So kommentierte ein User diese Bilanz, die er uns übermittelt hat. Recht hat er, denn wenn man sich die Bilanz anschaut, dann bringt es das Wort „Pfui“ auf den Punkt. Fast 2 Millionen Euro als negatives Ergebnis in einem Bilanzjahr ist schon eine miese Leistung der verantwortlichen Geschäftsführung.
d.i.i. 10. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KGWiesbadenJahresbericht zum 31.12.2019Bilanz zum 31. Dezember 2019A. Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019A. AllgemeinesDie d.i.i. 10. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG hat ihren Sitz in Wiesbaden und ist beim Amtsgericht Wiesbaden unter der Registernummer HRA 10726 eingetragen. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine extern verwaltete geschlossene Spezial-Investment-KG nach § 150 Abs. 2 Nr. 2 KAGB, die über kein eigenes Betriebsvermögen verfügt. B. Grundsätze der Bilanzierung und BewertungDie auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV), den für Investmentkommanditgesellschaften geltenden Regelungen des Handelsgesetzbuches sowie den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Die Bilanz wurde gemäß §§ 158, 135 Abs. 3 Satz 1 KAGB in Staffelform aufgestellt. Die Gliederung und der Ausweis von Vermögensgegenständen und Schulden in der Bilanz sowie Erträgen und Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften für Investment-KGs der §§ 21 Abs. 4, 22 Abs. 3 KARBV. Bei den Beteiligungen handelt es sich ausschließlich um Beteiligungen an Immobiliengesellschaften gemäß § 234 KAGB. Diese werden mit dem Wert gemäß § 31 KARBV angesetzt. Abweichend von § 31 Abs. 4 Satz 8 KARBV werden die Vermarktungskosten außerhalb der Verkehrswertgutachten für die Immobilien bei der Bewertung der Beteiligungen berücksichtigt. Liegt der Zeitpunkt des Erwerbs oder der Gründung der Beteiligung nicht länger als zwölf Monate zurück, werden diese analog § 248 Abs. 2 KAGB mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Die Bankguthaben (gemäß § 29 Abs. 2 KARBV), Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe ihres Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 29 Abs. 3 KARBV mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Beteiligungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen -wie im Vorjahr- nicht. Die Verbindlichkeiten haben -wie im Vorjahr -alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Komplementärin ist weder am Kapital noch am Vermögen beteiligt. Daher bestehen keine Kapitalkonten der Komplementärin. Die Kapitalkonten der Kommanditisten gemäß § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
Der auf dem Kapitalkonto III ausgewiesene Betrag betrifft ausschließlich eingeforderte ausstehende Pflichteinlagen. Zu den weiteren Angaben der GuV-Posten verweisen wir auf die Darstellung zur Ertragslage im Lagebericht. Die Ergebnisverwendungsrechnung gemäß § 24 Abs. 1 KARBV für das Geschäftsjahr stellt sich wie folgt dar:
Die Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Kommanditisten gemäß § 24 Abs. 2 KARBV für das Geschäftsjahr stellt sich wie folgt dar:
Ein Anteil beläuft sich hierbei auf jeweils EUR 10.000,00 des gezeichneten Eigenkapitals. Somit befinden sich zum Bilanzstichtag 6.198 Anteile im Umlauf. Der rechnerische Wert je Anteil gemäß § 168 Abs. 1 KAGB i.V.m. § 24 Abs. 2 Satz 2 des Gesellschaftsvertrags zum Bilanzstichtag ergibt sich durch Division des Werts des Eigenkapitals zum Bilanzstichtag mit den umlaufenden Anteilen zum Bilanzstichtag. D. Sonstige AngabenFür zwei (Vj. null) von ihren Tochtergesellschaften aufgenommene Bankdarlehen (Valuta zum 31. Dezember 2019: TEUR 13.311; Vj. TEUR 0) hat die Gesellschaft Bürgschaften über insgesamt TEUR 13.311 (Vj. TEUR 0) übernommen. Die von den Tochtergesellschaften erworbenen Immobilien sind mit Grundschulden über Mio.EUR 13,3 (Vj. Mio.EUR 0) belastet, die als Sicherheiten für die jeweiligen Darlehen dienen, weshalb das Risiko der Inanspruchnahme der Bürgschaften als vernachlässigbar gering eingeschätzt wird. Die Angaben gemäß § 25 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 KARBV für die mittelbar über Immobiliengesellschaften gehaltenen Immobilien sind als Anlage dem Anhang beigefügt. Die Komplementär-GmbH hat im Geschäftsjahr 2019 als Vergütung für die Haftungsübernahme TEUR 24 inkl. Umsatzsteuer vereinnahmt. Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar betrifft ausschließlich Abschlussprüferleistungen (EUR 39.000,00). Bezüglich der Ausführungen zu den Risikomanagementsystemen verweisen wir auf unsere Ausführungen im Lagebericht. Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres 2019 eingetreten. Bezüglich der COVID-19-Pandemie verweisen wir auf unsere Ausführungen im Lagebericht in Kapitel C. II. Das zum 31. Dezember 2019 ausgewiesene Realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres wird auf neue Rechnung vorgetragen. Organe der Gesellschaft
