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CWI Real Estate AG – Auch hier spielt Norbert Ketterer eine Rolle

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Norbert Ketterer früher auch Alta Fides AG, spielt auch hier in dieser Gesellschaft eine Rolle. Nur wenige Unternehmen haben Aktionären dann auf Dauer Spass gemacht, wo Norbert Ketterer mitbeteiligt war. Ob das wirklich dann immer an Norbert Ketterer liegt, wäre reine Spekulation. Hier bei dieser Gesellschaft will man wohl auch den Namen der Gesellschaft verändern. Was ist so schlecht an dem Namen? Was eine Katastrophe ist aus unserer Sicht, ist die aktuelle im Unternehmenregister hinterlegte Bilanz. Hier gibt es einen Verlustvortrag von über 11 Millionen Euro, der dort ausgewiesen wird. Ausgewiesen wird auch ein nicht gedeckter Fehlbetrag von fast 5,8 Millionen Euro. Ob dann bei der Gesellschaft wirklich nur eine Namensänderung helfen wird?Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am Montag, dem 21.12.2015, um 14:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei PKP Rechtsanwälte und Notare, Kurfürstendamm 234, 10719 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2015 der CWI Real Estate AG.

Tagesordnung

I.

Betreffend das Geschäftsjahr 2010

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CWI Real Estate AG für das Geschäftsjahr 2010 nebst Lagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 und der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Klostergasse 5, 04109 Leipzig) aus und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Sie stehen auch im Internet unter www.cwi-re.de/investor-relations/finanzberichte zum Download bereit und werden auf Verlangen jedem Aktionär kostenlos übersandt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Die Hauptversammlung hat zum Tagesordnungspunkt I.1. daher keinen Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

II.

Betreffend das Geschäftsjahr 2011

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CWI Real Estate AG für das Geschäftsjahr 2011 nebst Lagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 und der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Klostergasse 5, 04109 Leipzig) aus und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Sie stehen auch im Internet unter www.cwi-re.de/investor-relations/finanzberichte zum Download bereit und werden auf Verlangen jedem Aktionär kostenlos übersandt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Die Hauptversammlung hat zum Tagesordnungspunkt II.1. daher keinen Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

III.

Betreffend das Geschäftsjahr 2012

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CWI Real Estate AG für das Geschäftsjahr 2012 nebst Lagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 und der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Klostergasse 5, 04109 Leipzig) aus und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Sie stehen auch im Internet unter www.cwi-re.de/investor-relations/finanzberichte zum Download bereit und werden auf Verlangen jedem Aktionär kostenlos übersandt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Die Hauptversammlung hat zum Tagesordnungspunkt III.1. daher keinen Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

IV.

Betreffend das Geschäftsjahr 2013

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CWI Real Estate AG für das Geschäftsjahr 2013 nebst Lagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 und der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Klostergasse 5, 04109 Leipzig) aus und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Sie stehen auch im Internet unter www.cwi-re.de/investor-relations/finanzberichte zum Download bereit und werden auf Verlangen jedem Aktionär kostenlos übersandt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Die Hauptversammlung hat zum Tagesordnungspunkt IV.1. daher keinen Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

V.

Betreffend das Geschäftsjahr 2014

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CWI Real Estate AG für das Geschäftsjahr 2014 nebst Lagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 und der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Klostergasse 5, 04109 Leipzig) aus und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Sie stehen auch im Internet unter www.cwi-re.de/investor-relations/finanzberichte zum Download bereit und werden auf Verlangen jedem Aktionär kostenlos übersandt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Die Hauptversammlung hat zum Tagesordnungspunkt V.1. daher keinen Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

VI.

Weitere Tagesordnungspunkte

1.

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Das ehemalige Mitglied des Aufsichtsrates, Herr Alexander Werner, hat sein Mandat am 14.07.2015 niedergelegt und ist entsprechend aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Auf Antrag des Vorstands hat das Amtsgericht Bayreuth am 09.09.2015 Herrn Lic.oec.publ. Tomas Suter, Zürich, zum Mitglied des Aufsichtsrates bis zum Ablauf der Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 entscheidet. Das Amt von Herrn Suter endet mithin mit Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung.

Auch die Ämter der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft, der Herren Thomas Kunze und Norbert Ketterer, enden mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 beschließt. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Thomas Kunze und Norbert Ketterer endet daher ebenfalls mit Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung.

Es stehen daher Neuwahlen zum Aufsichtsrat an.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. (1) und 101 Abs. (1) des Aktiengesetzes sowie § 9 Abs. (1) der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden (Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre).

Bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder ist die Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden.

a)

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Lic.oec.publ. Tomas Suter, Chief Financial Officer (CFO) der HFS Helvetic Financial Services AG und der Helvetic Private Investments AG, wohnhaft in Zürich, zum Aufsichtsratsmitglied zu wählen, und zwar gemäß § 9 Abs. (2) der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Herr Suter gehört den folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an:

Gateway Real Estate AG, Frankfurt am Main

CWI Immobilien AG, Berlin

Herr Suter bekleidet keine weiteren Mandate bei in- oder ausländischen Kontrollgremien, die mit Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten vergleichbar sind.

b)

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Thomas Kunze, Immobilienökonom, Geschäftsführer der genost Consulting GmbH, wohnhaft in Gröbzig, zum Aufsichtsratsmitglied zu wählen, und zwar gemäß § 9 Abs. (2) der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Herr Kunze gehört den folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an:

