CS Asset Student Living GmbHKoblenzAUFFORDERUNG ZUR STIMMABGABEbetreffend dieUNTERNEHMENSANLEIHE 2022/2024derCS ASSET STUDENT LIVING GMBH
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A. |
VORBEMERKUNGEN |
Hintergrund der Aufforderung zur Abstimmung ohne Versammlung und der Beschlussvorschläge
Die CS Asset Student Living GmbH hat im Jahr 2022 eine Unternehmensanleihe 2022/2024 (ISIN: DE000A3MQL61) im Volumen von zuerst EUR 8.000.000,00 emittiert. Der Zinssatz beträgt 8 Prozent pro Jahr. Die Anleihe hat eine Laufzeit von 2 Jahren („Anleihe 2022/2024“).
Die Emittentin entwickelt ein hochwertiges Studentenwohnheim sowie Co-Living Einheiten mit bis zu 700 Einheiten.
Ein entsprechender Bauvorbescheid für das Vorhaben liegt seit Anfang August 2023 vor, der Betreiber des Studentenwohnheims engagiert sich unverändert an dem Standort und befindet sich in der gemeinsamen Detailplanung. Aufgrund des erlangten Baurechts hat sich der Wert des Sicherungsgutes zwischenzeitlich noch weiter erhöht, so dass von einer Sicherheitenverstärkung im Vergleich zum Jahr 2022 ausgegangen werden kann.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Emittentin sind im Übrigen geordnet. Es liegt keine Überschuldung vor.
Trotz der zuvor beschriebenen grundsätzlich positiven Entwicklung spürt auch die Emittentin die negativen Auswirkungen durch den Ukraine-Krieg, die hohe Inflation sowie die gestiegenen Zinsen auf den Immobiliensektor. Neben einer Zurückhaltung der Käuferseite auf dem Immobilienmarkt ist insbesondere auch das Finanzierungsumfeld beeinträchtigt. So erschwerten strengere Anforderungen der Kreditgeber zusammen mit den stark gestiegenen Zinsen die Möglichkeit, sowohl Unternehmens- als auch Immobilien(re)finanzierungen zu erlangen.
Die Emittentin befindet sich in laufenden Verhandlungen mit diversen potentiellen Kaufinteressenten, Joint-Venture-Partnern und Finanzierungspartnern in Bezug auf das vorgenannte Vorhaben, die nach Vorliegen des Bauvorbscheids nochmals intensiviert wurden. Aufgrund der zuvor geschildeten bisherigen Markgegebenheiten nehmen diese Verhandlungen jedoch mehr Zeit in Anspruch, als in der Vergangenheit. Vor diesem Hintergrund konnte das Vorhaben bis dato noch nicht – wie geplant – rechtzeitig vor Fälligkeit der Anleihe veräußert bzw. eine Refinanzierung erlangt werden.
Die Emittentin ist nach wie vor von ihrem Vorhaben überzeugt. Auch das Feedback von der Marktseite ist weiterhin durchweg positiv. Zwischenzeitlich sind auch erste Tendenzen einer Stimmungsaufhellung auf dem Immobilienmarkt erkennbar. Sinkende Zinsen, der Abbau des Angebotsüberhangs und steigende Mieten sorgen für ein spürbar erstarkendes Interesse auf Käuferseite.
Zielstellung ist nun, kurzfristig innerhalb der nächsten Wochen bzw. wenigen Monaten entsprechende Verträge mit den bestehenden Kaufinteressenten, Joint-Venture-Partnern und Finanzierungspartnern abzuschließen.
Um diese laufenden Verkaufs- bzw. (Re-)Finanzierungsprozesse in dem sich jetzt wieder aufhellenden Marktumfeld geordnet fortsetzen bzw. abschließen zu können, und so die Liquidität zur Rückzahlung der Anleihe inkl. Zinsen gewährleisten zu können, stellen die unter Abschnitt B vorgeschlagenen Beschlüsse dringliche Maßnahmen dar.
