Da kann der Name noch so toll sein: Das Ergebnis zählt – Marble House European Mid Market Fund GmbH & Co. geschlossene Investment KG

Auf den ersten Blick ist es eine Bilanz, die sich sehen lassen kann. Wenn man dann jedoch die Gewinn- und Verlustrechnung anschaut, dann kann man als Anleger doch ins Grübeln kommen, denn das realisierte Jahresergebnis der Gesellschaft ist deutlich im 6-stelligen Minus. Nur das, so ein investierter Anleger, ist doch für den Anleger wichtig. Recht hat er!

Marble House European Mid Market Fund GmbH & Co. geschlossene Investment KG

Hamburg (vormals: München)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Inhaltsverzeichnis

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

Lagebericht für Geschäftsjahr 2020

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid)

Bilanz zum 31. Dezember 2020

A. Aktiva

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
I. Investmentbetriebsvermögen
A. Aktiva
Vermögenswerte 0,00 0,00
0,00 0,00
B. Passiva
Verbindlichkeiten 0,00 0,00
0,00 0,00
II. Investmentanlagevermögen
A. Aktiva
1. Beteiligungen 25.036.731,50 22.238.554,35
2. Barmittel und Barmitteläquivalente
Täglich verfügbare Bankguthaben 2.640.527,33 2.999.804,70
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 257.527,50
27.677.258,83 25.495.886,55

B. Passiva

1. Rückstellungen 124.000,00 72.000,00
2. Sonstige Verbindlichkeiten
a) gegenüber Gesellschaftern 7.500,00 7.687,50
b) Andere 22.306,90 179.834,28
3. Eigenkapital
a) Kapitalanteile 24.221,00 24.221,00
b) Kapitalrücklage 23.197.779,00 23.197.779,00
c) Nicht realisierte Gewinne/​Verluste aus der Neubewertung 8.527.592,37 5.732.821,84
d) Gewinnvortrag/​Verlustvortrag -3.718.457,07 -3.147.735,60
e) Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -507.683,37 -570.721,47
27.677.258,83 25.495.886,55

Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2020

2020 2019
EUR EUR
I. Verwaltungstätigkeit
a) Erträge 0,00 0,00
b) Aufwendungen 0,00 0,00
0,00 0,00
II. Investmenttätigkeit
1. Erträge 0,00 9.413,85
Summe der Erträge 0,00 9.413,85
2. Aufwendungen
a) Verwaltungsvergütung -389.781,06 -392.229,50
b) Verwahrstellenvergütung -29.375,00 -29.750,00
c) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -74.306,90 -121.954,13
d) Sonstige Aufwendungen -14.220,41 -36.201,69
Summe der Aufwendungen -507.683,37 -580.135,32
3. Ordentlicher Nettoertrag -507.683,37 -570.721,47
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -507.683,37 -570.721,47
5. Zeitwertänderung
a) Erträge aus der Neubewertung 4.991.940,47 2.167.463,21
b) Aufwendungen aus der Neubewertung -2.197.169,94 -6,00
c) Abschreibungen Anschaffungsnebenkosten 0,00 -26.148,87
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres 2.794.770,53 2.141.308,34
6. Ergebnis des Geschäftsjahres 2.287.087,16 1.570.586,87

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft wurde mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags am 15. Oktober 2014 errichtet. Die Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts München (HRA 102831) unter der Firma „Marble House European Mid Market Fund GmbH & Co. geschlossene Investment KG“ (MH European Mid Market KG) erfolgte am 20. Oktober 2014. Am 08. September 2020 wurde der Sitz von München nach Hamburg verlegt, sodass die Firma nun im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg (HRA 126191) eintragen ist.

Die Gesellschaft ist eine Investmentkommanditgesellschaft im Sinne des § 149 Abs. 1 Satz 1 KAGB. Die MH European Mid Market KG ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB.

Als geschlossenes Publikums-Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 5, 6 KAGB ist die MH European Mid Market KG verpflichtet, einen Jahresbericht nach den Regelungen des § 158 KAGB i.V.m. § 135 KAGB sowie den Bestimmungen der KARBV und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/​2013 zu erstellen.

Die Bilanz ist in Staffelform nach den Vorgaben des § 21 Abs. 4 KARBV gegliedert. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gemäß § 22 Abs. 3 KARBV. Die Gesellschaft hat nach § 158 KAGB i.V.m. § 135 KAGB sowie § 23 KARBV einen Lagebericht nach den Vorschriften des HGB und den ergänzenden Regelungen des KAGB erstellt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft, MHC Marble House Capital AG, Hamburg, nach den Vorschriften von § 271 KAGB i.V.m. §§ 168, 261 KAGB. Die Zielfonds und Co-Investments stellen in der Regel quartalsweise Zwischenberichte und Partners‘ Capital Account Statements zur Verfügung, die Informationen zum Verkehrswert der Beteiligung (Fair Value) beinhalten. Dieser ermittelte Wert der Beteiligung an einem Zielfonds bzw. Co-Investment wird bei der Anteilswertermittlung von der Kapitalverwaltungsgesellschaft zu Grunde gelegt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten.

Beteiligungen werden mit den bis zum Stichtag geleisteten Einzahlungen, gegebenenfalls reduziert um erfolgte Ausschüttungen, angesetzt und zu Verkehrswerten bewertet. Noch nicht an das Beteiligungsunternehmen eingezahlte Beträge sind nur als Verbindlichkeit darzustellen, wenn schon eine Anforderung bestand.