Erklärung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB i.V.m. §§ 158, 135 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KAGBWir, die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft, versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Wiesbaden, 14. August 2020 Frank Wojtalewicz, Geschäftsführer d.i.i. Deutsche Invest Immobilien Verwaltungs GmbH Thomas Mitzel, Geschäftsführer d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 2. Verwaltungs GmbH Anlage zum AnhangÜber Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien (per 31. Dezember 2019)Angaben gemäß § 25 Abs. 5 Nr. 1 KARBV
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019A. GRUNDLAGENI. Geschäftsmodell des UnternehmensDie d.i.i. 10. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG ist ein geschlossener Spezial-AIF i.S.d. §§ 285 ff. KAGB, der am 3. September 2018 aufgelegt wurde. Gegenstand der Gesellschaft ist ausschließlich die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel nach einer festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach den §§ 273 bis 277 KAGB und §§ 285 bis 292 KAGB zum Nutzen der Anleger. Er umfasst insbesondere den unmittelbaren oder mittelbaren Erwerb, das Halten, das Verwalten, das Bebauen und die Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen der Gesellschafter. Die Gesellschaft besitzt Kapitalanteile in Höhe von 100% des Stammkapitals (TEUR 25) der d.i.i. 10. Bestand A GmbH mit Sitz in Gräfelfing. Das Eigenkapital der d.i.i. 10. Bestand A GmbH beträgt zum 31. Dezember 2019 TEUR 17.104 (Vj. TEUR 817). Die d.i.i. 10. Bestand A GmbH schloss das Geschäftsjahr mit einem Jahresfehlbetrag von TEUR 213 (Vj. TEUR 18) ab. Die Gesellschaft besitzt weiterhin Kapitalanteile in Höhe von 100% des Stammkapitals (TEUR 25) der d.i.i. 10. Wohnen A GmbH mit Sitz in Gräfelfing. Das Eigenkapital der d.i.i. 10. Wohnen A GmbH beträgt zum 31. Dezember 2019 TEUR 6.940 (Vj. TEUR -3). Die d.i.i. 10. Wohnen A GmbH schloss das Geschäftsjahr mit einem Jahresfehlbetrag von TEUR 44 (Vj. TEUR 16) ab. Ferner besitzt die Gesellschaft Kapitalanteile in Höhe von ca. 90% des Stammkapitals (TEUR 25) der d.i.i. 10. Wohnen B GmbH mit Sitz in Gräfelfing. Das Eigenkapital der d.i.i. 10. Wohnen B GmbH beträgt zum 31. Dezember 2019 TEUR 2.198 (Vj. TEUR -32). Die d.i.i. 10. Wohnen B GmbH schloss das Geschäftsjahr mit einem Jahresfehlbetrag von TEUR 20 (Vj. TEUR 57) ab. Des Weiteren besitzt die Gesellschaft Kapitalanteile in Höhe von 100% des Stammkapitals (TEUR 25) der d.i.i. 10. Bestand C GmbH mit Sitz in Gräfelfing. Das Eigenkapital der d.i.i. 10. Bestand C GmbH beträgt zum 31. Dezember 2019 TEUR 5.416. Die Gesellschaft schloss das Rumpfgeschäftsjahr vom 30. September bis zum 31. Dezember 2019 mit einem Jahresüberschuss von TEUR 16 ab. Mittelbar über die d.i.i. 10. Bestand C GmbH besitzt die Gesellschaft Kapitalanteile in Höhe von 89,7% an der d.i.i. 10. Bestand D GmbH & Co. KG mit Sitz in Wiesbaden. Die d.i.i. 10. Bestand D GmbH & Co. KG schloss das Rumpfgeschäftsjahr vom 20. Mai bis zum 31. Dezember 2019 mit nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile von TEUR 311 sowie einem Jahresfehlbetrag von TEUR 311 ab. Darüber hinaus besitzt die Gesellschaft Kapitalanteile in Höhe von 89,9% des Stammkapitals (TEUR 25) der d.i.i. 10. Wohnen C GmbH mit Sitz in Gräfelfing. Das Eigenkapital der d.i.i. 10. Wohnen C GmbH beträgt zum 31. Dezember 2019 TEUR 2.122 (Vj. TEUR 11). Die d.i.i. 10. Wohnen C GmbH schloss das Geschäftsjahr mit einem Jahresfehlbetrag von TEUR 101 (Vj. TEUR 2) ab. Die Gesellschaft besitzt schließlich Kapitalanteile in Höhe von 100% des Stammkapitals (TEUR 25) der d.i.i. 10. Bestand E GmbH mit Sitz in Gräfelfing. Das Eigenkapital der d.i.i. 10. Bestand E GmbH beträgt zum 31. Dezember 2019 TEUR 138. Die d.i.i. 10. Bestand E GmbH schloss das Rumpfgeschäftsjahr mit einem Jahresfehlbetrag von TEUR 7 ab. II. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDie deutsche Wirtschaft hat sich im Jahr 2019 wie in den Vorjahren positiv entwickelt und ist im zehnten Jahr in Folge gewachsen. Allerdings hat das Wachstum in 2019 an Schwung verloren. