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Crowdinvesting- richtige Forderungen der Verbraucherzentrale

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Auch wir sehen das Thema Crowdinvesting in der heutigen Form sehr kritisch, denn es ist aus unserer Sicht ganz klar ein neuer „grauer Kapitalmarkt“, hier mit staatlicher Duldung und Genehmigung. Eigentlich wollte man den Anleger durch das Kleinanlegerschutzgesetz mehr, vor allem vor dem grauen Kapitalmarkt, schützen. Mit dem Crowdinvesting tut man aus unserer Sicht genau das Gegenteil.Allein schon die Werbung, die manche Unternehmen aus dem Bereich des Crowdinvesting machen, ist aus unserer Sicht doch „eher grenzwertig“. Hier will man dem potentiellen Anleger verkaufen, „dass er direkt in Immobilien investiert“. Genau das tut er aus unserer Sicht nicht, denn im Regelfall stellt der Anleger dem Geldsucher ein Nachrangdarlehen zur Verfügung mit dem Risiko eines Totalverlustes für jeden Anleger, der sich am Crowdinvestment beteiligt.

Leider haben wir in Gesprächen mit Anlegern immer wieder festgestellt, dass Anlegern genau das eben nicht bewusst war. Was uns auch fehlt, ist, dass die einzelnen Crowdinvestingplattformen einmal Regeln/ Kriterien aufstellen, nach denen man einen Geldsucher aussucht, für den man letztlich dann Geld einwerben will. Uns ist keine Crowdinvestingplattform bekannt, die solche Kriterien ausweist auf ihrer Seite.

Natürlich, und das finden auch wir in der Redaktion, sollte jede Crowdinvesting-Plattform auch in den eigenen Reihen über einen entsprechenden Sachverstand im Immobilienbereich verfügen, um die angebotenen Projekte und die Geldsucher richtig bewerten zu können. Aus unserer Sicht gibt es derzeit nahezu keine Plattform, die das gewährleisten kann.

Natürlich sollten Crowdinvesting-Plattformen dann mit in der Haftung stehen, wenn ein Projekt, welches auf ihrer Plattform Geld eingesammelt hat, dann „verrutscht“. Natürlich nur dann, wenn man der Plattform auch ein Verschulden nachweisen kann. Alleine das Wissen, möglicherweise in der Mithaftung zu stehen, würde sicherlich für mehr Qualität bei der Auswahl der Partner bewirken.

Die EU-Kommission will europaweit einheitliche Standards für Crowdinvestment-Plattformen schaffen. Der vzbv begrüßt dieses Vorhaben. In einer Stellungnahme fordert er folgende Mindeststandards:

Betreiber von Crowdinvestment-Plattformen sollen ihre betriebswirtschaftliche Qualifikation nachweisen müssen.

Plattform-Betreiber sollen für Schäden haften, wenn sie die von Ihnen beworbenen Projekte nicht vorher ausreichend prüfen.

Betreiber sollen nur einheitliche Gebühren für die Veröffentlichtung eines Projekts verlangen dürfen – unabhängig davon, wieviel Geld zusammenkommt.

Aufsicht durch die Finanzmarkt-Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedsländer.

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