CureVac AG
Tübingen
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Inhaltsverzeichnis
Bestätigungsvermerk
Rechnungslegung
Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt
Allgemeine Auftragsbedingungen
Hinweis:
Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage „Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt“ beschriebenen Bedingungen erteilt.
Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung im Bundesanzeiger verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk resp. die diesbezüglich erteilte Bescheinigung bestimmt.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die CureVac AG
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der CureVac AG, Tübingen und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019, der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der CureVac AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir nicht in die inhaltliche Prüfung einbezogen.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und |
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vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in der Anlage genannten Bestandteile des Lageberichts.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; |
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holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; |
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beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 20. Juli 2020
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Maurer, Wirtschaftsprüfer
Filev, Wirtschaftsprüfer
Gesamtergebnisrechnung
Für die Zeiträume zum 31. Dezember, | |||
(in Tausend EUR, mit Ausnahme der Ergebnisse je Aktie) | Anhangangabe | 2018 | 2019 |
Umsatzerlöse | 3,1 | 12.871 | 17.416 |
Umsatzkosten | 3,2 | (17.744) | (27.983) |
Vertriebskosten | 3,3 | (1.085) | (1.755) |
Forschungs- und Entwicklungskosten | 3,4 | (41.722) | (43.242) |
Verwaltungskosten | 3,5 | (25.289) | (48.969) |
Sonstige betriebliche Erträge | 3,6 | 808 | 5.587 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 3,7 | (663) | (552) |
Betriebsergebnis | (72.824) | (99.498) | |
Finanzerträge | 1.968 | 833 | |
Finanzaufwendungen | (275) | (1.460) | |
Verlust vor Steuern | (71.131) | (100.125) | |
Ertragsteuern (ertrag / -aufwand) | 13 | (110) | 252 |
Periodenergebnis | (71.241) | (99.873) | |
Sonstiges Ergebnis | |||
Posten, die in Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können: | |||
Fremdwährungsanpassungen | 66 | 32 | |
Gesamtergebnis | (71.175) | (99.841) | |
Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert) | (98,05) | (137,45) |
Der nachfolgende Anhang ist ein integraler Bestandteil dieses Konzernabschlusses.
Konzernbilanz
Aktiva
31. Dezember | |||
(in Tausend EUR) Aktiva | Anhangangabe | 2018 | 2019 |
Langfristige Vermögenswerte | |||
Sachanlagen | 4 | 40.472 | 48.075 |
Immaterielle Vermögenswerte | 4 | 6.213 | 5.698 |
Nutzungsrechte | 2 | 13.611 | |
Latente Steueransprüche | 14 | 133 | |
Sonstige Vermögenswerte | 4 | 5.771 | 6.061 |
Summe langfristige Vermögenswerte | 52.589 | 73.445 | |
Kurzfristige Vermögenswerte | |||
Vorräte | 5 | 2.951 | 6.197 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3 | 5.476 | 15.690 |
Vertragsvermögenswerte | 3 | 1.382 | 1.463 |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 6 | 39.253 | 1.458 |
Geleistete Anzahlungen und sonstige Vermögenswerte | 7 | 2.628 | 1.683 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 21.380 | 30.684 | |
Summe kurzfristige Vermögenswerte | 73.070 | 57.175 | |
Bilanzsumme | 125.659 | 130.620 |
Passiva
Eigenkapital | |||
Gezeichnetes Kapital | 727 | 727 | |
Kapitalrücklagen | 447.440 | 472.396 | |
Aufgelaufene Verluste | (416.074) | (515.947) | |
Sonstiges Ergebnis | (10) | 22 | |
Summe Eigenkapital | 8 | 32.083 | (42.802) |
Langfristige Schulden | |||
Wandelbare Darlehen | 12 | 65.018 | |
Leasingverbindlichkeiten | 2 | 12.126 | |
Vertragsverbindlichkeiten | 3 | 64.583 | 66.040 |
Latente Steuerschulden | 13 | – | 1.623 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 863 | 529 | |
Summe langfristige Schulden | 65.446 | 145.336 | |
Kurzfristige Schulden | |||
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 77 | – | |
Leasingverbindlichkeiten | 2 | – | 2.004 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 10 | 10.913 | 6.475 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 11 | 11.146 | 12.015 |
Ertragsteuerschulden | 13 | 217 | 111 |
Vertragsverbindlichkeiten | 3 | 5.777 | 7.481 |
Summe kurzfristige Schulden | 28.130 | 28.086 | |
Summe Schulden | 93.576 | 173.422 | |
Bilanzsumme | 125.659 | 130.620 |
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
(in Tausend EUR) | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Aufgelaufene Verluste | Rücklage für Währungsdifferenzen | Bilanzsumme |
Stand 1. Januar 2018 | 727 | 447.438 | (345.320) | (76) | 102.769 |
Erstmalige Anwendung von IFRS 9 | – | – | (183) | – | (183) |
Erstmalige Anwendung von IFRS 15 | – | – | 670 | – | 670 |
Stand 1. Januar 2018 (angepasst) .. | 727 | 447.438 | (344.833) | (76) | 103.256 |
Nettoverlust | – | – | (71.241) | – | (71.241) |
Sonstiges Ergebnis | – | – | – | 66 | 66 |
Gesamtergebnis | – | – | (71,241) | 66 | (71.175) |
Anteilsbasierte Vergütung | – | 2 | – | – | 2 |
Stand zum 31. Dezember 2018 … | 727 | 447.440 | (416.074) | (10) | 32.083 |
Periodenergebnis | – | – | (99.873) | – | (99.873) |
Sonstiges Ergebnis | – | – | – | 32 | 32 |
Gesamtergebnis | – | – | (99.873) | 32 | (99,841) |
Eigenkapitalkomponente der Wandeldarlehen | – | 7.604 | – | – | 7.604 |
Latente Steuern auf Wandeldarlehen | – | (2.212) | – | – | (2.212) |
Anteilsbasierte Vergütung | – | 19.564 | – | – | 19.564 |
Stand zum 31. Dezember 2019 | 727 | 472.396 | (515.947) | 22 | (42.802) |
Konzern-Kapitalflussrechnung
Für die Zeiträume zum 31. Dezember, | ||
(in Tausend EUR) | 2018 | 2019 |
Betriebliche Tätigkeit | ||
Verlust vor Steuern | (71.131) | (100.125) |
Anpassungen zur Überleitung des Ergebnisses vor Steuern auf die Netto-Cashflows | ||
Finanzerträge | (1.968) | (833) |
Finanzaufwendungen | 275 | 1.460 |
Abschreibungen | 3.781 | 7.164 |
Verlust aus dem Abgang von Sachanlagen | 52 | 241 |
Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung | (4.248) | 19.564 |
Veränderungen des Nettoumlaufvermögens | ||
Abnahme / (Zunahme) aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten | (5.595) | (10.117) |
Abnahme / (Zunahme) der Vorräte | 878 | (3.246) |
Abnahme / (Zunahme) der sonstigen Vermögenswerte | (6.106) | 630 |
Erhaltene Zuwendungen der öffentlichen Hand und ähnlicher Einrichtungen | 214 | 9.304 |
(Abnahme) / Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsverbindlichkeiten | 9.402 | (9.584) |
(Abnahme) / Zunahme sonstiger Finanz- und sonstiger Verbindlichkeiten | 336 | (334) |
Gezahlte Ertragsteuern | (26) | (345) |
Erhaltene Zinsen | 15 | 81 |
Gezahlte Zinsen | 11 | (824) |
Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit | (74.110) | (86.963) |
Investitionstätigkeit | ||
Erwerb von Sachanlagen | (9.406) | (11.172) |
Erwerb immaterieller Vermögenswerte | (5.317) | (1.052) |
Erhaltene Zuwendungen für den Erwerb oder Herstellung von Vermögenswerten | – | 2.325 |
Abnahme der sonstigen finanziellen Vermögenswerten | 10.459 | 38.080 |
Cashflows aus der Investitionstätigkeit | (4.264) | 28.181 |
Finanzierungstätigkeit | ||
Zahlung für den Tilgungsanteil von Leasingverbindlichkeiten | (112) | (1.910) |
Zahlungseingänge aus der Aufnahme von Wandeldarlehen | – | 69.889 |
Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit | (112) | 67.979 |
Nettozunahme (-abnahme) von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten | (78.486) | 9.197 |
Wechselkursbedingte Änderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | ||
213 | 107 | |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Periodenanfang | 99.653 | 21.380 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Periodenende | 21.380 | 30.684 |
Konzernanhang
1. Informationen zum Unternehmen
CureVac AG, („CureVac“ oder „CV“ oder das „Unternehmen“) ist das Mutterunternehmen des CureVac-Konzerns (der „Konzern). Der eingetragene Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in der Friedrich-Miescher-Straße 15, 72076 Tübingen, in Deutschland, und das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 754041 registriert. CureVac ist ein führendes globales biopharmazeutisches Unternehmen auf dem Gebiet der mRNA-Technologie (Boten-RNA, von engl. messenger RNA) mit Schwerpunkt auf dem klinischen Stadium der Entwicklung einer neuen Klasse von transformativen Arzneimitteln mit dem Potenzial, das Leben der Menschen zu verbessern. Der Konzern wurde aus der Universität von Tübingen ausgegliedert und wird hauptsächlich von ihrem Hauptaktionär, der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG (dievini), einer auf Unternehmen im Health- und Life-Sciences-Bereich fokussierten Investmentgesellschaft finanziert.
2. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden
Dieser Konzernabschluss wurde auf Anschaffungskostenbasis unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die bei der Aufstellung dieses Konzernabschlusses angewandten wesentlichen Rechnungslegungsmethoden werden nachfolgend erläutert. Diese Rechnungslegungsmethoden wurden, sofern nicht anderweitig vermerkt, konsistent auf alle aufgeführten Geschäftsjahre angewandt.
Die Aufstellung des Abschlusses erfordert das Anstellen bestimmter Schätzungen zur Rechnungslegung. Sie erfordert vom Management auch Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden des Konzerns. Die Bereiche, die größere Ermessensspielräume oder höhere Komplexität aufweisen bzw. Bereiche, wo Annahmen und Schätzungen für die Bilanzen wesentlich sind, werden nachfolgend aufgeführt.
Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses
Der Konzernabschluss des Konzerns wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden und wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt und am 29. April 2020 vom Vorstand zur Vorlage beim Aufsichtsrat freigegeben. Die CureVac AG macht als nicht kapitalmarktorientiertes Unternehmen vom Wahlrecht nach § 315e Abs. 3 HGB Gebrauch, den Konzernabschluss nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen. Der Konzernabschluss des Konzerns wird in Euro („EUR“) dargestellt. Dies ist auch die funktionale Währung des Mutterunternehmens. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf volle tausend Euro gerundet, mit Ausnahme der Beträge je Aktie.
Angaben zum Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden
Die CureVac AG ist Tochterunternehmen der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG, Walldorf (kurz: dievini). Ob dievini einen Konzernabschluss aufstellt, entzieht sich der Kenntnis des Vorstands der CureVac AG. Ob dievini ihrerseits als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens einbezogen wird bzw. ein Konzernabschluss eines obersten Mutterunternehmens, in welcher die CureVac AG und/oder dievini einbezogen sind, aufgestellt und/oder offengelegt wird, entzieht sich ebenfalls der Kenntnis des Vorstands der CureVac AG.
Der Konzern besteht insgesamt aus drei verbundenen Unternehmen im In- und Ausland. In den Konzernabschluss sind neben der CureVac AG die CureVac Inc., Boston/USA sowie die CureVac Real Estate GmbH, Tübingen/Deutschland, an denen die CureVac AG direkt 100 % der Stimmrechte besitzt, nach den Regeln der Vollkonsolidierung einbezogen.
Bei Vorräten und Anlagevermögen, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie den Ertrags- und Aufwandsposten wurden die zwischen den einbezogenen Gesellschaften entstandenen Geschäftsvorfälle im Rahmen der Zwischenergebniseliminierung, der Schuldenkonsolidierung sowie der Aufwands- und Ertragskonsolidierung herausgerechnet.
Die Kapitalkonsolidierung für Unternehmen, die aufgrund eines (Zu-)Erwerbs erstmals konsolidiert wurden, wurde nach der Erwerbsmethode zum Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist, vorgenommen.
Dabei wird der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des Tochterunternehmens verrechnet. Das Eigenkapital wird mit dem Betrag angesetzt, der dem zum Konsolidierungszeitpunkt beizulegenden Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht.
Das Geschäftsjahr aller Konzernunternehmen entspricht dem am 31. Dezember endenden Kalenderjahr.
Währungsumrechnung
Der Konzern bestimmt die funktionale Währung für jedes Unternehmen und die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmals ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs zwischen funktionaler Währung und Fremdwährung in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden im Rahmen der Konsolidierung zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zum durchschnittlichen Wechselkurs während des Geschäftsjahres. Die im Rahmen der Konsolidierung hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst.
Erlöserfassung
Der Erlös aus dem Verkauf von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen wird erfasst, wenn der Konzern dem Kunden die Verfügungsgewalt über diese überträgt. Die Verfügungsgewalt gilt im Allgemeinen als übertragen, wenn der Kunde die Fähigkeit erhält, die Güter oder Dienstleistungen zu nutzen bzw. sämtliche verbleibenden Vorteile aus diesen zieht. Wenn der Vertrag mehr als eine Leistungsverpflichtung umfasst, dann wird die von dem Konzern erwartete Gegenleistung auf jede einzelne Leistungsverpflichtung mittels des relativen Einzelveräußerungspreises (Relative Stand-Alone Selling Price Method) aufgeteilt. Erlöse werden zu dem Gegenleistungsbetrag ausgewiesen, den der Konzern im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen erwartet. Der Konzern hat grundsätzlich festgestellt, dass er in Verkaufstransaktionen als Prinzipal auftritt, da er in der Regel die Kontrolle über die Güter und Dienstleistungen hat, bevor er die Kontrolle an den Kunden überträgt.
Der Konzern erwirtschaftet Umsatzerlöse hauptsächlich aus seinen Lizenz- und Entwicklungsverträgen mit Kooperationspartnern für die Entwicklung von mRNA-Arzneimitteln zur Behandlung bei bestimmten Krankheiten und Leiden. Diese Vereinbarungen umfassen diverse Vertragsversprechen, einschließlich (i) Lizenzen oder Optionen zur Einholung von Lizenzen für die mRNA-Technologie des Konzerns sowie (ii) Lieferungen von Produkten und (iii) Forschungs- und Entwicklungsleistungen. Solche Vereinbarungen führen zu verschiedenen Arten von Zahlungen an den Konzern, unter anderem Upfront-Zahlungen, Finanzierungsgelder für Forschungs- und Entwicklungsleistungen, Entwicklungs-, regulatorische und Meilensteinzahlungen, Lizenzgebühren und Nutzungsentgelte für Produktverkäufe, die alle jeweils zu verschiedenen Zeiten getätigt werden können. Es können Auslizenzierungsvereinbarungen mit oder ohne zusätzliche Vertragsverpflichtungen eingegangen werden.
Güter und Dienstleistungen im Rahmen von Kooperationsverträgen werden als separate Leistungsverpflichtungen ausgewiesen, wenn diese Zusagen eigenständig abgrenzbar (distinct) sind (d. h., wenn der Kunde Nutzen aus den jeweiligen Gütern oder Dienstleistungen entweder allein oder im Zusammenhang mit anderen, ihm problemlos verfügbaren Ressourcen ziehen kann und wenn diese Zusage sich von den anderen vertraglichen Zusagen eigenständig abgrenzen lässt).
Bei der Bestimmung, ob vertragliche Zusagen eigenständig abgrenzbar sind, zieht der Konzern folgende Aspekte in Betracht:
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Wird eine wesentliche Leistung bei der Integration der Waren und Dienstleistungen mit anderen Gütern und Dienstleistungen erbracht, die das Endprodukt oder die Endprodukte darstellen, die von der anderen Partei in Auftrag gegeben wurden. |
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Werden einzelne oder mehrere Güter oder Dienstleistungen durch einzelne oder mehrere der anderen in der Vereinbarung zugesagten Güter oder Dienstleistungen wesentlich modifiziert oder kundenspezifisch angepasst. |
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Besteht eine starke gegenseitige Abhängigkeit oder Wechselbeziehung zwischen den von dem Konzern zu übertragenden zugesagten Waren oder Dienstleistungen. |
Das Management bewertet aufgrund dieser Kriterien, ob die Lizenzen für geistiges Eigentum (IP-Lizenzen), die möglicherweise auch weitere Entwicklungs- und Forschungsaktivitäten im Rahmen der Bedingungen des Kooperationsvertrages beinhalten, von den nicht geleisteten Verpflichtungen an die Kooperationspartner unter Einbeziehung der maßgeblichen Fakten und Umstände jeder Vereinbarung eigenständig abgrenzbar sind. Die in dieser Bewertung berücksichtigten Faktoren umfassen die Art der IP-Lizenz, das Entwicklungsstadium der gewährten IP-Lizenz, die Forschungskapazitäten der Partner und die Verfügbarkeit der auf die mRNA-Technologie bezogenen Forschungsexpertise im allgemeinen Markt.
Wenn eine IP-Lizenz nicht als eigenständig abgrenzbar angesehen wird, dann erfasst der Konzern in der Regel Umsatzerlöse, einschließlich von Upfront-Zahlungen, die sich der Lizenz zuordnen lassen, linear. Dies spiegelt die Erbringung der Leistungen durch den Konzern bei der Erfüllung der Verpflichtung über den vertraglichen oder geschätzten Leistungszeitraum hinweg wider, üblicherweise ab dem Datum des Inkrafttretens des zugehörigen Kooperationsvertrages bis zum geschätzten Zeitpunkt des Markteintritts eines gemäß Vertrag entwickelten Produkts. Die Bestimmung des veranschlagten Markteintrittsdatums erfordert wesentliches Urteilsvermögen aufgrund der der Entwicklung innovativer pharmazeutischer Produkte innewohnenden Unsicherheit und beruht auf den mit dem Kunden erstellten, Veränderungen unterliegenden Entwicklungsplänen, klinischen Studien und den Genehmigungen der Aufsichtsbehörden. Änderungen am geschätzten Markteintrittsdatum könnten wesentliche Auswirkungen auf den Betrag und Zeitpunkt von Umsatzerlösen haben, welche der Konzern in zukünftigen Perioden erfasst.
Wenn eine IP-Lizenz als eigenständig abgrenzbar angesehen wird, dann bewertet der Konzern, ob diese dem Kunden entweder (1) das Recht auf Zugang zum geistigen Eigentum während des Lizenzzeitraums überträgt (wofür während des Lizenzzeitraums Umsatzerlöse verbucht werden) oder (2) das Recht auf Nutzung des geistigen Eigentums, wie sie zum Zeitpunkt der Lizenzgewährung besteht, überträgt (wofür der Umsatzerlös zu dem Zeitpunkt verbucht wird, an dem der Kunde die Lizenz erstmalig nutzen kann und aus ihr Vorteile zieht).
Wenn der Transaktionspreis in einem Vertrag einen variablen Betrag beinhaltet, dann schätzt der Konzern den Betrag der Gegenleistung, auf den er im Austausch gegen die Übertragung der Waren an den Kunden ein Anrecht hat. Bei Vertragsabschluss wird die variable Gegenleistung gestützt auf den wahrscheinlichsten aus der Transaktion zu erwartenden Gegenleistungsbetrag geschätzt und bleibt darauf begrenzt, bis es sehr wahrscheinlich ist, dass eine wesentliche Umsatzkorrektur in Höhe der kumulierten Umsatzerlöserfassung nicht stattfindet, wenn die zugehörige Unsicherheit hinsichtlich der variablen Gegenleistung endgültig beseitigt ist. Die geschätzte latente Vertragsverbindlichkeit wird zu jedem Stichtag aktualisiert, um aktuelle Fakten und Umstände widerzuspiegeln.
Kooperationsverträge können einem Kunden auch die Option gewähren, zusätzliche Güter oder Dienstleistungen zu erwerben. Die Wahl der Rechnungslegungsmethode für solche Optionen hängen von der Art dieser Optionen ab. Optionen gelten als wesentlich, wenn der Konzern bei Vertragsbeginn dem Risiko ausgesetzt ist, ob der Kunde sich dafür entscheidet, die Option zum Erwerb weiterer Lizenzen auszuüben. Faktoren, die bei der Bewertung, ob Optionen wesentlich sind oder nicht, in Betracht gezogen werden, beinhalten das Gesamtziel der Vereinbarung, die Vorteile, die der Kunde aus dem Vertrag ziehen könnte, ohne die Optionen auszuüben, die Kosten der Ausübung der Optionen im Verhältnis zur gesamten im Voraus gezahlten Gegenleistung und die zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen oder wirtschaftlichen Strafen, die der Kunde im Ergebnis der Optionsausübung trägt.
Produktverkäufe im Zusammenhang mit Kooperationsvereinbarungen umfassen mRNA-Produkte und werden, wenn die Produkte keine alternative Verwendung haben und der Konzern ein durchsetzbares Recht auf Zahlung hat, über einen Zeitraum verbucht. Andernfalls wird der Ertrag für Produktverkäufe zu einem bestimmten Zeitpunkt verbucht.
Eine Forderung wird erfasst, wenn die Gegenleistung unbedingt ist und für das Fälligwerden der Zahlung nur der Ablauf eines bestimmten Zeitraums erforderlich ist. Der Transaktionspreis wird anhand der maßgeblichen, vertraglich festgelegten Regelungen zur Preisbestimmung festgelegt, die zum Datum der jeweiligen Auftragserteilung durch den Kunden für diese Art von Waren oder Dienstleistungen in Kraft sind. Beträge, die vor Erfüllung der obengenannten Erfassungskriterien für den Umsatzerlös eingehen, werden als Vertragsverbindlichkeiten bilanziert.
Der Konzern weist folgende Vertragssalden aus:
• |
Vertragsvermögenswerte – Der Anspruch des Konzerns auf Gegenleistungen im Austausch gegen Waren oder Dienstleistungen, die der Konzern auf den Kunden übertragen hat, wenn dieses Recht durch etwas anderes als den Ablauf der Zeit bedingt wird |
• |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – Der Anspruch des Konzerns auf einen unbedingten Gegenleistungsbetrag (d. h. nur der Ablauf der Zeit ist für das Fälligwerden der Gegenleistung erforderlich). |
• |
Vertragsverbindlichkeiten- Verpflichtungen des Konzerns zur Übertragung von Waren und Dienstleistungen an einen Kunden, für welche der Konzern von Kunden die Gegenleistung erhalten hat (bzw. die Gegenleistung fällig ist) |
Der Konzern weist Erlöse aus Verträgen mit Kunden in Verbindung mit ihrem Kerngeschäft aus.
Alle sonstigen betrieblichen Erlöse werden als sonstige betriebliche Erträge in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.
Zuwendungen der öffentlichen Hand und ähnlicher Einrichtungen
Der Konzern erhält Zuwendungen der öffentlichen Hand und ähnlicher Einrichtungen für die aktive Teilnahme an konkreten Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Die Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und dass alle damit verbundenen Bedingungen erfüllt werden. Wenn die Zuwendungsmittel vor den entsprechend zulässigen Aufwendungen oder dem Erwerb von zulässigen Vermögenswerten eingehen, werden sie als eine Verbindlichkeit in den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag in den sonstigen betrieblichen Erträgen über den Zeitraum erfasst, über den die entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, verbucht werden. Bei Zuwendungen als Rückerstattung für einen erworbenen Vermögenswert, wird die Verbindlichkeit über einen entsprechenden Betrag, der vom Buchwert des Vermögenswerts abgezogen wird, bei der Erfassung des entsprechenden Vermögenswertes reduziert. Im Einklang mit den Zuwendungsbedingungen haben die Zuwendungsgeber im Allgemeinen das Recht, von dem Konzern geltend gemachte zulässige Aufwendungen zu überprüfen.
Finanzinstrumente
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und beim anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.
i) Finanzielle Vermögenswerte
Erstmaliger Ansatz und Bewertung
Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nach dem erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte bei der Folgebewertung entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung ihrer finanziellen Vermögenswerte ab. Der Konzern bewertet einen finanziellen Vermögenswert anfänglich zu seinem beizulegenden Zeitwert sowie im Falle eines finanziellen Vermögenswerts, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zuzüglich der Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, werden zum, gemäß IFRS 15 bestimmten, Transaktionspreis bewertet.
Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows „ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen (solely payments of principal and interest – SPPI)“ auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt.
Folgebewertung
Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in vier Kategorien klassifiziert:
• |
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente), |
• |
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte mit Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste (Schuldinstrumente), |
• |
erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte ohne Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste bei Ausbuchung (Eigenkapitalinstrumente), oder |
• |
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte. |
In den Geschäftsjahren 2019 und 2018 wurden von dem Konzern nur die folgenden finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet:
• |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
• |
Sonstige finanzielle Vermögenswerte |
• |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.
Ausbuchung
Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ggf. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird insbesondere dann ausgebucht, wenn das Recht auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert erloschen ist.
Wertminderung [von finanziellen Vermögenswerten]
Bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wird eine Wertberichtigung für erwartete Kreditausfälle (Expected Credit Loss – ECL) erfasst. Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet, abgezinst mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Die erwarteten Cashflows beinhalten die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen sind.
Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, werden ECLs in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruhen (12-Monats-ECL). Für diejenigen Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, ist eine Wertberichtigung in Höhe der über die gesamte Restlaufzeit des Instruments erwarteten Kreditverluste zu erfassen, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt (Gesamtlaufzeit-ECL).
Bei Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wendet der Konzern eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Daher verfolgt er die Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Wertberichtigung auf Grundlage der Gesamtlaufzeit-ECL.
Der Konzern geht bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall aus, wenn die vertraglichen Zahlungen 180 Tage überfällig sind. Er kann jedoch in bestimmten Fällen bei einem finanziellen Vermögenswert auch dann von einem Ausfall ausgehen, wenn interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Konzern die ausstehenden vertraglichen Beträge vollständig erhält, bevor alle von ihm gehaltenen Kreditbesicherungen berücksichtigt werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden.
ii) Finanzielle Verbindlichkeiten
Erstmaliger Ansatz und Bewertung
Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen und Kredite, oder als Verbindlichkeiten klassifiziert.
Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Kreditverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.
Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Leasingverbindlichkeiten, Wandeldarlehen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Folgebewertung
Nach dem erstmaligen Ansatz werden verzinsliche Darlehen und Kreditverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten mittels der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten werden bei Ausbuchung der Verbindlichkeiten erfolgswirksam erfasst und im Rahmen der Amortisation mittels der Effektivzinsmethode.
Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten.
In diese Kategorie fallen in der Regel verzinsliche Darlehen und Kreditverbindlichkeiten, einschließlich der Wandeldarlehen.
Ausbuchung
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist.
Erworbene immaterielle Vermögenswerte
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Nach dem erstmaligen Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen, falls vorhanden, angesetzt.
Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter oder unbegrenzter Nutzungsdauer unterschieden. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer, meist linear, abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende jedes Geschäftsjahres überprüft. Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens werden prospektiv vorgenommen. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte werden im Periodenergebnis unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion des immateriellen Vermögenswerts entspricht.
Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst.
Erworbene immaterielle Vermögenswerte umfassen hauptsächlich Software und Lizenzen. Der Konzern hat nicht-exklusive Lizenzvereinbarungen für Patentrechte und/oder Know-how mit anerkannten Universitäten, Krebsforschungsinstituten und weiteren Forschungspartnern abgeschlossen. Die Kosten für diese Lizenzen umfassen sowohl feste als auch bedingte Gegenleistungen, hauptsächlich bezogen auf bestimmte Ereignisse in der Kooperation, für die die Lizenzen genutzt werden. Die Lizenzen werden erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet. Dies stellt die Festpreiskomponente dar. Der Konzern erfasst eine Verbindlichkeit für bedingte Gegenleistungen und aktiviert diese Beträge als Teil der Kosten für den erworbenen immateriellen Vermögenswert, wenn ein zukünftiges Ereignis, von dem die bedingte Gegenleistung abhängt, eintritt bzw. wenn eine gegenwärtige Verpflichtung besteht.
Die geschätzten Nutzungsdauern für jede Klasse immaterieller Vermögenswerte sind wie folgt:
Software und Lizenzen | 3 bis 8 Jahre |
Ein immaterieller Vermögenswert mit einem Nettobuchwert von TEUR 3.108 und eine Restnutzungsdauer von 7 Jahren bezieht sich auf die Zugriffsrechte für die LNP-Formulierungstechnologie einer Drittpartei.
Der Konzern besitzt keine immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer.
Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beinhalten auch die Kosten für Ersatzteile einer Sachanlage, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Alle anderen Wartungs- und Instandhaltungskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst. Die planmäßigen linearen Abschreibungen werden über die folgenden Nutzungsdauern der Vermögenswerte wie folgt durchgeführt:
Gebäude: | 1 bis 10 Jahre |
Technische Ausrüstungen und Maschinen: | 3 bis 14 Jahre |
Sonstige Ausrüstungen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen: | 3 bis 14 Jahre |
Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus ihrer weiteren Nutzung oder Veräußerung kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst.
Die Restwerte, wirtschaftlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Sachanlagen werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst.
Die geschätzten Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden sind von Geschäftsjahr 2018 zum Geschäftsjahr 2019 unverändert geblieben. Die Restwerte der Vermögenswerte werden im Allgemeinen mit null angenommen
Langfristige sonstige Vermögenswerte – Vertragskosten
Die Amortisation von Vermögenswerten, die sich aus den Vertragskosten im Rahmen von IFRS 15 ergeben, wird auf linearer Basis über ihre jeweiligen Nutzungsdauern vorgenommen.
Fremdkapitalkosten
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswerts zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Kosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten umfassen Zinsen und andere Kosten, die für das Unternehmen bei der Aufnahme von Fremdkapital anfallen.
Der Konzern aktiviert die Fremdkapitalkosten, wenn diese sämtliche der folgenden Bedingungen erfüllen: (a) wenn für den Vermögenswert Aufwand anfällt, (b) wenn für den Vermögenswert Fremdkapitalkosten anfallen und (c) wenn bestimmte, zur Vorbereitung der beabsichtigten Nutzung oder des Verkaufs des Vermögenswertes erforderliche Aktivitäten notwendig sind.
Dem Konzern sind im Geschäftsjahr 2019 TEUR 2.188 Fremdkapitalkosten entstanden (2018: TEUR 0). Der zur Bestimmung des Betrags der Fremdkapitalkosten für aktivierbare Kosten verwendete Kapitalisierungszinssatz lag im Geschäftsjahr 2019 bei einem gewichteten Durchschnitt von 9,13 %.
Wertminderung von Vermögenswerten
Zu jedem Abschlussstichtag bewertet der Konzern, ob es Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines Vermögenswerts gibt. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, so nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. In diesem Fall wird der erzielbare Betrag auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bestimmt. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts den jeweils erzielbaren Betrag, so ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst.
Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird rückgängig gemacht, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung der Annahmen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Die Wertaufholung ist dahin gehend begrenzt, dass der Buchwert eines Vermögenswerts weder seinen erzielbaren Betrag noch den Buchwert übersteigen darf, der sich nach Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird in der Periode erfolgswirksam erfasst.
In den Geschäftsjahren 2019 und 2018 gab es keine Wertminderungen oder Wertaufholungen.
Leasingverhältnisse
Der Konzern hat bis einschließlich 31. Dezember 2018 den folgenden Ansatz verfolgt: Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswertes verbundenen Risiken und Vorteile beim Leasinggeber verbleiben, wurden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Die Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung auf linearer Basis über die Dauer des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst. Wenn jedoch im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswertes verbundenen Risiken und Vorteile übertragen wurden, dann wurde dieses Leasingverhältnis als Finanzierungsleasingverhältnis klassifiziert. Wenn dies der Fall war, dann wurden die geleasten Vermögenswerte erstmalig zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst und bewertet oder, sofern geringer, zum Barwert der zukünftigen Mindestleasingzahlungen, und wurden planmäßig linear über die Mindestlaufzeit des Leasingvertrages unter Einbeziehung des vorhandenen Restwertes abgeschrieben. Wenn hinreichend sicher war, dass das Eigentum zum Ende der Leasingdauer an den Konzern übergehen würde, dann wurden die Vermögenswerte über die Dauer ihrer Nutzungszeit planmäßig linear abgeschrieben. Der Barwert der Zahlungsverpflichtung im Zusammenhang mit den zukünftigen Mindestleasingzahlungen wurde als Verbindlichkeit erfasst.
Der Konzern hat am 1. Januar 2019 IFRS 16 eingeführt. Dies hat Auswirkungen auf die auf Leasingverhältnisse angewandte Rechnungslegungsmethode; siehe dazu den Abschnitt „Änderungen der Rechnungslegungsmethoden und Ausweisgrundsätze – Neue und geänderte Standards und Interpretationen“ unten für weitere Informationen.
Vorräte
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte Verkaufspreis im ordentlichen Geschäftsverlauf abzüglich der Kosten für die Fertigstellung und der geschätzten Kosten für den Verkauf.
Kosten, die angefallen sind, um jedes Produkt an seinen derzeitigen Ort zu bringen und in seinen derzeitigen Zustand zu versetzen, werden wie folgt bilanziert:
• |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe: Anschaffungskosten auf Basis des First-in-first-out-Verfahrens (Fifo) |
• |
fertige und unfertige Erzeugnisse bzw. Leistungen: direkt zuordenbare Material- und Fertigungskosten sowie angemessene Teile der Produktionsgemeinkosten basierend auf der normalen Kapazität der Produktionsanlagen ohne Berücksichtigung von Fremdkapitalkosten |
Vorräte bestehen aus Rohstoffen, unfertigen Erzeugnissen bzw. Leistungen und fertigen Erzeugnissen und werden zur Verwendung bei der Erfüllung der Kooperationsverträge gehalten.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, Bankeinlagen und kurzfristige Anlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von drei Monaten oder weniger.
Gewährung anteilsbasierter Vergütung
Der Konzern hat eine Reihe von anteilsbasierten Vergütungsprogrammen eingerichtet.
Eine Gewährung anteilsbasierter Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente wird durch Erfassung des Aufwands während des für die Gewährung relevanten Erdienungszeitraum mit einer entsprechenden Erhöhung im Eigenkapital erfasst. Der Aufwand beruht auf dem beizulegenden Zeitwert, der zum Gewährungsdatum bestimmt wird und der Anzahl der gewährten Instrumente, deren Erdienung erwartet wird. Nach dem Gewährungsdatum bleibt der beizulegende Zeitwert unverändert. Wenn es aufgrund von Bedingungen, deren Implementierung noch aussteht, kein endgültiges Gewährungsdatum gibt, basiert der beizulegende Zeitwert auf dem erwarteten Gewährungsdatum. Sobald die gewährten Instrumente erdient wurde, wird der entsprechende Aufwand nicht mehr rückgängig gemacht.
Wenn die Gewährung anteilsbasierter Vergütung, abhängig vom Eintreten bedingter Ereignisse, verschiedene Arten des Ausgleichs vorsieht (d. h. Zahlungsmittel oder Anteile), wird die Gewährung für die Art des Ausgleichs bilanziert, die am wahrscheinlichsten ist. Ändert sich die Art des Ausgleichs wird dies als Modifikation bilanziert.
Der zugehörige anteilsbasierte Zahlungsaufwand wird in der Kategorie der funktionalen Kosten erfasst, in der die entsprechenden Mitarbeiter tätig sind.
Steuern
Kurzfristige Steueransprüche und Steuerschulden
Die kurzfristigen Steueransprüche und Steuerschulden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die im Wesentlichen zum Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden.
Latente Steuern
Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Liability-Methode auf bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem Steuerbilanzwert zum Abschlussstichtag.
Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Die einzige Ausnahme sind dabei die latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst.
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Differenzen in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen verwendet werden können.
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze (und Steuergesetze) bemessen, die zum Ende der Periode in dem Geschäftsjahr, in dem ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, bereits in Kraft getreten sind oder wesentlich in Kraft treten werden.
Bei Geschäftsvorfällen und sonstigen Ereignissen, die erfolgsneutral erfasst werden, werden die zugehörigen Ertragssteuern ebenfalls erfolgsneutral verbucht.
Latente Steueransprüche und -schulden werden saldiert, wenn es ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden gibt und sich diese auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
Segmente
Ein Geschäftssegment wird als Teil eines Unternehmens definiert, für das separate Finanzinformationen verfügbar sind und dessen Betriebsergebnisse regelmäßig durch den obersten Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker – CODM) des Unternehmens überprüft werden. Dieser setzt sich aus dem Vorstand des Konzerns zusammen. Der Konzern besteht aus einem einzigen Segment, das sich auf die Entdeckung und Entwicklung biotechnologischer Anwendungen konzentriert, und der CODM trifft Entscheidungen über die Zuteilung von Ressourcen und die Leistungsbewertung auf Grundlage des Konzerns als Ganzes. Der Konzern ist dementsprechend zu der Einschätzung gelangt, dass der Konzern als ein einzelnes operatives und berichtspflichtiges Segment operiert.
Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden vom Management im Einklang mit den IFRS Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe der im Konzernabschluss erfassten Beträge auswirken. Das Management bewertet seine Ermessensentscheidungen und Schätzungen kontinuierlich in Bezug auf die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten, Umsatzerlöse und Aufwendungen. Das Management stützt seine Ermessensentscheidungen und Schätzungen dabei auf historische Erfahrungen und verschiedene andere Faktoren, die es unter den gegebenen Bedingungen für angemessen hält. Das Ergebnis dieser Ermessensentscheidungen und Schätzungen bildet die Grundlage für die Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die ansonsten nicht ohne weiteres aus anderen Quellen ersichtlich sind. Die tatsächlichen Ergebnisse können sich von diesen Schätzungen aufgrund verschiedener Annahmen und Bedingungen unterscheiden und können sich wesentlich auf das in zukünftigen Perioden berichtete Periodenergebnis bzw. die Vermögens- und Finanzlage auswirken.
Wesentliche Ermessensentscheidungen
Bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden hat das Management folgende Ermessensentscheidungen getroffen, die die im Konzernabschluss erfassten Beträge wesentlich beeinflussen.
Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen
Der Konzern hat mehrere anteilsbasierte Vergütungsprogramme. Wesentliche Ermessensentscheidungen betreffen u.a. die Klassifizierung von anteilsbasierten Zahlungen als Zusagen mit Barausgleich oder mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der Zusagen.
Den Mitgliedern der Unternehmensführung und weiteren Schlüsselmitarbeitern wurden seit 2009 Zusagen im Rahmen des sog. virtuellen Anteilsprogramms (VAP) eingeräumt. 2019 wurden Zusagen im Rahmen eines neuen Programms und Zusagen mit spezifischen Bedingungen für bestimmte Einzelpersonen gewährt. Nach Maßgabe der Programmbedingungen erhalten die Teilnehmer das Recht auf eine Barauszahlung bei Eintreten von spezifischen Ausstiegsereignissen (Exit-Events), dazu gehört u.a. der Börsengang (IPO) des Konzerns. Im Falle eines Börsengangs hat der Konzern die Wahl, die Verpflichtungen aus dieser Gewährung entweder durch Zahlung oder Hingabe von Eigenkapitalinstrumenten zu erfüllen. Im Fall eines Börsengangs, beabsichtigt der Konzern, einen Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente vorzunehmen.
Der Konzern hält das Szenario des Börsengangs für eher wahrscheinlich als andere, durch Barauszahlung charakterisierte Szenarien und bilanziert entsprechend das VAP als Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente.
Die neuen Zusagen im Jahr 2019 werden ebenso als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert und erfordern daher eine Schätzung des beizulegenden Zeitwerts dieser Gewährungen zum Gewährungsdatum. Solche Schätzungen erfordern wesentliche Ermessensentscheidungen und sind, abhängig vom Zeitpunkt der Gewährungen, Änderungen im Zusammenhang mit der Entwicklung des Konzerns ausgesetzt, hängen jedoch auch von der Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Ausstiegsszenarios ab, auf dem die Bewertung beruht. Weitere Informationen sind in Anhangangabe 9 zu finden.
Erlöserfassung und Kooperationsverträge
Der Konzern hat die folgenden Ermessensentscheidungen bei der Bestimmung der Beträge und Zeitpunkte der Umsatzerlöse aus den Kooperationsverträgen getroffen:
• |
Identifizierung und Bestimmung der Art der Leistungsverpflichtungen in Kooperations- und Lizenzverträgen. |
Der Konzern erwirtschaftet Umsatzerlöse aus Kooperations- und Lizenzverträgen, im Rahmen derer der Konzern Lizenzen für die Nutzung, Entwicklung, Herstellung und Kommerzialisierung von Produktkandidaten und Produkten gewähren kann. Da diese Verträge diverse Versprechen enthalten, muss bewertet werden, ob diese Versprechen im Kontext des Vertrags eigenständig abgrenzbar sind. Wenn diese Versprechen nicht eigenständig abgrenzbar sind, werden sie zusammengefasst, bis ein Bündel aus versprochenen Waren und Dienstleistungen entsteht, das eigenständig abgrenzbar ist. Bei einigen Verträgen führt dies dazu, dass der Konzern alle Güter und Dienstleistungen, die in einem Kooperations- und Lizenzvertrag versprochen wurden, als eine einzelne Leistungsverpflichtung mit einem einzelnen Maß für den Fortschritt bilanziert.
Für diese zusammengefassten Leistungsverpflichtungen muss bewertet werden, welches Versprechen das vorherrschende Versprechen darstellt, um die Art der Leistungsverpflichtung zu bestimmen. Der Konzern hat festgestellt, dass die Gewährung der Lizenz innerhalb der (zusammengefassten) Leistungsverpflichtung, den Kunden eine Lizenz zu gewähren, das vorherrschende Versprechen darstellt. Es wurde eingeschätzt, dass der Konzern seinen Kunden ein Recht auf Zugriff oder auf die Nutzung des geistigen Eigentums (IP) des Konzerns auf Grundlage der Kooperations- und Lizenzverträge gewährt.
Daher wird das Versprechen zur Gewährung einer Lizenz als eine im Zeitverlauf erfüllte Leistungsverpflichtung erfasst, da der Kunde des Konzerns den aus der Leistung des Konzerns resultierenden Nutzen gleichzeitig erhält und konsumiert.
• |
Schätzung der variablen Gegenleistung und Bewertung der Beschränkung bei der Bestimmung des Umsatzbetrages, der abgegrenzt werden muss |
Die Kooperations- und Lizenzverträge des Konzerns umfassen variable Gegenleistungen, die vom Eintreten eines zukünftigen Ereignisses abhängen (d. h. vom Erreichen eines bestimmten Meilensteins). Bei der Bestimmung der Abgrenzung des Umsatzerlöses aus einem Kooperations- oder Lizenzvertrag muss der Konzern den Betrag der Gegenleistung abschätzen, der ihm im Austausch für die Übertragung der versprochenen Güter und Dienstleistungen an den Kunden zusteht.
Da es in der Regel nur zwei mögliche Ergebnisse gibt (d. h. der Meilenstein wird entweder erreicht oder nicht), ist der Konzern zu dem Schluss gelangt, dass die Methode des wahrscheinlichsten Betrags die beste Methode zur Vorhersage des Gegenleistungsbetrags ist, auf den der Konzern ein Anrecht haben wird.
Der wahrscheinlichste Betrag dieser Meilensteinzahlungen (d. h. die volle Meilensteinzahlung) wird nur in den Transaktionspreis einbezogen, wenn das Erreichen eines zukünftigen Meilensteins sehr wahrscheinlich ist. Der Konzern beurteilt, dass die Wahrscheinlichkeit des Erreichens des jeweiligen Meilensteins abnimmt, je weiter das erwartete Datum der Erreichung des Meilensteins in der Zukunft liegt.
Der Konzern ist zu dem Schluss gelangt, dass zukünftige Meilensteinzahlungen durch das Ende des aktuellen Geschäftsjahres vollständig begrenzt sind. Zukünftige Meilensteinzahlungen würden zum Zeitpunkt der Erreichung des Meilensteinereignisses die Begrenzung verlieren, insbesondere bei Erreichen eines Entwicklungsereignisses, einer aufsichtsrechtlichen Zulassung oder eines Meilensteins im Vertrieb.
Forschungs- und Entwicklungskosten und intern entwickelte immaterielle Vermögenswerte
Forschungsaktivitäten, die mit der Aussicht auf die Erlangung von neuem wissenschaftlichem oder technischem Wissen durchgeführt werden, werden sofort erfolgswirksam erfasst.
Entwicklungsaktivitäten stehen im Zusammenhang mit der Planung oder Entwicklung von wesentlich verbesserten Produkten und Prozessen. Entwicklungsaufwendungen werden nur aktiviert, wenn die damit zusammenhängenden Kosten zuverlässig gemessen werden können, die in der Entwicklung befindlichen Produkte oder Prozesse technisch machbar sind, zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist und der Konzern die Absicht und die Ressourcen hat, die Entwicklung abzuschließen und zu nutzen oder zu verkaufen.
Die aktivierten Kosten umfassen Materialkosten und Mitarbeiterleistungen sowie weitere direkt zurechenbare Aufwendungen.
Aufgrund des regulatorischen Umfelds und weiterer Arten von Unsicherheiten hat das Management bestimmt, dass die Kriterien für die Aktivierung der Entwicklungskosten für immaterielle Vermögenswerte, wie in IAS 38 festgelegt, nicht erfüllt wurden. Daher hat der Konzern 2019 und 2018 keine Entwicklungskosten aktiviert. Siehe Anhangangabe 3.4 für Informationen zu den im Berichtszeitraum angefallenen Forschungs- und Entwicklungskosten.
Bilanzierung von Wandeldarlehen
Im Einklang mit den IFRS ist es notwendig, dass Wandeldarlehen in eine Schuldkomponente und ein Umwandlungsrecht aufgespalten werden, wobei das letztere ein Eigenkapitalinstrument darstellt.
Der Konzern ist zu dem Schluss gekommen, dass das Umwandlungsrecht der Wandeldarlehen kein Eigenkapitalinstrument darstellt, sondern eine Verbindlichkeit mit geringem Wert.
Die Schuldkomponente der Wandeldarlehen wird mittels des für ähnliche Schuldinstrumente erzielbaren Marktzinssatzes bewertet. Die Schuldkomponente wird als Verbindlichkeit zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, bis sie in Eigenkapitalinstrumente umgewandelt wird oder zur Tilgung fällig wird.
Der Buchwert der Schuldkomponente beruht auf einer erwarteten Tilgung im Jahr 2021. Dies ist der frühestmögliche Zeitpunkt, an dem eine Tilgung vom Kreditgeber gefordert werden kann, sofern nicht bestimmte Ereignisse eintreten.
Die Komponente des Darlehens, die dem Eigenkapital zugerechnet wird, repräsentiert den Restwert aus der für jede einzelne Tranche erhaltenen Gegenleistung und dem beizulegenden Zeitwert der entsprechenden finanziellen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung.
Auf Basis dieser Kriterien ergibt sich ein Buchwert der Schuldkomponente von TEUR 62.284. Der verbleibende Teil des Erlöses ist auf die, im Vergleich zum Markt, günstigeren Bedingungen der Wandelanleihe zurückzuführen. Dieser Betrag wird als Beitrag der verbundenen Partei angesehen und wird daher im Eigenkapital (nach Steuern) erfasst.
Weitere Informationen zur Wandelanleihe sind in Anhangangabe 12 zu finden.
Änderungen der Rechnungslegungsmethoden und Ausweisgrundsätze
Neue und geänderte Standards und Interpretationen
IFRS 16 Leasingverhältnisse
a) Hintergrund
IFRS 16 ersetzt IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Bestimmung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC-15 Mietleasingverhältnisse-Anreizvereinbarungen und SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen. Der Standard legt die Grundsätze für die Erfassung, Bewertung, Darstellung und den Ausweis von Leasingverhältnissen fest und verlangt von den Leasingnehmern, dass sie alle Leasingverhältnisse im Rahmen eines einzigen bilanzwirksamen Modells bilanzieren.
Der Konzern hat IFRS 16 unter Anwendung der modifizierten retrospektiven Anwendungsmethode zuml. Januar 2019 eingeführt. Im Rahmen dieser Methode wird der Standard retrospektiv angewandt, wobei der kumulative Effekt der Erstanwendung zum Datum der Erstanwendung erfasst wird. Der Konzern hat sich dafür entschieden, bestimmte praxisbezogene Behelfe einzusetzen, indem der Standard zum Datum der Erstanwendung nur auf Verträge angewandt wurde, die zuvor unter Anwendung von IAS 17 und IFRIC 4 als Leasingverhältnisse identifiziert wurden.
b) Art der Auswirkungen der Einführung von IFRS 16
Bei dem Konzern bestehen Leasingverhältnisse für das Gebäude, Kraftfahrzeuge und technische Anlagen. Vor Einführung von IFRS 16 hat der Konzern jedes Leasingverhältnis (als Leasingnehmer) zu Vertragsbeginn entweder als Finanzierungsleasingverhältnis oder als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert.
Ein Leasingverhältnis wurde als Finanzierungsleasingverhältnis klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des geleasten Vermögenswertes verbundenen Risiken und Vorteile auf dem Konzern übertragen wurden. War dies nicht der Fall, wurde das Leasingverhältnis als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert. Finanzierungsleasingverhältnisse wurden zum Bereitstellungsdatum zum beizulegenden Zeitwert des geleasten Vermögenswertes aktiviert oder, falls dieser Wert geringer war, zum Barwert der Mindestleasingzahlungen. Die Leasingzahlungen wurden in Zinsen (als Finanzierungskosten erfasst) und Tilgungsanteil der Leasingverbindlichkeit aufgeteilt. Bei einem Operating-Leasingverhältnis wurde der geleaste Vermögenswert nicht aktiviert und die Leasingzahlungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung auf linearer Basis über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst. Vorausbezahlte Mieten wurden in den „langfristigen sonstigen Vermögenswerten“ erfasst.