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes beträgt in 2019 die Steigerung des preisbereinigten Bruttoinlandproduktes 0,6% im Vergleich zum Vorjahr. Damit liegt sie unter dem Jahresdurchschnitt der Jahre 2008 bis 2018 von 1,3%. Das Zinsniveau im Euroraum ist weiterhin sehr niedrig. Aufgrund einiger ökonomischer und politischer Unsicherheiten (wie z.B. Handelsstreit) sowie einer immer noch zu geringen Inflationsrate ist davon auszugehen, dass sich der Anstieg der Zinsen noch hinauszögern wird. Das niedrige Zinsniveau begünstigt dabei aufgrund der Aussicht auf höhere Renditen die Attraktivität von Anlagen in Investmentvermögen. III. Entwicklungen auf den WohnimmobilienmärktenAuf der Suche nach sicheren Investitionsmöglichkeiten, die im Zuge der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank zugleich auch attraktive Renditechancen bieten, ist der für ausländische und inländische Investoren ohnehin beliebte Wohnimmobilienmarkt Deutschlands seit einigen Jahren noch stärker in den Fokus gerückt und gilt als „sicherer Hafen“ für Investments. Aufgrund von Urbanisierungsprozessen, der Zuwanderung von Flüchtlingen und deren Verteilung sowie einer zu geringen Bautätigkeit und der damit verbundenen fehlenden Schaffung von Wohnraum übersteigt die Nachfrage nach Wohnraum häufig das vorhandene Angebot. Diese Situation ist bereits seit einigen Jahren insbesondere in den deutschen Großstädten und Ballungsgebieten zu erkennen. Mit dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum und dem hohen Nachfragedruck gehen Miet- und Kaufpreissteigerungen einher. Die Politik versucht durch Maßnahmen wie der Einführung des Baukindergeldes, der Beschließung des Mietrechtsanpassungsgesetzes sowie dem Mietendeckel in Berlin den steigenden Miet- und Kaufpreisen entgegenzuwirken und die Mieterrechte zu stärken. Die Kaufpreise und Mieten für Wohnimmobilien in deutschen (Groß-)Städten sind auch im Jahr 2019, trotz nachlassender Dynamik, weiter angestiegen. Nach dem Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V. sind die Kaufpreise für Eigentumswohnungen in Deutschland im Jahr 2019 um 5,9% gestiegen. Die Neuvertragsmieten in Mehrfamilienhäusern steigerten sich etwas verhaltener um 4,5%. IV. Beurteilung des Geschäftsverlaufs und der Lage der GesellschaftV. 1. ErtragslageDas Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 beläuft sich auf TEUR -1.857 (Vj. TEUR -407) und setzt sich zusammen aus dem Ordentlichen Nettoertrag i.H.v. TEUR -2.471 (Vj. TEUR -407) und der Zeitwertänderung von TEUR 613 (Vj. TEUR 0). Der Ordentliche Nettoertrag resultiert im Wesentlichen aus der Verwaltungsvergütung von TEUR 1.691 (Vj. TEUR 354) in Gestalt der Zeichnungsgebühr (TEUR 1.631; Vj. TEUR 339) und der Gebühr für die Investorenbetreuung (TEUR 60; Vj. TEUR 15) sowie den Sonstigen Aufwendungen über TEUR 792 (Vj. TEUR 38). Die Sonstigen Aufwendungen bestehen insbesondere aus Zinsaufwendungen aus der Einlagenverzinsung während des Beitrittszeitraums (TEUR 724; Vj. TEUR 12), der Haftungsvergütung der Komplementäre (TEUR 24; TEUR 6), Steuerberatungskosten (TEUR 27; Vj. TEUR 5) sowie Rechts- und Beratungskosten (TEUR 16; Vj. TEUR 7). Die Zeitwertänderung resultiert ausschließlich aus Zuschreibungen (TEUR 1.162; Vj. TEUR 0) sowie Abschreibungen (TEUR 549; Vj. TEUR 0) auf die Beteiligung an Immobilien-Gesellschaften. V.2. FinanzlageZum 31. Dezember 2019 beträgt das Eigenkapital der Gesellschaft TEUR 50.901 (Vj. TEUR 2.418). Die Eigenkapitalquote beträgt 98% (Vj. 97%). In der folgenden Aufstellung sind die Konditionen der anteiligen Finanzierungen durch die Beteiligungsgesellschaften dargestellt: Finanzierungsaufstellung in TEUR, 31.12.2019
Die Gesellschaft erhielt im abgelaufenen Geschäftsjahr Einzahlungen ihrer Kommanditisten in Höhe von TEUR 50.190, die sich vor allem in Beteiligungen (+TEUR 33.955), Bankguthaben (+TEUR 14.751), und Forderungen an Beteiligungsgesellschaften (+TEUR 706) widerspiegeln. Die Gesellschaft ist während des gesamten Geschäftsjahres 2019 stets in der Lage gewesen, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. V.3. VermögenslageDie Gesellschaft hält vier (Vj. zwei) 100%ige und zwei (Vj. eine) ca. 90%ige Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften. Die Anschaffungskosten hierfür betragen bis zum Bilanzstichtag TEUR 34.199 (Vj. TEUR 858). Die Bewertung der Beteiligungen auf den Bilanzstichtag ergab im Geschäftsjahr 2019 Zuschreibungen über TEUR 1.162 (Vj. TEUR 0) und Abschreibungen über TEUR 549 (Vj. TEUR 0). Die Beteiligungsgesellschaften halten zum 31. Dezember 2019 folgendes Immobilienvermögen:
Die Rückstellungen betreffen die Kosten für die Abschlussprüfung (TEUR 46; Vj. TEUR 10), die Steuererklärungen (TEUR 12, Vj. TEUR 1) und die Kosten für die Verwahrstellenvergütung (TEUR 4; Vj. TEUR 4). V.4. Die Gesamtaussage zur Lage der GesellschaftDas Geschäftsjahr 2019 mit einem Ergebnis des Geschäftsjahres von TEUR -1.857 (Vj. TEUR -407) ist ausschließlich geprägt durch die gerade erst begonnene Anlaufphase des Fonds. Die Geschäftsführung geht von einer stabilen Entwicklung der Lage der Gesellschaft aus. Dabei wirkt sich der positive Trend am Markt für Wohnimmobilien derzeit günstig auf das Geschäftsmodell der Gesellschaft aus. Die Liquidität der Gesellschaft ist bzw. wird durch Objektfinanzierungen und durch Mittelzuflüsse aus dem Privatisierungsgeschäft gesichert. B. TÄTIGKEITSBERICHTDie d.i.i. 10. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG wird seit dem 3. September 2018 von der d.i.i. Investment GmbH als Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet. Die d.i.i. Investment GmbH wurde am 11. Mai 2010 gegründet. Gesellschafter ist die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien GmbH. Die d.i.i. Investment GmbH erhielt am 4. Juli 2014 gemäß §§ 20, 22 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) die Erlaubnis für die Tätigkeit als externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft für die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen bezogen auf geschlossene Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB. Am 7. November 2014 wurde die Erlaubnis von der BaFin um die Verwaltung von geschlossenen inländischen Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB erweitert. Am 18. November 2019 wurde die Erlaubnis von der BaFin noch mal erneuert. Folgende Vermögensgegenstände dürfen verwaltet werdena) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, b) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur in Vermögensgegenstände gemäß a) sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen (§ 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB), c) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, d) Derivate zu Absicherungszwecken. Das Portfoliomanagement und das Risikomanagement werden innerhalb der d.i.i. Investment GmbH als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) wahrgenommen. Beide Bereiche sind funktional getrennt und werden von unterschiedlichen Geschäftsführern verantwortet. Im Ressort „Portfoliomanagement“ werden die Aufgaben Immobilieneinkauf, Fondssteuerung, Immobilienportfolioverwaltung, Liquiditätsanlagemanagement wahrgenommen. Das Ressort „Risikomanagement“ nimmt die Aufgaben Risikomanagement und Risikocontrolling, Liquiditätsrisikomanagement, Compliance/Interessenkonfliktmanagement/Geldwäscheabkehr/ Datenschutz, Auslagerungscontrolling, Melde- und Anzeigewesen sowie Controlling wahr. Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der d.i.i. Investment GmbH (01.01.2019 bis 31.12.2019) gezahlten Mitarbeitervergütung (inkl. Geschäftsführung) beträgt TEUR 1.858. Darin enthalten ist eine variable Vergütung i.H.v. TEUR 124; dies entspricht 6,7% der Gesamtvergütung. Im Jahresdurchschnitt waren bei der d.i.i. Investment GmbH im Geschäftsjahr 2019 ohne Berücksichtigung der Geschäftsführung 13 MitarbeiterInnen in Vollzeit und ein Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigt. Auf Grund der geringen Anzahl der Mitarbeiter wurde nicht nach Risk Takern unterschieden. Im September 2018 wurden die Objekte Mainz – Josefstr., Mainz – Heidelbergerfaßgasse, Mainz – Schießgartenstr. und Mainz – Flachsmarktstr. zu einem Nettokaufpreis i.H.v. insgesamt Mio.EUR 10,8 erworben. Das gesamte Portfolio verfügte über insgesamt 59 Wohn- und 4 Gewerbeeinheiten mit insgesamt 3.384 m2 Wohn- und 647 m2 Gewerbeflächen. Die Wohnanlagen wurden zwischen 1956 und 1974 errichtet. Nutzen-Lasten-Übergang für das Portfolio war der 1. Januar bzw. der 1. Februar 2019. Im November 2018 wurde das Objekt Halle – Hamelner Str. zu einem Nettokaufpreis i.H.v. Mio.EUR 10,3 erworben. Die Wohnanlage verfügt über 150 Wohneinheiten mit insgesamt 9.119,1 m2 Wohnflächen. Die Wohnanlage wurde 1977 auf einem Grundstück mit einer Größe von insgesamt 8.611 m2 errichtet. Nutzen-Lasten-Übergang für das Objekt war der 1. März 2019. Im Dezember 2018 wurde ein Mehrfamilienhausportfolio in Mainz und Wiesbaden zu einem Nettokaufpreis i.H.v. Mio.EUR 22,4 erworben. Das gesamte Portfolio, bestehend aus sechs Objekten, davon vier in Wiesbaden und zwei in Mainz, verfügt über insgesamt 155 Wohneinheiten mit insgesamt 8.993 m2 Wohnflächen. Die Objekte wurde in den Jahren 1959 bis 1964 auf Grundstücksflächen von insgesamt 12.304 m2 errichtet. Nutzen-Lasten-Übergang für sämtliche Objekte war der 1. Januar 2019. Ebenfalls im Dezember 2018 wurde das Objekt Aachen – Rathausplatz zu einem Nettokaufpreis i.H.v. Mio.EUR 9,3 