Ein ganz klares ja von uns aus der Redaktion, denn hier geht der Gedanke der Politik aus unserer Sicht in die falsche Richtung. Crowdinvestment ist nahezu immer mit dem Risiko des Totalverlustes behaftet. Noch schlimmer aber aus unserer Sicht ist, dass man auch nach dem neuen Kleinanlegerschutzgesetz erst dann einen Prospekt benötigt, wenn man mehr als 999.999 Euro einsammeln will. Erst ab einem Betrag von einer Million Euro gibt es dann eine Prospektpflicht. Macht der 1 Euro so einen großen Unterschied? Wir sagen nein, und wir sagen jedes Crowdinvestment sollte immer ein Prospekt haben. Im Markt werden jetzt schon wieder Modelle diskutiert, wie man diese Vorschriften im Gesetzestext umgehen kann.. Man könnte ja dann die 1 KG 2K 3 KG usw. machen und immer mit 999.999 Euro. Was da wohl in 2015 auf uns zukommt. Nichts Gutes könnte man erahnen. Noch ist das Gesetz zum Schutz der Kleinanleger nicht durch alle Gremien durch, insofern könnte daran sicherlich noch etwas verändert werden………… und das wäre aus Sicht unserer Redaktion wichtig. Da das Nachrangdarlehen ansonsten „reguliert“ ist, droht uns ansonsten eine Explosion der Crowdfundinginvestment Angebote………………..die keiner braucht.
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