Zuvor als Finanzierungsleasingverhältnisse klassifizierte Leasingverhältnisse
Der Konzern hat die Buchwerte der erfassten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Datum der erstmaligen Erfassung von Leasingverhältnissen, die zuvor als Finanzierungsleasingverhältnisse klassifiziert wurden, verwendet (d. h., die Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten entsprechen den Leasingvermögenswerten und -verbindlichkeiten, die unter IAS 17 ausgewiesen wurden). Die Bestimmungen von IFRS 16 wurden ab 1. Januar 2019 auf diese Leasingverhältnisse angewandt.
Zuvor als Operating-Leasingverhältnisse ausgewiesene Leasingverhältnisse
Der Konzern hat die Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für die Leasingverhältnisse erfasst, die zuvor als Operating-Leasingverhältnisse ausgewiesen wurden, mit Ausnahme der Leasingverhältnisse, die durch die unten aufgezählten praktischen Behelfe davon befreit waren. Die Nutzungsrechte wurden für alle Leasingverhältnisse zu einem Betrag, der den Leasingverbindlichkeiten entsprach, erfasst. Die Leasingverbindlichkeiten wurden auf der Grundlage des Barwerts der verbleibenden Leasingzahlungen erfasst, abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz zum Datum der erstmaligen Anwendung.
Der Konzern hat auch die vorhandenen praktischen Behelfe angewandt, indem er:
• |
sich auf die Einschätzung gestützt hat, ob es sich bei den Leasingverhältnissen um belastende Verträge handelt |
• |
auf Leasingverhältnisse, deren Laufzeit innerhalb von 12 Monaten nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endet, die Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse angewandt hat |
• |
bei der Bewertung des Nutzungsrechts zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung die anfänglichen direkten Kosten unberücksichtigt gelassen hat |
• |
rückwirkend die Laufzeit von Leasingverhältnissen, die mit einer Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausgestattet waren, bestimmt hat, aber keinen einheitlichen Abzinsungssatz für ein Portfolio ähnlich ausgestalteter Leasingverträge verwendet hat. |
Auf Grundlage der oben beschriebenen Umstände wurden am 1. Januar 2019:
• |
Nutzungsrechte in Höhe von TEUR 15.908 erfasst und in der Bilanz separat ausgewiesen. Dies schließt Vermögenswerte von TEUR 69 ein, die zuvor unter Finanzierungsleasingverhältnissen erfasst wurden, die aus den Sachanlagen und den geschätzten Kosten für Rückbau- und Entfernungsverpflichtungen des Leasingnehmers für den zugrundeliegenden Vermögenswert umgegliedert wurden. |
• |
Zusätzliche Leasingverbindlichkeiten von TEUR 15.810 (enthalten in „Leasingverbindlichkeiten“ ab 1. Januar 2019; enthalten in „Finanzierungsleasingverbindlichkeiten“ zum 31. Dezember 2018) wurden erfasst. |
• |
Vorausbezahlte Mieten von TEUR 4.333, erfasst in den „sonstigen langfristigen Vermögenswerten“, wurden in diesem Bilanzposten vorgetragen, da das Bereitstellungsdatum des zugehörigen Leasingverhältnisses zum 1. Januar 2019 noch nicht stattgefunden hatte. |
• |
Da es zum 31. Dezember 2018 keine aufgelaufenen Mieten hinsichtlich früherer Operating-Leasingverhältnisse gab und die Nutzungsrechte den zusätzlichen Leasingverbindlichkeiten und der Rücklage für Rückbauverpflichtungen entsprachen, gab es keine Auswirkungen auf die latenten Steuern und den Bilanzverlust zum 1. Januar 2019. |
Die Operating-Leasingverpflichtungen vom 31. Dezember 2018 konnten zum 1. Januar 2019 wie folgt übergeleitet werden:
TEUR | |
Bestehende Verpflichtungen zum 31. Dezember 2018 | |
Operating-Leasingverpflichtungen | 48.008 |
Mindestleasingzahlungen (Nominalbetrag) für Finanzierungsleasingverbindlichkeiten | 78 |
Anwendungserleichterungen für kurzfristige Leasingverhältnisse | (110) |
Leasingverhältnisse mit Bereitstellungsdatum nach dem 1. Januar 2019 in den Beträgen, die oben als vorhandene Verpflichtungen zum 31. Dezember 2018 ausgewiesen wurden | (28.557) |
Sonstige | 123 |
Bruttoleasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 | 19.542 |
Abzinsungseffekt | (3.655) |
Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 | 15.887 |
Barwert der Finanzierungsleasingverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2018 | (77) |
Leasingverbindlichkeiten bei Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 | 15.810 |
Gewichteter durchschnittlicher Grenzfremdkapitalzinssatz zum 1. Januar 2019 | 5,64% |
Die Spanne des Grenzfremdkapitalzinssatzes liegt zwischen 2,32 % und 7,90 %.
c) Zusammenfassung neuer Rechnungslegungsmethoden
Nachfolgend werden die neuen Rechnungslegungsmethoden des Konzerns bei Einführung des IFRS 16 beschrieben:
Nutzungsrechte
Der Konzern erfasst Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum (d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrundeliegende Leasinggegenstand zur Nutzung bereitsteht). Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Kosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize und der geschätzten Kosten, die dem Leasingnehmer für den Rückbau und die Entfernung des jeweiligen Vermögenswertes entstehen. Sofern der Konzern nicht hinreichend sicher ist, dass das Eigentum am geleasten Vermögenswert am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf sie übergeht, werden die erfassten Nutzungsrechte planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse wie folgt abgeschrieben. Nutzungsrechte werden gemäß IAS 36 auf Wertminderung überprüft.
Land und Gebäude: | 1 bis 15 Jahre |
Kraftfahrzeuge: | 3 bis 4 Jahre |
Sonstige Ausrüstung: | 2 bis 5 Jahre |
Leasingverbindlichkeiten
Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen. Die Leasingzahlungen umfassen ferner den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, dass der Konzern sie auch tatsächlich wahrnehmen wird, und Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die Kündigungsoption wahrnehmen wird. Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, werden in der Periode aufwandswirksam erfasst, in der das Ereignis oder die Bedingung, das bzw. die diese Zahlung auslöst, eingetreten ist. Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, wenn der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Nach dem Bereitstellungsdatum wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten erhöht, um dem höheren Zinsaufwand Rechnung zu tragen, und verringert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, der Laufzeit des Leasingverhältnisses, der Leasingzahlungen oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert neu bewertet. Wenn die Leasingverbindlichkeit neu bewertet wird, wird eine entsprechende Anpassung am Buchwert des Nutzungsrechts durchgeführt oder muss erfolgswirksam erfasst werden, wenn das Nutzungsrecht auf null reduziert wurde.
Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt
Der Konzern wendet auf seine kurzfristigen Leasingverträge über Maschinen und Ausrüstung die Ausnahmeregelung für kurzfristige Leasingverhältnisse (d. h. Leasingverhältnisse, deren Laufzeit ab dem Bereitstellungsdatum maximal 12 Monate beträgt und die keine Kaufoption enthalten) an. Er wendet außerdem auf Leasingverträge über Büroausstattungsgegenstände, die als geringwertig eingestuft werden, die Ausnahmeregelung für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, an.
Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst. Weiterhin hat sich der Konzern dafür entschieden, die Ausnahmeregelung für den Ausweis von Leasingverhältnissen, die zum 1. Januar 2019 eine Laufzeit von 12 oder weniger Monaten hatten, anzuwenden.
Die Option, Leasing- und Nichtleasingkomponenten (nicht) zu trennen
Der Konzern hat sich zur Anwendung des praktischen Behelfs entschieden, den festen (jedoch nicht den variablen) Teil der Nichtleasingkomponenten bei gebäudebezogenen Leasingverhältnissen nicht herauszutrennen und erfasst diese Leasingverhältnisse als eine einzelne Leasingkomponente.
d) Wesentliche Ermessensentscheidungen
Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen mit Verlängerungsoptionen
Der Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird.
Der Konzern hat bei einigen seiner Leasingverhältnisse die Option, die Leasingverhältnisse für weitere Laufzeiten von fünf bis zehn Jahren zu verlängern. Es ist eine Ermessenseinschätzung des Konzerns zu bestimmen, ob es hinreichend sicher ist, dass er die Verlängerungsoption ausüben wird. Der Konzern zieht dabei alle relevanten Faktoren in Betracht, die einen wirtschaftlichen Anreiz für ihn zur Ausübung der Verlängerungsoption darstellen.
Nach dem Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses wird die Laufzeit von dem Konzern neu bewertet, um festzustellen, ob ein wesentliches Ereignis oder eine Änderung der Umstände vorliegt, das bzw. die in seiner Kontrolle liegt und seine Möglichkeit zur Ausübung (oder Nichtausübung) der Verlängerungsoption (z. B. eine Änderung der Geschäftsstrategie) beeinflusst.
Der Konzern hat den Verlängerungszeitraum (5 Jahre) als Teil der Laufzeit für bestimmte Leasingverhältnisse für Gebäude mit einbezogen. Optionale Leasingzahlungen aus den beiden vorgenannten Verlängerungsoptionen, die nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit mit einbezogen sind, belaufen sich auf TEUR 12.548.
Schätzung des Grenzfremdkapitalzinssatzes
Der Konzern kann in den meisten Fällen den dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmen. Daher wendet er zur Bewertung seiner Leasingverbindlichkeiten seinen Grenzfremdkapitalzinssatz (incremental borrowing rate – IBR) an. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der Konzern zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die er in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Der Grenzfremdkapitalzinssatz spiegelt somit die Zinsen wider, die der Konzern „zu zahlen hätte“. Wenn keine beobachtbaren Zinssätze verfügbar sind (z. B. bei Tochterunternehmen, die keine Finanzierungsgeschäfte abschließen) oder wenn der Zinssatz angepasst werden muss, um die Bedingungen des Leasingverhältnisses abzubilden, muss der Grenzfremdkapitalzinssatz geschätzt werden. Der Konzern schätzt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand beobachtbarer Inputfaktoren (z. B. Marktzinssätze, Länderrisikoaufschläge, Länder-Spreads), sofern diese verfügbar sind, und muss bestimmte unternehmensspezifische Schätzungen vornehmen (z. B. Einzelbonitätsbewertung des Tochterunternehmens für die Sicherheit).
e) In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung und dem sonstigen Ergebnis erfasste Beträge
Nachfolgend werden die Buchwerte der Nutzungsrechte des Konzerns und die Veränderungen während der Periode angegeben:
Nutzungsrechte | ||||
Land und Gebäude | Kfz | Sonstige Ausrüstung | Summe | |
TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
Zum 1. Januar 2019 | 15.536 | 132 | 239 | 15.907 |
Zugänge | 82 | 59 | 13 | 154 |
Abschreibungsaufwand | (2.322) | (65) | (142) | (2.529) |
Währungsumrechnung | 79 | – | – | 79 |
Zum 31. Dezember 2019 | 13.375 | 126 | 110 | 13.611 |
Nachfolgend werden die Buchwerte der Leasingverbindlichkeiten und die Veränderungen in der Periode angezeigt:
TEUR | |
Zum 1. Januar 2019 | 15.887 |
Zugänge | 153 |
Aufgelaufener Zinsaufwand | 824 |
Zahlungen | (2.812) |
Währungsumrechnung | 78 |
Zum 31. Dezember 2019 | 14.130 |
Kurzfristig | 2.004 |
Langfristig | 12.126 |
Eine Laufzeitanalyse der Leasingverbindlichkeiten wird in Anhangangabe 15 gezeigt.
Es folgen die Beträge, die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wurden:
TEUR | |
Abschreibungsaufwand für Nutzungsrechte | (2.529) |
Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten | (824) |
Aufwand im Zusammenhang mit kurzfristigen Leasingverhältnissen (in den Umsatzkosten enthalten) | (167) |
Aufwand im Zusammenhang mit geringwertigen Vermögenswerten (in den Verwaltungskosten enthalten) | (94) |
Gesamtbetrag erfasst in der GuV-Rechnung | (3.614) |
Der Konzern hatte 2019 Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse von TEUR 3.073.
Der Konzern hatte 2019 zahlungsunwirksame Zugänge zu den Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten von TEUR 154.
Die zahlungsunwirksamen Zugänge zu den Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten repräsentieren die Summe der oben ausgewiesenen Beträge in den Bewegungen und den Beträgen, die sich aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 ergeben, wie oben unter b) erläutert.
Zum 31. Dezember 2019 bestehen von dem Konzern eingegangene, noch nicht begonnene Leasingverhältnisse mit festen Zahlungsverpflichtungen für die Anmietung zweier weiterer Gebäude in Tübingen, Deutschland, mit einer Laufzeit von 15 Jahren in Höhe von TEUR 28.557 brutto und Beginn am 1. März 2020 (und einem jeweiligen frühesten Enddatum im Jahr 2035). Darüber hinaus bestehen optionale Leasingzahlungen für die Optionen auf zweimalige Verlängerung der Laufzeit des Leasingverhältnisses für die zwei Gebäude um jeweils 5 Jahre, welche zu weiteren Zahlungen in Höhe von TEUR 21.653 brutto (zusätzlich zu den TEUR 12.548) führen könnten und die vorstehend in Teilabschnitt d) dargestellt wurden. Zudem ist der Konzern zum 31. Dezember 2019 zu weiteren künftigen Zahlungsmittelabflüssen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen in Höhe von TEUR 62 und Leasingverhältnissen über Vermögenswerte von geringem Wert in Höhe von TEUR 64 verpflichtet.
Sonstige Änderungen von Standards und/oder neue Interpretationen
Die folgenden Änderungen und Interpretationen sind im Jahr 2019 erstmals anzuwenden:
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IFRIC Interpretation 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung |
• |
Änderungen an IFRS 9: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung |
• |
Änderungen an IAS 19: Plananpassungen, Plankürzungen oder Planabgeltungen |
• |
Änderungen an IAS 28: Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures |
• |
Jährliche Verbesserungen (2015-2017) |
• |
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen – zuvor gehaltene Anteile an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit • IAS 12 Ertragsteuern • IAS 23 Fremdkapitalkosten |
Durch die Anwendung der Standards ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Der Konzern hat keine Standards, Interpretationen oder Änderungen, die zwar veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft getreten sind, vorzeitig angewandt.
Veröffentlichte, jedoch noch nicht in Kraft getretene Standards
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernabschlusses veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende neue und geänderte Standards und Interpretationen werden nachfolgend dargestellt.
Der Konzern beabsichtigt, diese neuen und geänderten Standards und Interpretationen ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anzuwenden.
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Änderungen an IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebs |
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Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition von Wesentlichkeit |
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Änderungen an IAS 1: Darstellung des Abschlusses: Einstufung von Schulden als kurzfristig oder langfristig |
• |
Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Interest Rate Benchmark Reform (Reform der Referenzzinssätze) |
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Änderungen an Verweisen auf den konzeptionellen Rahmen in den IFRS-Standards |
Der Konzern geht davon aus, dass die vorstehenden Änderungen keine signifikanten Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden.
3. Angaben zum Konzernabschluss
3.1 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
2019 und 2018 hat der Konzern die folgenden Erlöse erfasst:
31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2019 | |
TEUR | TEUR | |
Vereinigte Staaten | ||
Eli Lilly and Company | 8.927 | 14.319 |
Deutschland | ||
Boehringer Ingelheim | 3.337 | 2.474 |
Sonstige | 5 | 104 |
Schweiz | ||
CRISPR | 602 | 519 |
Summe | 12.871 | 17.416 |
Zu einem bestimmten Zeitpunkt übertragene Güter und Dienstleistungen | TEUR 297 | TEUR 3.021 |
Über einen bestimmten Zeitraum übertragene Güter und Dienstleistungen | TEUR 12.574 | TEUR 14.395 |
Von diesen Umsätzen wurden TEUR 8.617 (2018: TEUR 6.713) bzw. TEUR 3.021 (2018: TEUR 297) aus Produktverkäufen bzw. Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen verbucht.
Der Konzern hat Zahlungen erhalten, die zunächst als abgegrenzte Umsatzerlöse und später als Erlöse erfasst werden, wenn der Konzern während des Leistungszeitraums Dienstleistungen erbringt. Die nachstehende Zusammenfassung stellt diese Zahlungen sowie die zugehörigen erfassten Erlöse dar:
Erhaltene oder ausstehende Vorauszahlungen zum 31. Dezember 2019 | In Vertragsverbindlichkeiten enthaltene Vorauszahlungen zum 31. Dezember 2019 | Aus Vorauszahlungen erfasster Erlös (in Tausend Euro) | ||
2018 | 2019 | |||
Kunde | (in Tausend) | (in Tausend Euro) | ||
Eli Lilly and Company | USD 50.000 (EUR 42.200) | 34.854 | 3.516 | 3.516 |
CRISPR | USD 3.000 (EUR 2.524) | 1.859 | 310 | 310 |
Boehringer Ingelheim | EUR 30.000 | 15.870 | 2.035 | 1.951 |
Genmab | USD 10.000 (EUR 8.937) | 8.937 | – | – |
Summe | 61.520 | 5.861 | 5.777 |
Vertragssalden:
1. Januar 2018 | 31. Dezember 2018 | 31. Dezember 2019 | |
TEUR | TEUR | TEUR | |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 463 | 5.476 | 15.690 |
Vertragsvermögenswerte | – | 1.382 | 1.463 |
Vertragsverbindlichkeiten | 69.220 | 70.360 | 73.521 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und werden in der Regel innerhalb von 30 bis 45 Tagen beglichen.
Zum 31. Dezember 2019 verfügte der Konzern über vier Kooperationspartner (2018: drei), die 100 % (2018: zwei) aller ausstehenden Forderungen und Vertragsvermögenswerte schuldeten. Zwei Kooperationspartner (2018: zwei) verfügten über Salden von über 10 % der Gesamtsumme der Forderungen und Vertragsvermögenswerte. Unter den Bedingungen der Lizenzen und der Kooperationsvereinbarung mit Genmab erfasste CureVac eine Forderung von TUSD 10.000 (TEUR 8.937). Zur Verringerung des Währungsrisikos schloss CureVac einen Devisenterminkontrakt über den Gesamtwert der Forderung ab. Der Erfüllungstag des Devisenterminkontrakts ist der 7. Februar 2020. CureVac hat dieses Derivat nicht als Sicherungsbeziehung bilanziert.
Zu den Vertragsverbindlichkeiten zählen aus den größten Lizenz- und Kooperationsvereinbarungen des Konzerns erhaltene Vorauszahlungen. Diese erhöhten sich 2019 und 2018 aufgrund von erhaltenen oder ausstehenden Voraus- und Meilensteinzahlungen von TEUR 8.937 bzw. TEUR 7.000, die abgegrenzt wurden und in dem jeweiligen Jahr die Erlöse aus der Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen überstiegen.
Die (nicht erfüllten oder teilweise nicht erfüllten) verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneten Vertragsverbindlichkeiten stellen sich zum Geschäftsjahresende wie folgt dar:
Geschäftsjahr zum | ||
2018 | 2019 | |
TEUR | TEUR | |
Innerhalb eines Jahres | 5.777 | 7.481 |
In mehr als einem Jahr | 64.583 | 66.040 |
Summe | 70.360 | 73.521 |
Die Aufwandsarten, die im Rahmen der Erfolgsrechnung nach dem Umsatzkostenverfahrens erfasst wurden, stellt sich wie folgt dar:
3.2 Umsatzkosten
Die Umsatzkosten umfassen Folgendes:
2018 | 2019 | |
TEUR | TEUR | |
Personal | (7.703) | (9.855) |
Materialien | (4.941) | (7.542) |
Externe Dienstleistungen | (2.340) | (7.268) |
Wartung und Leasing | (1.758) | (1.060) |
Planmäßige Abschreibungen | (893) | (2.038) |
Sonstige | (109) | (220) |
Summe | (17.744) | (27.983) |
3.3 Vertriebskosten
Vertriebskosten umfassen Folgendes:
2018 | 2019 | |
TEUR | TEUR | |
Personal | (581) | (1.263) |
Wartungs- und Leasingkosten | (300) | (167) |
Planmäßige Abschreibungen | (95) | (81) |
Sonstige | (109) | (243) |
Summe | (1.085) | (1.755) |
Zum Personalaufwand zählen in erster Linie Gehälter und damit verbundene Aufwendungen von TEUR 520 (2018: TEUR 581) und Aufwendungen aus anteilsbasierter Vergütung von TEUR 743 (2018: TEUR 0). Weitere Informationen sind in Anhangangabe 9 enthalten.
3.4 Forschungs- und Entwicklungskosten
F&E-Kosten umfassen Folgendes:
2018 | 2019 | |
TEUR | TEUR | |
Materialien | (5.867) | (4.015) |
Personal | (7.565) | (14.385) |
Planmäßige Abschreibungen | (1.143) | (474) |
Patente und Registrierungsgebühren für Eintragung eines Rechts | (4.847) | (4.551) |
Externe Dienstleistungen | (19.921) | (18.626) |
Wartung und Leasing | (1.156) | (670) |
Sonstige | (1.223) | (521) |
Summe | (41.722) | (43.242) |
Zum Personalaufwand zählen in erster Linie Gehälter und damit verbundene Aufwendungen von TEUR 14.127 (2018: TEUR 11.806). 2018 zählte hierzu zusätzlich ein erfasster Ertrag von TEUR 4.241 aus der Auflösung von Rückstellungen aufgrund des Verfalls bestimmter unter dem alten virtuellen Beteiligungsprogramm VAP (siehe Anhangangabe 9) gewährter virtueller Aktien.
Externe Dienstleistungen beziehen sich in erster Linie auf von externen Laboratorien erbrachte Forschungsdienstleistungen, Klinikdienste und F&E-Beratungsleistungen.
3.5 Verwaltungskosten
Verwaltungskosten umfassen Folgendes:
2018 | 2019 | |
TEUR | TEUR | |
Personal | (10.084) | (31.645) |
Wartungs- und Leasingkosten | (3.239) | (4.604) |
Externe Dienstleistungen | (4.006) | (5.970) |
Rechtliche und sonstige professionelle Dienstleistungen | (4.078) | (2.110) |
Planmäßige Abschreibungen | (1.635) | (2.182) |
Sonstige | (2.247) | (2.458) |
Summe | (25.289) | (48.969) |
Zum Personalaufwand zählen in erster Linie Gehälter und damit verbundene Aufwendungen von TEUR 13.083 (2018: TEUR 10.105) und Aufwendungen aus anteilsbasierter Vergütung von TEUR 18.562 (2018: TEUR 0). Zu den sonstigen Verwaltungskosten zählen in erster Linie Reisekosten von TEUR 811 (2018: TEUR 853) und Büromaterialien in Höhe von TEUR 1.647 (2018: TEUR 1.394).
3.6 Sonstige betriebliche Erträge
Sonstige betriebliche Erträge beziehen sich auf:
2018 | 2019 | |
TEUR | TEUR | |
Zuwendungen und sonstige Kostenerstattungen der öffentlichen Hand und ähnliche Körperschaften | 808 | 5.385 |
Sonstige | – | 202 |
Summe | 808 | 5.587 |
2019 und 2018 ergaben sich Erträge aus Zuwendungen der öffentlichen Hand und ähnliche Körperschaften aus Folgendem:
Coalition for Epidemie Preparedness Innovations (Koalition für Innovationen in der Epidemievorbeugung)
Die Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI) ist eine innovative Partnerschaft zwischen öffentlichen, privaten, philanthropischen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, die im Jahr 2017 auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos gegründet wurde, um Impfstoffe zur Eindämmung künftiger Epidemien zu entwickeln. Zu den prioritären Krankheiten der CEPI zählen das Ebolavirus, das Lassavirus, das MERS-CoV, Nipah-Virus, das Rifttal-Fieber und das Chikungunya-Virus. CEPI investiert auch in Plattformtechnologien, die für schnelle Entwicklung von Impfstoffen und Immunprophylaxe gegen unbekannte Pathogene (d. h. Krankheit X) eingesetzt werden können.
Im Februar 2019 schloss Cure Vac eine Partnerschaftsvereinbarung mit der CEPI im Wert von bis zu TUSD 34.000 ab, um den Prototyp des The RNA Printer™ von Cure Vac weiterzuentwickeln. Im Rahmen der dreijährigen Partnerschaftsvereinbarung wird Cure Vac seine mRNA-Plattform für die präklinische Entwicklung eines Impfstoffs gegen das Lassa-Virus (eine Krankheit von höchster Priorität auf der F&E-Liste der Weltgesundheitsorganisation), eines Impfstoffs gegen Gelbfieber und des Impfstoffs von Cure Vac gegen Tollwut verwenden. Die finanziellen Mittel werden halbjährlich im Voraus bereitgestellt, um die Kosten für die nächsten sechs Monate zu decken. Diese Zahlungen werden den vereinbarten und unterzeichneten Leistungsvereinbarungen zugeordnet. Das Management ist zu dem Schluss gekommen, dass die Vereinbarung in Analogie zu IAS 20 bilanziert werden sollte.
CureVac ist verpflichtet, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um bestimmte Meilensteine in der Entwicklung zu erreichen, und ist zur Durchführung bestimmter klinischer Studien verpflichtet. Im Falle eines Ausbruchs einer Infektionskrankheit, dem mithilfe eines im Rahmen der Vereinbarung entwickelten Impfstoffs begegnet werden kann, ist CureVac verpflichtet, diesen Impfstoff für den Einsatz in dem von dem Ausbruch betroffenen Gebiet zu wirtschaftlichen Bedingungen herzustellen, welche den Leitlinien der CEPI über gerechten Zugang (equitable access policy) entsprechen, oder es der CEPI oder einem Dritten anderweitig ermöglichen, den Impfstoff in dem betroffenen Gebiet zur Verfügung zu stellen.
