Startseite Allgemeines Crowdinvesting im neuen Kleinanlegerschutzgesetz nicht genügend reglementiert!
Allgemeines

Crowdinvesting im neuen Kleinanlegerschutzgesetz nicht genügend reglementiert!

Teilen

Das ist ein Schwachpunkt des neuen Kleinanlegerschutzgesetzes, das Thema Crowdinvesting. Liebe Macher des Gesetzes, erklärt mir doch mal bitte, warum ein Produkt im Bereich Crowdinvesting, welches nur 999.999 Euro einsammelt, weniger gefährlich sein soll, als ein Produkt welches 1,2 Millionen Euro einsammelt?  Crowdinvesting bis zu dem genannten Betrag bleibt weiterhin von einer Prospektpflicht ausgeschlossen. Warum nicht eine generelle Prospektpflicht ab 50.000 Euro auch bei Crowdinvesting?

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Insolvenzverfahren über die Strohplattenwerk Müritz GmbH eröffnet

Das Amtsgericht Neubrandenburg hat im Verfahren 701 IN 615/24 die vorläufige Insolvenz...

Allgemeines

dvgeno Deutsche Vermietergenossenschaft eG ein Fall für das Bundesamt für Justiz?

Im Rahmen unserer Recherchen zum DEGP e.V. sind wir auch auf die...

Allgemeines

DEEWO Deutsche Energie- und Wohnbau eG die kritische Bilanzanalyse 2022

Die Bilanz der DEEWO Deutsche Energie- und Wohnbau eG für das Geschäftsjahr...

Allgemeines

Trump umgeht FBI-Hintergrundüberprüfungen für Kabinettskandidaten

Der designierte US-Präsident Donald Trump und sein Übergangsteam umgehen nach Berichten von...