Beschlussvorschläge
Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen schlägt die Emittentin den Anleihegläubigern der Anleihe 2022/2024 folgende Beschlüsse vor:
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Verlängerung der Laufzeit der Anleihe 2022/2024 bis zum 31.12.2024 (Endfälligkeit). |
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Erhöhung des Zinssatzes auf 16,24% p.a. (endfällig) |
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Bestellung einer neuen Grundschuld auf dem Objekt (wie in der Anleihebedingungen definiert) im Rang nach der bestehenden Grundschuld im Nominalbetrag von EUR 1.280.000. |
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Einräumung eines (Sicherungs-)Optionsrechts (unter schuldbefreiender Wirkung bei Ausübung) zum Erwerb des Objekts unter Absicherung durch eine Vormerkung. |
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Einführung von zusätzlichen außerordentlichen Kündigungsrechten für die folgenden Fälle:
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Bei Nichteinhaltung von Milestones hat jeder Anleihegläubiger das Recht einen Kaufinteressenten zu benennen, der/die gewillt ist das Objekt (wie in den Anleihebedingungen definiert) zu einem Kaufpreis mindestens in Höhe des Mindestkaufpreises zu erwerben. Die Emittentin ist sodann verpflichtet, unverzüglich das Objekt an den Kaufinteressenten zu veräußern. |
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Einführung zusätzlicher Informationspflichten, insbesondere Einführung eines monatlichen Reportings in Bezug auf den Stand der Veräußerungsbemühungen. |
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Recht zur vorzeitigen Rückzahlung nur innerhalb der verlängerten Laufzeit zu 100 % des Nennbetrags ohne Vorfälligkeit möglich; |
Die Beschlussfassung wird gemäß den Anleihebedingungen der Anleihe 2022/2024 nach Maßgabe der Bestimmungen des § 18 SchVG als Abstimmung ohne Versammlung durchgeführt.
B. |
Gegenstände der Abstimmung ohne Versammlung und Beschlussvorschläge der Emittentin |
TOP: | Beschlussfassung über die Änderung der Anleihebedingungen zur Anpassung des Zinssatzes, Verlängerung der Laufzeit, Änderung der vorzeitigen Rückzahlung und der Sonderkündigungsrechte |
Die CS Asset Student Living GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer, schlägt den Anleihegläubigern vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) |
Auf dem Deckblatt der Anleihebedingungen wird der Zinssatz von 8,00 % durch 16,24% ersetzt. |
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b) |
§ 2.1 der Anleihebedingungen wie folgt neu gefasst
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c) |
§ 3 der Anleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst: |
„ §3
Endfälligkeit; Vorzeitige Rückzahlung
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d) |
§ 6.2 der Anleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:
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e) |
§ 6.3 der Anleihebedingungen wird wie folgt neu gefasst:
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f) |
§ 8.2 der Anleihebedingungen wird um folgenden Absatz (f) und (g) ergänzt:
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g) |
§ 9.1 der Anleihebedingungen wird um folgenden Absatz (c) ergänzt:
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C. |
Rechtsgrundlage für die Abstimmung ohne Versammlung, Beschlussfähigkeit und Mehrheitserfordernis |
1. |
Gemäß § 12.1 Satz 1 der Anleihebedingungen finden die §§ 5 bis 22 des Gesetzes über die Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz („SchVG)“) auf die Schuldverschreibungen und die Anleihebedingungen Anwendung. Infolgedessen können die Anleihegläubiger Änderungen der Anleihebedingungen durch Mehrheitsbeschluss zustimmen und einen gemeinsamen Vertreter für die Wahrnehmung ihrer Rechte bestellen (§ 12.1 Satz 2 der Anleihebedingungen). |