erworben. Die Wohnanlage verfügt über 89 Wohn- und 3 Gewerbeeinheiten mit insgesamt 5.421 m2 Wohnfläche und 583 m2 Gewerbeflächen. Die Wohnanlage wurde 1971 auf einem Grundstück mit einer Größe von insgesamt 6.600 m2 errichtet. Nutzen-Lasten-Übergang für das Objekt war der 1. Mai 2019. Im Januar 2019 wurde das Objekt Kiel – Lüdemannstr. zu einem Nettokaufpreis i.H.v. Mio.EUR 10,1 erworben. Die Wohnanlage verfügt über 55 Wohneinheiten mit insgesamt 4.355,3 m2 Wohnflächen. Die Wohnanlage wurde 1997 auf einem Grundstück mit einer Größe von insgesamt 2.317 m2 errichtet. Nutzen-Lasten-Übergang für das Objekt war der 1. April 2019. Im Juli 2019 wurde das Objekt Wiesbaden – Klarenthaler Str. zu einem Nettokaufpreis i.H.v. Mio.EUR 5,0 erworben. Die Wohnanlage verfügt über 11 Wohneinheiten mit insgesamt 1.509,5 m2 Wohnflächen. Die Wohnanlage wurde ca. 1903 auf einem Grundstück mit einer Größe von insgesamt 483 m2 errichtet. Nutzen-Lasten-Übergang für das Objekt war der 1. Januar 2020. Im September 2019 wurde mittelbar das Objekt Frankfurt – Prießnitzstr. zu einem Nettokaufpreis i.H.v. Mio.EUR 13,0 erworben. Das Apartmenthaus verfügt über 77 Wohneinheiten mit insgesamt 2.688,97 m2 Wohnflächen. Das Apartmenthaus wurde 1975 auf einem Grundstück mit einer Größe von insgesamt 2.491,44 m2 errichtet. Nutzen-Lasten-Übergang für das Objekt war der 1. Oktober 2019. Im Oktober 2019 wurde das Objekt Hamburg – Bekkamp 19 zu einem Nettokaufpreis i.H.v. Mio.EUR 18,3 erworben. Die Wohnanlage verfügt über 90 Wohneinheiten mit insgesamt 5.867,9 m2 Wohnflächen. Die Wohnanlage wurde ca. 1970 auf einem Grundstück mit einer Größe von insgesamt 7.928 m2 errichtet. Nutzen-Lasten-Übergang für das Objekt war der 1. März 2020. Im November 2019 wurde ein Mehrfamilienhausportfolio in Düsseldorf zu einem Nettokaufpreis i.H.v. Mio.EUR 19,0 erworben. Das Portfolio verfügt über 98 Wohn- und Gewerbeeinheiten mit insgesamt 5.594,6 m2 Wohn- und 1.001,4 m2 Gewerbeflächen. Das Portfolio wurde zwischen 1912 und 1975 auf Grundstücken mit einer Größe von insgesamt 2.907 m2 errichtet. Nutzen-Lasten-Übergang für das Portfolio war der 1. April 2020. Im Dezember 2019 wurde das Objekt Frankfurt – Bodenseestr. zu einem Nettokaufpreis i.H.v. Mio.EUR 4,6 erworben. Die Wohnanlage verfügt über 19 Wohneinheiten mit insgesamt 1.535 m2 Wohnflächen. Die Wohnanlage wurde 1990 auf einem Grundstück mit einer Größe von insgesamt 2.243 m2 errichtet. Nutzen-Lasten-Übergang für das Objekt war der 1. Januar 2020. Ebenfalls im Dezember 2019 wurde ein Mehrfamilienhausportfolio in Niederkassel zu einem Nettokaufpreis i.H.v. Mio.EUR 7,7 erworben. Das Portfolio verfügt über 54 Wohneinheiten mit insgesamt 3.430,1 m2 Wohnflächen. Die Wohnanlage wurde 1998 auf einem Grundstück mit einer Größe von insgesamt 5.600 m2 errichtet. Nutzen-Lasten-Übergang für das Portfolio war der 1. Juli 2020. Ebenfalls im Dezember 2019 wurde das Objekt Köln – Wilhelm-Schlombs-Allee zu einem Nettokaufpreis i.H.v. Mio.EUR 8,6 erworben. Die Wohnanlage verfügt über 46 Wohneinheiten mit insgesamt 2.598,4 m2 Wohnflächen. Die Wohnanlage wurde 1936 auf einem Grundstück mit einer Größe von insgesamt 2.629 m2 errichtet. Nutzen-Lasten-Übergang für das Objekt war der 1. April 2020. Ebenfalls im Dezember 2019 wurde ein Mehrfamilienhausportfolio in Köln zu einem Nettokaufpreis i.H.v. Mio.EUR 12,9 erworben. Das Portfolio verfügt über 62 Wohneinheiten mit insgesamt 5.078,9 m2 Wohnflächen. Die Wohnanlage wurde 1962 auf einem Grundstück mit einer Größe von insgesamt 7.277 m2 errichtet. Nutzen-Lasten-Übergang für das Portfolio ist noch nicht erfolgt. Ebenfalls im Dezember 2019 wurde ein Mehrfamilienhausportfolio in Erfurt zu einem Nettokaufpreis i.H.v. Mio.EUR 8,2 erworben. Das Portfolio verfügt über 45 Wohn- und Gewerbeeinheiten mit insgesamt 3.557,1 m2 Wohn- und 1.291,9 m2 Gewerbeflächen. Das Portfolio wurde 1905 bzw. 1998 auf Grundstücken mit einer Größe von insgesamt 3.192,79 m2 errichtet. Nutzen-Lasten-Übergang für das Portfolio war der 1. April 2020. Zum 31. Dezember 2019 befinden sich 644 Wohn- und Gewerbeeinheiten mit einer Gesamtfläche von 37.188 m2 im Bestand des 10. Fonds. Der flächenmäßige Leerstand beträgt aktuell 14,5%. Derzeit können wir bei der Vermietung in diesem Objekt eine durchschnittliche Istmiete von 7,27 €/m2 erzielen. Im Geschäftsjahr konnten die Nettokaltmieten in EUR/m 2 in den unterschiedlichen Portfolios gesteigert werden. Insgesamt wurden 22 Mieterhöhungen durchgesetzt. Im Geschäftsjahr wurden insgesamt TEUR 1.675 in die Modernisierung der Gebäude investiert. Im Apartmenthaus Frankfurt – Prießnitzstr. wurden die Wohnungen saniert und ausgestattet. Ebenso wurden im Mainz-Portfolio, welches sich bereits im Vertrieb befindet, Wohnungen saniert. Ende 2019 wurde mit dem Vertrieb des ersten Objektes begonnen. Hier wurden auch bereits insgesamt 2 Wohnungen mit Nutzen-Lasten-Übergang verkauft. Hieraus resultieren Umsätze aus Verkäufen von Grundstücken in Höhe von insgesamt TEUR 681 realisiert werden. Die Verkaufspreise für Eigentumswohnungen wurden in 2020 um 3% erhöht. Die finanziellen Leistungsindikatoren in der d.i.i. 10. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG basieren auf monatlich ermittelten Finanzkennzahlen (EAT, EBT, EBIT, EBITDA und Eigenkapitalrendite). 1 Abweichungen bei den ersten vier Kennzahlen führen zu entsprechenden Maßnahmen. Für das Geschäftsjahr 2019 können folgende Finanzkennzahlen genannt werden:
1 Der EAT (Earnings after Taxes) ist der Jahresüberschuss (hier: Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres) nach Steuern. Beim EBT (Earnings before Taxes) handelt es sich um den Jahresüberschuss (hier: Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres) vor Steuern. Bei der Berechnung des EBIT wird das EBT um das Zinsergebnis bereinigt. Das EBITDA ergibt sich aus dem EBIT zuzüglich Abschreibungen auf das immaterielle Anlagevermögen und außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Zeitwerte des Umlaufvermögens. Die Eigenkapitalrentabilität ergibt sich aus der Relation von EAT zum Eigenkapital. C. CHANCEN- UND RISIKOBERICHTI. ChancenberichtDie Investment Ratio der d.i.i. leitet sich aus der Einschätzung des deutschen Wohnimmobilienmarktes ab und lässt sich zusammenfassend wie folgt beschreiben:
Diese Rahmenbedingungen bieten für die d.i.i. Chancen zum weiteren Ausbau der Geschäftsaktivitäten, für die wir uns gut aufgestellt sehen. II. RisikoberichtRisikomanagementsystemDas Risikomanagement der Gesellschaft wird von der sie verwaltenden Kapitalverwaltungsgesellschaft durchgeführt. Ein einheitliches Risikomanagement sorgt dafür, dass Chancen und Risiken systematisch erfasst, bewertet, gesteuert, überwacht und kommuniziert werden. Ziel ist es, möglichst frühzeitig Informationen über Risiken und Potentiale sowie ihre finanziellen Auswirkungen zu gewinnen und so zu steuern, dass der Fortbestand der d.i.i. nicht gefährdet, sondern der Unternehmenswert nachhaltig gesichert und gesteigert werden kann. Das Risikomanagement der Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährleistet, dass die für die jeweiligen Anlagestrategien wesentlichen Risiken der Fonds jederzeit identifiziert, erfasst, gemessen, gesteuert und überwacht werden können. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährleistet, dass die Risikoprofile der Fonds der Größe, der Zusammensetzung sowie den Anlagestrategien und Anlagezielen entsprechen, wie sie in den Anlagebedingungen und den sonstigen Verkaufsunterlagen des Fonds festgelegt sind. Außerdem stellt die Kapitalverwaltungsgesellschaft sicher, dass die mit den einzelnen Anlagepositionen verbundenen Risiken sowie deren jeweilige Wirkung auf das Gesamtrisikoprofil des jeweiligen Fonds laufend ordnungsgemäß erfasst, gemessen, gesteuert und überwacht werden können. Die aus dem Beschwerdemanagement gemeldeten Risiken werden auf der Fondsebene mitberücksichtigt. Die Unterteilung der auftretenden Risiken erfolgt in Marktrisiken, finanzwirtschaftliche, leistungswirtschaftliche, strategische und externe Risiken. Die Gesellschaft sieht sich im Wesentlichen folgenden Risiken ausgesetzt: Marktrisiken (Mietpreis-, Mietrückstands-, Leerstands- und Immobilienpreisrisiken)Unter dem Begriff „Marktrisiken“ werden alle unerwarteten negativen Einflüsse auf das Fondsvolumen und die geplanten Margen zusammengefasst. Als unmittelbare Folge ziehen diese die nachhaltigen Ergebnisrückgänge nach sich. Unter dem Begriff Mietpreisrisiko versteht man die negative Entwicklung der Mietpreise aufgrund der veränderten Marktsituation am Objekt, Standort oder Region. Als Mietrückstandsrisiken sind ungeplant ausfallende Mieteingänge definiert. Unter Leerstandrisiken werden Abweichungen von geplanten Leerstandquoten der Objekte innerhalb eines Fonds determiniert. Die Gesellschaft begegnet diesen Risiken, indem sie im Asset Management Prozesse und Maßnahmen zur Reduktion des Leerstandes definiert und einhält und Mietforderungsmanagement systematisiert. Von den Immobilienpreisrisiken spricht man bei negativen Entwicklungen der Verkehrswerte der Objekte innerhalb eines Fonds. Zukünftig besteht die Herausforderung darin, die Werthaltigkeit unserer Immobilien zu sichern. Dieser Gefahr wirken wir entgegen, indem wir unsere Gebäude kontinuierlich energetisch sanieren und modernisieren. Forderungsausfallrisiken:Zum Stichtag weisen die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften Forderungen gegen andere Unternehmen der d.i.i.