Barmittel und Barmitteläquivalente werden zum Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und werden unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Inanspruchnahme in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Erträge und Aufwendungen sind periodengerecht abgegrenzt. Aufwendungen des Berichtsjahres, welche noch nicht in Rechnung gestellt worden sind, werden über Rückstellungen oder Verbindlichkeiten abgebildet.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Beteiligungen

Nachfolgende Beteiligungen befinden sich zum 31. Dezember 2020 im Portfolio:

Dachfonds/​Co-Investments Nennwert (Commitment) Bewertung 31.12.2019 Veränderung laufendes Jahr Bewertung 31.12.2020
in EUR in EUR in EUR in EUR
HFO Europe Fund GmbH & Co. geschlossene Investment KG 11.500.000,00 8.100.380,10 731.170,80 8.831.550,90
Ethypharm Co-Invest FPCI 1.500.000,00 1.772.088,12 596.050,38 2.368.138,50
Atos Medical Co-Invest SCSp 1.500.000,00 2.213.793,59 891.090,48 3.104.884,07
APIA Cipres FPCI 1.750.000,00 3.006.933,00 -1.187.705,00 1.819.228,00
Cortefiel Co-Investment SCSp 1.700.000,00 2.463.300,00 -1.008.099,83 1.455.200,17
Investintile S.p.A. 750.000,00 750.000,00 353.864,33 1.103.864,33
RG Safety Invest FPCI 750.000,00 920.250,00 774.750,00 1.695.000,00
Lyceum Capital DMC L.P. 962.259,50 584.376,11 485.922,99 1.070.299,10
Origo Wista Holding GmbH (Winkemann) 650.000,00 650.000,00 0,00 650.000,00
APIA Expereo FPCI 1.000.000,00 1.267.492,00 1.161.133,00 2.428.625,00
Palacios Foods Investments S.L. (Mafalda) 509.941,00 509.941,43 0,00 509.941,43
Summen 22.572.200,50 22.238.554,35 2.798.177,15 25.036.731,50

Über die Beteiligung am Dachfonds HFO Europe Fund GmbH & Co. geschlossene Investment KG ist die Gesellschaft zum Bilanzstichtag mittelbar an sieben Zielfonds beteiligt.

Die MH European Mid Market KG übt keinen beherrschenden Einfluss auf ihre mittelbar und unmittelbar gehaltenen Zielfonds und Co-Investments aus, da sämtliche Beteiligungen Minderheitsbeteiligungen darstellen.

Anlagenspiegel

Dachfonds/​ Co-Investments 31.12.2019 Zugänge Abgänge Zeitwertänderung 31.12.2020
in EUR in EUR in EUR in EUR in EUR
HFO Europe Fund GmbH & Co. geschlossene Investment KG 8.100.380,10 0,00 0,00 731.170,80 8.831.550,90
Ethypharm Co-Invest FPCI 1.772.088,12 994,81 0,00 595.055,57 2.368.138,50
Atos Medical Co-Invest SCSp 2.213.793,59 1.046,70 0,00 890.043,78 3.104.884,07
APIA Cipres FPCI 3.006.933,00 0,00 0,00 -1.187.705,00 1.819.228,00
Cortefiel Co-Investment SCSp 2.463.300,00 1.365,11 0,00 -1.009.464,94 1.455.200,17
Investintile S.p.A. 750.000,00 0,00 0,00 353.864,33 1.103.864,33
RG Safety Invest FPCI 920.250,00 0,00 0,00 774.750,00 1.695.000,00
Lyceum Capital DMC L.P. 584.376,11 0,00 0,00 485.922,99 1.070.299,10
Origo Wista Holding GmbH (Winkemann) 650.000,00 0,00 0,00 0,00 650.000,00
APIA Expereo FPCI 1.267.492,00 0,00 0,00 1.161.133,00 2.428.625,00
Palacios Foods Investments S.L. (Mafalda) 509.941,43 0,00 0,00 0,00 509.941,43
Summen 22.238.554,35 3.406,62 0,00 2.794.770,53 25.036.731,50

Weitere Angaben zu den Beteiligungen

Dachfonds/​ Co-Investments Sitz Datum Eingehen Beteiligung Gesamtkapital Zielfonds Commitment MH European Mid Market KG
in EUR in EUR
HFO Europe Fund GmbH & Co. geschlossene Investment KG Deutschland 10.05.2016 15.252.000,00 11.500.000,00
Ethypharm Co-Invest FPCI Frankreich 08.07.2016 211.000.000,00 1.500.000,00
Atos Medical Co-Invest SCSp Luxemburg 08.07.2016 196.500.000,00 1.500.000,00
APIA Cipres FPCI Frankreich 29.06.2017 68.500.000,00 1.750.000,00
Cortefiel Co-Investment SCSp Luxemburg 18.09.2017 100.000.000,00 1.700.000,00
Investintile S.p.A. Italien 08.12.2017 28.440.000,00 750.000,00
RG Safety Invest FPCI Frankreich 27.09.2017 N.A. 750.000,00
Lyceum Capital DMC L.P. England 27.06.2018 N.A. 962.259,50
Origo Wista Holding GmbH (Winkemann) Deutschland 26.04.2018 10.000.000,00 650.000,00
APIA Expereo FPCI Frankreich 19.09.2018 N.A. 1.000.000,00
Palacios Foods Investments S.L. (Mafalda) Spanien 10.07.2019 29.625.047,00 509.941,00

Rückstellungen

Die Rückstellungen in Höhe von EUR 124.000,00 betreffen Kosten für die steuerliche Beratung und die Erstellung der Steuererklärungen in Höhe von EUR 80.000,00 sowie für die Jahresabschlussprüfung der Gesellschaft in Höhe von EUR 44.000,00 für die Geschäftsjahre 2019 und 2020.

Die Rückstellungen haben, wie im Vorjahr, insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Es bestehen keine Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Investitionsgütern.

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 29.806,90 bestehen im Wesentlichen gegenüber der Kapitalverwaltungsgesellschaft aus der Verwahrstellenvergütung für das vierte Quartal 2020 in Höhe von EUR 7.250,00 sowie aus Rechts- und Beratungskosten in Höhe von insgesamt EUR 22.306,90.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Im Handelsregister ist eine Hafteinlage von jeweils EUR 1.000,00 für den Treuhandkommanditisten, die Proba Private Equity Services GmbH, Hamburg, sowie für die Kapitalverwaltungsgesellschaft, MHC Marble House Capital AG, Hamburg, eingetragen.

Der Komplementär ist am Gesellschaftskapital nicht beteiligt.