2. |
Alle Abstimmungen gemäß dem Schuldverschreibungsgesetz werden laut § 12.2 Satz 1 der Anleihebedingungen ausschließlich im Wege der Abstimmung ohne Versammlung durchgeführt, sofern die Emittentin nicht im Einzelfall etwas Anderes entscheidet. Eine Gläubigerversammlung findet des Weiteren statt, wenn der Abstimmungsleiter diese gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 des SchVG einberuft (§ 12.2 Satz 2 der Anleihebedingungen). |
3. |
Bei der Abstimmung ohne Versammlung ist die Beschlussfähigkeit nach Maßgabe des § 18 Abs. 1 SchVG in Verbindung mit § 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG gegeben, wenn die an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmenden Anleihegläubiger mindestens die Hälfte der im Zeitpunkt der Beschlussfassung ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. |
4. |
Wenn die an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmenden Anleihegläubiger beschlussfähig sind und einem Beschlussvorschlag mit der erforderlichen Mehrheit zustimmen, hat dies insbesondere die Rechtsfolge, dass die gefassten Beschlüsse für alle Anleihegläubiger gleichermaßen verbindlich sind, auch wenn sie an der Beschlussfassung nicht oder nicht innerhalb des Abstimmungszeitraums mitgewirkt oder gegen den Beschlussvorschlag gestimmt haben. |
D. |
Verfahren der Abstimmung ohne Versammlung und Art der Abstimmung |
1. |
Die Abstimmung ohne Versammlung wird vom Abstimmungsleiter, dem Notar Christoph Wagner mit dem Amtssitz in Berlin („Abstimmungsleiter“), gemäß § 18 Abs. 2 SchVG geleitet. |
2. |
Anleihegläubiger, die an der Abstimmung teilnehmen möchten, müssen ihre Stimme im Zeitraum von 23.02.2024 um 0:00 Uhr bis 26.02.2024, um 24:00 Uhr („Abstimmungszeitraum“) in Textform (§ 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs („BGB“)) gegenüber dem Abstimmungsleiter unter der unter D.3 aufgeführten Adresse abgeben („Stimmabgabe“). Als Stimmabgabe gilt der Zugang beim Abstimmungsleiter. |
3. |
Die Stimmabgabe erfolgt per Post, Fax oder E-Mail an die folgende Adresse: |
Notar Christoph Wagner mit dem Amtssitz in Berlin
– Abstimmungsleiter –
Stichwort: „Unternehmensanleihe 2022/2024“
c/o
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung
von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Kurfürstendamm 32
10719 Berlin
Deutschland
oder fernschriftlich an die Telefax-Nummer +49 (0) 30 88 00 97-99
oder per E-Mail an: CSStudentLiving@heuking.de
(bitte nur 1x senden).
Dem Stimmabgabedokument sind folgende Unterlagen beizufügen, sofern diese Nachweise nicht bereits zuvor übermittelt worden sind:
• |
eine Vollmacht wie nachstehend unter F beschrieben, sofern der Anleihegläubiger bei der Abstimmung ohne Versammlung von einem Dritten vertreten wird. |
4. |
Zur Erleichterung und Beschleunigung der Auszählung der Stimmen werden die Anleihegläubiger gebeten, für die Stimmabgabe das Formular zu verwenden, das die CS Asset Student Living GmbH ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Stimmabgabe per Mail zur Verfügung stellt. Bitte wenden Sie sich hierzu an: CS Asset Student Living GmbH, z.Hd. Herrn Fabian Metzler, info@cs-asset.de, Tel.: +49 (0) 8321-78095-15. |
5. |
Die Wirksamkeit einer Stimmabgabe hängt aber nicht von der Verwendung dieses Formulars ab. In das Formular für die Stimmabgabe werden in angemessener Zeit auch etwaige bis dahin rechtzeitig und ordnungsgemäß gestellte Gegenanträge und/oder Ergänzungsverlangen aufgenommen. |
6. |
