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Cryp Trade Capital Limited? Bericht von Rechtsanwalt Wittmann von ADWUS Rechtsanwälte

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1. Informationen zu Cryp Trade Capital Ltd.

Cryp Trade Capital Ltd. wurde am 10.08.2016 als Limited in Großbritannien registriert. Die Registrierungsadresse lautet: 272 Bath Street, Glasgow, Scotland, G2 4JR. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Alicante. Der CEO heißt Vitaly Ipatov. Das Stammkapital beträgt 1 Britisches Pfund. Die Gesellschaft bewirbt ihre Leistungen unter der Internetdomain https://cryp.trade. Die Webseite macht einen ordentlichen Eindruck und ist in einer Vielzahl von Sprachen einsehbar.

Das Unternehmen hat mehrere Veranstaltungen, unter anderem auch in Deutschland durchgeführt (München, Berlin, Köln).

Cryp Trade Ltd. bietet drei Investmentpläne an:

  1. CRYPTRADE.STANDART
  2. CRYPTRADE.VIP
  3. CRYPTRADE.MEGA

Die Investpläne variieren in der Anlagesumme (50,00 Dollar bis 499,00 Dollar/10.000,00 Dollar bis 20.000,00 Dollar/5.000,00 bis 9.999,00 Dollar) sowie der Auszahlungen und der Verzinsung, die jeweils pro Tag/pro Monat sowie pro Jahr festgeschrieben sind (215,35 Prozent/361,35 Prozent/288,35 Prozent pro Jahr!).

2. Untersagungs- und Abwicklungsanordnung der BaFin

Am 4. April 2017 hat die BaFin der Cryp Trade Capital Ltd. das angeblich unerlaubt betriebene Bankgeschäft in Deutschland untersagt und deren unverzügliche Abwicklung angeordnet. Die entsprechende Untersagungs- und Abwicklungsanordnung wurde am 3. August 2017 veröffentlicht. Nach der Meinung der BaFin ist das Geschäft als Finanzkommissionsgeschäft und damit als Bankgeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes einzustufen, für welches die Cryp Trade Capital Ltd. keine Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG innehat. Der Bescheid ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung möglicherweise noch nicht rechtskräftig gewesen, war aber ab dem 4. April 2017 sofort vollziehbar.

Inwieweit sich Cryp Trade Ltd. an die Vorgaben der BaFin gehalten hat, ist nicht klar.

3. Weitere Untersagungen durch Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)

Auch die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) die weitere Durchführung der nach Ansicht der FMA konzessionspflichtigen Bankgeschäfte in Österreich untersagt. Es wurde angeordnet, dass Cryp Trade Capital Ltd. die weitere Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 1. Fall BWG nicht gestattet ist.

4. Auszahlungsstopp von Cryp Trade Capital Ltd.

Am 5. Oktober 2017 wird bekannt, dass Cryp Trade Capital Ltd. keine Auszahlungen mehr an die Anleger vornimmt. Als Gründe werden im internen Handelssystem die Probleme mit der Finanzmarktaufsicht angeführt. Genauere Erklärungen hierzu findet man nicht.

5. Büro in Alicante geschlossen

Über die Webseite hinterlässt Cryp Trade Capital Ltd. eine Adresse in Spanien, Alicante wie folgt: Avenida Alfonso X El Sabio 37.2, Alicante, España. Das Büro vor Ort wurde nach hier vorliegenden Informationen offensichtlich Ende September/Anfang Oktober geräumt und ist geschlossen.

6. Was können Anleger tun? / Kosten der anwaltlichen Tätigkeit

Bei uns hat sich bereits eine Vielzahl geschädigte Anleger gemeldet und uns mit ihrer Vertretung beauftragt.

Wir raten wegen der kapitalmarktrechtlichen Komplexität und insbesondere auch wegen des Auslandsbezugs zu einer qualifizierten anwaltlichen Vertretung, die wir gerne auch für Sie wahrnehmen. Gerade in Kapitalanlageverfahren ist es aus den Erfahrungen zurückliegender Verfahren ratsam, sich „anwaltlich koordiniert zu organisieren“, um eine bestmögliche Wahrung der Interessen zu gewährleisten.

Für eine qualifizierte Einschätzung der konkreten Angelegenheit wie auch für die Wahrnehmung der Interessen unserer Mandanten benötigen wir die hier erforderlichen Unterlagen. Dies ist zum einen der Nachweis der Einzahlung auf das Cryp Trade-Konto über ein Bitcoin oder Ethereum Wallet. Darüber hinaus benötigen wir die entsprechenden Ausdrücke aus dem Dashboard von Cryp Trade im Hinblick auf die Einlage sowie die weitere Entwicklung, das heißt weitere Einlagen, Auszahlungen, Gutschriften aus dem Affiliate-Programm, u. a.

Übersenden Sie uns – soweit Sie rechtsschutzversichert sind – bitte auch die entsprechenden Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung, bestenfalls die letzte Prämienabrechnung oder eine Kopie hiervon. Aufgrund des komplexen Sachverhaltes würden wir uns um eine Deckungszusage Ihrer Versicherung bemühen. Kosten hierfür fallen nicht an.

Darüber hinaus gilt bei einer Vertretung durch uns: Jedwede für Sie kostenauslösenden Maßnahmen werden wir selbstverständlich immer vorher mit Ihnen und mit Ihrer Rechtsschutzversicherung besprechen.

7. Über Adwus Rechtsanwälte

Adwus Rechtsanwälte wurden im Jahre 2003 als Kanzlei Wittmann & Schmitt Rechtsanwälte gegründet und im Rahmen der Expansion im Jahre 2015 in Adwus Rechtsanwälte umfirmiert.

Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit der seit 2003 bestehenden Kanzlei liegen in den Bereichen des Wirtschaftsrechts, insbesondere des Bank- und Kapitalmarktrechts. Adwus Rechtsanwälte führen auf diesen Gebieten ständig mehrere hundert Verfahren. Hierbei vertritt die Kanzlei sowohl Anleger als auch Emittenten von Kapitalanlagen. Aufgrund der umfangreichen und langjährigen Erfahrung auf diesen Tätigkeitsfeldern verfügen Adwus Rechtsanwälte über qualifizierte Sachkenntnisse und aber auch die technischen Ressourcen, sogenannte Massen- oder Sammelverfahren zu führen. Weitergehende Informationen zu allen aktuellen Fällen finden Sie auf unserer Internetpräsenz unter „Rechtsgebiete“ – „Bank- und Kapitalmarktrecht“.

Kompetenz, Expertise, faire und transparente Kosten

Wir stehen mit unserem bundesweit tätigen Unternehmen für ausgewiesene fachliche Kompetenz und langjährig erworbene Expertise und setzen uns mit Erfahrung und Leidenschaft dafür ein, Ihre Interessen und Rechte bestmöglich zu vertreten.

Adwus Rechtsanwälte sind auch am Wochenende und an Feiertagen für Sie erreichbar und stehen für faire und transparente Kosten.

 

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