Die Kapitalkonten des Komplementärs und der Kommanditisten stellen sich gemäß Gesellschaftsvertrag, wie folgt, dar:

EUR
Komplementär: Kapitalkonto I (Haftsummenkonto) 0,00
Kommanditisten: Kapitalkonto I (Haftsummenkonto) 24.221,00
Kapitalkonto II (Rücklagenkonto) 23.197.779,00
Kapitalkonto III (Laufendes Konto) 4.301.451,93
Kapitalkonto IV (Verlustvortragskonto) 0,00
Kommanditkapital 27.523.451,93

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Vom Dachfonds und von den Co-Investments wurden bis zum 31. Dezember 2020 rd. 72 % der Kapitalzusagen abgerufen. Somit ergibt sich zum Bilanzstichtag eine verbleibende Zahlungsverpflichtung der Fondsgesellschaft an den Dachfonds und die Co-Investments von maximal rd. EUR 6,3 Mio.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen sonstigen Aufwendungen in Höhe von EUR 14.220,41 beinhalten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten in Höhe von EUR 918,50 und die für das Geschäftsjahr 2020 an den Komplementär zu zahlende Haftungsvergütung in Höhe von EUR 11.464,15.

Darüber hinaus sind in den Aufwendungen die Vergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft in Höhe von EUR 389.781,06, die Vergütung der Verwahrstelle in Höhe von EUR 29.375,00 sowie die Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses und für die Erstellung der Steuererklärungen in Höhe von EUR 74.306,90 enthalten.

Aus der Bewertung der zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen unmittelbaren Beteiligungen an einem Dachfonds und zehn Co-Investments mit dem Fair-Market-Value haben sich unrealisierte Erträge aus Zuschreibungen in Höhe von EUR 4.991.940,47 sowie unrealisierte Verluste aus Abschreibungen in Höhe von EUR 2.197.169,94 ergeben.

V. Angaben zum Anteilswert und zur Anzahl der umlaufenden Anteile

Ein Kapitalanteil beträgt einen Euro. Die Summe der umlaufenden Anteile beträgt gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 2. HS KARBV i.V.m. § 23 Abs. 2 Nr. 4 KARBV zum 31. Dezember 2020 EUR 23.222.000,00. Als umlaufende Anteile wird das eingeforderte und eingezahlte Kapital definiert.

Der Wert eines Anteils für Kommanditisten auf Basis der umlaufenden Anteile und des zum Bilanzstichtag im Jahresabschluss ausgewiesenen Eigenkapitals beträgt zum 31. Dezember 2020 EUR 1,19.

Sämtliche Anteile an der MH European Mid Market KG haben die gleichen Rechte und Pflichten. Es werden keine verschiedenen Anteilsklassen im Sinne von § 149 Abs. 2 i.V.m. § 96 Abs. 2 KAGB gebildet.

Der Komplementär übernimmt keine Kapitalzusage und ist am Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft übernimmt eine Kapitalzusage in Höhe von EUR 1.000,00. Im Hinblick auf die von ihr übernommene Kapitalzusage wird die Kapitalverwaltungsgesellschaft wie ein Anleger behandelt.

Der Treuhänder übernimmt auf eigene Rechnung keine Kapitalzusage. Er übernimmt jedoch auf fremde Rechnung eine Kapitalzusage in Höhe des Gesamtbetrags der von den mittelbar beteiligten Anlegern gemäß Zeichnungsschein übernommenen Kapitalzusagen.

Bis zum Zeitpunkt der Vollrückzahlung des eingezahlten Kapitals der Gesellschafter wird das Ergebnis der Fondsgesellschaft allen Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Kapitalzusagen zueinander zugewiesen. Abweichend hiervon erhält die Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem Zeitpunkt der Vollrückzahlung eine gesonderte Gewinnzuweisung gemäß § 11 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrags.

VI. Wertentwicklung im Geschäftsjahr

Aufgrund der in den beiden Erstjahren noch nicht getätigten Investitionen ist die Bewertung des Investmentvermögens zum 31. Dezember 2014 und 31. Dezember 2015 noch nicht aussagekräftig.

Das Portfolio der Gesellschaft wurde zum 31. Dezember 2016 zum 0,99-fachen bzw. zum 31. Dezember 2017 zum 1,06-fachen, bezogen auf das von der Fondsgesellschaft in den Dachfonds und die Co-Investments eingezahlte Kapital, bewertet.

Zum 31. Dezember 2018 wurde das Portfolio der Gesellschaft zum 1,26-fachen, bezogen auf das von der Fondsgesellschaft in den Dachfonds und die Co-Investments eingezahlte Kapital, bewertet.

Zum 31. Dezember 2019 wurde das Portfolio der Gesellschaft zum 1,36-fachen, bezogen auf das von der Fondsgesellschaft in den Dachfonds und die Co-Investments eingezahlte Kapital, bewertet.

Zum 31. Dezember 2020 wurde das Portfolio der Gesellschaft zum 1,54-fachen, bezogen auf das von der Fondsgesellschaft in den Dachfonds und die Co-Investments eingezahlte Kapital, bewertet.

Die Bewertung des Dachfonds und der unmittelbar gehaltenen Co-Investments zum 31. Dezember 2020 wurde auf der Basis des geprüften Jahresberichts der HFO Europe Fund GmbH & Co. geschlossene Investment KG bzw. auf den geprüften Jahresabschlüssen oder vorläufigen Zwischenabschlüssen der einzelnen Co-Investments vorgenommen, in denen Informationen zum Verkehrswert des Dachfonds und der unmittelbar gehaltenen Co-Investments enthalten sind.

Unter Berücksichtigung der im Beteiligungsprospekt ausgewiesenen, von der MH European Mid Market KG zu tragenden Aufwendungen (Initialkosten, wie Strukturierungsvergütung und Eigenkapitalvermittlungsprovision, Vergütungen des Komplementärs, der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle, Gründungskosten, Steuerberatungskosten, Abschluss- und Prüfungskosten etc.) beläuft sich der Wert eines Anteils für Kommanditisten zum 31. Dezember 2020 auf 119 %, bezogen auf das von den Kommanditisten in die Fondsgesellschaft eingezahlte Kapital.

