Finanzen

CumEx

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
Teilen

Die Staatsanwaltschaft Bonn hat die Warburg-Bank und einen Aktienhändler im Zusammenhang mit „Cum Ex“-Geschäften zur Rückzahlung von rund 190 Mio. Euro an die Staatskasse aufgefordert.

Justizsprecher Sebastian Buß sagte heute, es handle sich um die Umsetzung des ersten rechtskräftig gewordenen Urteils des Landgerichts Bonn in der „Cum Ex“-Affäre.

In dem im Juli 2021 vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigten Urteil war die Bank zur Rückzahlung von mehr als 176 Mio. Euro verpflichtet worden, der Aktienhändler zur Zahlung von 14 Mio. Euro, von denen er drei Millionen bereits hinterlegt hat. Die zwei angeklagten Börsenhändler wurden außerdem zu Bewährungsstrafen verurteilt. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.

Bei „Cum Ex“-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den deutschen Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Finanzen

BYD: Der chinesische Elektroauto – Gigant und Liebling der Börsen

Die Aktie des chinesischen Automobilherstellers BYD bleibt bei Börsenmedien ein beliebter Kandidat....

Finanzen

Grüner Fischer-komische Werbung-Seriöse Finanzberater | Für Investoren mit 250.000 €

Manhcmal schütteln wir auch bei uns in der Redaktiion den Koopf über...

Finanzen

GBC AG die, die ELARIS AG bewertet haben

Natürlich schaut man sich dann das Unternehmen das diese Bewertung der ELARIS...

Finanzen

ELARIS AG Pressemitteilung

Die ELARIS AG (“ELARIS”, ISIN DE000A37FT17), ein innovatives E-Mobility-Unternehmen, ist seit heute...