-Gruppe aus. Aus unserer Sicht sind diese werthaltig, weil es zurzeit keine Anhaltspunkte gibt, dass diese nicht erfüllt werden können. Nicht werthaltigen Forderungen wird dagegen grundsätzlich mit Wertberichtigungen in angemessener Höhe begegnet. Aktuelle Risikosituation/Covid-19Im Geschäftsjahr 2019 befand sich die Gesellschaft in der späten Investitionsphase. Infolge der von Regierung und Zentralbanken veranlassten Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie rechnen wir langfristig nicht mit steigenden Zinsen, stufen jedoch das Anziehen der Inflation als Folge der Geldflut der Zentralbanken als möglich ein. Beide Faktoren unterstützen die Attraktivität der Wohnimmobilien als Geldanlage. Die Pandemie hat neben dem Wohnraum als zentralen Lebensmittelpunkt auch viele Arbeitsplätze in Deutschland ins Home Office verlagert, was die Attraktivität der Wohnimmobilien zur Konkurrenz innerhalb des Immobiliensektors wie Büro oder Einzelhandel (ausgenommen Versorgung des lebensnotwendigen täglichen Bedarfs) langfristig deutlich stärken wird. Durch die gestiegene Unsicherheit infolge der Covid-19 Pandemie und dem höheren Liquiditätsbedarf der in Not geratenen Immobilienbesitzer rechnen wir mit steigendem Angebot auf dem Immobilienmarkt und besseren Chancen für die Gesellschaft gute Investitionen zu tätigen. Das Management der d.i.i. sieht aus heutiger Sicht keine Risiken, denen die Gesellschaft nicht in angemessener Weise entgegenwirken kann oder die sich bestandsgefährdend auf die Ertrags-, Vermögens- und/oder Finanzlage der Gesellschaft auswirken könnten. Das Geschäftsmodell sichert eine weitestgehende Unabhängigkeit von konjunkturellen Schwankungen. Als Folge der Covid-19 Pandemie rechnen wir mit leicht steigenden Mietausfällen. Aufgrund unserer Einschätzung zu den Auswirkungen der Pandemie und Laufzeitstruktur des Fonds sehen wir keine kurzfristigen Not-Verkaufs-Aktivitäten als erforderlich. Wir planen eine eng getaktete Beobachtung der Mieteingänge, um die Liquiditätssituation des Fonds nicht zu gefährden. Zusammenfassend können wir konstatieren, dass sich die Corona-Krise kurzfristig negativ bemerkbar machen wird, wir aber davon ausgehen, dass sich die Situation zum Ende des Kalenderjahres 2020 wieder normalisieren und die wirtschaftlichen Folgeschäden begrenzt sein werden. Vorsichtig optimistisch betrachtet sehen wir uns aus der Krise gestärkt herausgehend, denn Immobilien werden nicht nur aufgrund der Wohnungsknappheit weiterhin gesucht sein, sondern dienen gerade in Krisenzeiten als „sicherer Hafen“ und sind in dieser schweren Pandemie-Zeit aktuell für uns alle ein sicheres Zuhause. D. PROGNOSEBERICHTDie Optimierung des Vertriebsprozesses soll auch zukünftig weiter vorangetrieben werden. Ziel ist es, Wohnungen zeitnah am Markt anzubieten, marktfähige Preise zu realisieren und einen optimalen Käufer-Mix zwischen Mietern, Kapitalanlegern und Selbstnutzern zu erzielen. Aktuell erfährt die Käufergruppe Kapitalanleger eine stärkere Gewichtung. Es wird damit gerechnet, dass die d.i.i. 10. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG auf die Gegebenheiten im Geschäftsjahr 2020 erfolgreich reagieren kann. Das Unternehmen kann von dem ausgewogenen Portfolio-Mix sowie der ergiebigen Wohnungssanierung im nächsten Jahr profitieren und dementsprechend auf die Wünsche der Käufertypen eingehen. Dementsprechend wird im nächsten Jahr mit einer hohen Käuferzufriedenheit gerechnet, welche zu einer Weiterempfehlung führen wird. Im Geschäftsjahr 2020 sollen bei den erworbenen Objekten die Mieten in Richtung des Marktniveaus entwickelt werden. Darüber hinaus werden durch die geplanten Baumaßnahmen in den Objekten weitere Mieterhöhungen im Rahmen der Modernisierungsumlage durchgeführt. Da sich der Fonds auch im laufenden Geschäftsjahr immer noch in der Investitionsphase befindet und somit weitere Immobilien ankauft, erwarten wir für das Geschäftsjahr 2020 maximal ein ausgeglichenes Ergebnis. E. ANGABEN GEMÄSS § 23 ABS. 2 NR. 4-6 KARBVDie Gesellschaft hat ein gezeichnetes Kommanditkapital von TEUR 61.980 und 6.198 Kommanditanteilen. Davon sind TEUR 8.815 noch nicht eingefordert. Die d.i.i. Investment GmbH ist die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) des geschlossenen Spezial-AIF d.i.i. 10. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG. Die KVG ist als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft zugelassen und verwaltet inländische Investmentvermögen. Die kVg ist für das Portfolio- und Risikomanagement sowie die erweiterten Berichts-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten verantwortlich. Die KVG ist berechtigt, Aufgaben an Dritte zu übertragen. Sie verwaltet, unmittelbar oder mittelbar über verschiedene Objektgesellschaften (nachfolgend „Objektgesellschaften“) Immobilien (nachfolgend „Objekte“) bzw. Immobilienportfolien (nachfolgend „Portfolio“). Die KVG übernimmt für die Auftraggeber das Portfoliomanagement im Hinblick auf die gesamten von den Auftraggebern direkt oder indirekt gehaltenen Objekte. Das Portfoliomanagement umfasst