CureVac ist verpflichtet, bestimmten genehmigten Herstellern alle notwendigen Rechte zur Nutzung des bestehenden geistigen Eigentums des Konzerns sowie des im Rahmen der CEPI-Vereinbarung entwickelten geistigen Eigentums zu gewähren, um die Automatisierungslösung von CureVac weiterzuentwickeln und Produkte zur Behandlung bestimmter Krankheiten in geographischen Gebieten, in denen es zu einem Ausbruch gekommen ist, zu wirtschaftlichen Bedingungen herzustellen, welche den Leitlinien der CEPI über gerechten Zugang entsprechen. CureVac hat diesen Herstellern sämtliche notwendige, wirtschaftlich angemessene Unterstützung zu leisten, um diese Anstrengungen zu ermöglichen.
CureVac ist der alleinige Besitzer des gesamten im Rahmen der CEPI-Vereinbarung entwickelten geistigen Eigentums, ist jedoch verpflichtet, vor der Verwertung von unter der CEPI-Vereinbarung entwickeltem geistigen Eigentum die vorherige Zustimmung der CEPI einzuholen, wenn diese Verwertung mit der Mission oder den Richtlinien der CEPI im Konflikt steht oder ihnen zuwiderläuft.
Für den Fall, dass die CEPI die Vereinbarung beendet, gewährt CureVac der CEPI unter dem bestehenden geistigen Eigentum von CureVac und dem im Rahmen der Vereinbarung entwickelten geistigen Eigentum eine Lizenz, unter anderem den RNA Printer von CureVac für den Einsatz bei der Behandlung bestimmter Infektionskrankheiten zu entwickeln und zu nutzen sowie die im Rahmen der Vereinbarung entwickelten Produkte herzustellen.
Während des am 31. Dezember 2019 endenden Geschäftsjahrs erfasste CureVac die Rückerstattung genehmigter Aufwendungen von TEUR 3.607 (2018: TEUR 0) als „sonstige betriebliche Erträge“ und TEUR 2.325 (2018: TEUR 0) wurden vom Buchwert der in Sachanlagen erfassten vertraglich qualifizierten Vermögenswerte abgezogen.
Zum 31. Dezember 2019 wurden erhaltene Fördermittel von TEUR 2.886 abgegrenzt und werden in den sonstigen Schulden ausgewiesen (zum 31. Dezember 2018: TEUR 0).
Bill & Melinda Gates Foundation (BMGF)
Die BMGF finanziert in Form von Zuwendungen verschiedene Programme, die CureVac zur Entwicklung von Impfstoffen betreibt, und fördert somit die Entwicklung der Technologieplattform von CureVac. Durch ihre Eigenkapitalinvestition unterstützt die BMGF in erster Linie die Entwicklung der Technologieplattform von CureVac. Hierzu gehört ebenfalls der Bau einer Produktionsstätte in Übereinstimmung mit dem Standard für die gute Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice, GMP) auf industrieller Ebene.
2015 schloss CureVac eine Vereinbarung (sog. Global Access Commitments Agreement) mit der Bill & Melinda Gates Foundation ab, welches das Unternehmen verpflichtet, die Mission der Bill & Melinda Gates Foundation mit bestimmten Maßnahmen zu unterstützen.
Im November 2016 erhielt CureVac im Rahmen des Global Access Commitments Agreement eine Zuwendung von TUSD 653 (TEUR 614) für die Entwicklung eines Impfstoffs gegen Picornaviren. Im November 2017 erhielt das Unternehmen ebenfalls im Rahmen dieser Vereinbarung zwei zusätzliche Zuwendungen: einen Betrag von TUSD 1.000 (TEUR 852) für die Entwicklung eines universellen Grippeimpfstoffs und einen Betrag von TUSD 800 (TEUR 673) für einen Malariaimpfstoff. Im August 2019 erhielt das Unternehmen eine zweite Zahlung für das universelle Grippeprogramm in Höhe von TUSD 540 (TEUR 486).
Während des am 31. Dezember 2019 endenden Geschäftsjahres erfasste CureVac TEUR 768 (2018: TEUR 486) aus der linearen Realisierung der Zuwendungen als sonstige betriebliche Erträge.
Zum 31. Dezember 2019 waren erhaltene Fördermittel von TEUR 1.262 abgegrenzt und in den sonstigen Schulden ausgewiesen worden (zum 31. Dezember 2018: TEUR 1.544).
3.7 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen beziehen sich auf:
2018 | 2019 | |
TEUR | TEUR | |
Vergütung des Aufsichtsrats | (343) | (521) |
Sonstige | (320) | (30) |
Summe | (663) | (552) |
4. Anlagevermögen
4.1 Entwicklung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten
Die Entwicklung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2018 und 2019 stellte sich wie folgt dar:
Immaterielle Vermögenswerte
(in Tausend EUR) | Software und Lizenzen | Vorauszahlungen | Summe |
Anschaffungskosten | |||
Zum 1. Januar 2018 | 3.402 | 235 | 3.638 |
Zugänge | 5.314 | 2 | 5.317 |
Zum 31. Dezember 2018 | 8.717 | 238 | 8.954 |
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | |||
Zum 1. Januar 2018 | 1.545 | – | 1.545 |
Abschreibungen | 1.197 | – | 1.197 |
Zum 31. Dezember 2018 | 2.742 | – | 2.742 |
(in Tausend EUR) | Software und Lizenzen | Vorauszahlungen | Summe |
Anschaffungskosten | |||
Zum 1. Januar 2019 | 8.717 | 238 | 8.954 |
Zugänge | 738 | 44 | 782 |
Abgänge | (6) | – | (6) |
Zum 31. Dezember 2019 | 9.449 | 282 | 9.731 |
Abschreibungen und Wertminderungen | |||
Zum 1. Januar 2019 | 2.742 | – | 2.742 |
Abschreibungen | 1.295 | – | 1.295 |
Abgänge | (4) | – | (4) |
Zum 31. Dezember 2019 | 4.033 | – | 4.033 |
Buchwert | |||
Zum 1. Januar 2018 | 1.858 | 235 | 2.093 |
Zum 31. Dezember 2018 | 5.975 | 238 | 6.213 |
Zum 31. Dezember 2019 | 5.416 | 282 | 5.698 |
Sachanlagen
(in Tausend EUR) | Gebäude | Technische Ausrüstung und Maschinen | Sonstige Ausrüstung, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Anlagen im Bau | Summe |
Anschaffungskosten | |||||
Zum 1. Januar 2018 | 5.398 | 12.230 | 4.665 | 27.103 | 49.397 |
Zugänge | 490 | 953 | 719 | 7.244 | 9.406 |
Abgänge | – | (150) | (157) | – | (307) |
Umgliederungen | – | 1.303 | 19 | (1.323) | – |
Währungsumrechnung | – | – | – | 1 | 1 |
Zum 31. Dezember 2018 | 5.888 | 14.336 | 5.247 | 33.025 | 58.497 |
Kumulative Abschreibung und Wertminderungen | |||||
Zum 1. Januar 2018 | 1.337 | 4.610 | 2.654 | 7.120 | 15.721 |
Abschreibung | 371 | 1.299 | 890 | – | 2.559 |
Abgänge | – | (99) | (157) | – | (255) |
Zum 31. Dezember 2018 | 1.708 | 5.810 | 3.387 | 7.120 | 18.025 |
(in Tausend EUR) | Gebäude | Technische Ausrüstung und Maschinen | Sonstige Ausrüstung, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Anlagen im Bau | Summe |
Anschaffungskosten | |||||
Zum 1. Januar 2019 | 5.888 | 14.336 | 5.247 | 33.025 | 58.497 |
Zugänge | 854 | 2.152 | 712 | 7.435 | 11.152 |
Abgänge | (65) | (319) | (248) | – | (632) |
Umgliederungen | 167 | 883 | 187 | (1.237) | – |
Währungsumrechnung | – | – | 3 | 4 | 6 |
Zum 31. Dezember 2019 | 6.844 | 17.051 | 5.902 | 39.226 | 69.023 |
Kumulative Abschreibung und Wertminderungen | |||||
Zum 1. Januar 2019 | 1.708 | 5.810 | 3.388 | 7.120 | 18.026 |
Abschreibung | 779 | 1.637 | 899 | – | 3.315 |
Abgänge | (37) | (190) | (164) | – | (392) |
Währungsumrechnung | – | – | 1 | – | 1 |
Zum 31. Dezember 2019 | 2.449 | 7.257 | 4.123 | 7.120 | 20.949 |
Buchwert | |||||
Zum 1. Januar 2018 | 4.061 | 7.621 | 2.011 | 19.982 | 33.675 |
Zum 31. Dezember 2018 | 4.181 | 8.526 | 1.860 | 25.904 | 40.472 |
Zum 31. Dezember 2019 | 4.395 | 9.795 | 1.779 | 32.105 | 48.075 |
4.2 Sonstige langfristige Vermögenswerte
Sonstige langfristige Vermögenswerte von TEUR 6.061 (2018: TEUR 5.771) umfassen Kosten der Vertragsanbahnung von TEUR 966 (2018: TEUR 749), eine Sicherheitsleistung für ein Gebäude von TEUR 390 (2018: TEUR 390) sowie eine Kautionszahlung für ein Leasingverhältnis von TEUR 4.705 (2018: TEUR 4.632).
Die Abschreibung der aktivierten Kosten der Vertragsanbahnung belief sich 2019 auf TEUR 25 (2018: TEUR 25).
5. Vorräte
Vorräte umfassen Folgendes:
2018 | 2019 | |
TEUR | TEUR | |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 2.742 | 6.177 |
Fertige Erzeugnisse | – | 14 |
Sonstige | 209 | 6 |
Summe | 2.951 | 6.197 |
Es wurden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von TEUR 4.136 (2018: TEUR 375) aufgrund von Wertminderung und unter dem Buchwert liegenden Veräußerungspreisen im Rahmen einer bestimmten Kooperationsvereinbarung abgeschrieben.
6. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Sonstige finanzielle Vermögenswerte umfassen Folgendes:
2018 | 2019 | |
TEUR | TEUR | |
Kurzfristige Anlagen | 39.024 | 430 |
Sonstige | 229 | 1.028 |
Summe | 39.253 | 1.458 |
7. Geleistete Anzahlungen und sonstige Vermögenswerte
Geleistete Anzahlungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte von TEUR 1.683 (2018: TEUR 2.628) umfassen in erster Linie Vorauszahlungen für zukünftige Dienstleistungsvereinbarungen und Waren in Höhe von TEUR 1.150 (2018: TEUR 421) sowie offene Umsatzsteuerrückerstattungsansprüche von TEUR 533 (2018: TEUR 1.761). Der Nettobetrag der Umsatzsteuerrückerstattungsansprüche und Umsatzsteuerverbindlichkeiten ist nicht verzinslich und wird dem Finanzamt monatlich gemeldet.
8. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital besteht aus voll stimmberechtigten und vollständig eingezahlten Aktien der Serien A, B und C mit einem Nominalwert von EUR 1. Die Anzahl der zum 31. Dezember 2019 und 2018 sowie zum 1. Januar 2018 gezeichneten Aktien der Serien A, B und C stellt sich wie folgt dar:
Serie | Aktien |
A | 23.400 |
B | 688.692 |
C | 14.500 |
Summe | 726.592 |
Aktien der Serien B und C beinhalten Vorzugsrechte im Falle eines definierten Ausstiegsereignisses (z. B. Verkauf des Unternehmens oder Verschmelzung) von Cure Vac. Die Aktien der Serie C beinhalten außerdem eine Liquidationspräferenz, die dem Aktionär das Recht gewährt, seine Aktien je nach den in diesem definierten Ausstiegsereignis erzielten Erlösen um einen Faktor zwischen 1 und 3 anzupassen. Im Falle eines Börsengangs von Cure Vac erlöschen die Liquidationspräferenzen der Aktien der Serien B und C. Diese Liquidationspräferenz ist als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente klassifiziert.
Bei der Hauptversammlung wurde am 17. Juni 2019 beschlossen, dass die Anzahl der im Rahmen eines neuen Mitarbeiterprogramms auszugebenden (virtuellen) Optionsrechte (unter Berücksichtigung des Umfangs des bestehenden Mitarbeiterbeteiligungsprogramms) auf 15 % des gezeichneten Kapitals der CureVac AG festgelegt wird.
Die von der Bill and Melinda Gates Foundation (BMGF) gehaltenen Aktien der Serie B beinhalten bestimmte zusätzliche Rechte, unter denen Cure Vac verpflichtet wäre, die Aktien unter definierten Bedingungen zu einem festgelegten Mindestbetrag zurückzukaufen, wenn der Rückkauf gemäß dem deutschen Aktiengesetz zulässig ist. Das Management ist jedoch zu dem Schluss gekommen, dass die definierten Bedingungen sämtlich der Kontrolle des Unternehmens unterliegen.
Kapitalrücklagen
Kapitalrücklagen dürfen nur aufgelöst und an Aktionäre ausgeschüttet werden, soweit das laut Bilanzierung in den gesetzlich vorgeschriebenen und nach den deutschen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Abschlüssen des Konzerns zusätzliche eingezahlte Kapital für die Ausschüttung zur Verfügung steht und dieses den in diesen gesetzlichen Abschlüssen ausgewiesenen Bilanzverlust einschließlich der Verluste des laufenden Jahres übersteigt.
Jüngste Finanzierungsrunden
Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 wurden folgende Finanzierungstransaktionen eingeleitet:
Gemäß einer am 19. Dezember 2019 in Kraft getretenen Beteiligungs- und Konsortialvereinbarung (Investment and Shareholders‘ Agreement, „ISA“) stimmte Genmab A/S, ein dänisches Unternehmen, dem Kauf von 16.345 Aktien der Serie B des Unternehmens gegen Barzahlung von EUR 20.000.000 zu.
Zum 31. Dezember 2019 hatte CureVac einen Gesamtbetrag von EUR 16.345 erhalten, was dem Nennwert von EUR 1 je unter dem ISA zum Kauf vereinbarter Aktie entspricht. Da die Aktien jedoch zum 31. Dezember 2019 noch nicht im Handelsregister eingetragen waren, wurden die Aktien gemäß deutschem Recht nicht als zu diesem Datum im Umlauf befindlich angesehen.
Wandeldarlehen
Der im Geschäftsjahr 2019 im Eigenkapital erfasste Betrag belief sich auf TEUR 7.604. Die direkt zurechenbaren Transaktionskosten aus dieser Transaktion wurden als unwesentlich erachtet und daher im Geschäftsjahr 2019 als Aufwand bilanziert. Weitere Informationen sind in Anhangangabe 12 zu finden.
9. Anteilsbasierte Vergütung
Während der am 31. Dezember 2019 und am 31. Dezember 2018 endenden Geschäftsjahre verfügte der Konzern über die folgenden anteilsbasierten Vergütungs-vereinbarungen.
9.1 Aktienoptionspläne für das Management
Am 1. Januar 2018 waren insgesamt 8.932 an fünf Mitglieder des (ehemaligen) Managements gewährte Aktienoptionen ausstehend und ausübbar. Alle diese Optionen gewähren dem Inhaber das Recht, Aktien von CureVac zum Nennwert zu erwerben und werden als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente eingestuft. Diese Aktienoptionen für das Management waren vor dem 1. Januar 2013 gewährt und ausübbar. 3.650 dieser Optionen sind am 31. Dezember 2018 verfallen und die verbleibenden 5.282 Optionen werden am 31. Dezember 2021 verfallen.
In Übereinstimmung mit der bestehenden Gesellschaftervereinbarung wurde auf der Hauptversammlung 2016 ausreichend genehmigtes Kapital beschlossen, um es der CureVac AG zu ermöglichen, die Rechte unter diesen verbleibenden 5.282 Aktienoptionen zum 31. Dezember 2019 zu erfüllen. Das genehmigte Kapital kann bis zum 25. Juli 2021 verwendet werden.
Während der zum 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2018 endenden Geschäftsjahre wurden unter diesen Programmen keine Aufwendungen bilanziert.
9.2 Programm mit virtuellen Anteilen I
Programmbeschreibung
Zusätzlich zu dem oben beschriebenen Aktienoptionsprogramm für das Management betreibt Cure Vac seit 2009 für ausgewählte wichtige Mitarbeiter des Konzerns ein Programm mit virtuellen Anteilen („altes VAP“), das ursprünglich bis zu 60.175 (2018: 60.175) Beteiligungspunkte (hier als „virtuelle Anteile“ bezeichnet) umfasste. Ursprünglich stellten sich die wichtigsten Eigenschaften des alten VAP wie folgt dar:
• |
Die Begünstigten halten keine direkten Beteiligungen an CureVac, sondern erhalten unentgeltlich virtuelle Anteile, deren Nominalwert EUR 1 je Stammaktie entspricht. |
• |
Die virtuellen Anteile werden monatlich (sukzessive Erdienung) über einen Zeitraum von einem bis fünf Jahren erdient. |
• |
Zugeteilte und verdiente virtuelle Anteile werden durch CureVac in bar ausgezahlt, wenn ein Ausstiegsereignis eintritt (z. B. Verkauf des Unternehmens, Verschmelzung). Im Falle einer Änderung der ehemaligen CureVac GmbH in eine AG kann CureVac diese virtuellen Anteile in Aktienoptionen umwandeln. |
• |
Kommt es während der Laufzeit des Programms mit virtuellen Anteilen weder zu einem Ausstiegsereignis noch zu Umwandlungen in Aktienoptionen, verfallen alle Rechte aus dem Programm mit virtuellen Anteilen oder sind verfallen (was je nach den einzelnen Vereinbarungen am 30. September 2018, 31. Dezember 2018, 30. September 2020 oder 31. Dezember 2020 der Fall ist bzw. war). |
• |
Erdiente virtuelle Anteile ehemaliger Mitarbeiter werden auf Grundlage der jeweiligen Bewertung des Unternehmens zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Unternehmen bewertet. |
Im Juli 2016 änderte das Unternehmen die alte VAP und fügte einen Börsengang als zusätzliches Ausstiegsereignis hinzu. Gemäß den Bedingungen dieses Szenarios wären Teilnehmer in der Lage, alle oder einen Teil ihrer (erdienten) virtuellen Bezugsrechte auszuüben, vorbehaltlich weiterer Bedingungen wie die Fähigkeit des Hauptaktionärs, Teile seiner Beteiligung zu veräußern, Mindesthandelsvolumina oder die letztendliche Marktzulassung entsprechender Produkte. Das Unternehmen kann diese Anrechte in Aktien des Unternehmens oder in bar erfüllen. Im Rahmen dieser Änderung verlängerte das Unternehmen die Laufzeit des Programms bis zum 31. Dezember 2025 oder, im Falle eines Börsengangs, bis zum Ablauf von 9 Jahren nach dem Tag der Notierung. Seitdem wurde das Programm mit virtuellen Anteilen als durch Eigenkapitalinstrumente ausgeglichen bilanziert.
Gemäß der am 19. Dezember 2019 in Kraft getretenen Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung (Investment and Shareholders1 Agreement, „ISA“) wird die wirtschaftliche Belastung jedoch bei allen definierten Ereignissen einzig von den vor der Kapitalrunde im Oktober 2015 bestehenden Aktionären getragen, weshalb diese Aktionärsgruppe die Ansprüche der Begünstigten des alten VAP begleichen wird, indem sie ihre Aktien zum Nennwert oder durch Barübertragung an CureVac übertragen, wenn CureVac in bar auszahlen muss oder dies freiwillig tut.
Die Entwicklung der dem Management und wichtigen Mitarbeitern unter diesem Programm gewährten virtuelle Anteile stellte sich wie folgt dar:
2018 | 2019 | |
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend | 59.908 | 49.899 |
In der Berichtsperiode gewährt | – | 5.000 |
In der Berichtsperiode verfallen | (10.009) | – |
Zum Ende der Berichtsperiode ausstehend | 49.899 | 54.899 |
Davon erdient (und als Aufwand erfasst) | 49.899 | 54.899 |
Die im April 2019 zugeteilten 5.000 virtuellen Anteilen (2018: keine) waren für das Management bestimmt.
Zum 31. Dezember 2019 und 2018 sind keine der virtuellen Anteilen des alten VAP ausübbar, da weder ein Ausstiegsereignis noch eine Kapitalmarkttransaktion eingetreten ist.
In der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis erfolgswirksam erfasster (Aufwand) / Gewinn
Der 2018 und 2019 für anteilsbasierte Zahlungspläne erfolgswirksam erfasste (Aufwand) / Gewinn stellt sich wie folgt dar:
2018 | 2019 | |
TEUR | TEUR | |
Forschungs- und Entwicklungskosten | 4.229 | – |
Verwaltungskosten | 21 | (6.074) |
Summe | 4.250 | (6.074) |
Weitere Informationen über den 2018 erfolgswirksam erfassten Gewinn sind in Anhangangabe 3 enthalten.
Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
Der beizulegende Zeitwert der am 18. April 2019 gewährten 5.000 virtuellen Anteilen zum Gewährungsdatum wurde vom geschätzten Eigenkapitalwert von CureVac an diesem Datum abgeleitet, weil der Begünstigte im Falle eines Börsenganges ein Anrecht auf Aktien von CureVac zum Nominalwert ohne Berücksichtigung der Liquidationspräferenzen der Aktien der Serien B und C (wie in Anhangangabe 8. Eigenkapital beschrieben) hat, was zu diesem Zeitpunkt zu einem beizulegenden Zeitwert für eine Aktie von EUR 1.215 führte.
Der beizulegende Zeitwert der in Vorjahren gewährten virtuellen Anteilen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zum Gewährungsdatum wurde geschätzt, als die Änderung im Juli 2016 aufgrund der der Kapitalrunde 2016 zugrunde liegenden Bewertungen vorgenommen wurde, da es sich hierbei zu diesem Zeitpunkt um den besten Indikator des beizulegenden Zeitwerts zum Gewährungsdatum handelte.
Die ausübbaren Ansprüche ehemaliger Mitarbeiter, die nicht an der geänderten Vergütungszusage teilnehmen, auf virtuelle Anteile werden als Rückstellung bilanziert und unter Bezugnahme auf den Unternehmenswert zu dem Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus dem Unternehmen bewertet.
Da die virtuellen Anteilen im Falle eines Börsenganges keinen Ausübungspreis haben, umfassen die für die Optionspreismodelle übliche Inputfaktoren die erwartete Volatilität, den risikolosen Zinssatz, die Laufzeit der virtuellen Anteilen sowie die erwarteten Dividenden. Diese wirkten sich nicht wesentlich auf den beizulegenden Zeitwert der virtuellen Anteile und den Gesamtaufwand für Aktienoptionen in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 aus.
9.3 Programm mit virtuellen Anteilen II (neues VAP)
Programmbeschreibung
Mit Wirkung zum 25. November 2019 gewährte der Konzern 11 wichtigen Mitarbeitern von CureVac Inc. 5.600 Aktienoptionen unter dem neuen VAP-Programm.
Die wichtigsten Eigenschaften dieses Programms sind wie folgt:
• Abwicklungsbedingungen:
• |
Optionen stellen einen Baranspruch gegen CureVac dar, wenn die bei einem Ausübungsereignis erzielten Gewinne den Ausübungspreis übersteigen |
• |
Wenn die Aktien von CureVac zum Ausübungszeitpunkt an einer Börse notiert sind, kann CureVac diesen Baranspruch im eigenen Ermessen durch die Ausgabe von Aktien erfüllen |
• Ausübungspreis: USD 825,77 je Aktienoption
• Als Ausübungsereignissen gelten unter anderem:
• |
ein Vermögensgeschäft (Asset Deal, ein Anteilserwerb (Share Deal) oder eine Fusion (Merger Deal) |
• |
eine Eigenkapitalfinanzierung: wenn mehr als 50 % der Investetion von Parteien vorgenommen wird, bei denen es sich nicht um bestehende Aktionäre handelt, oder |
• Nach einem Börsengang werden Zuteilungen vorbehaltlich der Lock-up-Beschränkung und geltender Handelsfenster über einen Zeitraum von 4 Jahren, er an dem Tag, an dem der Begünstigte des Konzerns eingestellt wird, ausübbar, wobei:
• |
25 % der Optionen nach dem Ende des ersten Jahres nach Beginn der Erdienung ausübbar werden und |
• |
die verbleibenden 75 % danach monatlich ausübbar werden |
• Laufzeit des Programms: 10 Jahre. Dies ist auch ungefähr die gewichte durchschnittliche Restlaufzeit der Optionszuleitungen zum 31. Dezember 2019.
Da CureVac ein Börsengangszenario für äußert wahrscheinlich hält und es in seinem Ermessen steht und es die Absicht hat, den Börsengang in Aktien anstatt Bargeld abzuwickeln, bilanziert CureVac entsprechend das Programm mit Eigenkapitalausgleich.
Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
Zur Bewertung des beizulegenden Zeitwerts zum Gewährungsdatum am 25. November 2019 wurde ein erweitertes Black-Scholes-Modell (das so genannte Enhanced American Stock Option Model) verwendet. In die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts am Gewährungsdatum flossen folgende Daten ein:
Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert | EUR 505,48 |
Gewichteter durchschnittlicher Aktienkurs | EUR 1.223,16 |
Ausübungspreis (USD 825,77) | EUR 750,99 |
Erwartete Volatilität (%) | 50,0% |
Antizipierte Laufzeit (Jahre) | 1,16 |
Risikoloser Zinssatz (%) | 1,77% |
Der Ausübungspreis pro Aktie der Zuteilungen ist der am 25. November 2019 in Euro umgerechnete Betrag, der sich auf 0,90 USD / EUR belief. Die erwartete Volatilität basierte auf einer Bewertung der historischen Volatilitäten vergleichbarer börsennotierter Biotechnologie-Unternehmen über den vergangenen Zeitraum, welcher der erwarteten Laufzeit der Option entspricht. Die antizipierte Laufzeit der Zuteilungen basierte auf den Annahmen, dass die Begünstigten ihre voll ausübbaren Zuteilungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausüben würden (unter Berücksichtigung der Lock-up- und möglichen Handelsfensterbeschränkungen). Der risikolose Zinssatz wurde von US-Staatsanleihen abgeleitet, weil die gewährten Zuteilungen in einem Börsengangszenario für ein an der Nasdaq notiertes Unternehmen nur US- amerikanischen Mitarbeitern in US-Territorien zur Verfügung standen.
Überleitung offener Zuteilungen
Die Anzahl der 2019 an wichtige Mitarbeiter gewährten Zuteilungen in diesem Programm stellte sich wie folgt dar:
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend | – |
In der Berichtsperiode gewährt | 5.600 |
Zum Ende der Berichtsperiode ausstehend | 5.600 |
Davon ausübbar | 1.318 |
Davon erfasst | 2.137 |
Zum 31. Dezember 2019 und 2018 sind keine der Zuteilungen ausübbar, da weder ein Ausstiegsereignis noch eine Kapitalmarkttransaktion eingetreten ist.
In der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis erfolgswirksam erfasster Aufwand
Die folgende Tabelle weist den während des am 31. Dezember 2019 endenden Geschäftsjahrs erfolgswirksam erfassten Aufwand für erhaltene Mitarbeiterdienstleistungen aus:
2019 | |
TEUR | |
Forschungs- und Entwicklungskosten | (258) |
Vertriebskosten | (743) |
Verwaltungskosten | (79) |
Summe | (1.080) |
9.4 Gewährung an den ehemaligen Chief Executive Officer
Programmbeschreibung
Am 14. Oktober 2019 gewährte CureVac Dan Menichella, dem damaligen Chief Executive Officer (CEO) von CureVac vom 20. Juni 2018 bis zum 13. März 2020, 29.053 Optionen, was 4 % des gezeichneten Kapitals des Unternehmens zu dem Zeitpunkt entsprach.
Die wichtigsten Eigenschaften dieses Programms sind wie folgt:
• Abwicklungsbedingungen:
• |
Optionen stellen einen Baranspruch gegen CureVac dar, wenn die bei einem Ausübungsereignis erzielten Gewinne den Ausübungspreis übersteigen |
• |
Wenn die Aktien von CureVac am Ausübungsdatum an einer Börse notiert sind, kann CureVac vorbehaltlich weiterer Einzelheiten diesen Baranspruch im eigenen Ermessen durch die Ausgabe von Aktien erfüllen |
• Ausübungspreis: USD 1.101,03 je Aktienoption
• Ausübungsereignisse: Die Optionen sind jederzeit ausübbar, wenn der Ausübungspreis in folgenden Fällen überschritten wird:
• |
eine Kapitalrunde auf Ebene des Unternehmens, wenn und soweit mehr als 50 % der je Kapitalrunde aufgenommenen Mittel (Eigen- oder Fremdkapital) von anderen Parteien als den bestehenden Aktionären geleistet werden, vorbehaltlich weiterer Bedingungen, insbesondere Mindestbeträge oder |
• |
Ein Verlust der Beherrschung des Unternehmens, oder |
• |
ein Börsengang des Unternehmens, oder |
• |
spätestens am 11. September 2020, vorbehaltlich weiterer Bedingungen, |
und
• |
vorbehaltlich geltender Gesetze und Corporate-Governance-Regeln nach der jeweiligen Erdienung, wie oben beschrieben, und in jedem Fall spätestens 10 Jahre nach dem Datum des Inkrafttretens, d. h. alle Optionen, die nicht bis zum 20. Juni 2028 ausgeübt werden, verfallen ersatz- und entschädigungslos. Dies wird auch als die zum 31. Dezember 2019 verbleibende Laufzeit der Optionen von 8,69 Jahren angesehen. |
• Erdienungszeitraum von 4 Jahren, wobei:
• |
25 % der Optionen ein Jahr nach dem ursprünglichen Datum des Inkrafttretens, also dem 8. Januar 2018, ausübbar werden und |
• |
die restlichen Optionen am letzten Tag jedes darauf folgenden Monats ausübbar werden, sofern der Begünstigte bei Erdienung weiterhin bei dem Unternehmen angestellt ist. |
• |
Einmal erdiente Optionen können nicht verfallen. |
• |
Des Weiteren werden die Zuteilungen vorbehaltlich der Genehmigung des Aufsichtsrats des Unternehmens im Falle eines Verlusts der Beherrschung des Unternehmens oder wenn der Begünstigte das Unternehmen zum Börsengang oder zu einer Fusion führt oder das Unternehmen in eine an einer international anerkannten Wertpapierbörse gehandelte Gesellschaft umwandelt, vollständig ausübbar (beschleunigte Erdienung) |
• |
Noch nicht ausgeübte Optionen verfallen, wenn die Dienstleistungsvereinbarung durch den Begünstigten beendet wird. Nicht ausgeübte Optionen werden jedoch unverzüglich ausübbar, wenn das Unternehmen die Dienstleistungsvereinbarung beendet. |
Da CureVac ein Börsengangszenario für äußerst wahrscheinlich hält und es in seinem Ermessen steht und es die Absicht hat, die Optionen in Aktien anstatt Bargeld abzuwickeln, bilanziert CureVac das Programm zum 31. Dezember 2019 entsprechend mit Eigenkapitalausgleich. Weitere Informationen über die Erdienung dieser Zuteilung nach dem 31. Dezember 2019 sind in Anhangangabe 20 enthalten.
Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
Zur Bewertung des mit dem beizulegenden Zeitwert zum Gewährungsdatum am 14. Oktober 2019 wurde in erweitertes Black-Scholes-Modell (das so genannte Enhanced American Stock Option Model) verwendet. In die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts am Gewährungsdatum flossen folgende Daten ein:
Gewichteter durchschnittlicher beizulegender Zeitwert | EUR 514,93 |
Gewichteter durchschnittlicher Aktienkurs | EUR 1.223,16 |
Ausübungspreis (USD 1.101,03) | EUR 998,38 |
Erwartete Volatilität (%) | 50,0% |
Antizipierte Laufzeit (Jahre) | 4,77 |
Risikoloser Zinssatz (%) | 1,71% |
Der Ausübungspreis pro Aktie der Optionen ist der am 14. Oktober 2019 in Euro umgerechnete Betrag, der sich auf 0,91 USD/EUR belief. Die erwartete Volatilität basierte auf einer Bewertung der historischen Volatilitäten vergleichbarer börsennotierter Biotechnologie-Unternehmen über den vergangenen Zeitraum, welcher der erwarteten Laufzeit der Option entspricht. Die antizipierte Laufzeit der Zuteilungen basierte auf den Annahmen, dass der Begünstigte seine Option in gleichen Teilen zum frühestmöglichen Zeitpunkt (unter Berücksichtigung der Lock-up- und möglichen Handelsfensterbeschränkungen) bis zur Fälligkeit ausüben würde. Der risikolose Zinssatz wurde von US-Staatsanleihen abgeleitet, weil die Optionen in einem Börsengangszenario für ein an der Nasdaq notiertes Unternehmen nur US-amerikanischen Mitarbeitern in US-Territorien gewährt wurden.
Überleitung offener Optionen
Die Anzahl der 2019 an den Begünstigten gewährten Optionen in diesem Programm stellte sich wie folgt dar:
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend | – |
In der Berichtsperiode gewährt | 29.053 |
Zum Ende der Berichtsperiode ausstehend | 29.053 |
Davon erdient | 21.184 |
Davon im Aufwand erfasst | 24.099 |
Zum 31. Dezember 2019 und 2018 sind keine der Optionen ausübbar, da weder ein Ausstiegsereignis noch eine Kapitalmarkttransaktion eingetreten ist.
In der Gesamtergebnisrechnung erfasster Aufwand
Die folgende Tabelle weist den zum 31. Dezember 2019 endenden Geschäftsjahrs erfassten Aufwand für erhaltene Dienstleistungen aus:
2019 | |
TEUR | |
Verwaltungskosten | (12.409) |
Summe | (12.409) |
10. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sind allesamt innerhalb eines Jahres fällig und umfassen Folgendes:
2018 | 2019 | |
TEUR | TEUR | |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (9.029) | (5.331) |
Verbindlichkeiten aus Lizenzgebühren | (501) | (537) |
Verschiedene Verbindlichkeiten | (1.383) | (607) |
Summe | (10.913) | (6.475) |
Es besteht keine Risikokonzentration. Die verschiedenen Verbindlichkeiten bestehen hauptsächlich aus vom Entgelt abhängigen Verbindlichkeiten und Quellensteuern von TEUR 104 (2018: TEUR 893) sowie aus sonstigen Lohnsteuern und Sozialverbindlichkeiten von TEUR 504 (2018: TEUR 490).
11. Sonstige Verbindlichkeiten
Sonstige kurzfristige Schulden umfassen Folgendes:
2018 | 2019 | |
TEUR | TEUR | |
Bonusrückstellungen | 1.903 | 2.477 |
Urlaubsrückstände | 682 | 780 |
Ausstehende Rechnungen | 6.812 | 3.478 |
Honorare | 292 | 578 |
Zuwendungen der öffentlichen Hand und ähnlicher Einrichtungen | 1.186 | 4.148 |
Sonstige | 271 | 554 |
Summe | 11.146 | 12.015 |
Im Geschäftsjahr 2019 wurden TEUR 5.385 (2018: TEUR 808) an Zuwendungen der öffentlichen Hand und ähnlicher Einrichtungen als sonstige betriebliche Erträge bilanziert.
12. Wandeldarlehen
Dietmar Hopp (oder der „Kreditgeber“), Gesellschafter von dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG (dievini), dem Mehrheitsaktionär des Konzerns, gewährte CureVac (oder dem „Kreditnehmer“) am 3. Mai 2019 ein vollständig in Eigenkapital umwandelbares Darlehen (Kreditlinie) von TEUR 50.000. Im Rahmen der Kreditlinie ist CureVac berechtigt, das Darlehen bis zum 1. März 2020 ganz oder in Tranchen zu verwenden.
Das Darlehen wurde mit unbegrenzter Laufzeit gewährt und wird mit 8,0 % per annum verzinst. CureVac hat die Kreditlinie in Tranchen von
• |
TEUR 20.000 am 29. Mai 2019 |
• |
TEUR 20.000 am 23. Juli 2019 und |
• |
TEUR 10.000 am 10. September 2019 in Anspruch genommen |
Am 24. Oktober 2019 wurde die Darlehensvereinbarung geändert und vollständig durch eine zweite Darlehensvereinbarung ersetzt, unter welcher der Kreditgeber dem Kreditnehmer zusätzlich zu dem bereits unter dem ersten Darlehen ausgezahlten Betrag von TEUR 50.000 ein zweites Darlehen mit einer Wandeloption im Nennwert von TEUR 63.927 (entspricht TUSD 70.000 bei Berechnung auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der geänderten Vereinbarung geltenden Wechselkurse) gewährt. Unter der geänderten Vereinbarung betragen die Zinsen für beide Darlehen 8,0 % per annum, werden auf den Darlehensbetrag aufgeschlagen und sind mit den Darlehen bei Fälligkeit zahlbar.
CureVac ist berechtigt, dieses zweite Darlehen bis zum 31. Dezember 2021 in zwei Tranchen von jeweils TEUR 20.000 und einer Abschlusstranche von TEUR 23.927 zu verwenden, wenn das Bankguthaben des Kreditnehmers unter TEUR 15.000 fällt.
CureVac hatte die erste Tranche dieses zweiten Darlehens in Höhe von TUSD 22.000 (TEUR 19.888) am 19. Dezember 2019 in Anspruch genommen. Zum 31. Dezember 2019 waren auf die Darlehen Zinsen von TEUR 1.960 angefallen.
Um das Risiko der Überschuldung des Kreditnehmers zu vermeiden, legte der Kreditgeber gemäß der Darlehensvereinbarung die Nachrangigkeit seines Anspruchs auf Rückzahlung der Darlehen gegenüber allen bestehenden und zukünftigen Ansprüchen der anderen Gläubiger des Kreditnehmers fest.
Die möglichen Auswirkungen von Wechselkursschwankungen aus dem zweiten Darlehen auf die Gewinn- und Verlustrechnung werden in der Sensitivitätsanalyse im Unterabschnitt „Wechselkursrisiken“ in Anhangangabe 15 dargestellt.
Die Auswirkungen im Falle einer Umwandlung der Darlehen auf das Ergebnis je Aktie werden in Anhangangabe 14 erläutert.
Die Darlehen können jederzeit, jedoch frühestens am 31. Dezember 2021, ganz oder teilweise gekündigt oder in Eigenkapital umgewandelt werden, sofern CureVac keine Transaktion unter den Gesellschaftern einleitet oder abschließt, weitere Wandelanleihen ausgibt oder eine Crossover-Kapitalrunde zur direkten oder indirekten Vorbereitung eines Börsenganges durchführt. Bei einer Umwandlung in Eigenkapital würde der Betrag der umgewandelten Darlehen und aufgelaufenen Zinsen zu einem Preis pro Aktie in Stammaktien umgewandelt, der dem Marktwert am Tag der Kündigung entspricht
13. Ertragsteuern
CureVac verfügt in Deutschland über steuerliche Verlustvorträge, die auf unbestimmte Zeit zur Verrechnung mit zukünftigen steuerpflichtigen Gewinnen der Unternehmen, in denen die Verluste entstanden sind, zur Verfügung stehen. Nach deutschem Steuerrecht können steuerliche Gewinne eines Jahres bis zu einer Höhe von TEUR 1.000 mit steuerlichen Verlustvorträgen verrechnet werden. 60 % der diesen Betrag übersteigenden steuerlichen Gewinne können mit verbleibenden steuerlichen Verlustvorträgen verrechnet werden. Infolgedessen unterliegen 40 % der Gewinne über TEUR 1.000 der Versteuerung.
Steuerliche Verlustvorträge werden von den deutschen Finanzbehörden überprüft und können angepasst werden. Des Weiteren können wesentliche Änderungen der Aktionärs- und Unternehmensstruktur unter den aktuellen Bestimmungen des deutschen Steuerrechts zu einer Reduzierung der steuerlichen Verlustvorträge führen, die zur Berechnung des jährlichen Verrechnungsbetrags mit dem zukünftigen steuerpflichtigen Einkommen verwendet werden kann.
In den Geschäftsjahren 2018 und 2019 erfasste der Konzern einen konsolidierten Steuerertrag bzw. -aufwand von TEUR -110 bzw. TEUR 252. Der Steuerertrag im Geschäftsjahr 2019 resultiert aus Ertragsteueraufwand von CureVac Inc. von TEUR 203 (2018: TEUR 243) und latentem Steueraufwand für zu versteuernde temporäre Differenzen von TEUR 656 (2018: TEUR 472), die vollständig mit latenten Steuervorteilen aus der Verrechnung mit dem operativen Netto-Verlustvortrag in Höhe von TEUR 1.111 (2018: TEUR 605) verrechnet wurden. Im Geschäftsjahr 2019 erfasste der Konzern darüber hinaus latente Steuerschulden von TEUR 2.212 (2018: TEUR 0) im Zusammenhang mit zu versteuernden temporären Differenzen aus der Eigenkapitalkomponente der in den Kapitalrücklagen bilanzierten Wandeldarlehen. Für so genannte „Outside Basis Differences“, also Differenzen zwischen den Nettovermögenswerten der Tochterunternehmen und dem jeweiligen steuerlichen Wert der Anteile an den Tochterunternehmen, von TEUR 770 (2018: TEUR 397), die dauerhaft reinvestiert werden und mit Anlagen in Tochtergesellschaften im Zusammenhang stehen, wurden keine latenten Steuerschulden bilanziert.
Die wesentlichen Bestandteile der Ertragsteuer für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2019 und 2018 setzten sich wie folgt zusammen:
Steuerliche Überleitungsrechnung:
2018 | 2019 | |
TEUR | TEUR | |
Verlust vor Steuern | (71.131) | (100.125) |
erwarteter Steuerertrag (basierend auf dem Regelsteuersatz 2019 und 2018 von 29,13 %) | 20.744 | 29.162 |
Anpassungen von im Vorjahr angefallenen tatsächlichen Ertragsteuern | 42 | – |
Auswirkungen der Differenzen zwischen den Steuersätzen des Konzerns und auf lokaler Ebene | 10 | 8 |
Auswirkungen des Nichtansatzes von steuerlichen Verlustvorträgen | (22.428) | (22.836) |
Auswirkungen des Nichtansatzes aktiver/passiver latenter Steuern | – | – |
Erstmaliger Ansatz von Verlustvorträgen | 430 | – |
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen | ||
– Auswirkungen der nicht abzugsfähigen anteilsbasierten Vergütung | 1.209 | (5.698) |
– Auswirkungen der (Zugänge/Abgänge) für lokale Gewerbesteuern | (65) | (191) |
– Sonstige nicht abzugsfähige Aufwendungen | (53) | (78) |
Sonstige Auswirkungen | – | (114) |
Effektiver Steuerertrag/(-aufwand) | (110) | 252 |
Die folgenden noch nicht genutzten steuerlichen Verluste wurden zum Ende der Berichtszeiträume vorgetragen:
Steuerliche Verlustvorträge | 2018 | 2019 |
TEUR | TEUR | |
Noch nicht genutzte steuerliche Verluste aus der Körperschaftsteuer | 330.753 | 407.434 |
Noch nicht genutzte steuerliche Verluste aus der Gewerbesteuer | 329.210 | 405.123 |
Latente Steueransprüche auf steuerliche Verlustvorträge und abzugsfähige temporäre Differenzen, die zu versteuernde temporäre Differenzen überschreiten, wurden nicht aktiviert, da das Management zu dem Schluss gekommen ist, dass die Wahrscheinlichkeit gemäß IAS 12 nicht groß genug ist, dass in absehbarer Zukunft zukünftige steuerpflichtige Gewinne zur Verfügung stehen werden, mit denen die nicht genutzten steuerlichen Verluste verrechnet werden können. Die aufgelaufenen nicht genutzten steuerlichen Verluste beziehen sich gänzlich auf Deutschland.
14. Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie wird gemäß IAS 33 Ergebnis je Aktie ermittelt, indem das Periodenergebnis der CureVac AG durch die durchschnittliche gewichtete Anzahl der im Berichtszeitraum im Umlauf gewesenen Aktien dividiert wird.
In den Geschäftsjahren 2018 und 2019 wurden keine Aktien ausgegeben, und daher betrug die gewichtete Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien in diesen beiden Zeiträumen 726.592. Dies ergab einen unverwässerten Verlust je Aktie von EUR 137,45 für das Geschäftsjahr 2019 und von EUR 98,05 für das Geschäftsjahr 2018.
Die in Anhangangabe 9 beschriebenen, den Mitgliedern des Managements gewährten 5.282 Aktienoptionen sowie die Neuemission von 16.345 Aktien im Geschäftsjahr 2020 sind für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie potenzielle Stammaktien. Da die Umwandlung der Optionen in Stammaktien und die Ausgabe der neuen Aktien zu Beginn des Geschäftsjahres den Verlust je Aktie in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 verringern würden, werden sie als das Ergebnis nicht verwässernd angesehen. Daher entspricht das verwässerte Ergebnis je Aktie in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.
Dieselben Überlegungen sollten für die unter Anhangangabe 9 beschriebenen, potenziell auszugebenden 51.265 Aktien unter dem neuen VESOP sowie für die unter Anhangangabe 15 beschriebenen, im Geschäftsjahr 2019 gewährten Wandeldarlehen in Betracht gezogen werden.
15. Darstellung von Finanzinstrumenten und Risikomanagement
Art und Steuerung finanzieller Risiken
Allgemeine Informationen
CureVac ist bestimmten finanziellen Risiken in Bezug auf seine Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die mit seinem Geschäftsmodell verbundenen Transaktionen ausgesetzt. Diese Risiken beziehen sich im Allgemeinen auf Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken und Marktrisiken (einschließlich Währungsrisiko, Zinsänderungsrisiko und Preisrisiko).
Ziel des Risikomanagements ist es, die potenziellen negativen Auswirkungen auf die erwarteten Cashflows zu begrenzen und etwaige Gelegenheiten, die sich ergeben, auszunutzen. Infolgedessen bewertet CureVac mindestens einmal jährlich, ob die Risiken sich verändert haben und ob die eingeführten Maßnahmen zur Risikobegrenzung noch immer ausreichend sind.
Ausfallrisiko
Das Ausfallrisiko wird von der Finanzabteilung von CureVac gesteuert. Das Ausfallrisiko ergibt sich aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, einschließlich Einlagen bei Banken und Finanzinstituten, sowie Ausfallrisiken von Kunden, darunter offene Forderungen und Vertragsvermögenswerte. Bareinlagen und Investitionen werden nur bei angesehenen Finanzinstituten mit einem Kreditrating von mindestens A- (Standard & Poor’s), A3 (Moody’s) oder A- (Fitch) getätigt. Das Ausfallrisiko wird weiterhin durch die ausschließliche Anlage in liquide Instrumente begrenzt.
CureVac ist außerdem einem Ausfallrisiko für alle Forderungen und Vertragsvermögenswerte ausgesetzt. Die Kreditrahmen der Geschäftspartner werden jährlich durch den Vorstand von CureVac überprüft und können ganzjährig aktualisiert werden. Die Grenzen werden so festgelegt, dass sie die Risikokonzentration verringern und somit finanzielle Verluste durch einen möglichen Zahlungsausfall eines Geschäftspartners abmildern. Der Konzern steuert das Ausfallrisiko seitens seiner Kunden durch genaue Nachverfolgung seiner Forderungen. Das Ausfallrisiko wird als gering angesehen, weil die Kundenstruktur aus angesehenen Kollaborationspartnern und staatlichen Kreditgebern besteht. Die Steuerung der Forderungen und die Finanzbuchhaltung umfasst die Überwachung von Zahlungseingängen und überfälligen Forderungen.
Der Buchwert der sonstigen bilanzierten finanziellen Vermögenswerte bestimmt das theoretische maximale Ausfallrisiko. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 wurden verfügbare Mittel bei zwei angesehenen Finanzinstituten hinterlegt.
Im Zusammenhang mit Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, (sonstigen) finanziellen Vermögenswerten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wendet CureVac zur Ermittlung der Risikovorsorge in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an. Zum 31. Dezember 2019 belief sich die Risikovorsorge für die „erwarteten Kreditverluste“ auf insgesamt TEUR 76 (2018: TEUR 447), was im Geschäftsjahr 2019 in der Gesamtergebnisrechnung in Höhe von TEUR 371 (2018: TEUR 264) erfolgswirksam erfasst wurde.
Liquiditätsrisiko
Um die Liquidität zu gewährleisten, investiert der Konzern nicht unmittelbar für die Geschäftstätigkeit benötigte Mittel in kurzfristige Anlagen bei Banken mit guter Bonität und Festgeldkonten mit einer Fälligkeit von bis zu drei Monaten. Die Liquiditätsrisiken sind daher erwartungsgemäß gering. Der Konzern handelt nicht mit Finanzinstrumenten und überwacht sein Risiko eines Liquiditätsengpasses mithilfe eines Liquiditätsplanungstools.
In der Vergangenheit hat CureVac sich für die Sicherung ausreichender Liquidität auf die Finanzierung durch Aktionäre und Partner im Rahmen von Entwicklungspartnerschaften verlassen. Ein Mangel externer finanzieller Unterstützung könnte ein Risiko für die Fortführung des Unternehmens darstellen. Die Liquiditätssteuerung von CureVac stellt die Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten für betriebliche Tätigkeiten und weitere Investitionen durch angemessene Budgetplanung sicher.
