Am 04.05.2017 wurde das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der Euro Grundinvest AG eröffnet. Anleger, die in die Genussrechts-Beteiligungen der EGI investiert haben, sollten nunmehr ihre Forderungen anmelden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Staatsanwaltschaft auf Gold-Depots in Liechtenstein Vermögenswerte arrestierte, welche den Genussrechte I und Genussrechte II zugerechnet werden. Die Rede ist von physischem Gold im Wert von rund 10 Millionen Euro!
Hintergründe
Die durch den gelernten Maurer Herrn Malte André Hartwieg (s. auch https://www.anwalt.de/rechtstipps/malte-andr-hartwieg-und-weitere-vermoegenswerte-aufgetaucht-geschaedigte-von-dima-duerfen-hoffen_105863.html) gegründete und geführte EGI-Gruppe emittierte Fondsbeteiligungen in Gestalt von Kommanditgesellschaften sowie Genussrechte.
Die Gruppe gehört zu einer komplexen Struktur von Vertriebs- und Emissions-Gesellschaften, zu welchen als Holdings die Nitro Invest GmbH, die dima24.de Holding GmbH und die Selfmade Capital Holding GmbH gehören, welchen wiederum Vertriebsstrukturen und die Fondstrukturen Selfmade Capital, NCI New Capital Invest, Euro Grundinvest und Panthera untergliedert waren/sind.
Bei einigen der Selfmade Capital- und NCI-Fonds bestand eine Kooperation mit Herrn Christian Kruppa, der die Investitionen bspw. in Dubai und USA managen sollte, offenbar – nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Absprache mit Herrn Hartwieg – jedoch Teile der Anlegergelder für eigene Unternehmensbeteiligungen verwendete.
Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt seit 2013 wegen des Verdachts des Betrugs u. a.
Es erscheint wahrscheinlich, dass neben in Liechtenstein gesicherten Vermögenswerten von rund 10 Millionen Euro, in Monaco gesicherten mit einem Wert von rund 10 Millionen Euro und weiteren, auch in Zukunft Vermögen aus dem Dunstkreis der Herren Malte André Hartwieg und Christian Kruppa auftauchen könnte.
Was können Anleger / Genussrechtsnehmer tun?
Es erscheint empfehlenswert, Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, erfahrungsgemäß sollten solche Anmeldungen gut begründet werden, da Insolvenzverwalter nicht selten angemeldete Forderungen bestreiten und sodann der Klageweg zu beschreiten ist.
Daneben sollten Fonds-Anleger wie Genussrechtsnehmer ihre Ansprüche gegen beteiligte Gesellschaften und Hintermänner von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Rechtsanwalt Reiner Lenzen Saarbrücken
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