Die Staatsanwaltschaft Bonn hat die Warburg-Bank und einen Aktienhändler im Zusammenhang mit „Cum Ex“-Geschäften zur Rückzahlung von rund 190 Mio. Euro an die Staatskasse aufgefordert.
Justizsprecher Sebastian Buß sagte heute, es handle sich um die Umsetzung des ersten rechtskräftig gewordenen Urteils des Landgerichts Bonn in der „Cum Ex“-Affäre.
In dem im Juli 2021 vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigten Urteil war die Bank zur Rückzahlung von mehr als 176 Mio. Euro verpflichtet worden, der Aktienhändler zur Zahlung von 14 Mio. Euro, von denen er drei Millionen bereits hinterlegt hat. Die zwei angeklagten Börsenhändler wurden außerdem zu Bewährungsstrafen verurteilt. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.
Bei „Cum Ex“-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den deutschen Staat über Jahre hinweg um Geld zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.
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