Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) stellt fest, dass virtuelle Vermögenswerte, einschließlich sogenannter virtueller Währungen, im Finanzsektor weiter an Bedeutung gewinnen. Dieser Markttrend ist auch im Zusammenhang mit Organismen für gemeinsame Anlagen (Investmentfonds) zu beobachten, die gegründet werden, um ein direktes oder indirektes Engagement in solchen virtuellen Vermögenswerten zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang erinnert die CSSF daran, dass prägnante Antworten auf die wichtigsten praktischen Fragen, mit denen Marktteilnehmer der Fondsbranche konfrontiert sind, in den FAQ der CSSF – Virtuelle Vermögenswerte (OGA) enthalten sind. Dieses Dokument enthält auch klare Leitlinien zu den Bedingungen, die von Fonds und ihren Managern (je nach Fall) bei der Investition in virtuelle Vermögenswerte einzuhalten sind.
Als integraler Bestandteil ihrer Mission informiert die CSSF die Verbraucher hiermit darüber, dass ein erhebliches Engagement in virtuellen Vermögenswerten in einigen Fällen durch Investmentfonds (und gegebenenfalls deren Manager) erzielt werden kann, die keiner behördlichen Aufsicht unterliegen. Folglich möchte die CSSF die Verbraucher darauf aufmerksam machen, dass die mit einer Anlage in virtuellen Vermögenswerten verbundenen Risiken (wie im Dokument „Warnung zu virtuellen Währungen“ beschrieben) in Verbindung mit dem Fehlen einer aufsichtsrechtlichen Aufsicht durch die CSSF über die relevanten Fonds, sollten daher von den Verbrauchern sehr sorgfältig geprüft werden, da dies möglicherweise zu einem geringeren Anlegerschutz führt.
Schließlich sollten sich Verbraucher vor einer Investition in virtuelle Vermögenswerte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Investition in Investmentfonds, mit solchen Vermögenswerten vertraut machen und eigene Nachforschungen anstellen, um die mit einer solchen Investition verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Weitere Hinweise zu den spezifischen Risiken, die mit einer Anlage in virtuelle Vermögenswerte verbunden sind, und zu den Mindestschritten, die durchgeführt werden müssen, bevor eine Anlage in virtuelle Vermögenswerte in Betracht gezogen wird, finden Sie in dem am 27. April 2022 auf der Website der CSSF veröffentlichten Kommuniqué. Diese Leitlinien zu den spezifischen Risiken, die in diesem Kommuniqué bereitgestellt werden, gelten auch in Bezug auf ein Engagement durch eine Anlage in einen Investmentfonds, der möglicherweise keiner behördlichen Aufsicht unterliegt.
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