Letztendlich liegt die Verantwortung für die Steuerung des Liquiditätsrisikos beim Management, das einen angemessenen Ansatz eingeführt hat, um kurz-, mittel- und langfristige Finanzierungs- und Liquiditätsanforderungen zu steuern. Cure Vac steuert seine Liquiditätsrisiken, indem es angemessene Rücklagen vorhält sowie prognostizierte und tatsächliche Cashflows überwacht und die Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aufeinander abstimmt.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Fälligkeit der finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns auf Basis vertraglicher, nicht diskontierter Zahlungen:
weniger als 3 Monate | 3 bis 12 Monate | 1 bis 5 Jahre | > 5 Jahre | Summe | |
2019 | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR |
Wandeldarlehen | – | – | (83.940) | – | (83.940) |
Leasingverbindlichkeiten (Anhangangabe 2) | (732) | (1.985) | (9.192) | (5.086) | (16.995) |
Sonstige Verbindlichkeiten | – | (12.015) | (362) | (167) | (12.544) |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | (5.938) | (537) | – | – | (6.475) |
Summe | (6.670) | (14.537) | (93.494) | (5.253) | (119.954) |
weniger als 3 Monate | 3 bis 12 Monate | 1 bis 5 Jahre | > 5 Jahre | Summe | |
2018 | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR |
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | |||||
(29) | (48) | – | – | (77) | |
Sonstige Verbindlichkeiten | – | (11.146) | (688) | (175) | (12.009) |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | (10.378) | (535) | – | – | (10.913) |
Summe | (10.407) | (11.729) | (688) | (175) | (22.999) |
Verpflichtungen gemäß IAS 17 zum 31. Dezember 2018.
weniger als 3 Monate | 3 bis 12 Monate | 1 bis 5 Jahre | > 5 Jahre | Summe | |
2018 | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR |
Operating-Leasingverpflichtungen | – | (84) | (91) | – | (175) |
Mietvereinbarungen | (683) | (2.576) | (21.160) | (23.589) | (48.008) |
Summe | (683) | (2.660) | (21.251) | (23.589) | (48.183) |
Währungsrisiko
Das Währungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse Schwankungen ausgesetzt sind. CureVac ist vor allem im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit des Konzerns (wenn Umsatzerlöse oder Aufwendungen auf eine ausländische Währung lauten) und der als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gehaltenen Beträge Wechselkursrisiken ausgesetzt.
Die funktionale Währung von CureVac AG und CureVac Real Estate GmbH ist der Euro. Die funktionale Währung von CureVac Inc. ist der USD. Das (Fremd-)Währungsrisiko von CureVac AG zum Ende der Geschäftsjahre 2019 und 2018 stellte sich wie folgt dar:
2019 (in Tausend) | ||
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 22.608 EUR | 25.398 USD |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 9.458 EUR | 10.585 USD |
Sonstige Forderungen | 105 EUR | 93 GBP |
84 EUR | 92 CHF | |
81 EUR | 91 USD | |
Monetäre Vermögenswerte in einer Fremdwährung | 32.336 EUR | |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 505 EUR | 567 USD |
219 EUR | 186 GBP | |
10 EUR | 11 CHF | |
Monetäre Verbindlichkeiten in einer Fremdwährung | 734 EUR |
2018 (in Tausend) | ||
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 16.941 EUR | 19.398 USD |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 2.059 EUR | 3.374 USD |
Monetäre Vermögenswerte in einer Fremdwährung | 19.000 EUR | 22.772 USD |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 8.002 EUR | 9.162 USD |
132 EUR | 118 GBP | |
46 EUR | 51 CHF | |
Monetäre Verbindlichkeiten in einer Fremdwährung | 8.180 EUR |
Die vorstehenden Tabellen zeigen, dass CureVac AG nur in Bezug auf den USD einem wesentlichen Währungsrisiko ausgesetzt ist. Daher wird eine Sensitivitätsanalyse zu Wechselkursänderungen nur in Bezug auf das Nettorisiko in USD zum Ende der Geschäftsjahre dargestellt. Das Nettorisiko in USD von CureVac ist die Differenz zwischen monetären Vermögenswerten in USD und monetären Verbindlichkeiten in USD und entwickelt sich wie folgt:
Nettorisiko in USD
2018 (1 EUR= 1,1450 USD) | 2019 (1 EUR = 1,1234 USD) |
TEUR 10.544 aus TUSD 13.090 | TEUR 30.656 aus TUSD 34.400 |
Wenn der EUR zum 31. Dezember 2019 unter sonst gleichen Bedingungen gegenüber dem US-Dollar um 10 Prozent schwächer geworden wäre, wäre der Verlust vor Steuern für das Geschäftsjahr TEUR 3.406 (2018: TEUR 1.172) niedriger ausgefallen und der Verlust nach Steuern hätte TEUR 2.414 (2018: TEUR 831) betragen. Wäre der EUR im Gegensatz dazu unter sonst gleichen Bedingungen um 10 Prozent stärker geworden, wäre der Verlust vor Steuern TEUR 2.787 (2018: TEUR 959) höher ausgefallen und der Verlust nach Steuern hätte TEUR 1.975 (2018: TEUR 680) betragen. Die Auswirkungen auf den Verlust vor und nach Steuern und das (kumulierte) sonstige Ergebnis wären aufgrund der Tatsache, dass die funktionale Währung von CureVac Inc. der USD ist, zum 31. Dezember 2019 trotzdem unwesentlich gewesen.
Im Geschäftsjahr 2018 hielt CureVac keine Derivate. Eine Erläuterung eines Terminkontrakts über TUSD 10.000 im Geschäftsjahr 2019 findet sich in Anhangangabe 3.
Zinsänderungsrisiko
Das Zinsänderungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem CureVac ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus den variabel verzinslichen Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten von CureVac. Aufgrund der anhaltend niedrigen Zinssätze könnte CureVac dem Risiko ausgesetzt sein, dass dem Unternehmen Negativzinsen auf seine Bankeinlagen berechnet werden.
Wären die Zinssätze zum 31. Dezember 2019 bei sonst gleichen Bedingungen um 1 % höher gewesen, wäre das Periodenergebnis (vor und nach Steuern) TEUR 307 (2018: TEUR 218) niedriger ausgefallen, weil die variabel verzinslich investierten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente höhere Zinserträge erzielt hätten. Da die Zinssätze für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember 2019 und 2018 nahezu bei Null lagen, hätten sich niedrigere Zinssätze unwesentlich auf das Periodenergebnis (vor und nach Steuern) sowie auf das sonstige Ergebnis ausgewirkt.
Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Bemessungshierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
• |
Stufe 1 – Inputs verwenden in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte Preise |
• |
Stufe 2 – Inputs sind Inputs mit Ausnahme der in Stufe 1 beinhalteten notierten Preise, die direkt oder indirekt beobachtbar sind |
• |
Stufe 3 – Inputs sind nicht beobachtbar und verfügen über vom Management auf Grundlage von nach normalem Ermessen verfügbaren Annahmen von Marktteilnehmern geschätzte Werte |
Alle Finanzinstrumente werden zum 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2018 zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Abgesehen davon werden Verbindlichkeiten aus Lizenzvereinbarungen (d. h. erworbene immaterielle Vermögenswerte) von TEUR 848 (2018: TEUR 850) als zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten unter den Inputfaktoren der Stufe 2 klassifiziert. Das Management hat festgestellt, dass die beizulegenden Zeitwerte von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, kurzfristigen Investitionen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen kurzfristigen Schulden sowie Schulden aus Lizenzvereinbarungen ihren Buchwerten nahezu entsprechen. Darüber hinaus hat das Management festgestellt, dass die potenziellen Differenzen zwischen den Buchwerten und beizulegenden Zeitwerten von Schulden gegenüber Banken, (Finanzierungs-) Leasingverbindlichkeiten und den Schulden für Lizenzvereinbarungen unwesentlich sind.
Zum 31. Dezember 2019 entspricht der Restbuchwert der Wandelanleihen nahezu ihrem beizulegenden Zeitwert, da die Darlehen kürzlich vereinbart und in Anspruch genommen wurden und es seit dem Zeitpunkt der Vereinbarung keine wesentlichen Änderungen der entsprechenden Zinssätze gegeben hat. Weitere Informationen in Bezug auf die Wandelanleihe sind in Anhangangabe 13 zu finden.
Kapitalsteuerung
Für Zwecke der Kapitalsteuerung von CureVac umfasst das Eigenkapital das gezeichnete Kapital sowie alle sonstigen auf die Anteilseigner entfallenden Kapitalrücklagen. Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung von CureVac ist die Maximierung des Shareholder Value durch Investitionen in die Entwicklungstätigkeiten des Konzerns.
Auf Grundlage seiner Geschäftstätigkeit als aktives Forschungsunternehmen ist CureVac nahezu ausschließlich auf Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung durch seine Aktionäre angewiesen, bis der Konzern sich in der Zukunft aus marktfähigen Produkten infolge erfolgreicher Entwicklungsprojekte selber finanzieren kann.
Die Finanzabteilung des Konzerns überprüft wöchentlich die gesamten Barmittel des Konzerns. Im Rahmen dieser Überprüfung betrachtet der Ausschuss die gesamten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die Mittelabflüsse, Währungsumrechnungsdifferenzen und Refinanzierungstätigkeiten. Der Konzern überwacht die Barmittel mithilfe einer „Burn-Rate“. Die Cash-Burn-Rate ist als der durchschnittliche monatliche Netto-Cashflow aus betrieblicher und Investitionstätigkeit im Laufe eines Geschäftsjahres definiert.
Bei der Einhaltung seiner Finanzziele handelt der Konzern Forschungskooperationsvereinbarungen aus und schließt diese ab. Das Ziel ist im Allgemeinen die Maximierung der für weitere Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen.
CureVac unterliegt keinen von Dritten auferlegten Kapitalanforderungen. Im Berichtsjahr wurden die Ziele der Kapitalsteuerung von CureVac erreicht.
Zum 31. Dezember 2019 bzw. 2018 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren der Kapitalsteuerung vorgenommen.
16. Anhang zur Konzern-Kapitalflussrechnung
Änderungen der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit
Cure Vac geht Leasingverhältnisse ein und erwirbt so das Recht zur Nutzung von Vermögenswerten für einen bestimmten Zeitraum. Aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 wurden zum 1. Januar 2019 Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 15.810 bilanziert. Die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen belaufen sich zum 31. Dezember 2019 auf TEUR 14.130.
in Tausend EUR | 1. Januar 2019 | Cashflows | Umgliederung |
Wandeldarlehen | – | 69.889 | (7.604) |
Leasingverbindlichkeiten | 15.810 | (1.910) | – |
Summe Schulden aus Finanzierungstätigkeit | 15.810 | 67.979 | (7.604) |
in Tausend EUR | Neue Leasingverhältnisse | Aufgelaufene Zinsen | Wechselkursänderungen | 31. Dezember 2019 |
Wandeldarlehen | – | 2.733 | – | 65.018 |
Leasingverbindlichkeiten | 153 | – | 77 | 14.130 |
Summe Schulden aus Finanzierungstätigkeit | 153 | 2.733 | 77 | 79.148 |
Die Umgliederung von TEUR 7.604 beruhte auf einem als Bestandteil des Eigenkapitals erfassten Betrags. Siehe Anhangangabe 12.
in Tausend EUR | 1. Januar 2018 | Cashflows | 31. Dezember 2018 |
Leasingverbindlichkeiten | 188 | (112) | 77 |
Summe Schulden aus Finanzierungstätigkeit | 188 | (112) | 77 |
17. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB.
Zum Bilanzstichtag bestanden Verpflichtungen aus Leasingverträgen. Siehe Abschnitt „Änderungen der Rechnungslegungsmethoden und Ausweisgrundsätze“ für Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen in Bezug auf IFRS 16 (Leasing Verhältnisse).
18. Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter gliedert sich wie folgt:
2019 | 2018 | |
Mitarbeiter | 445 | 385 |
Der Personalaufwand im Geschäftsjahr 2019 betrug insgesamt TEUR 55.277 (i.V. TEUR 28.957) und entfiel mit TEUR 50.058 (i.V. TEUR 24.697) auf Löhne und Gehälter inklusive anteilsbasierter Vergütung sowie mit TEUR 5.218 (i.V. TEUR 4.260) auf soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung.
19. Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates und deren Vergütungen
Dem Vorstand der Gesellschaft gehören folgende Mitglieder an:
• |
Herr Daniel L. Menichella, Chief Executive Officer, Chief Business Officer bis zum 11. März 2020 |
• |
Herr Dr. Florian von der Mülbe, Dipl. Biochemiker, Chief Production Officer |
• |
Herr Dr. Franz-Werner Haas, Jurist, Chief Operating Officer |
• |
Frau Dr. Mariola Fotin-Mleczek, Dipl. Biologin, Chief Technolgy Officer |
• |
Frau Dr. Ulrike Gnad-Vogt, Fachärztin für medizinische Onkologie / Hämatologie, Chief Medical Officer, bis zum 30.09.2019 |
• |
Herr Pierre Kemula, B.Sc., Chief Financial Officer |
• |
Herr Dr.med. Dimitris Voliotis, MD, Chief Development Officer, vom 28. Januar 2019 bis zum 11. Januar 2020 |
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzte sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 aus folgenden Personen zusammen:
• |
Herr Dr. Ingmar Hörr (Vorsitzender des Aufsichtsrats), Dipl. Biologe, Gründer und ehemaliger Chief Executive Officer der CureVac AG, Chief Executive Officer ab dem 11. März 2020 |
• |
Herr Prof. Dr. Friedrich von Bohlen und Halbach, Dipl. Biochemiker und Geschäftsführer der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG |
• |
Herr Dr. Mathias Hothum, Dipl. Kaufmann und Geschäftsführer der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG |
• |
Baron Jean Stéphenne (Stellvertreter), freier Berater |
• |
Herr Dr. Ralf Clemens, freier Berater Vaccine / Biologicals |
• |
Herr Dr. Hans Christoph Tanner, Dipl. Kaufmann, Executive Director Cosmo Pharmaceuticals N.V. |
• |
Herr Timothy M. Wright, Komplementär bei TIME BioVentures, seit 17. Juni 2019 |
• |
Herr Craig A. Tooman, Präsident, Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzender bei Aratana Therapeutics Inc., seit 17. Juni 2019 |
Die Vergütung des Vorstands stellte sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt dar:
Vergütung nach IFRS
Vergütung 2019 | Vorstand | Aufsichtsrat |
TEUR | TEUR | |
Kurzfristige Leistungen | 3.166 | 521 |
Anteilsbasierte Vergütung | 18.483 | – |
Summe | 21.649 | 521 |
Die in der Tabelle dargestellten Beträge sind die im Berichtszeitraum als Aufwand bilanzierten Beträge.
Die Zahlen für das Geschäftsjahr 2018 stellten sich wie folgt dar:
Vergütung 2018 | Vorstand | Aufsichtsrat |
TEUR | TEUR | |
Kurzfristige Leistungen | 2.195 | 343 |
Summe | 2.195 | 343 |
Vergütung nach HGB
Die Mitglieder des Vorstandes haben im Geschäftsjahr 2019 für ihre Tätigkeit Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 24.200 (i. V. TEUR 1.683) erhalten. Darin enthalten sind laufende Bezüge in Höhe von TEUR 3.166 (i. V. TEUR 1.683) und aktienbasierte Vergütung in Höhe von TEUR 21.034 (i.V. TEUR 0).
19. Sonstige Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG
dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG (dievini) hält die Mehrheit des gezeichneten Kapitals des Unternehmens, ist der beherrschende Gesellschafter und das oberste Mutterunternehmen des Konzerns. Sonstige Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Molecular Health GmbH
Molecular Health GmbH (Molecular Health) ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von dievini. Im Dezember 2017 schloss CureVac einen Vertrag mit Molecular Health ab, laut dem Molecular Health Dienstleistungen in Verbindung mit der Modellierung der biologischen und klinischen Wirkungen von Agonisten der „Toll-like“ Rezeptoren 7 und 8 in Krebs- und Immunzellen erbringt. Im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstanden dem Konzern im Geschäftsjahr 2019 Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 0 bzw. von TEUR 30 im Juli 2018.
Rittershaus Rechtsanwälte
Seit Dezember 2005 besteht eine unbefristete Beratungsvereinbarung mit Rittershaus. Die Vereinbarung kann von CureVac fristlos und von Rittershaus mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Beratungsgebühren von TEUR 208 (2018: TEUR 145) an Rittershaus gezahlt. Prof. Dr. Christof Hettich ist ein geschäftsführender Direktor sowohl von Rittershaus als auch von dievini.
Dr. Ingmar Hoerr
Seit Juni 2018 bestand ein Beratungsvertrag zwischen CureVac und Herrn Hoerr. Dieser Vertrag wurde nach dem Wechsel von Dr. Hoerr vom Aufsichtsrat in den Vorstand von CureVac am 10. März 2020 beendet. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Dr. Hoerr Beratungsgebühren von TEUR 240 (2018: TEUR 144) gezahlt.
Dietmar Hopp
2019 gewährte Dietmar Hopp, Direktor von dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co. KG (dievini), der Mehrheitsaktionär des Konzerns, dem Konzern zwei Wandeldarlehen. Weitere Informationen sind in Anhangangabe 12 Wandeldarlehen zu finden.
20. Angaben über das Honorar des Abschlussprüfers
Das im Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar für den Abschlussprüfer setzt sich wie folgt zusammen:
In TEUR | 2019 | 2018 |
Honorar für | ||
a) Abschlussprüfungsleistungen | 299 | 311 |
b) andere Bestätigungsleistungen | 0 | 0 |
c) Steuerberatungsleistungen | 165 | 74 |
d) Sonstige Leistungen | 0 | 0 |
Gesamthonorar des Abschlussprüfers | 464 | 385 |
21. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Im Januar 2020 gaben CureVac AG und CEPI eine weitere Kooperation zur Entwicklung eines Impfstoffs gegen das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 bekannt. Ziel der Kooperation ist es, Impfstoffkandidaten so schnell wie möglich sicher in die klinische Testphase zu überführen. Die Vereinbarung baut auf der bestehenden Partnerschaft zwischen CureVac und der CEPI auf, um eine reaktive Impfstoffplattform zu entwickeln, und beinhaltet zusätzlich eine finanzielle Förderung seitens der CEPI von bis zu TUSD 15.300 zur Beschleunigung der Impfstoffentwicklung, Herstellung und klinischer Tests. Informationen bezüglich der bestehenden Kooperation mit der CEPI sind in Anhangangabe 3 zu finden.
Im Juni 2020 erhielt CureVac die behördliche Genehmigung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und des belgischen Bundesamtes für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (FAMHP) für die klinische Phase-1-Studie des SARS-CoV-2-Impfstoffprogramms.
Im März 2020 gab die Gesellschaft bekannt, dass Unternehmensgründer und Aufsichtsratsvorsitzender Ingmar Hoerr von Daniel Menichella die Position des Vorstandsvorsitzenden (CEO) übernimmt. Am 10. März 2020 wurde die Dienstleistungsvereinbarung mit Dan Menichella beendet und er schied aus dem Unternehmen aus. Infolgedessen wurden zu diesem Datum 6.053 ihm gewährte Optionen sofort voll erdient.
Mit Nachtrag vom 25. Juni 2020 wurden die Rückzahlungsmodalitäten der bestehenden Wandeldarlehen angepasst.
Im März 2020 erhielt CureVac von Genmab eine Einlage in Verbindung mit der Ausgabe von Aktien der Serie B gemäß der Beteiligungs- und Konsortialvereinbarung in Höhe von TEUR 19.984 ein, nachdem die zugehörige Kapitalerhöhung nach Registrierung der Aktien im Handelsregister im Februar 2020 in Kraft eingetreten war.
Die Europäische Investitionsbank (EIB) und CureVac unterzeichneten am 27. Juni 2020 eine Vereinbarung über ein Darlehen in Höhe von 75 Milo. EUR für die Entwicklung und Herstellung von Impfstoffen, die auch den von CureVac gegen SARS-CoV-2 entwickelten Impfstoffkandidaten einschließt.
Glaxo Smith Kline Biologicals SA (im folgenden auch GSK) und CureVac haben mit Datum vom 15. Juli 2020 eine strategische Kooperationsvereinbarung für die Forschung, Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von bis zu fünf mRNA-basierten Impfstoffen und monoklonalen Antikörpern (mAbs) gegen Krankheitserreger von Infektionskrankheiten unterzeichnet. GSK wird eine Vorauszahlung in Höhe von 120 Mio. EUR leisten und die Glaxo Group Limited eine Beteiligung an CureVac in Höhe von 150 Mio. EUR erwerben.
Mit Shareholder Agreement vom 16./17. Juli 2020 wurde mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und weiteren Investoren eine Beteiligung an der CureVac AG im Rahmen einer Kapitalerhöhung in Höhe von 559 Mio. EUR (inkl. der oben genannten Beteiligung der Glaxo Group Limited) vereinbart.
Mit Vereinbarung vom 29. Juni 2020 wurde der Kooperationsvertrag mit Eli Lilly gekündigt.
Die COVID-19-Pandemie, die ihren Anfang im Dezember 2019 in China nahm und sich weltweit verbreitet hat, hat viele Regierungen dazu veranlasst, Maßnahmen zur Eindämmung des Ausbruchs mithilfe von Quarantänen, Reisebeschränkungen, verstärkten Grenzkontrollen und sonstige Maßnahmen zu ergreifen. Das Unternehmen hat eine Reihe von Schritten zur Gewährleistung der Sicherheit der Mitarbeiter und Geschäftspartner des Unternehmens eingeleitet, darunter die Umsetzung einer Heimarbeitsrichtlinie für Mitarbeiter, die nicht mit unseren Labortätigkeiten betraut sind. Die schnelle Entwicklung und die Unvorhersehbarkeit der Lage stellen Unsicherheiten und Risiken für das Unternehmen, seine Performance und seine Finanzergebnisse dar.
Tübingen, den 20. Juli 2020
Cure Vac AG, Tübingen
Dr. Ingmar Hoerr
Dr. Florian von der Mülbe
Dr. Franz-Werner Haas
Dr. Mariola Fotin-Mleczek
Pierre Kemula
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019
A. Grundlagen des Konzerns
1. Geschäftsmodell des Konzerns
Die Muttergesellschaft des Konzerns, CureVac AG, ist ein nicht kapitalmarktorientiertes biopharmazeutisches Unternehmen mit Hauptsitz in Tübingen, einer Niederlassung in Frankfurt sowie Tochtergesellschaften in den USA und Deutschland. Die CureVac AG macht erstmalig als nicht kapitalmarktorientiertes Unternehmen vom Wahlrecht nach § 315e Abs. 3 HGB Gebrauch, den Konzernabschluss nach IFRS und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften, aufzustellen.
CureVac konzentriert sich auf die Erforschung, Entwicklung und Produktion von mRNA-basierten Wirkstoffen vor allem gegen Krebs- und Infektionserkrankungen sowie der molekularen Therapien und damit einer vollkommen neuen Klasse von Medikamenten und Impfstoffen. Diese Technologie besitzt Potenzial mit entsprechend hohem Verdrängungspotential gegenüber etablierten Technologien in Märkten sowie für die Entwicklung völlig neuer Medikamente gegen Erkrankungen, für die es heute keine Therapien gibt.
CureVac wurde von 2006 bis 2014 allein von der dievini Hopp BioTech holding GmbH & Co.KG, Walldorf/Deutschland (ein Venture Capital-Unternehmen des Biotech-Investors Dietmar Hopp) finanziert. Im Februar 2015 konnte die Bill & Melinda Gates Foundation, Seattle/USA (BMGF) als neuer Investor gewonnen werden und im Oktober 2015 wurde ein Private Placement mit fünf neuen Investoren (Baillie Gifford, Chartwave Ltd., Coppel Familie, Northview und Sigma Group) und einem Volumen von 98,7 Mio. EUR durchgeführt. In 2016 erbrachte die dievini Hopp BioTech holding GmbH &. Co. KG eine weitere Einzahlung in die Kapitalrücklage von 20,7 Mio. EUR. Ferner wurden in 2016 im Zuge einer weiteren Kapitalerhöhung zwei neue Investoren, die L-Bank, Karlsruhe/Deutschland und die Versorgungsanstalt der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte Tübingen/Deutschland hinzugewonnen, die insgesamt 26,5 Mio. EUR investierten. In 2017 erfolgte eine weitere Kapitalerhöhung unter Beteiligung von Eli Lilly &. Co. in Höhe von 45,0 Mio. EUR. Seit ihrer Gründung im Jahr 2000 hat die CureVac über die Ausgabe von Anteilen Finanzmittel in Höhe von über 360 Mio. EUR eingeworben.
Genmab B.V. und die CureVac AG haben im Dezember 2019 einen Kollaborationsvertrag und ein Lizenzabkommen abgeschlossen. Diese strategische Partnerschaft wird sich auf die Forschung und Entwicklung von differenzierten mRNA-basierten Antikörperprodukten konzentrieren, indem die mRNA-Technologie und das Know-how von CureVac mit den proprietären Antikörpertechnologien und der Expertise von Genmab kombiniert werden. Gemäß den Bedingungen der Vereinbarung wird Genmab CureVac eine Vorauszahlung von 10 Millionen USD leisten. Darüber hinaus wird Genmab sich mit 20 Millionen Euro an CureVac beteiligen. Beide Zahlungen sind im ersten Quartal 2020 eingegangen.
Die Gesellschaft hat eine Reihe proprietärer Technologien zum Design sowie zur Produktion gemäß Good Manufacturing Practice (GMP) Richtlinien von mRNA-basierten Medikamenten und Impfstoffen entwickelt. In den angemieteten Räumlichkeiten verfügt die CureVac über die erforderlichen Ressourcen zum Design sowie zur Formulierung, Herstellung und Entwicklung solcher RNA-basierten Wirk- und Impfstoffe. Darüber hinaus verfügt die CureVac in ihrem
Forschungs- und Entwicklungszentrum am Standort Tübingen bereits seit 2006 über eine GMP- zertifizierte Anlage zur Herstellung und Abfüllung von klinischen RNA-Materialien gemäß current Good Manufacturing Practice (cGMP)-Richtlinien.
