Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung
der CytoTools AG am Mittwoch, den 21. Juli 2021, 10:00 Uhr,
gemäß § 122 Abs. 3 AktG kraft gerichtlicher Ermächtigung
Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 29. Juni 2021 hat die CytoTools AG zu der am 21. Juli 2021, 10:00 Uhr, stattfindenden ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung eingeladen.
Die Heidelberger Beteiligungsholding AG hat mit Schreiben vom 1. Juli 2021 ein Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG an die CytoTools AG gestellt. Diesem Verlangen kam der Vorstand der CytoTools AG nicht nach. Durch Beschluss vom 13. Juli 2021 hat das Amtsgericht Darmstadt die Heidelberger Beteiligungsholding AG ermächtigt, zu der vom Vorstand der CytoTools AG am 29. Juni 2021 auf den 21. Juli 2021 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung der CytoTools AG neben den bekanntgemachten Punkten der Tagesordnung folgende Gegenstände bekanntzumachen, die hiermit bekanntgemacht werden:
8. |
Abberufung sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder Die Heidelberger Beteiligungsholding AG schlägt vor, zu beschließen: „Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Matthias Hoffmann, Herr Dr. Bernhard Seehaus, Herr Dr. Rüdiger Weseloh, Herr Heiner Hoppmann und Herr Dr. Manfred May werden mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung der CytoTools AG am 21. Juli 2021 als Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft abberufen.“ |
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9. |
Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern Die Heidelberger Beteiligungsholding AG schlägt vor, für die abberufenen Aufsichtsratsmitglieder folgende Personen mit Wirkung ab dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung der CytoTools AG am 21. Juli 2021 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025 Beschluss fasst, zu wählen. Hierbei soll entsprechend der Empfehlung in Ziffer C III.15 Deutscher Corporate Governance Kodex als Wahlverfahren die Einzelwahl zur Anwendung kommen:
Herr Segler ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.
Herr Beckerbauer ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.
Herr Ralph Bieneck ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: Prisma Equity AG, Heidelberg, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
Herr Gerhard Mayer ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: AEE Ahaus-Enscheder AG, Ahaus, Aufsichtsratsmitglied Investunity AG, Heidelberg, Aufsichtsratsmitglied Latonba 2.0 AG, Heidelberg, Aufsichtsratsvorsitzender Latonba AG, Heidelberg, Aufsichtsratsvorsitzender Transilvania Invest AG, Aalen, Aufsichtsratsvorsitzender
Herr Kai-Uwe Dohne ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. Herr Kai-Uwe Dohne verfügt über Sachverstand im Sinne des § 100 Absatz 5 AktG.
Herr Sören Rose ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. Herr Sören Rose verfügt über Sachverstand im Sinne des § 100 Absatz 5 AktG. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 96 Absatz 1 sechster Fall Aktiengesetz und § 101 Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und besteht gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Kandidaten für die Wahl zum Aufsichtsrat haben die Annahme ihrer Wahl für den Fall der Wahl erklärt. |
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10. |
Entzug des Vertrauens in das Vorstandsmitglied Dr. Marc-André Freyberg Die Heidelberger Beteiligungsholding AG schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Die Hauptversammlung entzieht dem Vorstandsmitglied Dr. Marc-André Freyberg das Vertrauen.“ |
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11. |
Entzug des Vertrauens in das Vorstandsmitglied Dr. Dirk Kaiser Die Heidelberger Beteiligungsholding AG schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: „Die Hauptversammlung entzieht dem Vorstandsmitglied Dr. Dirk Kaiser das Vertrauen.“ |
Heidelberg, im Juli 2021
Heidelberger Beteiligungsholding AG
kraft gerichtlicher Ermächtigung
Der Vorstand
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