Vergleichende Übersicht über die Wertentwicklung des Investmentvermögens

31.12.2020 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2017
Bewertung Portfolio 154 % 136 % 126 % 106 %
Bewertung Nettoinvestmentvermögen 99 % 99 % 99% 99%
Wert eines Anteils für Kommanditisten 119% 109% 102 % 92%

VII. Gewinnverwendungsrechnung und Entwicklungsrechnung

Verwendungsrechnung gemäß § 24 Abs. 1 KARBV

2020 2019
in EUR in EUR
Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -507.683,37 -570.721,47
Gutschrift/​Belastung auf Kapitalkonten 507.683,37 570.721,47
Bilanzgewinn/​Bilanzverlust 0,00 0,00

Entwicklungsrechnung für das Vermögen des Komplementärs gemäß § 24 Abs. 2 KARBV

2020 2019
in EUR in EUR
Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres 0,00 0,00
Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres 0,00 0,00

Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Kommanditisten gemäß § 24 Abs. 2 KARBV

2020 2019
in EUR in EUR
Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres 25.236.364,77 23.665.777,90
Mittelzufluss (netto) aus Gesellschaftereintritten 0,00 0,00
Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung -507.683,37 -570.721,47
Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2.794.770,53 2.141.308,34
Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres 27.523.451,93 25.236.364,77

VIII. Angaben zur Transparenz und zur Gesamtkostenquote

Gesamtkostenquote

Die Gesamtkostenquote umfasst gemäß § 166 Abs. 5 Satz 3 KAGB sämtliche von der MH European Mid Market KG im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Fonds; dieser beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR 25.066.243,68. Die Gesamtkostenquote für das abgelaufene Geschäftsjahr beträgt 2,03 %.

Rückvergütungen und Vermittlungsfolgeprovisionen

Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der von der Gesellschaft an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Vergütungen, die von der MH European Mid Market KG an die Kapitalverwaltungsgesellschaft geleistet werden, werden nicht für Vergütungen an Vermittler von Anteilen der Gesellschaft auf den Bestand von vermittelten Anteilen verwendet.

Erfolgsabhängige oder zusätzliche Vergütungen

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält keine erfolgsabhängige oder zusätzliche Verwaltungsvergütung gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 1 2. HS KAGB.

Transaktionskosten

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 keine Transaktionskosten von der MH European Mid Market KG erhalten.

IX. Nachtragsbericht

Durch die Ausbreitung von Covid-19 ergeben sich Risiken für die globale und makroökonomische Entwicklung und damit einhergehend ebenfalls potenziell negative Auswirkungen auf die Beteiligungen der Gesellschaft. Die konkreten Auswirkungen aus der Verbreitung von Covid-19 auf die Weltwirtschaft sind derzeit noch nicht absehbar. Zu Beginn der Pandemie wurde gemäß der Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) der Rückgang der Weltwirtschaft für 2020 noch mit bis zu drei Prozent prognostiziert. Mit den zu diesem Zeitpunkt noch nicht erwarteten, immer wieder aufkeimenden Infektionswellen und neuen Varianten des Corona-Virus SARS-CoV-2 musste der IWF seine Schätzung für das Jahr 2020 nochmals um 0,5 Prozent auf 3,5 Prozent korrigieren. Dieser Rückgang der Weltwirtschaft führt zu einer negativen Beeinflussung der Umsatz- und Ergebnisziele der Beteiligungen der Gesellschaft für das Jahr 2020. Es ist jedoch für die Gesellschaft derzeit nicht möglich, die Implikationen der Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit abschließend zu beurteilen.

Mit dem Ausblick der jüngsten Impfstoffzulassungen und der Wirksamkeit der politischen Maßnahmen gegen die Pandemie prognostiziert der IWF in seinen jüngsten Veröffentlichungen für das Jahr 2021 bereits wieder ein Plus von 5,5 Prozent der weltweiten Wirtschaftsleistungen.

Darüber hinaus haben sich nach dem Bilanzstichtag keine Ereignisse ergeben, die eine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.

X. Sonstige Angaben

Mitarbeiteranzahl

Im Geschäftsjahr 2020 beschäftigte die Gesellschaft keine Mitarbeiter.

Persönlich haftender Gesellschafter

Persönlich haftender Gesellschafter der MH European Mid Market KG ist die Marble House Private Equity Verwaltungs GmbH, Hamburg, mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00. Sie ist am Gesellschaftskapital der Gesellschaft nicht beteiligt.

Die Geschäftsführer der Komplementärin waren im Berichtszeitraum:

Herr Dr. Christoph Ludwig, Dipl.-Kaufmann (bis März 2020)

Herr Dr. Volker Simmering, Dipl.-Volkswirt (ab März 2020)

Herr Claus Kühn, Jurist (ab März 2020, bis April 2021)

Herr Hinrich Wilhelm Otter, Dipl.-Kaufmann (ab Mai 2021)

Für die Marble House Private Equity Verwaltungs GmbH gilt folgende Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Sämtliche Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Geschäftsführung/​Vertretung

Die Geschäfte der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages durch den Komplementär Marble House Private Equity Verwaltungs GmbH, Hamburg, als Organ der Fondsgesellschaft geführt.

Der Komplementär ist berechtigt, die Geschäfte der Gesellschaft im Rahmen der ihm im Gesellschaftsvertrag eingeräumten Geschäftsführungsbefugnis allein zu führen. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Der Komplementär wird stets vertreten durch seine Geschäftsführer.

 

Hamburg, den 25. Mai 2021

Marble House Private Equity Verwaltungs GmbH

vertreten durch die Geschäftsführer

Dr. Volker Simmering

Hinrich Wilhelm Otter

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

I. Branchenentwicklung

Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Ausgehend wohl von China erreichte die COVID-19 Pandemie im Laufe des ersten Quartals 2020 sehr schnell Europa, die USA und weite Teile der übrigen Welt. Um die weitere Ausbreitung zu stoppen, wurden das öffentliche Leben und die Wirtschaft global massiv eingeschränkt. Die Pandemie führte zu einem globalen makroökonomischen Schock, der zu einer deutlichen Kontraktion der Märkte führte. Nach historischen Verlusten führender Aktienindices bereits im ersten Quartal 2020 (Dow Jones: -23 %, EURO STOXX 50: -26 %) folgte im zweiten Quartal die Realwirtschaft mit einem drastischen Konjunktureinbruch (Europäisches Bruttoinlandsprodukt: -12 %) und steigenden Arbeitslosenzahlen.

