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d.i.i. Investment GmbH: Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev und Rechtsanwalt Jens Reime zur aktuellen BaFin-Meldung

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Frage: Guten Tag, Frau Bontschev und Herr Reime. Heute hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine wichtige Mitteilung bezüglich der d.i.i. Investment GmbH veröffentlicht. Die BaFin hat ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen und zudem einen Insolvenzantrag gestellt. Können Sie uns erläutern, was diese Entscheidung für die Anleger bedeutet?

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Guten Tag. Ja, natürlich. Das Veräußerungs- und Zahlungsverbot bedeutet, dass die d.i.i. Investment GmbH keine Vermögenswerte veräußern oder Zahlungen leisten darf. Dies ist eine Schutzmaßnahme, um das verbleibende Vermögen der Gesellschaft zu sichern, während die finanzielle Situation geklärt wird.

Rechtsanwalt Jens Reime: Guten Tag. Zusätzlich zum Verbot hat die BaFin auch einen Insolvenzantrag für das Unternehmen gestellt. Dies ist ein weiterer Schritt, um die Interessen der Anleger zu wahren. In einem Insolvenzverfahren wird geprüft, ob und wie die Gläubiger, also auch die Anleger, entschädigt werden können.

Frage: Da die BaFin selbst keine juristischen Ratschläge erteilen darf, welche Maßnahmen können Anleger jetzt selbst ergreifen?

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Anleger sollten zunächst prüfen, ob sie direkt von der Situation betroffen sind. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, insbesondere im Hinblick auf die Anmeldung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren.

Rechtsanwalt Jens Reime: Weiterhin ist es wichtig, dass Anleger alle ihre Unterlagen bezüglich der Investitionen bei der d.i.i. Investment GmbH sorgfältig sammeln. Diese Unterlagen sind entscheidend für die Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Frage: Vielen Dank, Frau Bontschev und Herr Reime, für diese klaren Einblicke. Was würden Sie Anlegern raten, um solche Situationen in Zukunft zu vermeiden?

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Es ist immer wichtig, Investitionen gründlich zu prüfen, bevor man sich entscheidet. Dazu gehört die Überprüfung der Seriosität der Anbieter sowie das Verstehen der Risiken, die mit der Investition verbunden sind.

Rechtsanwalt Jens Reime: Ich würde hinzufügen, dass Anleger auch regelmäßig ihre Investments überwachen sollten. Änderungen in der Geschäftsführung oder in den Geschäftsberichten können frühzeitige Warnsignale für Probleme sein.

Frage: Nochmals vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Expertise.

Frage: Guten Tag, Frau Bontschev und Herr Reime. Heute hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine wichtige Mitteilung bezüglich der d.i.i. Investment GmbH veröffentlicht. Die BaFin hat ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen und zudem einen Insolvenzantrag gestellt. Können Sie uns erläutern, was diese Entscheidung für die Anleger bedeutet?

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Guten Tag. Ja, natürlich. Das Veräußerungs- und Zahlungsverbot bedeutet, dass die d.i.i. Investment GmbH keine Vermögenswerte veräußern oder Zahlungen leisten darf. Dies ist eine Schutzmaßnahme, um das verbleibende Vermögen der Gesellschaft zu sichern, während die finanzielle Situation geklärt wird.

Rechtsanwalt Jens Reime: Guten Tag. Zusätzlich zum Verbot hat die BaFin auch einen Insolvenzantrag für das Unternehmen gestellt. Dies ist ein weiterer Schritt, um die Interessen der Anleger zu wahren. In einem Insolvenzverfahren wird geprüft, ob und wie die Gläubiger, also auch die Anleger, entschädigt werden können.

Frage: Da die BaFin selbst keine juristischen Ratschläge erteilen darf, welche Maßnahmen können Anleger jetzt selbst ergreifen?

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Anleger sollten zunächst prüfen, ob sie direkt von der Situation betroffen sind. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, insbesondere im Hinblick auf die Anmeldung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren.

Rechtsanwalt Jens Reime: Weiterhin ist es wichtig, dass Anleger alle ihre Unterlagen bezüglich der Investitionen bei der d.i.i. Investment GmbH sorgfältig sammeln. Diese Unterlagen sind entscheidend für die Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Frage: Vielen Dank, Frau Bontschev und Herr Reime, für diese klaren Einblicke. Was würden Sie Anlegern raten, um solche Situationen in Zukunft zu vermeiden?

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Es ist immer wichtig, Investitionen gründlich zu prüfen, bevor man sich entscheidet. Dazu gehört die Überprüfung der Seriosität der Anbieter sowie das Verstehen der Risiken, die mit der Investition verbunden sind.

Rechtsanwalt Jens Reime: Ich würde hinzufügen, dass Anleger auch regelmäßig ihre Investments überwachen sollten. Änderungen in der Geschäftsführung oder in den Geschäftsberichten können frühzeitige Warnsignale für Probleme sein.

Frage: Nochmals vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Expertise.

www.bontschev.de

www.rechtsanwalt-reime.de

1 Komment

  • Kontrollverlust bei der d.i.i.: Die Badische Zeitung vom 18.4.2024 berichtet unter der Überschrift „DII bleibt monatelang Gebühr für gelbe Tonne schuldig“ über chaotische Zustände bei Freiburger DII-Immobilien. Da ist von einer „Rattenplage“ die Rede, weil der Müll nicht mehr abgeholt wird. Auch Handwerker hätten offene Forderungen. Aussagen, wonach die Probleme etwas damit zu tun haben könnten, dass die DII damit die Stadt zum Erwerb der Immobilien bewegen wolle, sei seitens DII entgegengetreten worden..

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