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Da haben Sie völlig Recht Herr Anwalt: finanz.zone und adcada GmbH da sollte man die notwendige Vorsicht walten lassen

stevepb / Pixabay
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Erneut werden wir aus den Reihen unserer Mandantschaft heraus um eine Einschätzung bezüglich Seriosität und Plausibilität des Angebotes des Internetportales finanz.zone respektive der adcada GmbH gebeten. Laut Impressum verantwortlich für den Auftritt der adcada GmbH, ansässig in der Hansestraße 21 in 18182 Bentwisch, ist ein Herr Benjamin Kühn, die ganze Sache ist eingetragen im Handelsregister/Registergericht Amtsgericht Rostock. Hier wiederum ersichtlich ist zusätzlich zu dem „Geschäftsmann“ Benjamin Franklin Kühn ein gewisser Herr D. F. als Geschäftsführer beauftragt. Datiert ist der Eintrag zum 13. April 2015. Weitere Verbindungen sind nachvollziehbar zu einer capital GmbH, ebenfalls Bentwisch, sowie einer in Liechtenstein ansässigen advago ag, auf deren Webseite wiederum ein Impressum nicht auffindbar ist.

Was verspricht nun das Angebot der finanz.zone respektive der adcada GmbH? Offeriert wird hier erneut ein sogenanntes „Qualifiziertes Nachrangdarlehen“ mit vierteljährlicher Zinsauszahlung, die Laufzeit soll bei drei Jahren liegen. Die Bemessung der Zinszahlungen soll sich nach Höhe der Einlage richten und zwischen 8 und 11 % jährlich variieren. Behauptet wird die Investition in das Geschäft eines familiengeführten Unternehmens im Bereich des Fashion e-Commerce. Seit Gründung seien durchgängig Gewinne erzielt und im vergangenen Jahr erstmals die Umsatzgrenze von 1 Million Euro durchbrochen worden. Garniert wird das ganze durch eine freundlich lächelnde Plastik-Blondine aus einer beliebigen Internet-Photo-Datenbank sowie einem billigst erstellten Diagramm, welches den Wertzuwachs der potentiellen Investition des geneigten Anlegers bebildern soll.

Was ist von der ganzen Sache zu halten? Wir meinen: überhaupt nichts. „Qualifizierte Nachrangdarlehen“ zählen finanztechnisch gesehen zum sogenannten Mezzanine-Kapital und bescheren dem Investor üblicherweise im Falle einer Unternehmenspleite einen Totalausfall. Entsprechend der Bezeichnung dürfen sich die Anleger hier im Rang nach allen anderen Gläubigern anstellen und gehen in der Regel leer aus. Hochgradig bedenklich erscheint im vorliegenden Fall jedenfalls die über die vorliegende Werbung behauptete Verbindung von kurzfristiger Anlage, extraordinär hohem Zinssatz und hoher Sicherheit.

Potentielle Anleger sollten sich aus unserer Sicht vor einer übereilten Investitionsentscheidung intensive Gedanken auch dahingehend machen, wie in aller Welt auf dem hartumkämpften Fashion-Markt ein Unternehmen zusätzlich zu aggressiver Werbung mit hohem Kostenaufwand neben der Finanzierung des allgemeinen Geschäftsbetriebes auch noch Phantasie-Zinsen an Anleger ausschütten können soll.

Quelle:Adwus Rechtsanwälte

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