Auch Private-Equity zeigte sich als nicht immun gegenüber dieser Entwicklung. Nach einem starken Jahresauftakt schrumpften die Investitionen im zweiten und dritten Quartal, bevor sie sich im vierten Quartal kräftig erholten. Insgesamt ließen sich die Investoren ihren Optimismus trotz Verunsicherung insbesondere im zweiten Quartal 2020 im Gesamtjahr 2020 nicht nehmen. Das Fundraising-Volumen der europäischen Private Equity-Fonds erreichte im Jahr 2020 101 Mrd. EUR, was zwar einem Rückgang von 12 % gegenüber dem Rekordjahr 2019 entspricht, aber im Einklang mit den Beträgen 2018 und 2017 steht. Das Investitionsvolumen der europäischen Private Equity Fonds, das in Unternehmen angelegt wurde, verringerte sich im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 12 % auf 88 Mrd. Euro, wovon 26 Mrd. Euro Folgeinvestitionen in bestehende Investments waren. Dies liegt immer noch 18 % über dem Durchschnitt der Jahre 2015-2019. Investiert wurde in 8.163 Unternehmen, damit 5 % weniger als 2019, aber 7 % über dem Durchschnitt der vorangegangenen fünf Jahre. Rund 85 % der Mittel floss in Klein- und Mittelständische Unternehmen. Die Desinvestitionen sind im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 34 % auf 23 Mrd. Euro gesunken – 3.160 europäische Unternehmen wurden im Laufe des Jahres veräußert.

US-amerikanische Private Equity-Fonds konnten im Jahr 2020 ein Fundraising-Ergebnis in Höhe von rund 300 Mrd. US-Dollar verbuchen. Das entspricht einer Minderung um 23 % gegenüber 2019. Trotz konjunktureller Unsicherheiten zeigte der US-amerikanische Private Equity Investitionsmarkt insbesondere ein aktives zweites Halbjahr 2020. Es wurden im Gesamtjahr rund 275,5 Mrd. US-Dollar investiert – rund zwei Drittel hiervon im zweiten Halbjahr. Veräußerungen von Private Equity finanzierten Unternehmen fanden im Umfang von lediglich 116,7 Mrd. US-Dollar statt.

Weltweit stieg auch im Jahr 2020 der Anteil des noch nicht investierten Kapitals (sog. „Dry Powder“) im Vergleich zu bestehenden Investitionen weiter an. Dieses anhaltende Wachstum im Jahr 2020 – unter der Pandemie – zeigt, dass das Dry Powder bislang nicht für eine schnelle Marktkorrektur eingesetzt wurde. Einerseits herrscht weiterhin starker Wettbewerb unter den Private Equity-Anbietem um attraktive Zielinvestments, was zu hohen Ankaufsbewertungen der Portfoliounternehmen geführt hat. Anderseits ist die Neigung zur Veräußerung von Unternehmen in der aktuellen wirtschaftlichen Lage preisbedingt bei den Managern gering.

Neben der COVID-19-Pandemie haben auch anhaltend hohe Ankaufspreise, volatile Kapitalmärkte, Spannungen im Welthandelssystem (vor allem zwischen den USA und China) und der Brexit Unsicherheiten in den Private Equity-Märkten spürbar werden lassen.

Die MHC Marble House Capital AG hat im Geschäftsjahr 2020 insgesamt 13 Fonds, einschließlich der Marble House European Mid Market Fund GmbH & Co. geschlossene Investment KG (nachfolgend „MH European Mid Market KG“, „Fonds“ oder „Gesellschaft“), mit einem Kapitalvolumen von insgesamt rund 235 Mio. Euro verwaltet.

Prognosebericht

Vorhersagen sind aufgrund der großteils opportunistischen Natur des Private Equity-Geschäfts im Allgemeinen und der zunehmend ausgeprägten Volatilität in den ökonomischen Rahmenbedingungen im Besonderen mit einem hohen Grad an Unschärfe versehen.

Der durch die COVID-19-Pandemie ausgelöste weltweite wirtschaftliche Abschwung unterscheidet sich deutlich von früheren Rezessionen. Wesentlich ist gegenwärtig zunächst die Realwirtschaft betroffen und erst in der Folge die Finanzwirtschaft – dies war insbesondere in der Finanzkrise von 2007/​2008 noch umgekehrt. Die laufende Umsetzung weltweiter Impfkampagnen schafft Hoffnungen auf eine Normalisierung des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens im Laufe des Jahres 2021. Es wird wahrscheinlich mehrere kurz-, mittel- bis langfristige Auswirkungen der Pandemie auf Geschäftsmodelle, Verbraucherverhalten und öffentliche Maßnahmen geben. Es wird erwartet, dass sich die allgemeine wirtschaftliche Situation im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2020 wieder stabiler zeigen wird.

Für die Geschäftstätigkeit der MH European Mid Market KG sind die Zielmärkte Europa und Nordamerika von besonderer Bedeutung. Trotz eines allgemein komplexen Marktumfeldes in den USA (beispielsweise aufgrund der Geldpolitik oder der noch vorherrschenden Handelsspannungen zwischen den USA und China) und in Europa (beispielsweise aufgrund finanzieller Probleme einzelner EU-Mitgliedsstaaten und des Brexits) sowie der bleibenden weltweiten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie erscheint ein weiteres Wachstum des Private Equity-Sektors auch in 2021 und darüber hinaus möglich. Die Geschäftstätigkeit der MH European Mid Market KG und ihrer künftigen Zielfonds und Portfoliounternehmen sollte in den folgenden Jahren von dieser Entwicklung profitieren können.

II. Grundlagen der Gesellschaft

Allgemeine Angaben

Die Marble House European Mid Market Fund GmbH & Co. geschlossene Investment KG, München, ist ein geschlossener Publikums-AIF im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches („KAGB“). Die Gesellschaft wurde mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags am 15. Oktober 2014 errichtet und in das Handelsregister eingetragen. Das Zielvolumen betrug bei Auflage des AIF EUR 25 Mio. Die Zeichnungsfrist der MH European Mid Market KG endete zum 31. Dezember 2017. Das Kommanditkapital beträgt zum Ende der Zeichnungsfrist EUR 23,221 Mio. Es bestehen keine verschiedenen Anteilsklassen. Die Anzahl der Anleger beträgt 572. Die Grundlaufzeit der Gesellschaft ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Sie kann mit Beschluss der Gesellschafter um 2 Jahre verlängert werden.

