Schade, Chance verpasst. Das muss man SPD und CDU in Berlin wohl auf den Weg geben, denn man hätte die Chance gehabt, den Missbrauch des Crowdfundings einzudämmen.
Der Gesetzgeber hat bei der Konzeption des Kleinanlegerschutzgesetzes und dem Thema Crowdfunding offensichtlich nicht daran gedacht, das Thema Crowdfunding für Immobilien nicht zuzulassen. Mit Verlaub, wer zwei Millionen Euro für Immobilien einsammelt, sollte dann auch 30.000 Euro für ein BaFin gestattetes Prospekt haben. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband wollte das Crowdfunding für Immobilien gerne prospektpflichtig sehen, aber auch er ist nun offensichtlich gescheitert. Bis zum Jahre 2019 soll, so hört man, beim Crowdfunding alles so bleiben, wie es ist.
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