Startseite Allgemeines Crowdinvesting im neuen Kleinanlegerschutzgesetz nicht genügend reglementiert!
Allgemeines

Crowdinvesting im neuen Kleinanlegerschutzgesetz nicht genügend reglementiert!

Teilen

Das ist ein Schwachpunkt des neuen Kleinanlegerschutzgesetzes, das Thema Crowdinvesting. Liebe Macher des Gesetzes, erklärt mir doch mal bitte, warum ein Produkt im Bereich Crowdinvesting, welches nur 999.999 Euro einsammelt, weniger gefährlich sein soll, als ein Produkt welches 1,2 Millionen Euro einsammelt?  Crowdinvesting bis zu dem genannten Betrag bleibt weiterhin von einer Prospektpflicht ausgeschlossen. Warum nicht eine generelle Prospektpflicht ab 50.000 Euro auch bei Crowdinvesting?

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Nordstrom-Familie übernimmt Kontrolle zurück: Kauf für 6,25 Milliarden Dollar

Die bekannte US-Warenhauskette Nordstrom geht wieder in den Besitz ihrer Gründungsfamilie über....

Allgemeines

Erste Bekanntmachung über den Fischfang durch Fischereibetriebe mit Fischereifahrzeugen unter Führung der Bundesflagge im Jahr 2025

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Erste Bekanntmachung über den Fischfang durch Fischereibetriebe...

Allgemeines

Elaris AG kein guter Tag für den Aktienkurs

Ja, schaut man sich den aktuellen Screenshot an, dann sehen Sie unsere...