Die CSSF empfiehlt Personen, die an Transaktionen mit Krypto-Assets über Automaten (ATM) in Luxemburg interessiert sind, vorab zu überprüfen, ob die Betreiber dieser Automaten als „Prestataire de Services d’Actifs Virtuels“ („PSAV“) bei der CSSF registriert sind. Die Liste der registrierten PSAV ist in der Anwendung „Recherche entités“ verfügbar.
Zudem erinnert die CSSF daran, dass jeder Dienstleister, der einen solchen Automaten in Luxemburg betreiben möchte, sich vorher bei der CSSF als PSAV registrieren muss. Weitere Informationen zum Registrierungsverfahren sind auf der Website der CSSF verfügbar (Registrierung als Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte (PSAV)).
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