2. Forschung und Entwicklung
CureVac betreibt Forschung und Entwicklung im Bereich von Medikamenten und Impfstoffen zur Behandlung onkologischer und sonstiger Erkrankungen sowie zur Prävention von Infektionserkrankungen auf Basis optimierter messenger-RNA-Wirkstoffe. Diese Technologie besitzt Potenzial für die Entwicklung völlig neuer Medikamente gegen Erkrankungen, für die es heute keine Therapien gibt.
Prophylaktische Vakzine
Im Jahr 2019 konnte die klinische Phase I-Studie mit dem mRNA basierten Tollwutimpfstoff CV7202 weitergeführt werden. Dabei zeigte sich, dass bereits deutlich geringere Dosen als aus den vorangehenden Tierexperimenten erwartet, eine Immunantwort im Menschen induzieren. Die zweimalige Gabe einer Dosis von 1 oder 2 ug CV7202 führte bei jeweils 100 % der Testpersonen zu Virus neutralisierenden Antikörpertitern, die gemäß WHO Referenzstandard als schützend angesehen werden. Die Titer der Virus neutralisierenden Antikörper waren vergleichbar mit denen von Rabipur®, einem zugelassenen herkömmlichen Tollwutimpfstoff, der in der klinischen Studie als Komparator diente. Die getestete Dosierung wurde von den Probanden gut vertragen. Hiermit konnte erstmals gezeigt werden, dass ein mRNA-basierter Impfstoff in sehr geringer Dosierung und nach intramuskulärer Gabe wirksam ist. Die weitere klinische Entwicklung dieses mRNA -Tollwutimpfstoffes zur Marktzulassung soll nun zügig vorangetrieben werden. Weiterhin hat CureVac in 2019 im Bereich Infektionskrankheiten mit Förderung durch CEPI (Coalition for Epidemie Preparedness Innovations) die Entwicklung einer automatisierbaren Vakzin-Herstellplattform basierend auf mRNA begonnen. Diese Technologie wird es erlauben, bei zukünftigen Pandemien schnell einen Impfstoff bereitzustellen. Die Kooperation mit der Bill & Melinda Gates Foundation im Bereich Universal Influenza, Rota-Virus sowie Malaria wurde weitergeführt und intensiviert. Beide Indikationen sind unverändert wesentliche globale Herausforderungen für die Weltgesundheit. Die mRNA Technologie der CureVac eröffnet die Möglichkeit innovative Impfstoffe für diesen Bereich zu entwickeln. Das Patentportfolio im Bereich Infektionskrankheiten sowie der Technologieplattform insgesamt konnte weiter ausgebaut werden.
Onkologie
Im Bereich der onkologischen Erkrankungen entwickelt CureVac einen RNA basierten Immunmodulator (CV8102) für die intratumorale Therapie verschiedener Krebserkrankungen, welcher derzeit in einer Phase I Studie klinisch geprüft wird.
Im September 2017 startete eine Phase I Studie, in der die intratumorale Injektion des RNA- basierten Immunmodulators CV8102 (RNAdjuvant) bei Patienten mit fortgeschrittenen soliden Tumoren (Melanom, Plattenepithelkarzinom des Kopf-Hals-Bereiches oder der Haut sowie A- denoidzystischem Karzinom) getestet wird. Die Studie umfasst auch die Testung der Kombination mit zugelassenen PD-1 Antikörpern. Ziel dieses Ansatzes ist die Auslösung einer systemischen Immunantwort gegen das Tumorgewebe, die auch das Wachstum nicht-injizierter Tumorläsionen hemmen und die Wirksamkeit der Checkpoint-Inhibitoren verstärken kann. Aussichtsreiche vorläufige Daten aus der Dosisfindungsphase dieser Studie wurden auf dem CIMT Meeting in Mainz, der AACR in Atlanta, der CICON in Paris, der ESMO in Barcelona, der mRNA Konferenz in Berlin und der 34. Jahrestagung der Society for Immunotherapy of Cancer in Washington (SITC) präsentiert.
Basierend auf präklinischen Daten, die eine Wirksamkeit von CV8102 als Adjuvanz für peptidbasierte Tumorvakzine gezeigt haben, wurde CV8102 auch in einer Ende 2017 gestarteten, EU-geförderten Studie des HEPAVAC Konsortiums in Kombination mit einem Peptidvakzin der Firma Immatics bei Leberkrebspatienten untersucht. Die Studie endete im Dezember 2019 und wird derzeit ausgewertet.
In Zusammenarbeit mit CureVac’s Partner Boehringer Ingelheim und dem Ludwig Institute for Cancer Research wird ein Ansatz verfolgt, bei dem CureVac’s Lungenkrebsimpfstoff BI 1361849/CV9202 mit zwei verschiedenen Checkpoint-Inhibitoren (Durvalumab (PD-Ll Antikörper) und Tremelimumab (CTLA-4 Antikörper) kombiniert wird. Eine entsprechende Phase I/II Studie wurde Ende 2017 in den USA initiiert und rekrutiert Patienten mit fortgeschrittenem nichtkleinzelligen Bronchialkarzinom (NSCLC, non-small cell lung cancer).
Weitere präklinische Forschungsaktivitäten der CureVac in der Onkologie sind auf die Entwicklung von Impfstoffkandidaten gegen weitere Arten von Antigenen ausgerichtet. Ende 2019 startete CureVac eine strategische Partnerschaft mit der Firma Genmab zur Entwicklung mRNA basierter Antikörperprodukte. Hierbei soll der Körper durch die Verabreichung von Antikörper kodierenden mRNA Molekülen in die Lage versetzt werden, therapeutische Antikörper selbst zu produzieren.
Molekulare Therapie
Seit 2017 hat CureVac die RNArt-Technologie für die Expression von therapeutischen Proteinen weiterentwickelt und gezeigt, dass die speziell für diesen Zweck optimierte mRNA von CureVac ideal für die Expression verschiedener Proteine wie Antikörper, Enzyme, Membranrezeptoren geeignet ist. Dies lieferte die Grundlage für die Zusammenarbeit, die CureVac 2017 mit CRISPR Therapeutics eingegangen ist.
Weitere Projekte auf dem Gebiet der molekularen Therapie umfassen eine Zusammenarbeit mit der Universität Mainz und der Medizinischen Hochschule Hannover. Beide Kooperationen befinden sich noch im Forschungsstadium.
Basierend auf positiven Machbarkeitsstudien, die den therapeutischen Ansatz der mRNA für die Expression therapeutischer Proteine in den relevanten Krankheitsmodellen stark unterstützen, werden weitere Produktdossiers im Bereich der molekularen Therapie intensiv vorbereitet. Die präklinischen Daten, die die breite Anwendbarkeit der RNArt-Technologie zur Antikörperexpression belegen, wurden in der hochrangigen Zeitschrift EMBO Molecular Medicine veröffentlicht. Im Jahr 2019 wurde unsere Arbeit mit dem UKT an einer innovativen Therapie zur Behandlung der seltenen Krankheit Spastische Paraplegie Typ 5 (SPG5) in der Zeitschrift Molecular Therapy – Methods & Clinical Development veröffentlicht.
In unserem neuen Therapiebereich Auge und Lunge lag der Schwerpunkt im Jahr 2019 auf der Erweiterung unseres Netzwerks im akademischen und wissenschaftlichen Umfeld in den USA. Wir haben Kooperationen mit dem Schepens Eye Research Institute an der Harvard University und der Yale University initiiert, um neue Targets für Erkrankungen des Auges bzw. der Lunge zu identifizieren und zu validieren.
Wissenschaftlicher Beirat (Scientifc Advisory Board)
Zum 31.12.2019 bestand das Gremium aus folgendem Personenkreis:
Prof. Nina Bhardwaj, MD
Ralf Clemens, MD, Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats
Prof. Dr. Karim Fizazi, MD
Prof. Dr. Dirk Jäger, MD
Christopher Karp, MD
Prof. Dr. Michael P. Manns, MD
Prof. Stanley Plotkin, MD
Jean-Paul Prieels, PhD
Prof. Dr. Hans-Georg Rammensee, PhD
George R. Siber, MD
Prof. Daniel Speiser, MD
Michel De Wilde, PhD
Prof. Xiao-Ning Xu, MD, PhD
Prof. Dr. Fred Zepp, MD
Gerd Zettlmeissl, PhD
3. Rechtliches und regulatorisches Umfeld
Unternehmen in der Arzneimittelforschung und -entwicklung arbeiten im Allgemeinen in einem streng regulierten Umfeld. Neue Wirkstoffe für die Anwendung beim Menschen unterliegen der Zulassung durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) in der EU und die amerikanische Food and Drug Administration (FDA) in den USA sowie durch nationale Regulierungs- und Aufsichtsbehörden in anderen Regionen. CureVac betreibt sowohl Forschungs- als auch Entwicklungsaktivitäten, so dass sich Änderungen im regulatorischen Umfeld auf das Geschäft von CureVac auswirken können.
Im Jahr 2019 wurden 55 Medikamente mit neuen Wirkstoffen vom Center for Drug Evaluation and Research (CDER) und Center for Biologics Evaluation and Research (CBER) zugelassen (neue Medikamente und biologische Wirkstoffe). Davon wurden 48 vom CDER und 7 vom CBER zugelassen.
Die EMA empfahl 66 Medikamente für die Marktzulassung im Jahr 2019. Darunter sind 30 Empfehlungen für neue Wirkstoffe und 1 sogenanntes Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP). Die Europäische Kommission genehmigte 2019 64 Arzneimittel. In der EU soll mit der neuen Verordnung über klinische Prüfungen (CTR) ein harmonisiertes Umfeld für die Durchführung klinischer Prüfungen mit höchsten Standards für die Patientensicherheit geschaffen werden. Die Verordnung ist 2014 in Kraft getreten und soll nach aktuellem Kenntnisstand Anfang 2022 gültig werden. CureVac bereitet sich auf die Umsetzung der neuen Anforderungen vor.
Die anderen rechtlichen Faktoren, die CureVac beeinflussen könnten, blieben 2019 unverändert und hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf das operative Geschäft.
4. Personal
Im Jahr 2019 waren durchschnittlich 445 Mitarbeiter inklusive des Vorstandes bei CureVac beschäftigt (Vorjahr: 385).
5. Umweltschutz und Gesundheitsvorsorge
CureVac betreibt seine Forschung in Laboratorien der Sicherheitsstufe S I nach GenTSV unter Beachtung aller einschlägigen gesetzlichen Vorgaben. Ein kompetentes Team von Verantwortlichen gewährleistet Arbeitssicherheit, biologische Sicherheit, den verantwortungsvollen Umgang mit Chemikalien und Reagenzien sowie vorbeugenden Brandschutz. Dieses Team steht unter der regelmäßigen Überwachung der BG Chemie und folgt deren Sicherheitsrichtlinien.
Alle eingesetzten Laborgeräte werden von internen Fachkräften sowie von externen Spezialisten im Rahmen regelmäßiger Wartung und, sofern geboten, im Rahmen von Qualifizierung und Validierung überprüft und gewartet um u.a. größtmögliche Arbeitssicherheit zu gewähren.
Ein detailliertes Entsorgungskonzept mit ausführlicher Dokumentation gewährleistet die Einhaltung der geltenden Richtlinien und Grenzwerte.
6. Geistiges Eigentum
CureVac verwaltet aktiv ein umfangreiches Patentportfolio. In allen relevanten Fällen beantragt CureVac Patentschutz für ihre Technologien, Produktkandidaten, Herstellungsprozesse und andere proprietäre Informationen. In 2019 wurden insgesamt 42 Patente erteilt und 5 Neuanmeldungen bei den Patentämtern eingereicht, 5 Patentfamilien wurden aufgegeben und eine Patentfamilie ist ausgelaufen. Ende 2019 weist das Patentportfolio 114 Patentfamilien auf, Ende 2018 waren es 115.
B. Wirtschaftsbericht
1. Rahmenbedingungen
Für den Bereich Pharma- und Biotechnologie wird für die nächsten Jahre vom Institut für den globalen Pharmamarkt (IQVIA) weiterhin ein Wachstum erwartet, das sich jedoch in den folgenden Jahren abschwächen dürfte. Der Markt sieht sich hierbei einigen allgemeinen Chancen und Herausforderungen ausgesetzt.
Zwar wurden Initiativen ergriffen, um den Zugang zu innovativen Produkten zu verbessern, jedoch steht Kostenreduktion in allen Ländern weiterhin oben auf der Agenda der Kostenträger. Es wird daher eine allmähliche Verlangsamung der jährlichen Wachstumsraten über die Folgejahre erwartet.
Im größten Pharmamarkt, dem der USA, wurden in 2019 48 neuartige Produkte zugelassen. Die meisten dieser neuen Produkteinführungen profitierten von beschleunigten regulatorischen Zulassungsverfahren, bei denen Innovationen und Unmet Medical Needs‘ berücksichtigt wurden.
Politische Interventionen der US-Administration als auch die parteiübergreifenden Initiativen einiger Politiken, die Arzneimittelpreise der USA mit anderen Ländern zu vergleichen, dürften den Druck auf die Arzneimittelpreise weiter erhöhen
In der Zwischenzeit unternehmen das HHS und die FDA Anstrengungen, um den Marktzugang für Generika zu verbessern, um den Wettbewerb zu erhöhen und niedrigere Preise zu erreichen.
Während das Wachstum in den EU5-Märkten stabil bleiben wird, dürften die wichtigsten Prioritäten der Regierungen weitere Initiativen zur Preiskontrolle und Maßnahmen zur Verbesserung des Patientenzugangs sein.
In Deutschland gab es im Jahr 2019 30 Markteinführungen Allerdings bleiben der Einsatz des Verfahrens der frühzeitigen Nutzenbewertung und unvorhersehbare Ergebnisse von Preisverhandlungen ein Thema für die Hersteller innovativer Medikamente.
Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV-Gesetz), das im August 2019 in Kraft getreten ist, umfasst eine Reihe verschiedener Punkte, darunter: Bestimmungen zur Anpassung der Preise für Orphan-Medikamente, die Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Rabattverträgen zwischen Unternehmen und Krankenkassen sowie Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz von Biosimilars. Frankreich führt ebenfalls Maßnahmen zur Verbesserung der Aufnahme von Biosimilars ein.
Im Rahmen der jüngeren und aktuellen politischen Initiativen, einschließlich des im Juli 2015 verabschiedeten neuen Gesundheitsgesetzes, das auf eine Umgestaltung des Gesundheitssystems abzielt, wird der Schwerpunkt nun zunehmend auf die Krankheitsprävention und die Kontrolle chronischer Krankheiten gelegt.
In Spanien werden die Preiskontrollen als Mittel zur Eindämmung der Arzneimittelausgaben verstärkt werden. In Italien wird die lang erwartete neue Strategie zur Steuerung der Arzneimittelpolitik (veröffentlicht im Dezember 2018) Maßnahmen zur Bewältigung von Problemen des unterfinanzierten Gesundheitssystems skizziert und soll dazu beitragen, die Arzneimittelkosten einzudämmen und gleichzeitig den Zugang der Patienten zu neuen Medikamenten zu verbessern. In Großbritannien wurden ebenfalls Schritte unternommen, um den Zugang der Patienten zu neuen Medikamenten durch Initiativen wie die ,Accelerated Access Collaborative‘ und die Reform des Krebsmedikamentenfonds zu beschleunigen. Das neue freiwillige Preissystem für Markenmedikamente, das seit Januar 2019 in Kraft ist, zielt ebenfalls darauf ab, die Einführung neuer Medikamente zu beschleunigen und auszuweiten.
Insgesamt ist eine Verlangsamung des Wachstums in den nächsten Jahren in den meisten Ländern aufgrund der zunehmenden Kostendämpfungsmaßnahmen der Kostenträger zu erwarten. Die Verbesserung des Zugangs zu innovativen Arzneimitteln dürfte jedoch weiterhin oben auf der Gesundheitsagenda stehen.
2. Wesentliche Entwicklungen
Ertragslage
Die Umsatzerlöse in 2019 in Höhe von 17,4 Mio. EUR (Vorjahr: 12,9 Mio. EUR) setzen sich im Wesentlichen aus Kooperations- und Lizenzverträgen mit Eli Lilly & Co in Höhe von 14,3 Mio. EUR und mit Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG, Ingelheim (nachfolgend kurz: Boehringer Ingelheim oder BI) in Höhe von 2,5 Mio. EUR zusammen. Der Umsatzanstieg zum Vorjahr (+4,5 Mio. EUR) ist im Wesentlichen auf gestiegene Umsätze mit den genannten Kooperationspartnern zurückzuführen.
Im Berichtsjahr wurden im Rahmen der Kollaborationen mit Boehringer Ingelheim sowie Eli Lilly & Co. hergestellte Wirkstoffe in den Produktionsstufen R-Produkt, Bulk und F-Produkt als Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen bilanziert. Die Bestände an fertigen Erzeugnissen (Ausweis unter IFRS als „Vertragsvermögenswerte“) haben sich im Vergleich zum Vorjahr nur unwesentlich auf 1,5 Mio. EUR verändert. Dagegen sind die Rohstoffe signifikant um 3,4 Mio. EUR auf 6,2 Mio. EUR angestiegen.
Die Umsatzkosten setzen sich hauptsächlich aus Personalkosten, Materialkosten und Dienstleistungen Dritter, Wartungs- und Leasingkosten (im Vorjahr) sowie Abschreibungen zusammen. Die Umsatzkosten enthalten Kosten der Produktion, Leerlaufkosten sowie Einrichtungs- und Qualitätssicherungskosten für unsere GMP Produktionsprozesse. Darüber hinaus sind in den Umsatzkosten Kosten für pharmazeutische Produkte enthalten, die im Zusammenhang mit unseren Kooperationsvereinbarungen entwickelt werden und für die wir noch keine Umsatzerlöse erzielt haben.
Die Umsatzkosten beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 28,0 Mio. EUR, was einem Anstieg in Höhe von 10,3 Mio. EUR oder 58% gegenüber 17,7 Mio. EUR im Vorjahr entspricht.
Zusätzliche Kosten für Einrichtungs- und Qualitätssicherungsmaßnahmen für unsere GMP Produktionsprozesse sowie erhöhte Wertminderungen der Lagerbestände trugen zu einem wesentlichen Anstieg der Materialaufwendungen, Dienstleistungen Dritter sowie Personalkosten bei. Darüber hinaus sind uns zusätzliche Kosten für die erforderliche Nacharbeit bestimmter Produkte entstanden, die im Vergleich zum Vorjahr 2018 zu höheren Material- und Servicekosten für Dritte geführt haben.
Die Entwicklungskosten befinden sich mit 43,2 Mio. EUR in etwa auf Vorjahresniveau. Gestiegenen Personalkosten standen rückläufige Kosten bei Dienstleitungen durch Dritte, Materialkosten und Instandhaltungsaufwendungen gegenüber.
Die Verwaltungskosten sind insbesondere aufgrund höherer Personalkosten um 23,7 Mio. EUR von 25,3 Mio. EUR auf 49,0 Mio. EUR angestiegen. In den Personalkosten sind Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Aktienoptionsprogramm in Höhe von 18,6 Mio. EUR (Vorjahr 0 Mio. EUR) enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 5,6 Mio. EUR resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus der neuen Partnerschaftsvereinbarung mit der Coalition for Epidemie Prepardness Innovations (nachfolgende kurz CEPI) in Höhe von 3,6 Mio. EUR und aus Erträge aus Vereinbarungen mit der Bill & Melinda Gates Foundation in Höhe von 1,2 Mio. EUR.
Die finanzielle Steuerung der CureVac AG erfolgt im Wesentlichen kostenbasiert auf Basis von Einzelprojekten bzw. Programmen. Die Kostenkategorien sind im Wesentlichen externe Kosten, Kosten für Full-Time-Equivalents (FTE-Kosten) und Kosten für die produzierte RNA.
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,3 Mio. EUR von 1,7 Mio. EUR auf -0,6 Mio. EUR. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf Zinsaufwendungen in Zusammenhang mit den Wandeldarlehen und auf im Berichtsjahr ausbleibende positive Währungseffekte, die das Vorjahr beeinflusst haben, zurückzuführen.
Jahresergebnis
Der Jahresfehlbetrag hat sich, insbesondere aufgrund von höheren Personalaufwendungen in Zusammenhang mit dem Aktienoptionsprogramm, im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht.
3. Vermögenslage
Die Bilanzsumme liegt zum Bilanzstichtag mit 130,6 Mio. EUR über dem Vergleichswert des Vorjahres (125,7 Mio. EUR).
Der Anstieg in der Bilanzsumme ist im Wesentlichen auf im Berichtsjahr gewährte Wandeldarlehen einschließlich Zinsen in Höhe von 71,8 Mio. EUR zurückzuführen. Diesem Anstieg steht die Einstellung der Eigenkapitalkomponente der Wandeldarlehen in Höhe von 5,4 Mio. EUR nach Steuern in die Kapitalrücklage gegenüber.
Die Aufteilung der im Geschäftsjahr vorgenommenen Investitionen in das Anlagevermögen auf die einzelnen Bilanzpositionen ergibt sich im Einzelnen aus dem Anlagespiegel. Besonders hervorzuheben sind hierbei folgende Positionen:
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Die Sachanlagen mit 48,1 Mio. EUR sind im Vergleich zum Vorjahr um 7,6 Mio. EUR angestiegen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf Zugänge im Bereich im Bau befindlicher Anlagen von 7,4 Mio. EUR zurückzuführen. |
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Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr erstmalig durch die Anwendung des neuen Leasing Standards nach IFRS (IFRS 16 – Leases) Vermögenswerte aus einem Nutzungsrecht in Höhe von 13,6 Mio. EUR bilanziert. Diesem Wert stehen Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 14,1 Mio. EUR gegenüber. |
Die Vorräte erhöhten sich, wie oben bereits erwähnt, aufgrund des Anstiegs im Bereich der Rohstoffe um 3,2 Mio. EUR auf 6,2 Mio. EUR.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 15,7 Mio. EUR beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus der Kollaboration mit Eli Lilly & Co und dem neuen Kollaborations- und Lizenzabkommen mit Genmab B.V. Der Anstieg um 10,2 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus der Vorauszahlungsforderung gegenüber Genmab B.V. aus der neuen Kooperationsvereinbarung. Diese Forderung wurde im Februar 2020 beglichen.
4. Finanzlage und Liquidität
Die Liquidität war im Geschäftsjahr 2019 jederzeit sichergestellt. Zum Ende des Geschäftsjahres wurde eine neue Kooperationsvereinbarung mit der Genmab B.V. geschlossen (vgl. oben unter A.1.). Diese beinhaltet auch eine Eigenkapitalzuführung in Höhe von 20 Mio. EUR, welche zu Beginn des Geschäftsjahres 2020 der Gesellschaft zugeflossen ist. Da es im Berichtsjahr jedoch keine weiteren Kapitalerhöhungen bzw. Lizenz- und Kooperationsvereinbarungen gab, entstand durch den Jahresfehlbetrag ein negatives Eigenkapital in Höhe von 42,8 Mio. EUR, die Eigenkapitalquote ist von +25,5 % auf -32,8 % gesunken.
Im Geschäftsjahr 2019 wurden zwei Wandeldarlehen gewährt. Das erste Darlehen beläuft sich auf 50 Mio. EUR, das zweite Darlehen beläuft sich auf 70 Mio. USD. Umgerechnet zum Stichtagskurs beträgt der gesamte Kreditrahmen somit 113,9 Mio. EUR. Davon wurden bis zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2019 69,9 Mio. EUR abgerufen. Dementsprechend besteht für das laufende Geschäftsjahr noch ein Kreditrahmen von 43,4 Mio. EUR, welcher die Liquidität der Gesellschaft sichert. Ende Juni 2020 wurde eine weitere Tranche in Höhe von 26,8 Mio. abgerufen.
Darüber hinaus ist in den Wandeldarlehen ein Rangrücktritt vereinbart. Zur Vermeidung der Überschuldung tritt der Darlehensgeber hinsichtlich seines Anspruchs auf Rückzahlung der Darlehen hinter alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen der übrigen Gläubiger der Gesellschaft zurück.
Vom Bestand an Liquidität zum Bilanzstichtag werden umgerechnet 22,6 Mio. EUR in USD gehalten.
Im ersten Quartal 2020 sind von Genmab B.V. Zahlungen in Höhe von 28,9 Mio. EUR eingegangen, wovon 20 Mio. EUR ins Eigenkapital geflossen sind.
Glaxo Smith Kline Biologicals SA (im folgenden auch GSK) und CureVac haben mit Datum vom 15. Juli 2020 eine strategische Kooperationsvereinbarung für die Forschung, Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von bis zu fünf mRNA-basierten Impfstoffen und monoklonalen Antikörpern (mAbs) gegen Krankheitserreger von Infektionskrankheiten unterzeichnet. GSK wird eine Vorauszahlung in Höhe von 120 Mio. EUR leisten und die Glaxo Group Limited eine Beteiligung an CureVac in Höhe von 150 Mio. EUR erwerben.