Das Abstimmungsergebnis wird nach dem Additionsverfahren ermittelt. Bei dem Additionsverfahren werden nur die Ja-Stimmen und die Nein-Stimmen gezählt. Berücksichtigt werden alle ordnungsgemäß im Abstimmungszeitraum abgegebenen und mit den erforderlichen Nachweisen versehenen Stimmen. |
E. |
Teilnahmeberechtigung, Stimmrechte und Nachweise, Beschlussfähigkeit, zweite Gläubigerversammlung |
1. |
Zur Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung ist jeder Inhaber von Schuldverschreibungen der Anleihe 2022/2024 berechtigt. Entscheidend ist die Inhaberschaft während des Abstimmungszeitraums. |
2. |
Die Anleihegläubiger müssen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Abstimmung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 SchVG nachweisen. Als Nachweis muss ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts oder des Clearingsystems über die Inhaberschaft des Gläubigers an den Schuldverschreibungen („besonderer Nachweis“) mit einem Sperrvermerk der Depotbank zugunsten der Zahlstelle als Hinterlegungsstelle gesendet werden. Der besondere Nachweis ist eine Bescheinigung der Depotbank des betreffenden Anleihegläubigers, die den vollen Namen und die volle Anschrift des Anleihegläubigers enthält und den Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen angibt, die dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot des Anleihegläubigers gutgeschrieben sind. Im Sinne der Anleihebedingungen bezeichnet „Depotbank“ jede Bank oder ein sonstiges anerkanntes Finanzinstitut, das berechtigt ist, das Wertpapierverwahrungsgeschäft zu betreiben und bei der/dem der Gläubiger ein Wertpapierdepot für die Schuldverschreibungen unterhält, einschließlich des Clearing Systems. Der besondere Nachweis muss sich auf den gesamten Abstimmungszeitraum beziehen. Clearing System im Sinne der Anleihebedingungen meint die Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, sowie jeden Funktionsnachfolger. Neben dem besonderen Nachweis muss zudem ein sogenannter Sperrvermerk vorgelegt werden. Der Sperrvermerk ist ein Vermerk, wonach die vom betreffenden Anleihegläubiger gehaltenen Teilschuldverschreibungen vom Tag der Absendung des besonderen Nachweises an (einschließlich) bis zum Ende des Abstimmungszeitraums (einschließlich) beim depotführenden Institut gesperrt gehalten werden. Anleihegläubiger sollten sich wegen der Ausstellung des besonderen Nachweises bzw. des Sperrvermerks mit ihrer Depotbank in Verbindung setzen. Ein Musterformular für den besonderen Nachweis stellt die CS Asset Student Living GmbH per Mail zur Verfügung stellt. Bitte wenden Sie sich hierzu an: CS Asset Student Living GmbH, z.Hd. Herrn Fabian Metzler, info@cs-asset.de, Tel.: +49 (0) 8321-78095-15. |
3. |
An der Abstimmung nimmt jeder teilnahmeberechtigte Gläubiger nach Maßgabe des von ihm gehaltenen Nennbetrags oder des rechnerischen Anteils seiner Berechtigung an den ausstehenden Schuldverschreibungen teil. Im Übrigen gilt § 6 SchVG. |
4. |
Die Abstimmung ist nur möglich, wenn die an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmenden Anleihegläubiger mindestens die Hälfte der im Zeitpunkt der Beschlussfassung ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten, ansonsten fehlt es an der Beschlussfähigkeit. |
5. |
Sofern der Abstimmungsleiter die mangelnde Beschlussfähigkeit feststellen sollte, kann er gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 SchVG eine Gläubigerversammlung zum Zweck der erneuten Beschlussfassung einberufen. Die Versammlung gilt als zweite Gläubigerversammlung im Sinne des § 15 Abs. 3 Satz 3 SchVG. |
F. |
Vertretung durch Bevollmächtigte |
1. |
Jeder Anleihegläubiger kann sich bei der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten lassen (§ 14 SchVG in Verbindung mit § 18 Abs. 1 SchVG). |
2. |
