In Schweden ist heute ein Gesetz in Kraft getreten, das Geschlechtsverkehr ohne ausdrückliche Zustimmung der Beteiligten als Vergewaltigung einstuft. Damit ist es für eine Anklage wegen Vergewaltigung nicht mehr erforderlich, „dass Gewalt oder Drohungen eingesetzt wurden oder der Angreifer die besonders verletzbare Lage des Opfers ausgenutzt hat“, wie die schwedische Regierung erläuterte.
Bei Vergewaltigungsprozessen müssen die schwedischen Richter nun prüfen, ob bei dem Geschlechtsverkehr die Beteiligten ihr Einverständnis durch Worte, Gesten oder auf andere Weise zum Ausdruck gebracht haben. Das Gesetz war im Mai mit Unterstützung der Regierungskoalition aus Sozialdemokraten und Grünen verabschiedet worden.
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