CWI Immobilien AG
(vormals CWI Immobilien KGaA)
Leipzig
Bekanntmachung
der
Kündigung der 40.000 im Jahr 2004 begebenen Genussrechte
im Gesamtnennbetrag von EUR 4.000.000,00
Hiermit kündigt die CWI Immobilien AG, die durch formwechselnde Umwandlung der CWI Immobilien KGaA entstanden ist, gemäß § 5 in Verbindung mit § 11 der Genussrechtsbedingungen sämtliche der noch ausstehenden, vorstehend genannten, im Jahr 2004 begebenen Genussrechte unter Einhaltung der Kündigungsfrist von zwei Jahren mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2023.
Gemäß § 5 Absatz 3 der Genussrechtsbedingungen erfolgt die Rückzahlung der wirksam gekündigten Genussrechte sechs Monate nach Ablauf der Laufzeit zum Buchwert (Nennwert abzüglich einer etwaigen anteiligen Verlustbeteiligung gemäß § 4 der Genussrechtsbedingungen), soweit kein abzugsfähiger Verlustvortrag gemäß § 4 Absatz 1 der Genussrechtsbedingungen vorhanden ist. Sofern zu diesem Termin der Jahresabschluss der Gesellschaft für das vorangegangene Geschäftsjahr noch nicht endgültig festgestellt sein sollte, wird die Zahlung am ersten Bankarbeitstag (maßgeblich ist der Sitz der Gesellschaft) nach der endgültigen Feststellung fällig.
Die Gesellschaft fordert diejenigen Genussrechtsinhaber, deren Bankverbindung sich mittlerweile geändert hat, auf, ihr die neue Bankverbindung rechtzeitig vor dem Rückzahlungstag mitzuteilen.
Leipzig, im April 2021
CWI Immobilien AG
Der Vorstand
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