Gateway Real Estate AG, Frankfurt am Main

CWI Immobilien AG, Berlin

Herr Kunze bekleidet keine weiteren Mandate bei in- oder ausländischen Kontrollgremien, die mit Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten vergleichbar sind.

c)

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Norbert Ketterer, Kaufmann, Verwaltungsratspräsident der HFS Helvetic Financial Services AG und der HPI Helvetic Private Investments AG, wohnhaft in Wollerau, zum Aufsichtsratsmitglied zu wählen, und zwar gemäß § 9 Abs. (2) der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Herr Ketterer gehört den folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an:

Gateway Real Estate AG, Frankfurt am Main

CWI Immobilien AG, Berlin

Er gehört darüber hinaus den folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien anderer Unternehmen an.

HFS Helvetic Financial Services AG, Schweiz, Verwaltungsrat

HPI Helvetic Private Investments AG, Schweiz, Verwaltungsrat

2.

Beschlussfassung über eine Sitzverlegung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Sitz der Gesellschaft nach Leipzig zu verlegen und § 1 Abs. (2) der Satzung neu zu fassen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

Der Sitz der Gesellschaft wird von Bayreuth nach Leipzig verlegt.

b)

§ 1 Abs. (2) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

Sitz der Gesellschaft ist Leipzig.

3.

Beschlussfassung über eine Umfirmierung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Firma der Gesellschaft zu ändern und § 1 Abs. (1) der Satzung neu zu fassen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

Die Firma der Gesellschaft wird von CWI Real Estate AG in Peires AG geändert.

b)

§ 1 Abs. (1) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

Die Firma der Gesellschaft lautet Peires AG.

4.

Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Ergebnisabführungsvertrag zwischen der CWI Real Estate AG und der DE 1. Vermögensverwaltung GmbH

Die CWI Real Estate AG und die (am 13.04.2015 gegründete) DE 1. Vermögensverwaltung GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der CWI Real Estate AG haben am 14.04.2015 einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem am 14.04.2015 abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag zwischen der CWI Real Estate AG und der DE 1. Vermögensverwaltung GmbH zuzustimmen.

Die CWI Real Estate AG ist alleinige Gesellschafterin der DE 1. Vermögensverwaltung GmbH. Ausgleichszahlungen oder Abfindungen für außenstehende Gesellschafter gemäß §§ 304, 305 AktG sind nicht zu gewähren.

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen folgende Unterlagen in den Geschäftsräumen der CWI Real Estate AG und der DE 1. Vermögensverwaltung GmbH (Klostergasse 5, 04109 Leipzig) zur Einsicht der Aktionäre aus und sind von diesem Zeitpunkt an im Internet unter der Internetadresse: www.cwi-re.de/investor-relations/finanzberichte zugänglich:

der Ergebnisabführungsvertrag zwischen der CWI Real Estate AG und der DE 1. Vermögensverwaltung GmbH vom 14.04.2015;

die festgestellten Jahresabschlüsse der CWI Real Estate AG für die Geschäftsjahre 2012, 2013 und 2014;

der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der CWI Real Estate AG und der Geschäftsführung der DE 1. Vermögensverwaltung GmbH.

Auf Verlagen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung den Aktionären zugänglich gemacht.

Weitere Angaben zur Einberufung

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 2.750.000 Stückaktien ohne Nennbetrag mit der Wertpapierkennnummer ISIN DE000A0JM2F5 / WKN A0JM2F eingeteilt, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 2.750.000.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 13 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, deren Anmeldung der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugeht, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird, und die ihren Anteilsbesitz durch eine von dem depotführenden Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bestätigung nachweisen.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, d.h. auf den 30.11.2015, 0:00 Uhr, und der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis zum 14.12.2015, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:

CWI Real Estate AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: 040/63785423
E-Mail: hv@ubj.de

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Vollmachtserteilung muss nach der Satzung der Gesellschaft grundsätzlich schriftlich erfolgen. Wird ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. (10) AktG i.V.m. § 125 Abs. (5) AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. (8) AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Wir bieten unseren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts unter Verwendung des vorbereiteten Weisungsformulars erteilen. Diese Vollmachten und Weisungen sind bis spätestens Donnerstag, den 17.12.2015, 24:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft) an die folgende Anschrift zu senden:

CWI Real Estate AG
Investor Relations – HV 2015
Klostergasse 5
04109 Leipzig
Telefax: 0341/6007679-10
E-Mail: info@cwi-re.de

Formulare für die Vollmachten und Weisungen für den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bei der Gesellschaft angefordert werden und stehen zudem auf der Internetseite unserer Gesellschaft unter www.cwi-re.de/investor-relations/hautpversammlung zum Download bereit. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Weisungen zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. (1), 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu übersenden:

CWI Real Estate AG
Investor Relations – HV 2015
Klostergasse 5
04109 Leipzig
Telefax: 0341/6007679-10
E-Mail: info@cwi-re.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die unter der vorstehenden Adresse mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung eingehen, d. h. bis spätestens 06.12.2015, 24:00 Uhr, werden unter den Voraussetzungen des § 126 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.cwi-re.de/investor-relations/hautpversammlung zugänglich gemacht. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung.

 

Leipzig, im November 2015

CWI Real Estate AG

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