Die Vollmacht und etwaige Weisungen des Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der Textform im Sinne von § 126b BGB. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, stellt die CS Asset Student Living GmbH ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Aufforderung per Mail zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich hierzu an: Herrn Fabian Metzler, info@cs-asset.de, Tel.: +49 (0) 8321-78095-15. Wir empfehlen die Nutzung des Formulars für die Abstimmung. |
3. |
Die Vollmachtserteilung ist spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums gegenüber dem Abstimmungsleiter durch Übermittlung der Vollmachtserklärung in Textform nachzuweisen. Auch bei der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte ist der fristgerechte Nachweis der Anleihegläubigereigenschaft des Vollmachtgebers durch den besonderen Nachweis erforderlich. |
4. |
Als besonderen Service bietet die Emittentin den Anleihegläubigern an, dass sie sich durch die von der Emittentin benannten Stimmrechtsvertreter, Herrn Fabian Metzler, Mitarbeiter der Seitz Consulting GmbH, geschäftsansässig in Promenadestr. 2, 87527 Sonthofen („Stimmrechtsvertreter“), jeweils einzeln und mit dem Recht, Untervollmacht zu erteilen, in der Abstimmung ohne Versammlung vertreten lassen können. Die Vollmacht und etwaige Weisungen des Vollmachtgebers an die von der Emittentin benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform im Sinne des § 126b BGB. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht sowie die Erteilung von Weisungen an die von der Emittentin benannten Stimmrechtsvertreter verwendet werden kann, stellt die CS Asset Student Living GmbH per Mail zur Verfügung stellt. Bitte wenden Sie sich hierzu an: CS Asset Student Living GmbH, z.Hd. Herrn Fabian Metzler, info@cs-asset.de, Tel.: +49 (0) 8321-78095-15. |
Das Vollmachts- und Weisungsformular an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist an folgende Adresse zu übersenden:
Herr Fabian Metzler
– Stimmrechtsvertreter –
Stichwort: „Unternehmensanleihe 2022/2024“
c/o Seitz Consulting GmbH
Promenadestr. 2
87527 Sonthofen
Deutschland
per E-Mail an: info@cs-asset.de
G. |
Gegenanträge und Ergänzungsverlangen |
1. |
Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, zu den Beschlussgegenständen, über die nach dieser Aufforderung zur Stimmabgabe Beschluss gefasst werden soll, einen eigenen Beschlussvorschlag zu unterbreiten („Gegenantrag“). Gegenanträge sollten so rechtzeitig gestellt werden, dass sie noch vor Beginn des Abstimmungszeitraums veröffentlicht werden können. |
2. |
Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5 % der ausstehenden Schuldverschreibungen der Anleihe 2022/2024 erreichen, können innerhalb der gesetzlichen Frist verlangen, dass neue Gegenstände zur Beschlussfassung bekannt gemacht werden. („Ergänzungsantrag“). Ergänzungsanträge müssen so rechtzeitig gestellt werden, dass sie spätestens am dritten Tag vor dem ersten Tag des Abstimmungszeitraums im Bundesanzeiger veröffentlicht werden können. |
3. |
Die Ankündigung von Gegenanträgen ebenso wie Ergänzungsverlangen ist an die Adresse |
CS Asset Student Living GmbH
– Emittentin –
An der Königsbach 8
56075 Koblenz
oder per E-Mail an info@koenigsbach-quartier.com
oder
Notar Christoph Wagner mit dem Amtssitz in Berlin
– Abstimmungsleiter –
Stichwort: „Unternehmensanleihe 2022/2024“
c/o
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung
von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Kurfürstendamm 32
10719 Berlin
Deutschland
oder fernschriftlich an die Telefax-Nummer +49 (0) 30 88 00 97-99
oder per E-Mail an: CSStudentLiving@heuking.de
zu senden. Hierbei ist jeweils ein Nachweis der Gläubigereigenschaft und – im Falle eines Ergänzungsverlangens – zusätzlich ein Nachweis des 5 % – Quorums beizufügen.
