Behörde anzuzeigen. Wir werden die Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass die Verbraucherverbände datenschutzrechtliche Verstöße abmahnen und Unterlassungsklage erheben können.
Den mobilen Commerce werden wir verbraucherfreundlich ausgestalten, zum Beispiel durch transparente Darstellungsmöglichkeiten auf mobilen Endgeräten und Rückgabemöglichkeiten von Apps. Wir stärken die Rechte von Verbrauchern bei der Nutzung digitaler Güter gegenüber der Marktmacht globaler Anbieter. Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wird Anfang 2015 insbesondere im Hinblick auf die Wirksamkeit der Streitwertdeckelung bei Abmahnungen gegen Verbraucher auf Grund von urheberrechtlichen Verstößen im Internet evaluiert.
Scoredex? Scoredex ist meines Wissens nach doch ein schweizer Unternehmen und demzufolge nicht von diesen „revolutionären“ Planungen betroffen, die prinzipiell als gut zu betrachten sind.