Um die Folgen aus Cum/Cum-Geschäften besser einschätzen zu können, hat die BaFin mit Unterstützung der Deutschen Bundesbank heute eine erneute Abfrage gestartet. Sie richtet sich an alle deutschen Kreditinstitute und ausgewählte Wertpapierinstitute. Die Abfrage soll vor allem Aufschluss über den Kreis der betroffenen Institute und die Höhe der finanziellen Belastungen geben.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte am 9. Juli 2021 ein Schreiben mit einer geänderten Verwaltungspraxis zur Behandlung steuerlicher Sachverhalte im Zusammenhang mit Cum/Cum-Geschäften veröffentlicht. Es ersetzt das BMF-Schreiben vom Juli 2017, das erstmals klare Kriterien für den Umgang der Finanzverwaltung mit derartigen Geschäften umfasste.
Die mit dem neuen Schreiben geänderte Verwaltungsauffassung führt dazu, dass die Aufsicht die Folgen für die Institute neu beurteilen muss.
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