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Crowdinvesting und Crowdfunding der neue „graue Kapitalmarkt“

geralt / Pixabay
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Grauer und weißer Kapitalmarkt

Vor der Regulierungswelle der letzten Jahre gab es eine klare Trennung: es gab den eingefrorenen Markt der stark regulierten Banken und Versicherungen. Da passierte nicht mehr viel und er galt als weißer Kapitalmarkt; allerdings gab es auch den grauen Kapitalmarkt: ungeregelt, wild, mit schillernden Figuren und mal war der Kunde Sieger und mal nicht. Meistens ja nicht.

Was ist Crowdinvesting?

Schwarmfinanzierung: viele geben Geld für ein Projekt (Eiffelturm oder Freiheitsstatue oder Altersheim in Detmold). Rechtliche Regelung: nicht zu viel Geld pro Person, einige Unterlagen und ein Vermittler mit einer kleinen Genehmigung. Die Software nebst Verträgen wird am Markt fast verschenkt…

Heute herrscht das große Mischmasch – weiß ist nicht weiß – grau ist nicht grau

Oft werden wir in der Redaktion gefragt: „Warum seid ihr so negativ?“ Nun, ganz einfach, natürlich wissen auch wir, dass es überwiegend seriöse und gute Finanzprodukte auf dem Markt gibt.

Aber wir wissen eben auch, dass in der Vergangenheit viele Anleger viel Geld verloren haben, weil sie sich über das Risiko, welches sie mit dem Abschluss der Kapitalanlage persönlich eingegangen sind, eben nicht in vollem Umfang bewusst waren. Kaum einer der Anleger, der sich auch bei uns „beschwert hatte“, hatte den Prospekt zu einer Kapitalanlage dann auch wirklich gelesen.

Hätte er dies, dann wäre eine Investition möglicherweise gar nicht zustande gekommen. Wir wollen mit unserer Seite, die eigentlich nur kritisch ist, jeden Anleger dafür sensibilisieren, bevor er Geld investiert, sich das Investment genau anzuschauen, ob er das Investment überhaupt versteht.

Graumarkt Crowdinvesting

Genau das „Verstehen einer Kapitalanlage“ halten wir aber für wichtig, denn nur dann weiß man auch wirklich, was im „GAU“ (größten anzunehmenden Unfall) passieren kann – beim Crowdfunding bzw. Crowdinvesting zum Beispiel dann der Totalverlust des eingezahlten Kapitals.

Mit dem Crowdfunding und Crowdinvesting hat der Gesetzgeber einen neuen „grauen Kapitalmarkt“ geschaffen, der zwar angeblich gesetzlich geregelt ist, aber eben auch nicht, denn die BaFin – als gestattende Aufsichtsbehörde – kontrolliert hier nicht die Kapitalanlage, sondern nur die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, was die Informationen für den Kapitalanleger betreffen. Mehr nicht!

Gerade Crowdinvesting, Venture Capital für Immobilien, hat hier Marktteilnehmern dann Möglichkeiten gegeben, im Immobilienbereich Geschäfte zu machen, die ohne dieses „Geldeinsammeln von Kleinanlegern dazu gar nicht in der Lage gewesen wären“.

Man hat hiermit auch neue Wettbewerber um Immobilienprojekte geschaffen, was dann in der Konsequenz auch zu einer höheren Nachfrage im Immobilienmarkt geführt hat; möglicherweise auch zu steigenden Preisen der Immobilien.

Werbung für Produkte über Plattformen, die mitverdienen

Verwerflich finden wir aber so manche Werbung von Crowdinvestingplattformen wie EXPORO und Bergfürst zum Beispiel. Hier werden dem Kleinanleger, der sein sauer verdientes Geld investieren soll, werbliche Sicherheiten vorgespielt, deren Belastbarkeit dann doch sehr zweifelhaft ist.

Hier sehen wir zum Beispiel die Werbung mit der Absicherung im Grundbuch. Das hört sich toll an, aber liest man weiter, dann erfährt man, dass man hier zwar im Grundbuch steht über einen Treuhänder, aber an der Rangstelle nach einer finanzierenden Bank.

Nun, solche „Pseudosicherheiten“ muss man dann auch einmal überdenken, denn diese Sicherheiten sind ja dafür da, dass der Kleinanleger eigentlich abgesichert sein sollte, wenn der Emittent, der von ihm sein Geld bekommen hat, nicht mehr in der Lage sein sollte, seine eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen.

Kommt es dann aber zu einer Verwertung, würden mit den Verwertungserlösen zunächst einmal alle Forderungen des bevorrechtigten Gläubigers im Grundbuch, hier die finanzierende Bank, befriedigt. Bleibt dann noch etwas übrig, dann bekommt der Anleger etwas zurück.

Auch gibt es des Öfteren den Hinweis, dass Geschäftsführer bzw. Unternehmensinhaber Bürgschaften gegenüber den Anlegern mittels einem Treuhänder als Stellvertreter der Anleger übernehmen.

Woher wollen sie bitte wissen, was solch eine Bürgschaft für einen substantiellen Wert hat? Dazu müssten sie wissen, über welches Vermögen der Bürgschaftsgeber verfügt und welche Bürgschaften in welcher Höhe er noch eingegangen ist. Das erfährt man bei der tollen werblichen Ankündigung dann eben leider nicht.

Kritisch sehen wir auch das „Modell EXPORO“, über das wir am gestrigen Tage bereits ausführlich berichtet hatten. Hier erschaffen Kleinanleger einen neuen Marktteilnehmer, dessen geschäftliche Basis möglicherweise nahezu nur aus Venture Capital besteht und der kaum ein eigenes Risiko eingeht. Das halten wir für gefährlich. Nur wenn jemand auch eigenes privates Geld eingesetzt hat, geht er aus unserer Erfahrung nachhaltig vorsichtig mit Investitionen um.

EXPORO ist für uns mittlerweile „zu einer Großbäckerei für neue Unternehmen“ mutiert. Da fragt man sich natürlich auch, ob man das im Hause EXPORO alles so bewältigen kann, auch von der Seite „qualifiziertes Personal“ gesehen. Wir haben dort Bedenken. Wir werden dem Unternehmen EXPORO zukünftig eine eigene kritische Seite widmen.

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