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CWI Real Estate in wirtschaftlich schwerem Fahrtwind? Das wird Norbert Ketterer nicht gefallen

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Das zumindest ist eine Schlussfolgerung, die man aus der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung entnehmen kann, denn hier kann man nachlesen, dass die Gesellschaft mehr als die Hälfte ihres Grundkapitals aufgezehrt hat.

CWI Immobilien AG Berlin Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am Montag, dem 21.12.2015, um 11:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Kanzlei PKP Rechtsanwälte und Notare, Kurfürstendamm 234, 10719 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2015 der CWI Immobilien AG.

Tagesordnung

I.

Anzeige des Bestehens eines Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. (1) Aktiengesetz

II.

Betreffend das Geschäftsjahr 2010

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CWI Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2010 nebst Lagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 und der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Klostergasse 5, 04109 Leipzig) aus und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen und auf Verlangen jedem Aktionär kostenlos übersandt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Die Hauptversammlung hat zum Tagesordnungspunkt II.1. daher keinen Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

III.

Betreffend das Geschäftsjahr 2011

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CWI Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2011 nebst Lagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 und der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Klostergasse 5, 04109 Leipzig) aus und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen und auf Verlangen jedem Aktionär kostenlos übersandt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Die Hauptversammlung hat zum Tagesordnungspunkt III.1. daher keinen Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2011 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.

IV.

Betreffend das Geschäftsjahr 2012

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CWI Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2012 nebst Lagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 und der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Klostergasse 5, 04109 Leipzig) aus und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen und auf Verlangen jedem Aktionär kostenlos übersandt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Die Hauptversammlung hat zum Tagesordnungspunkt IV.1. daher keinen Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.

V.

Betreffend das Geschäftsjahr 2013

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CWI Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2013 nebst Lagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 und der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Klostergasse 5, 04109 Leipzig) aus und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen und auf Verlangen jedem Aktionär kostenlos übersandt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Die Hauptversammlung hat zum Tagesordnungspunkt V.1. daher keinen Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

VI.

Betreffend das Geschäftsjahr 2014

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CWI Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2014 nebst Lagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 und der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Klostergasse 5, 04109 Leipzig) aus und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen und auf Verlangen jedem Aktionär kostenlos übersandt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Die Hauptversammlung hat zum Tagesordnungspunkt VI.1. daher keinen Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

VII.

Weitere Tagesordnungspunkte

1.

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Das ehemalige Mitglied des Aufsichtsrates, Herr Alexander Werner, hat sein Mandat am 14.07.2015 niedergelegt und ist entsprechend aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Auf Antrag des Vorstands hat das Amtsgericht Charlottenburg am 29.09.2015 Herrn Lic.oec.publ. Tomas Suter, Zürich, zum Mitglied des Aufsichtsrates bis zum Ablauf der Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 entscheidet. Das Amt von Herrn Suter endet mithin mit Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung.

Die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft, die Herren Thomas Kunze und Norbert Ketterer, haben mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, ihren Rücktritt erklärt. Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Thomas Kunze und Norbert Ketterer endet daher ebenfalls mit Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung.

Es stehen daher Neuwahlen zum Aufsichtsrat an.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96, Abs. (1) und 101 Abs. (1) des Aktiengesetzes sowie § 9 Abs. (1) der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden (Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre).

Bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder ist die Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden.

a)

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Lic.oec.publ. Tomas Suter, Chief Financial Officer (CFO) der HFS Helvetic Financial Services AG und der Helvetic Private Investments AG, wohnhaft in Zürich, zum Aufsichtsratsmitglied zu wählen, und zwar gemäß § 9 Abs. (2) der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Herr Suter gehört folgenden inländischen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an:

Gateway Real Estate AG, Frankfurt am Main

CWI Real Estate AG, Bayreuth

Herr Suter bekleidet keine weiteren Mandate bei in- oder ausländischen Kontrollgremien, die mit Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten vergleichbar sind.

b)

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Thomas Kunze, Immobilienökonom, Geschäftsführer der genost Consulting GmbH, wohnhaft in Gröbzig, zum Aufsichtsratsmitglied zu wählen, und zwar gemäß § 9 Abs. (2) der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Herr Kunze gehört den folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an:

Gateway Real Estate AG, Frankfurt am Main

CWI Real Estate AG, Bayreuth

Herr Kunze bekleidet keine weiteren Mandate bei in- oder ausländischen Kontrollgremien, die mit Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten vergleichbar sind.

c)

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Norbert Ketterer, Kaufmann, Verwaltungsratspräsident der HFS Helvetic Financial Services AG und der HPI Helvetic Private Investments AG, wohnhaft in Wollerau, zum Aufsichtsratsmitglied zu wählen, und zwar gemäß § 9 Abs. (2) der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Herr Ketterer gehört den folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an:

Gateway Real Estate AG, Frankfurt am Main

CWI Real Estate AG, Bayreuth

Herr Ketterer bekleidet darüber hinaus die folgenden ausländischen Mandate, die mit Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten vergleichbar sind:

HFS Helvetic Financial Services AG, Schweiz, Verwaltungsrat

HPI Helvetic Private Investments AG, Schweiz, Verwaltungsrat

2.

