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Cum-Ex-Geschäfte Prozess

AJEL (CC0), Pixabay
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Im Zentrum eines hochkarätigen Falles von Steuerhinterziehung, der die deutsche Justiz beschäftigt, stehen zwei Beschuldigte, gegen die die Staatsanwaltschaft München I Anklage erhoben hat. Es geht um den immensen Betrag von 343 Millionen Euro, der dem Fiskus durch sogenannte Cum-Ex-Geschäfte vorenthalten wurde. Diese Transaktionen, die nun Gegenstand gerichtlicher Untersuchungen sind, waren lange Zeit ein Dorn im Auge der Steuerbehörden.

Cum-Ex-Geschäfte, eine komplexe Finanzstrategie, die mittlerweile als illegal eingestuft wurde, funktionieren durch ein systematisches Ausnutzen der steuerrechtlichen Behandlung von Aktiendividenden. Im Wesentlichen bezieht sich der Begriff „Cum-Ex“ auf den Handel von Aktien rund um den Zeitpunkt der Dividendenausschüttung – „cum“ (mit) Dividendenanspruch und „ex“ (ohne) Dividendenanspruch. Investoren und Banken handelten diese Aktien gezielt zu diesem Zeitpunkt, um eine Mehrfacherstattung der Kapitalertragsteuern zu erhalten, obwohl die Steuer tatsächlich nur einmal oder gar nicht abgeführt wurde. Diese Praxis führte zu unrechtmäßigen Steuererstattungen und brachte den beteiligten Parteien unverdiente Gewinne ein, während der Staatshaushalt signifikante Einbußen zu verzeichnen hatte.

Die beiden Angeklagten stehen im Verdacht, genau diese Art von Transaktionen durchgeführt zu haben, indem sie Kapitalertragssteuern für eine Münchner Firmengruppe zurückforderten, die nie an das Finanzamt abgeführt worden waren. Die Summen sind gewaltig: Über 900 Millionen Aktien wurden gehandelt, und die beiden sollen dafür individuelle Provisionen von circa 16 Millionen Euro kassiert haben.

Die strafrechtlichen Ermittlungen zu diesen Geschäften laufen bereits seit 2013 und haben ein enormes Ausmaß erreicht, was sich in der beachtlichen Anzahl von 229 Aktenbänden widerspiegelt. Diese Art der Steuerhinterziehung ist kein Einzelfall, sondern war Teil einer weit verbreiteten Praxis, die Banken und Finanzinstitutionen in Deutschland und weltweit über Jahre hinweg verfolgten. Die Schadenssumme durch Cum-Ex-Geschäfte wird auf mindestens zehn Milliarden Euro taxiert.

Erst im Sommer 2021 setzte der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung, Cum-Ex-Deals als illegal zu deklarieren, ein juristisches Stoppschild für diese Praktiken. Seitdem gab es mehrere Prozesse gegen Beteiligte im Bankenwesen. Der aktuelle Fall unterstreicht die anhaltende juristische Aufarbeitung dieser komplexen und für den Staat kostspieligen Finanzmanöver.

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