Die Gesellschaft wird der KVG sämtliche für die Vermittlung von Beteiligungen an der Gesellschaft erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Hierzu gehört neben dem Investment Memorandum ein Zeichnungsschein, in dem der Kunde den Erwerb seiner Beteiligung erklärt bzw. anbietet. Die KVG verpflichtet sich, vom Kunden unterschriebene Zeichnungsscheine unverzüglich an die Gesellschaft weiterzuleiten. Die Haftung der KVG sowie ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen aus diesem Vertragsverhältnis ist gegenüber der Gesellschaft auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Vertrag läuft bis zur endgültigen Liquidation der Gesellschaft. Er kann von jeder Seite nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung ist für beide Parteien ausgeschlossen. Für die vollständige Konzeption des Beteiligungsangebots sowie die Investorenansprache zur Vermittlung des erforderlichen Eigenkapitals erhält die KVG jeweils eine einmalige Vergütung i.H.v. 2% aller im Wege der Privatplatzierung gezeichneten Kommanditeinlagen der Gesellschaft. Für die Investorenbetreuung erhält die KVG eine jährliche Vergütung i.H.v. EUR 50.000,00. Die KVG erhält für die Verwaltung des Fonds von der Gesellschaft eine Managementgebühr in Höhe von bis zu 1,94% p.a. bezogen auf die im jeweiligen Geschäftsjahr durchschnittlich ermittelten Nettoinventarwerte, falls diese Vergütung nicht bereits von den Objektgesellschaften der Gesellschaft entrichtet wird. Von der Fondsauflage bis zum 31. Dezember 2019 beträgt die Vergütung jedoch insgesamt mindestens EUR 120.000,00 pro Jahr (nachfolgend „Managementgebühr“). Die KVG erhält auf die jährliche Managementgebühr monatliche anteilige Vorschüsse. Mögliche Überzahlungen sind nach Feststellung der tatsächlichen Verkehrswerte der sich im Bestand befindlichen Immobilien auszugleichen. Für den von der KVG beratenen Ankauf von Immobilien oder Beteiligungen an Immobiliengesellschaften erhält die KVG eine Transaktionsgebühr in Höhe von bis zu 1,5% des jeweiligen Kaufpreises. Für den von ihr beratenen Verkauf von Wohnimmobilien oder Beteiligungen an Immobiliengesellschaften erhält die KVG eine Transaktionsgebühr in Höhe von bis zu 2% des jeweiligen Verkaufspreises. Die jeweilige Transaktionsgebühr fällt auch an, wenn die KVG den Erwerb oder die Veräußerung für Rechnung einer Objektgesellschaft tätigt, an der die Gesellschaft beteiligt ist. Die nach vorstehenden Absätzen geschuldeten Vergütungen und Gebühren sind Nettobeträge und erhöhen sich durch eine ggf. darauf entfallende Umsatzsteuer. Die KVG ist berechtigt, für die von ihr übernommenen Aufgaben Dritte zu beauftragen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. F. ERKLÄRUNG NACH § 289 ABS. 1 SATZ 5 HGB I.V.M. §§ 158, 135 ABS. 1 SATZ 2 NR. 3 KAGBWir, die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft, versichern nach bestem Wissen, dass im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Wiesbaden, 14. August 2020 Frank Wojtalewicz, Geschäftsführer d.i.i. Deutsche Invest Immobilien Verwaltungs GmbH Thomas Mitzel, Geschäftsführer d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 2. Verwaltungs GmbH VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die d.i.i. 10. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG:VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der d.i.i. 10. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der d.i.i. 10. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTENPrüfungsurteilWir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der d.i.i. 10. GmbH & Co. Geschlossene Investment KG zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen KapitalkontenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen KapitalkontenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Frankfurt am Main, den 14. August 2020 RSM GmbH S. Varughese, Wirtschaftsprüfer Frank Weber, Wirtschaftsprüfer |
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