Anlageziele und Anlagepolitik

Das Anlageziel der Gesellschaft ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen Rendite für die Anleger durch unmittelbare und mittelbare Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen des europäischen Mittelstandes („European Mid Market“).

Die MH European Mid Market KG investiert unmittelbar oder mittelbar in Beteiligungen an Private-Equity-Zielfonds, die mindestens 80 % ihres investierbaren Kapitals in Beteiligungen an europäischen Mittel- standsunternehmen anlegen. Der Fonds erwirbt unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen an Zielfonds ausschließlich im Rahmen von Sekundärtransaktionen (Erwerb von Beteiligungen über den Zweitmarkt). Daneben investiert die Gesellschaft in Beteiligungen an Portfoliounternehmen durch Co-Investitionen mit bestehenden Zielfonds aus dem Bereich der europäischen Mittelstandsunternehmen (sog. Co-Investments). Die Gesellschaft kann unmittelbare Beteiligungen auch durch Erwerb eines Portfolios von Unternehmensbeteiligungen auf dem Sekundärmarkt erwerben (sog. Secondary-Direct-Transaktionen).

Die Anlagerichtlinien der MH European Mid Market KG sehen einen mittelbaren oder unmittelbaren Erwerb von 10-20 Zielfonds und 5-10 unmittelbaren Unternehmensbeteiligungen vor. In einen einzelnen Zielfonds darf maximal ein Betrag von 20 % und in ein einzelnes Portfoliounternehmen maximal ein Betrag von 10 % des Zeichnungskapitals der Gesellschaft investiert werden.

Die Gesellschaft wird mindestens 45 % ihres Zeichnungskapitals in Zielfonds und mindestens 45 % in unmittelbare Beteiligungen an Portfoliounternehmen investieren. Die MH European Mid Market KG darf in Beteiligungen an Zielfonds und Portfoliounternehmen insgesamt einen Betrag von bis zu 100 % ihres Zeichnungskapitals investieren.

Die Investitionsphase endet fünf Jahre nach Zeichnungsschluss, d.h. am 31. Dezember 2022. Nach Ablauf der Investitionsphase dürfen keine weiteren Beteiligungen an Zielfonds oder Portfoliounternehmen erworben werden, zu deren Erwerb sich die Fondsgesellschaft zum Zeitpunkt des Ablaufs der Investitionsphase nicht bereits rechtlich bindend verpflichtet hatte.

Zum Bilanzstichtag besteht das Portfolio der MH European Mid Market KG aus einer Beteiligung an einem Private-Equity-Dachfonds sowie aus zehn Co-Investments innerhalb Europas, genauer in Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Italien, Großbritannien und Spanien. Die Zielfonds und Co-Investments wurden unmittelbar und mittelbar durch Erwerb auf dem Sekundärmarkt oder vergleichbare Transaktionen erworben.

Die Gesellschaft ist als sog. Blindpool ausgestaltet, d.h. zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung standen die Zielfonds und Co-Investments, an denen sich die Gesellschaft beteiligen wird, noch nicht fest. Änderungen gegenüber der im Fondsprospekt beschriebenen Anlagestrategie hat es nicht gegeben.

Angaben zur Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)

Der Fonds hat mit der MHC Marble House Capital AG, Hamburg, als Kapitalverwaltungsgesellschaft (nachfolgend „KVG“) einen Fondsverwaltungsvertrag geschlossen. Die KVG übernimmt bei der MH European Mid Market KG sämtliche Aufgaben, die nach dem Gesellschaftsvertrag der KVG zugewiesen sind, insbesondere die Portfolioverwaltung und das Risikomanagement des Fonds.

Ende 2019 hat die Hamburger Paribus-Gruppe 100 % der Anteile an der MHC Marble House Capital AG übernommen. Die Paribus-Gruppe initiiert, konzipiert und realisiert mit rund 120 Mitarbeitern Investments für private und institutionelle Anleger in den Assetklassen Immobilien, Eisenbahnlogistik und Private Equity. Das Gesamtinvestitionsvolumen laufender und bereits abgeschlossener Investments unter Paribus-Management beläuft sich auf rund 2,7 Milliarden Euro. Im März 2021 hat die Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH mit Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) die Aufgaben der Kapitalverwaltungsgesellschaft für die MH European Mid Market KG übernommen.

Der Fondsverwaltungsvertrag regelt in Verbindung mit dem Gesellschaftsvertrag die Übernahme der gesamten Verwaltung der MH European Mid Market KG durch die KVG. Dies betrifft sowohl die Investmentmanagement-Aufgaben als auch die Fondsmanagement-Aufgaben.

Die Investmentmanagement-Aufgaben umfassen insbesondere die Auswahl und Prüfung von möglichen Beteiligungen an Zielfonds und Portfoliounternehmen, den Erwerb, die Verwaltung und Überwachung sowie die Veräußerung und Übertragung von Beteiligungen an Zielfonds und Portfoliounternehmen und die Verwertung von Sachwertauskehrungen von Zielfonds im Namen und auf Rechnung der Fondsgesellschaft.

Der Investmentprozess sieht vor, dass potenzielle Investitionen zunächst vom Investment Advisor als Berater der KVG geprüft und einer Due Diligence unterzogen werden. Bei positivem Verlauf stellt der Investment Advisor dem Investitionsausschuss der KVG eine finale Investmentempfehlung nebst Dokumentation zur Verfügung. Die KVG unterzieht die potentielle Investition auf Basis der Investmentempfehlung einer eingehenden Prüfung. Es können auch externe Berater hinzugezogen werden. In Abhängigkeit von dem Ergebnis der Prüfung trifft die KVG die Entscheidung, ob die Investition eingegangen wird oder nicht.