Beschlussfassung über eine Sitzverlegung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Sitz der Gesellschaft nach Leipzig zu verlegen und § 1 Abs. (2) der Satzung neu zu fassen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

Der Sitz der Gesellschaft wird von Berlin nach Leipzig verlegt.

b)

§ 1 Abs. (2) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

Sitz der Gesellschaft ist Leipzig.

3.

Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Regelungen über den Ort und die Einberufungsmodalitäten in der Satzung der Gesellschaft neu zu regeln und § 12 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

§ 12
Ort, Einberufung und Vorsitz
(1)

Die Hauptversammlung findet an dem Sitz der Gesellschaft oder einer anderen deutschen Großstadt statt. Der Vorstand entscheidet über die Wahl des Ortes.

(2)

Die Hauptversammlung ist mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf die Aktionäre sich zur Hauptversammlung anzumelden haben, durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger einzuberufen. Der Tag der Einberufung ist nicht mitzurechnen.

(3)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache innerhalb der gesetzlichen Frist anmelden.

(4)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist darüber hinaus der Nachweis des Anteilsbesitzes durch eine von dem depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bestätigung erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt („record date“) zu beziehen.

(5)

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der oder den in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse oder Adressen vor der Hauptversammlung innerhalb der gesetzlich für börsennotierte Gesellschaften vorgesehenen Frist zugehen. In der Einladung können weitere Formen und Sprachen, in denen die Anmeldung und der Nachweis verfasst sein können, sowie weitere Institute, von denen der Nachweis erstellt werden kann, zugelassen werden.

(6)

Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats, im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Im Falle der Verhinderung auch des Stellvertreters leitet das Älteste der übrigen Aufsichtsratsmitglieder die Versammlung, im Falle dessen Verhinderung das jeweils nächst älteste Mitglied des Aufsichtsrates. Für den Fall, dass die nach vorstehender Regelung bestimmten Personen sämtlichst an der Leitung der Versammlung verhindert sind, wird der Vorsitzende durch die Hauptversammlung gewählt.

Weitere Angaben zur Einberufung

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 545.674 Stückaktien ohne Nennbetrag eingeteilt, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 545.674.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 12 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, deren Anmeldung der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugeht, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird, und die ihren Anteilsbesitz durch eine von dem depotführenden Kreditinstitut in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bestätigung nachweisen.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen („record date“), d.h. auf den 30.11.2015, 0:00 Uhr, und der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis zum 14.12.2015, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:

CWI Immobilien AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: 040/63785423
E-Mail: hv@ubj.de

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Vollmachtserteilung muss nach der Satzung der Gesellschaft grundsätzlich schriftlich erfolgen. Wird ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. (10) AktG i.V.m. § 125 Abs. (5) AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. (8) AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Wir bieten unseren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts unter Verwendung des vorbereiteten Weisungsformulars erteilen. Diese Vollmachten und Weisungen sind bis spätestens Donnerstag, dem 17.12.2015, 24:00 Uhr (Eingang bei der Gesellschaft) an die folgende Anschrift zu senden:

CWI Immobilien AG
Investor Relations – HV 2015
Klostergasse 5
04109 Leipzig
Telefax: 0341/6007679-10
E-Mail: info@cwi-re.de

Formulare für die Vollmachten und Weisungen für den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bei der Gesellschaft angefordert werden. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Weisungen zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. (1), 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu übersenden:

CWI Immobilien AG
Investor Relations – HV 2015
Klostergasse 5
04109 Leipzig
Telefax: 0341/6007679-10
E-Mail: info@cwi-re.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die unter der vorstehenden Adresse mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung eingehen, d. h. bis spätestens 06.12.2015, 24:00 Uhr, werden unter den Voraussetzungen des § 126 AktG in den Gesellschaftsblättern der Gesellschaft zugänglich und bekannt gemacht. Dort finden Sie auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung.

 

Leipzig, im November 2015

CWI Immobilien AG

Der Vorstand

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