Mit Shareholder Agreement vom 16./17. Juli 2020 wurde mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und weiteren Investoren eine Beteiligung an der CureVac AG im Rahmen einer Kapitalerhöhung in Höhe von 559 Mio. EUR (inkl. der oben genannten Beteiligung der Glaxo Group Limited) vereinbart.
Die Europäische Investitionsbank (EIB) und CureVac unterzeichneten am 27. Juni 2020 eine Vereinbarung über ein Darlehen in Höhe von 75 Milo. EUR für die Entwicklung und Herstellung von Impfstoffen, die auch den von CureVac gegen SARS-CoV-2 entwickelten Impfstoffkandidaten einschließt.
Auf dieser Basis ist die Liquidität der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 jederzeit sichergestellt.
Die Vertragsverbindlichkeiten enthalten Vorauszahlungen aus Kooperationsverträgen, welche über die Laufzeit der Verträge ertragswirksam aufgelöst werden. Der Anstieg um 3,2 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr resultiert neben der planmäßigen ertragswirksamen Auflösung von 5,8 Mio. EUR aus Vorauszahlungen aus Kooperationsverträgen der Vorjahre im Wesentlichen aus Zahlungen im Berichtsjahr aus den neuen Kooperations- bzw. Partnerschaftsverträgen mit Genmab B.V. in Höhe vom 8,9 Mio. EUR.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Verbindlichkeiten sind im Vergleich zum Vorjahr um 4,4 Mio. EUR zurückgegangen.
Der negative Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit mit -87,0 Mio. EUR ist im Vergleich zum Vorjahr mit -74,1 Mio. EUR weiter angestiegen. Dies resultiert aus dem weiteren Unternehmenswachstum, das sich u. a. in der deutlich gestiegenen Mitarbeiterzahl sowie gestiegenen Forderungen und Vorräten ausdrückt. Der positive Cash Flow aus Investitionen bewegt sich mit 28,2 Mio. EUR deutlich über dem Vorjahresniveau (-4,3 Mio. EUR). Hintergrund dafür ist im Wesentlichen der Rückgang der kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte um 27,6 Mio. EUR. Der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit mit 68,0 Mio. EUR hat sich zum Vorjahr (0 Mio. EUR) aufgrund der angesprochenen Wandeldarlehen im Berichtsjahr deutlich erhöht.
5. Vergleich des Jahresergebnisses mit der Prognose des Vorjahres
In der Prognose des Vorjahres wurde mit einem deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse gerechnet. Auf Grund der gestiegenen Umsätze mit den beiden Kooperationspartnern Eli Lilly & Co und BI wurde das Prognoseziel erreicht.
Der Jahresfehlbetrag des Berichtsjahres mit 99,9 Mio. EUR hat sich im Vergleich zum Jahresfehlbetrag des Vorjahres um 40,3 % erhöht und war damit deutlich höher als im Vorjahr prognostiziert.
6. Gesamtaussage zur Lage der Gesellschaft
Die Vermögens- und Finanzlage des Konzerns wird vom Vorstand vor dem Hintergrund der im Juli 2020 abgeschlossenen strategischen Kooperationsvereinbarung mit Glaxo Smith Kline Biologicals SA, der Einnahmen aus der im Geschäftsjahr 2020 abgeschlossenen Finanzierungsrunde in Höhe von 559 Mio. EUR sowie des von der Europäischen Investment Bank (EIB) im Geschäftsjahr 2020 gewährten Darlehens in Höhe von 75 Mio. EUR als gut eingestuft.
C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
1. Prognosebericht
Das Jahr 2020 steht bislang insbesondere unter dem Eindruck des Coronavirus und seiner Bekämpfung. Die Ausbreitung des Coronavirus stellt auch die Wirtschaft vor sehr große Herausforderungen. Der Sachverständigenrat geht in einem Sondergutachten in seinem Basisszenario von einem Rückgang des BIP von -2,8 % aus. Sollten jedoch noch umfangreichere Produktionsstillegungen kommen und die einschränkenden Maßnahmen länger als derzeit geplant aufrechterhalten werden, geht das Gremium in einem Risikoszenario von einem Rückgang des BIP um -5,4 % aus. In beiden Fällen wird im Folgejahr mit einem deutlichen Aufholeffekt gerechnet.
Die aktuelle Situation hat dazu geführt, dass CureVac eine bereits bestehende Kooperation mit CEPI (Coalition for Epedemic Preparedness Innovations) um ein Projekt zur Bekämpfung des Coronavirus erweitert hat. Im Rahmen dieses Projekts soll ein Impfstoff auf mRNA-Basis entwickelt werden. Dieses Projekt genießt höchste Priorität und führt zu einer gewissen Konzentration der Kräfte innerhalb von CureVac ohne allerdings die übrigen Projekte auszusetzen. Das Studienmaterial für eine klinische Phase I befindet sich bereits in Produktion. Parallel dazu wird der Ausbau der Produktionskapazitäten mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit vorangetrieben, um eine breite Versorgung mit Impfstoff auf mRNA-Basis möglichst kurzfristig sicherzustellen. Unter anderem dazu wird der Ausbau einer neuen GMP-Anlage im industriellen Maßstab forciert. Das Gebäude für die Anlage ist bereits fertig gestellt. Im Oktober 2019 hat CureVac bereits vom Regierungspräsidium Tübingen die Herstellungserlaubnis für die hauseigene GMP-Anlage erhalten.
Neben der Förderung durch CEPI werden weitere öffentliche und private Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten zum Zweck der Finanzierung der Produktionsanlagen zur Marktversorgung geprüft.
Das Investitionsvolumen bei den Sachanlagen wird vor diesem Hintergrund voraussichtlich deutlich über dem Vorjahresniveau liegen.
Im Geschäftsjahr 2020 wird ein deutlich steigender Umsatz gegenüber dem Vorjahr erwartet, vor allem bedingt durch einen weiteren Ausbau der neuen Kooperationen und durch die Auflösung einer Umsatzabgrenzung in Zusammenhang mit der Kündigung des Kooperationsvertrages mit Eli Lilly. Auf Grund der ausgeweiteten Zusammenarbeit mit CEPI erwarten wir zudem einen deutlichen Anstieg in den sonstigen betrieblichen Erträgen. Im Vergleich zu dem vorherigen Geschäftsjahr wird ein deutlich höherer Jahresverlust erwartet. Das Jahresergebnis wird dabei insbesondere durch weiter steigende Mitarbeiterzahlen, die beschriebene Ausweitung der Produktionskapazitäten und den geplanten Start weiterer Klinischen Studien beeinflusst.
Im ersten Quartal 2020 sind von Genmab B.V. Zahlungen in Höhe von 28,9 Mio. EUR eingegangen, wovon 20 Mio. EUR ins Eigenkapital geflossen sind.
Glaxo Smith Kline Biologicals SA (im folgenden auch GSK) und CureVac haben mit Datum vom 15. Juli 2020 eine strategische Kooperationsvereinbarung für die Forschung, Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von bis zu fünf mRNA-basierten Impfstoffen und monoklonalen Antikörpern (mAbs) gegen Krankheitserreger von Infektionskrankheiten unterzeichnet. GSK wird eine Vorauszahlung in Höhe von 120 Mio. EUR leisten und die Glaxo Group Limited eine Beteiligung an CureVac in Höhe von 150 Mio. EUR erwerben.
Mit Shareholder Agreement vom 16./17. Juli 2020 wurde mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und weiteren Investoren eine Beteiligung an der CureVac AG im Rahmen einer Kapitalerhöhung in Höhe von 559 Mio. EUR (inkl. der oben genannten Beteiligung der Glaxo Group Limited) vereinbart.
Auf dieser Basis ist die Liquidität der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 jederzeit sichergestellt.
Die Europäische Investitionsbank (EIB) und CureVac unterzeichneten am 27. Juni 2020 eine Vereinbarung über ein Darlehen in Höhe von 75 Milo. EUR für die Entwicklung und Herstellung von Impfstoffen, die auch den von CureVac gegen SARS-CoV-2 entwickelten Impfstoffkandidaten einschließt.
2. Risikobericht
a) Risikomanagement
CureVac ist ein international tätiges Unternehmen, dessen wirtschaftliche Aktivitäten mit verschiedenen Risiken für unterschiedliche Geschäftsfunktionen verbunden sind. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken könnte erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von CureVac haben.
CureVac identifiziert und überwacht Risiken durch ein monatliches Berichtssystem, in dem nicht nur die finanzielle Entwicklung der Projekte und die gesamte finanzielle Entwicklung des Unternehmens dargestellt werden, sondern auch weitere inhaltliche Aspekte und (Folge-) Risiken dargestellt werden. Zudem wurde ein spezielles Berichtswesen für das Risikomanagement implementiert mit dem Ziel, quartalsweise über operative, finanzielle, externe, Compliance- und strategische Risiken zu berichten. Die Identifikation erfolgt u. a. im Rahmen von Mitarbeiterinterviews/-einschätzungen sowie der Auswertung vorhandener Arbeits- und Dienstanweisungen und Berichte.
Aufbauend auf der Risikoidentifikation erfolgt eine Risikobewertung auf „Brutto“ Ebene, in der die Risikoanalyse vor Gegenmaßnahmen durchgeführt wird. Im nächsten Schritt werden die bestehenden präventiven und/oder schadensbegrenzenden Maßnahmen identifiziert und dokumentiert. Unter Berücksichtigung von den präventiven und schadensbegrenzenden Maßnahmen erfolgt die Risikobewertung auf die „Netto“ Ebene. Für die Risikobewertung wird die Gefährdungspotenzial/Auswirkung (Impact) und die Eintrittswahrscheinlichkeit (Likelihood) betrachtet und eine Einstufung gemacht. Die Auswirkungen werden entweder quantitativ oder qualitativ bewertet. Eine qualitative Bewertung berücksichtigt hauptsächlich die strategischen und finanziellen Auswirkungen auf das Unternehmen.
b) Risiken
Der Vorstand sieht insbesondere vor dem Hintergrund des Liquiditätsbestands und der Finanzierungszusage von dem Hauptgesellschafter sowie zugesagten Einzahlungen neuer Investoren bzw. Kooperationspartnern für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 keine bestandsgefährdenden Risiken.
Nachfolgend werden die wesentlichen Risiken dargestellt:
Herstellung und Inverkehrbringen von RNA
GMP-Produkte sind für die Anwendung im Menschen vorgesehen. Hohe Haftungsrisiken sind in diesem Zusammenhang nicht auszuschließen. Die Gesellschaft legt größten Wert auf akribische Einhaltung der festgeschriebenen Produktionsprozesse und Qualitätsanforderungen, um Fehler in der Produktion auszuschließen. Zu diesem Zweck ist ein umfassendes Qualitätsmanagement-System mit entsprechenden Standard Operating Procedures (SOPs) einschließlich dokumentierter Freigabeprozesse und Schulungen für die Mitarbeiter eingeführt.
Mit RNA-Wirkstoffen bewegt sich die Gesellschaft im Bereich hochinnovativer Forschung und Entwicklung. Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Wirkstoffe Schutzrechten Dritter unterliegen, die zum Zeitpunkt der ersten Herstellung trotz sorgfältiger Überprüfung nicht bekannt waren oder erst in der Folge entstehen. Eine Minderung des Risikos erfolgt durch eine ständige Prüfung des Patentumfeldes durch die Patentabteilung.
Produktentwicklung
Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie sowie die klinische Entwicklung biotechnologischer Therapeutika zur Marktreife beinhaltet naturgemäß hohe Risiken des Misserfolgs sowie hohe Kosten. Auf dem Weg bis zur Zulassung eines Medikaments werden die Produktkandidaten Überprüfungen hinsichtlich der Toxizität, der Wirksamkeit und etwaiger Nebenwirkungen unterworfen. Ungünstige Ergebnisse in jedem einzelnen dieser Bereiche können dazu führen, dass eine spezielle Therapeutikum-Entwicklung abgebrochen oder dass ein Therapeutikum im Ergebnis nicht von den zuständigen Behörden zugelassen wird. CureVac ist bestrebt, dieses Risiko durch die Nutzung der vielfältigen Möglichkeiten ihrer Technologieplattform, auf deren Grundlage verschiede Produkte entwickelt werden können, zu minimieren.
Finanzielle Abhängigkeit von der Finanzierung von Kooperationspartnern
Der Konzern ist abhängig von verschiedenen Einnahmequellen, vor allem von Upfront-, Meilenstein- oder Lizenzzahlungen von Lizenznehmern und Kooperationspartnern sowie den Finanzmärkten, von der Regierung und staatlichen Gesundheitsbehörden, von Forschungsinstituten und anderen Organisationen. Ein Teil der von CureVac geplanten Umsätze wird aus der Zusammenarbeit mit Partnern aus der Pharmabranche stammen. Viele Lizenz- und Kooperationsverträge sehen Meilensteinzahlungen vor, die in Abhängigkeit von der Erfüllung bestimmter – mit der erfolgreichen Produktentwicklung zusammenhängenden – Kriterien gezahlt werden. Die Gesellschaft kann daher keine Gewähr dafür übernehmen, dass aus abgeschlossenen und geplanten Partnerschaften zukünftig Umsatzerlöse erzielt werden.
Wettbewerb und Technologiewandel
Das Geschäftsfeld der Gesellschaft ist durch raschen Wandel und intensiven Wettbewerb geprägt. Im Kreis der Wettbewerber gibt es Pharma-, Chemie- und Biotechnologieunternehmen, die über umfangreiche finanzielle, technische und Marketing-Ressourcen verfügen. Es besteht das Risiko, dass sich die von CureVac entwickelten Technologien und Produkte nicht durchsetzen. Durch fortlaufende Investitionen sowohl in unterschiedliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich der Wissenschaft und der klinischen Entwicklung als auch in die RNA-Produktion ist CureVac bestrebt, die eigene Technologieplattform zu verbessern und auszubauen. Ebenso sollen Innovationen durch entsprechende Patentanmeldungen geschützt werden.
Risiken in Verbindung mit geistigem Eigentum
Die Sicherung des Patentschutzes für biotechnologische Produkte ist aufwändig und mit Unsicherheiten behaftet. Dies gilt insbesondere für den Zeitraum bis zur Erteilung von Patenten in den aktuell bedeutendsten Märkten USA, Europa und Japan. Die Gesellschaft kann keine Garantie dafür übernehmen, dass nicht doch entgegenstehende Rechte Dritter bestehen, die dem Vorstand unbekannt sind und die in Zukunft zu Patentstreitigkeiten mit ungewissem Ausgang führen können.
Die Gesellschaft verfolgt eine breit angelegte Patentstrategie, um die Risiken des IP-Schutzes zu minimieren. Ein weiterer Schutz der Produkte und Verfahren der Gesellschaft liegt in etabliertem Know-how der Gesellschaft und ihrer Mitarbeiter. Klinische und technische Daten sind durch sichere IT Sicherheits-Prozesse und Systeme vor Verlust und unbefugtem Zugriff bestmöglich geschützt.
Abhängigkeit von wichtigen Mitarbeitern
Die Gesellschaft beschäftigt hochqualifiziertes und spezialisiertes Personal. Der Verlust von Mitarbeitern in Schlüsselfunktionen kann sich nachteilig auf die Gesellschaft auswirken. Entsprechende arbeitsvertragliche Regelungen und Arbeitsprozesse wirken diesem Risiko entgegen. Am bedeutendsten ist jedoch die Mitarbeiterbindung, die über ein kompetitives Vergütungssystem sowie eine aktive Personalentwicklung, die unter anderem durch einen etablierten Mitarbeiterbeurteilungsprozess und entsprechende Entwicklungsgespräche ständig erfolgt und auch überprüft wird.
Zusätzlicher Finanzbedarf
Bis zur Markteinführung des ersten mRNA basierten Produktes auf Basis von CureVac Technologien besteht wesentlicher weiterer Finanzbedarf. Diesen plant die Gesellschaft über Upfront-, Meilenstein- und Lizenzzahlungen von Pharma- und großen Biotechnologie-Unternehmen sowie sonstigen Organisationen und anderen Finanzierungsquellen (wie etwa Eigen- und Fremdkapital) sicherzustellen. Für die vorgenannten Finanzierungsquellen besteht das Risiko, dass Mittel nicht oder in zu geringem Ausmaß eingeworben werden können, um die Kosten der geplanten Geschäfte zu decken. Ferner besteht das Risiko, dass die Konditionen künftiger Kapitalaufnahme nicht den heutigen Erwartungen entsprechen.
Im Geschäftsjahr 2019 wurden zwei Wandeldarlehen gewährt. Das erste Darlehen beläuft sich auf 50 Mio. EUR, das zweite Darlehen beläuft sich auf 70 Mio. USD. Umgerechnet zum Stichtagskurs beträgt der gesamte Kreditrahmen somit 113,9 Mio. EUR. Davon wurden bis zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2019 69,9 Mio. EUR abgerufen. Dementsprechend besteht für das laufende Geschäftsjahr noch ein Kreditrahmen von 43,4 Mio. EUR, welcher die Liquidität der Gesellschaft sichert. Ende Juni 2018 wurde noch eine weitere Tranche in Höhe von 26,8 Mio. USD abgerufen.
Darüber hinaus sind im ersten Quartal 2020 von Genmab B.V. Zahlungen in Höhe von 28,9 Mio. EUR eingegangen, wovon 20 Mio. EUR ins Eigenkapital geflossen sind.
Die Gesellschaft plant im laufenden Jahr weitere Finanzierungsrunden. In diesem Zusammenhang würden ggf. auch die Wandeldarlehen in Eigenkapital umgewandelt, was die Eigenkapitalquote entsprechend deutlich verbessern würde.
Der Vorstand geht daher davon aus, dass die Liquidität der des Konzerns durch die im Juli 2020 abgeschlossenen Finanzierungsrunde in Höhe von 559 Mio. EUR, die im Juli 2020 abgeschlossene strategische Kooperationsvereinbarung mit Glaxo Smith Kline Biologicals SA sowie ein von der Europäischen Investment Bank (EIB) im Geschäftsjahr 2020 gewährtes Darlehen in Höhe von 75 Mio. EUR gewähreistet ist.
Währungsrisiko
Der Abschluss der CureVac wird in Euro erstellt. Derzeit fallen sowohl der Großteil der Aufwendungen wie ein Großteil der Umsätze in Euro an. Umsatzerlöse aus Erstattungen von Kooperationspartnern fallen teilweise in US-Dollar an. Lediglich auf Grund der in USD gehaltenen Bestände an Liquidität bestehen nicht unwesentliche Währungsrisiken. Nur in Ausnahmefällen, wenn sich größere Währungsrisiken abzeichnen, werden Währungssicherungsgeschäfte, ggf. – unter Zuhilfenahme eines entsprechenden Risikomanagements – vorgenommen.
Ausfallrisiken
Wesentliche Ausfallrisiken bestehen bei der CureVac derzeit nicht, da die Forderungen aus Kooperationsverträgen allesamt kurze Zahlungsziele haben sowie ausschließlich mit Vertragspartnern sehr guter Bonität getätigt werden und die liquiden Mittel ausschließlich bei Kreditinstituten mit der in Deutschland üblichen Einlagensicherung angelegt sind.
Sonstige finanzielle Risiken
Risiken aus Zahlungsstromschwankungen sind bei der Kurzfristigkeit der Geldanlagen, die einen Zeitraum von aktuell 3 Monaten nicht übersteigen, sowie des derzeit vorherrschenden Nullzinsniveaus von untergeordneter Bedeutung.
Weitere Preisänderungsrisiken, insbesondere aus dem Einkauf von Ausgangsstoffen für die RNA-Produktion, sind für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der CureVac ebenfalls von untergeordneter Bedeutung.
3. Chancen der zukünftigen Entwicklung
Den aufgeführten Risiken stehen Chancen gegenüber. Langfristig können in Märkten wie der Krebsimmuntherapien, der Impfstoffe und der molekularen Therapien patentgeschützte RNA- basierte Produkte weltweit vermarktet werden. Hierunter fallen, neben aktuell entwickelten Produkten der bestehenden Pipeline, auch neu zu entwickelnde Produkte auf Grundlage von CureVacs proprietärer RNA-Technologieplattform. Weitere Chancen können sich aus der Forschung und Entwicklung auf Grundlage der RNA-Technologieplattform ergeben, woraus weitere Produkte in neuen Feldern entstehen können. Mittel- bis langfristig liegen Chancen der Wertsteigerung in der Generierung weiterer positiver klinischer und präklinischer Ergebnisse, die Lizenzierungen zu attraktiven Konditionen an Partner oder auch eine Eigenvermarktung von Produkten sowie die Marktversorgung mit mRNA-Wirkstoffen durch CureVac ermöglichen. Chancen liegen im Aufbau einer starken Marktposition für RNA-Produkte in vergleichsweise weiterhin jungen und stark wachsenden Märkten.
D. Nachtragsbericht
Im Januar 2020 gaben CureVac AG und CEPI eine weitere Kooperation zur Entwicklung eines Impfstoffs gegen das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 bekannt. Ziel der Kooperation ist es, Impf Stoff Kandidaten so schnell wie möglich sicher in die klinische Testphase zu überführen. Die Vereinbarung baut auf der bestehenden Partnerschaft zwischen CureVac und der CEPI auf, um eine reaktive Impf Stoffplattform zu entwickeln, und beinhaltet zusätzlich eine finanzielle Förderung seitens der CEPI von bis zu TUSD 15.300 zur Beschleunigung der Impfstoffentwicklung, Herstellung und klinischer Tests. Informationen bezüglich der bestehenden Kooperation mit der CEPI sind in Anhangangabe 3 zu finden.
Im Juni 2020 erhielt CureVac die behördliche Genehmigung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und des belgischen Bundesamtes für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (FAMHP) für die klinische Phase-1-Studie des SARS-CoV-2-Impfstoffprogramms.
Im März 2020 gab die Gesellschaft bekannt, dass Unternehmensgründer und Aufsichtsratsvorsitzender Ingmar Hoerr von Daniel Menichella die Position des Vorstandsvorsitzenden (CEO) übernimmt. Am 10. März 2020 wurde die Dienstleistungsvereinbarung mit Dan Menichella beendet und er schied aus dem Unternehmen aus. Infolgedessen wurden zu diesem Datum 6.053 ihm gewährte Optionen sofort voll erdient.
Im März 2020 erhielt CureVac von Genmab eine Einlage in Verbindung mit der Ausgabe von Aktien der Serie B gemäß der Beteiligungs- und Konsortialvereinbarung in Höhe von TEUR 19.984, nachdem die zugehörige Kapitalerhöhung nach Registrierung der Aktien im Handelsregister im Februar 2020 in Kraft getreten war.
Mit Nachtrag vom 25. Juni 2020 wurden die Rückzahlungsmodalitäten der bestehenden Wandeldarlehen angepasst.
Die Europäische Investitionsbank (EIB) und CureVac unterzeichneten am 27. Juni 2020 eine Vereinbarung über ein Darlehen in Höhe von 75 Milo. EUR für die Entwicklung und Herstellung von Impfstoffen, die auch den von CureVac gegen SARS-CoV-2 entwickelten Impfstoffkandida- ten einschließt.
Glaxo Smith Kline Biologicals SA (im folgenden auch GSK) und CureVac haben mit Datum vom 15. Juli 2020 eine strategische Kooperationsvereinbarung für die Forschung, Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von bis zu fünf mRNA-basierten Impfstoffen und monoklonalen Antikörpern (mAbs) gegen Krankheitserreger von Infektionskrankheiten unterzeichnet. GSK wird eine Vorauszahlung in Höhe von 120 Mio. EUR leisten und die Glaxo Group Limited eine Beteiligung an CureVac in Höhe von 150 Mio. EUR erwerben.
Mit Shareholder Agreement vom 16./17. Juli 2020 wurde mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und weiteren Investoren eine Beteiligung an der CureVac AG im Rahmen einer Kapitalerhöhung in Höhe von 559 Mio. EUR (inkl. der oben genannten Beteiligung der Glaxo Group Limited) vereinbart.
Mit Vereinbarung vom 29. Juni 2020 wurde der Kooperationsvertrag mit Eli Lilly gekündigt.
Die COVID-19-Pandemie, die ihren Anfang im Dezember 2019 in China nahm und sich weltweit verbreitet hat, hat viele Regierungen dazu veranlasst, Maßnahmen zur Eindämmung des Ausbruchs mithilfe von Quarantänen, Reisebeschränkungen, verstärkten Grenzkontrollen und sonstige Maßnahmen zu ergreifen. Das Unternehmen hat eine Reihe von Schritten zur Gewährleistung der Sicherheit der Mitarbeiter und Geschäftspartner des Unternehmens eingeleitet, darunter die Umsetzung einer Heimarbeitsrichtlinie für Mitarbeiter, die nicht mit unseren Labortätigkeiten betraut sind. Die schnelle Entwicklung und die Unvorhersehbarkeit der Lage stellen Unsicherheiten und Risiken für das Unternehmen, seine Performance und seine Finanzergebnisse dar.
Tübingen, 20. Juli 2020
Dr. Ingmar Hörr (Vorstandsvorsitzender)
Dr. Franz-Werner Haas
Dr. Florian von der Mülbe
Dr. Mariola Fotin-Mleczek
Pierre Kemula
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