Die Fondsmanagement-Aufgaben umfassen insbesondere die Aufnahme von Anlegern, die Durchführung von Beschlussfassungen und Gesellschafterversammlungen des Fonds, die Überwachung von Maßnahmen zu Zahlungsvorgängen im Fonds hinsichtlich der Kapitaleinzahlungsverpflichtungen der Anleger sowie die Koordination von Auszahlungen, Maßnahmen der Verwaltung der Gesellschaft, insbesondere Angelegenheiten zur Regelung der Rechtsverhältnisse zwischen dem Fonds und den Anlegern, den Abschluss von sonstigen Verwaltungs- und Geschäftsbesorgungsvorgängen, die Entscheidung über die Einrichtung, Höhe und Verwendung einer im Rahmen der Geschäftstätigkeit angemessenen Liquiditätsreserve, die Anlage liquider Mittel, die Erstellung der Jahres- und Quartalsberichte und die sonstige Betreuung der Anleger.

Die KVG ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eigene Kosten der Leistungen Dritter zu bedienen. Insbesondere betrifft dies die Beratung durch die Idinvest Partners S.A., Paris, als Investment Advisor.

Für die Haftung der KVG, die Verjährung von Ansprüchen im Verhältnis zur KVG und die Freistellung der KVG aus diesem Vertrag gelten die Regelungen des Gesellschaftsvertrags entsprechend.

Der Fondsverwaltungsvertrag hat eine Laufzeit bis zur Vollbeendigung der MH European Mid Market KG. Während der Laufzeit der Fondsgesellschaft (einschließlich einer möglichen Verlängerung der Laufzeit) kann der Fondsverwaltungsvertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

Zwischen der Gesellschaft und der KVG ist entsprechend den Regelungen im Gesellschaftsvertrag und in den Anlagebedingungen folgende Vergütung vereinbart:

Strukturierungsvergütung einmalig 4 % der Kapitalzusage jedes beitretenden Anlegers
Verwaltungsvergütung 1,7 % der Bemessungsgrundlage1
Transaktionsgebühren bei Beteiligungserwerb bis zu 3 % des Kaufpreises bei Beteiligungsveräußerung 2 % des Verkaufspreises
Erfolgsbeteiligung (Carried Interest) 15 % der Auszahlungen der Gesellschaft nach Erreichen der Vollrückzahlung der Kapitalzusagen sowie einer Mindestverzinsung von 4 % p.a. der Kapitalzusagen der Anleger

1 Bemessungsgrundlage ist die Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert des Fonds im Geschäftsjahr und der bis zum Stichtag an die Anleger geleisteten Auszahlungen, maximal aber 100 % des Zeichnungskapitals.

Im Geschäftsjahr wurde die MH European Mid Market KG mit einer Verwaltungsvergütung in Höhe von EUR 389.781,06 belastet. Zahlungen von Carried Interest haben im Geschäftsjahr nicht stattgefunden.

III. Wesentliche Risiken der Gesellschaft

Das Risikomanagement der MH European Mid Market KG wird von der KVG betrieben. Die von dieser eingesetzten Risikomanagement-Systeme beinhalten eine ständige Risikocontrolling-Funktion, welche die Erfassung, Messung, Steuerung und Überwachung aller wesentlichen Risiken, denen das Investmentvermögen ausgesetzt ist oder sein kann, umfasst.

Die Wertentwicklung der MH European Mid Market KG kann vor allem durch folgende Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden:

Risiken im Zusammenhang mit Investitionen in Unternehmensbeteiligungen

Die MH European Mid Market KG wird gemäß ihrer Anlagestrategie Investitionen in Zielfonds und Portfoliounternehmen tätigen. Die Gesellschaft wird dabei voraussichtlich nur Beteiligungen erwerben, die es ihr aufgrund ihrer Beteiligungshöhe im Verhältnis zum Gesamtkapital des Zielfonds bzw. des Portfoliounternehmens regelmäßig nicht ermöglichen, auf die Investitions- oder Desinvestitionsentscheidungen der erworbenen Zielfonds und Portfoliounternehmen Einfluss zu nehmen. Auf die Investitionsentscheidung der Zielfonds und Portfoliounternehmen hat die Gesellschaft somit regelmäßig keinen Einfluss. Es besteht das Risiko, dass sich die erworbenen Zielfonds und Portfoliounternehmen nicht erwartungsgemäß entwickeln.

Risiko des Fokus auf Sekundärtransaktionen

Wird eine Zielfondsbeteiligung im Rahmen einer Sekundärtransaktion erworben, übernimmt der Erwerber regelmäßig neben bestehenden Einzahlungsverpflichtungen auch etwaige Verbindlichkeiten des Verkäufers gegenüber dem Zielfonds. Aus diesem Grund kann es dazu kommen, dass der Erwerber gegenüber einem oder mehreren Zielfonds verpflichtet ist, Auszahlungen zurückzuzahlen, die der Verkäufer von dem Zielfonds erhalten hat, obwohl die entsprechenden Zahlungen nie an den Erwerber geleistet wurden. Die Geltendmachung von etwaigen Rückgriffsansprüchen gegen den Verkäufer kann zusätzliche Kosten verursachen und kann zudem erfolglos bleiben. Des Weiteren sind Beteiligungen an Zielfonds auf dem Sekundärmarkt nur in begrenzter Zahl verfügbar. Dies kann bei starker Nachfrage zu Preisen führen, die den Erwerb von Beteiligungen wirtschaftlich unattraktiv machen.

Risiko des Fokus auf Co-Investments

Bei der Eingehung von Co-Investments hat die Gesellschaft regelmäßig nur einen stark eingeschränkten oder keinen Verhandlungsspielraum in Bezug auf die Beteiligungsbedingungen. Dasselbe gilt für die Veräußerung eines Co-Investments. Typischerweise ist die Gesellschaft hierbei an eine Entscheidung des Managers des Zielfonds gebunden. Sie kann dann ihre Beteiligung an den Portfoliounternehmen weder zu einem anderen Zeitpunkt noch zu anderen Bedingungen veräußern als sie vom Manager des Zielfonds verhandelt werden. Die Beteiligung an Portfoliounternehmen im Wege von Co-Investments ist eine unmittelbare Beteiligung an einem einzelnen Portfoliounternehmen. Insofern ist die Beteiligung der Gesellschaft weniger risikodiversifiziert als die Beteiligung an einem Zielfonds.

