Nun gut, die CSSF ist von Ihrer Warnmeldung abgerückt und hat zumindest einmal einen ersten Rückzieher gemacht. Das war auch erforderlich aus unserer Sicht, alles Andere hätte sicherlich sonst zu Aktionen geführt wo man aus dem Thema „Veröffentlichung von Warnungen“ gar nicht herausgekommen wäre. Trotzdem schaut man sich nun den letzten Korrekturhinweis an und verfolgt den einmal zu Ende, dann fragt man sich „meinen die das wirklich ernst?“ Es geht um den Hinweis auf das Prospekt, das jeder Anleger lesen sollte bevor er diese Kapitalanlage zeichnet. Sachlich völlig korrekt, keine Frage, aber mal ehrlich meine Damen und Herren der CSSF in Luxemburg „kennen Sie einen Anleger der 497 Seiten liest?“ Ist ihr Hinweis da nicht einfach „Weltfremd“? Klar wollen Sie in solch einem Prospekt alles geregelt haben das man Ihrer Behörde nichts vorwerfen kann, aber sind 497 Seiten nich Wirklichkeitsfremd?
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