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Crowdinvesting: Gesetz­geber lockert Prospekt­pflicht, ob das eine gute Idee ist?

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geralt / Pixabay
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Beim Crowdinvesting können Anleger das einzugehende Risiko eigentlich kaum abschätzen. Trotzdem lockert der Gesetz­geber die Regeln fürs Crowdinvesting ab nächsten Monat.

Genauer, voraus­sicht­lich ab dem  21. Juli 2019 dürfen Anleger dann bis zu 25.000 Euro in ein Projekt stecken, bisher sind es 10.000 Euro.

Crowdinvestinganbieter müssen künftig erst ab sechs Millionen Euro Crowdcapital einen Prospekt erstellen – bisher lag die Grenze bei 2,5 Millionen Euro.

Natürlich wird das einen weiteren „Boom“ im Crowdinvestingbereich auslösen, bei dem sich dann möglicherweise mehr unseriöse Anbieter tummeln könnten. Unternehmen, die oft bei Banken gar kein Geld mehr für ihre Projekte bekommen.

Viele der Crowdinvesting-Emittenten nutzen das Kapital, was sie über Crowdinvestingplattformen wie Bergfürst, Exporo, Zinsland, Zinsbaustein, Mezzany, Homerocket usw. einsammeln, dann auch als erforderliches Eigenkapital, welches die Banken oft zur Bedingung machen, um überhaupt über eine Gesamtfinanzierung eines Projektes nachzudenken.

Der Crowdinvestinganleger mit seinem Nachrangdarlehen steht dann natürlich am Ende „der Rückzahlungskette“, wenn solch ein Projekt dann mal schiefgeht. Zuerst kommt die Bank, wenn dann noch Geld übrig ist, dann die Anleger zum Zug, die sich über Crowdinvesting beteiligt haben.

Oft wird dann auch die „Maronde-Sicherheit“ angeboten, ein Grundbucheintrag, aber erst nach einer finanzierenden Bank. Außer einem Marketinggag ist das nichts Wirkliches an Sicherheit für den Anleger.

Nicht vergessen sollte der geneigte Anleger dann auch, dass es eben genannte Insolvenzen auch im Crowdinvestingbereich in der Realität gibt.

Die Entwickler von drei Immobilien­projekten, die Anleger über Crowdfunding-Platt­formen mitfinanziert haben, sind pleite. Im Mai meldeten die AZP Projekt Steinbach GmbH aus Frank­furt und die GPV Property Development Ltd. Nieder­lassung Deutsch­land aus Benedikt­beuren Insolvenz an.

AZP warb über die Crowdinvestingplattform Zinsland.de 2017 und 2018 Geld für zwei Projekte, die Wohn- und Geschäfts­häuser Steinbacher Terrassen in Steinbach und Nassauer Hof im hessischen Kron­berg ein. Das Unternehmen GPV 2016 über die Crowdinvestingplattform Bergfürst für ihr Z19 Stadt­haus Plus in Bernburg in Sachsen-Anhalt.

Die beteiligten Anleger dürften nun „leer“ ausgehen, was ihre investierten Gelder anbetrifft.

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