H. |
Weitere Informationen und Unterlagen |
Die Anleihegläubiger erhalten weitere Informationen zu dem Fortgang des Verfahrens und Antworten auf häufig gestellte Fragen (sog. FAQs) jederzeit auf Anfrage. Bitte wenden Sie sich hierzu an: Herrn Fabian Metzler, info@cs-asset.de, Tel.: +49 (0) 8321-78095-15.
Vom Tag der Aufforderung zur Stimmabgabe an bis zum Ende des Abstimmungszeitraums stehen den Anleihegläubigern folgende Unterlagen auf Anforderung bei der CS Asset Student Living GmbH zur Verfügung (bitte wenden Sie sich hierzu an: Herrn Fabian Metzler, info@cs-asset.de, Tel.: +49 (0) 8321-78095-15):
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diese Aufforderung zur Stimmabgabe, |
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die aktuellen Anleihebedingungen der Anleihe 2022/2024, |
• |
die geänderten Anleihebedingungen der Anleihe 2022/2024 (neu) mit Vergleichsfassung zu den Änderungen, |
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das Formular für die Stimmabgabe im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung, |
• |
das Vollmachtsformular zur Erteilung von Vollmachten an Dritte, |
• |
das Vollmachtsformular zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter und |
• |
ein Formular für den besonderen Nachweis. |
Auf Verlangen eines Anleihegläubigers werden ihm Kopien der vorgenannten Unterlagen unverzüglich und kostenlos übersandt. Das Verlangen ist per Post, Fax oder E-Mail zu richten an:
Notar Christoph Wagner mit dem Amtssitz in Berlin
– Abstimmungsleiter –
Stichwort: „Unternehmensanleihe 2022/2024“
c/o
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung
von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Kurfürstendamm 32
10719 Berlin
Deutschland
oder fernschriftlich an die Telefax-Nummer +49 (0) 30 88 00 97-99
oder per E-Mail an CSStudentLiving@heuking.de
Auch der von der CS Asset Student Living GmbH mit Sitz in Berlin, Deutschland, beauftragte Notar Christoph Wagner fordert als Abstimmungsleiter die Anleihegläubiger der Anleihe 2022/2024 der CS Asset Student Living GmbH zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums von 23.02.2024 um 0:00 Uhr bis 26.02.2024 um 24:00 Uhr (eingehend) in Textform (§ 126 b BGB) gegenüber dem Abstimmungsleiter entsprechend der vorstehenden Aufforderung zur Stimmabgabe auf und stellt die unter Ziffer B der Aufforderung zur Stimmabgabe von der CS Asset Student Living GmbH unterbreiteten Beschlussvorschläge zur Abstimmung.
Hinweise zum Datenschutz
Seit dem 25. Mai 2018 gilt europaweit die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung bzw. DSGVO). Der Schutz der personenbezogenen Daten der Anleihegläubiger und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für die The Ground Real Estate Development AG einen hohen Stellenwert. Im Rahmen der Abwicklung dieser Abstimmung ohne Versammlung werden folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet: Kontaktdaten, Anzahl der von Ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen, Informationen zu Ihrem depotführenden Institut; ggf. Daten zu einem von Ihnen benannten Vertreter. Die CS Asset Student Living GmbH verarbeitet diese Daten ausschließlich, um die gesetzlichen Pflichten (z.B. aus dem Schuldverschreibungsgesetz) zu erfüllen. Wir speichern Ihre Daten, solange dies durch gesetzliche Vorschriften (aus dem Steuerrecht und Schuldverschreibungsgesetz) vorgegeben ist. Ihre oben genannten Daten werden Herrn Notar Christoph Wagner mit dem Amtssitz in Berlin und ggf. an weitere Dienstleister, z.B. Rechtsanwälte weitergeleitet, welche bei der Organisation der anstehenden Stimmabgabe unterstützen. Wir speichern diese Daten so lange dies zur Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.
Berlin, im Februar 2024 | Berlin, im Februar 2024 |
CS Asset Student Living GmbH | Notar Christoph Wagner |
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