Kurz vor dem Prozess gegen die mutmaßlich treibende Kraft hinter den Cum-Ex-Geschäften in Deutschland hat der Staat Fiskus mindestens rund 1,8 Milliarden Euro seines Schadens wieder zurückgeholt.
Das ergab eine Umfrage der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ unter den Finanzministerien der am stärksten betroffenen Bundesländer. Hanno Berger, der als Architekt der Cum-Ex-Deals zulasten der Staatskasse gilt, soll sich ab Montag vor dem Landgericht Bonn verantworten.
Bei den Cum-Ex-Geschäften prellten zahlreiche Geldhäuser den Staat um geschätzt einen zweistelligen Milliardenbetrag. Dabei nutzten sie eine damalige Gesetzeslücke. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin und her geschoben. Am Ende des Verwirrspiels erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Im Sommer 2021 stellte der Bundesgerichtshof dann klar, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu bewerten und damit strafbar sind.
Jedes Länderfinanzministerium ist selbst für die Rückforderungen zuständig. Wie viel noch aussteht, können laut FAS nicht alle Bundesländer beziffern. Allein in Hessen habe sich die Finanzverwaltung aber rund eine Milliarde Euro zurückgeholt. Das Gesamtvolumen der dort beanstandeten Cum-Ex-Fälle liege bei etwa 1,5 Milliarden. In Bayern und Hamburg wurden nach Angaben des Blattes bis dato jeweils mehr als 300 Millionen Euro, in Baden-Württemberg rund 160 Millionen zurückgefordert. Das Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen habe keine Zahl angegeben.
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