Risikodiversifizierung

Die MH European Mid Market KG investiert nur in einem speziellen Marktsegment, dem Bereich europäische Mittelstandsbeteiligungen. Durch diesen Branchenfokus und die begrenzte Anzahl der Zielfonds kann der Fonds nur eine eingeschränkte Risikodiversifizierung erreichen. Die Gesellschaft hat darüber hinaus keinen Einfluss darauf, welchen Grad der Risikodiversifizierung die Zielfonds über deren Beteiligungen an Portfoliounternehmen erreichen. Eine geringere Risikodiversifizierung hat zur Folge, dass der Gesellschaft bei Eintritt eines Risikos bei einem oder mehreren Zielfonds oder deren Portfoliounternehmen ein größerer Nachteil entsteht, als dies bei einer Verteilung der Investitionen auf eine größere Zahl von Zielfonds und Portfoliounternehmen der Fall wäre.

Kurs- und Marktpreisrisiken, Währungsrisiken

Erhält die MH European Mid Market KG von den Zielfonds oder Portfoliounternehmen Sachwertausschüttungen in Form von Aktien oder anderen Gesellschaftsanteilen, besteht ein Kurs- bzw. Preisrisiko für den Zeitraum zwischen Erhalt der Sachwerte und deren Veräußerung, d.h. der Wert der Anteile kann sich in der Zwischenzeit verringern. Die Gesellschaft könnte infolgedessen geringere Erlöse aus dem Verkauf der Anteile erzielen, als zum Zeitpunkt des Erhalts der Anteile zu erwarten war. Dasselbe Risiko besteht, wenn die Fondsgesellschaft Beteiligungen eingeht, die in einer anderen Währung geführt werden. Aus diesen Beteiligungen erfolgende Auszahlungen können durch Wechselkursveränderungen und lokale Devisenbestimmungen beeinträchtigt werden.

Auslandsrisiken

Der Fonds beteiligt sich gemäß seiner Anlagestrategie mit einem erheblichen Teil seines investierbaren Kapitals an Zielfonds und Portfoliounternehmen, die in ausländischen Rechtsordnungen ansässig oder investiert sind. Die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche der Gesellschaft gegenüber Zielfonds und Portfoliounternehmen im Ausland kann wesentlich schwieriger und mit höheren Kosten verbunden sein als im Inland. Darüber hinaus kann es aufgrund von Änderungen in den jeweiligen ausländischen Rechts- und Steuersystemen zu Nachteilen kommen. Schließlich können allgemeine Veränderungen der politischen oder wirtschaftlichen Situation in den Ländern, in denen von der Gesellschaft gezeichnete Zielfonds oder Port- foliounternehmen investiert oder ansässig sind, negative Auswirkungen haben.

IV. Tätigkeitsbericht und Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Tätigkeitsbericht

Die KVG hat im Geschäftsjahr die ihr obliegenden Aufgaben gemäß KAGB wahrgenommen.

Im Geschäftsjahr 2020 sind von der KVG keine weiteren Investitionsentscheidungen getroffen worden.

Neue Anleger waren nicht in die Gesellschaft aufzunehmen, da der Vertrieb bereits abgeschlossen war.

Darüber hinaus konzentrierte sich die Tätigkeit der KVG im Geschäftsjahr 2020 auf das Risikomanagement des Fonds, das Liquiditätsmanagement, die Kontrolle und Freigabe von Zahlungen sowie weitere aufsichtsrechtliche Aufgaben wie die Aniegerverwaltung, die Fondsbuchhaltung, das Beschwerdemanagement und sonstige administrative Aufgaben.

Angaben zum Risikoprofil und Risikomanagementsystem

Das Risikoprofil des Fonds und das Risikomanagementsystem der KVG werden unter „III. Wesentliche Risiken der Gesellschaft“ erläutert.

Vermögenslage

Die MH European Mid Market KG befindet sich noch in der Investitionsphase und hält Liquidität für weitere Investments vor. Das Portfolio umfasst zum 31. Dezember 2020 die unmittelbare Beteiligung an dem Dachfonds HFO Europe Fund GmbH & Co. geschlossene Investment KG, über den die Gesellschaft mittelbar an sieben Zielfonds beteiligt ist. Darüber hinaus befinden sich zum 31. Dezember 2020 die Co-Investments Ethypharm Co-Invest FPCI, Atos Medical Co-Invest SCSp, APIA Cipres FPCI, Cortefiel Co-Investment SCSp, Investintile S.p.A., RG Safety Invest FPCI, Lyceum Capital DMC L.P., Origo Wista Holding GmbH, APIA Expereo FPCI und Palacios Foods Investments S.L. im Portfolio der Gesellschaft.

Sämtliche mittelbar gehaltenen Zielfonds wurden in den Geschäftsjahren 2017 bis 2019 im Rahmen von Sekundärmarkttransaktionen oder vergleichbaren Transaktionen von der Gesellschaft erworben; die Co-Investments ist die MH European Mid Market KG direkt eingegangen.

Ein Verkauf der vorhandenen Zielfondsbeteiligungen und Co-Investments ist derzeit nicht geplant.

Schwer liquidierbare Vermögensgegenstände

Schwer liquidierbare Vermögensgegenstände, für die besondere Regelungen gelten, sind nicht im Fondsvermögen enthalten. Die Anteile können grundsätzlich auf Sekundärmärkten gehandelt werden. Üblicherweise unterliegen solche Transaktionen Abschlägen auf die zuletzt festgestellten Bewertungen zum Fair-Market-Value.

Finanzlage

Bei der MH European Mid Market KG handelt es sich um ein im Jahr 2014 aufgelegtes Investmentvermögen. Die Zeichnungsfrist endete zum 30. Juni 2017. Die Anzahl der Anleger zum 31. Dezember 2020 beträgt 572. Das Kommanditkapital beträgt zum Stichtag EUR 23,221 Mio. Die Geschäftstätigkeit umfasste im Geschäftsjahr 2020 hauptsächlich die Verwaltung des bestehenden Portfolios.

Ausschüttungen an die Investoren fanden bisher nicht statt. Die Finanzlage ist geordnet.

Die Gesellschaft finanziert ihre Investitionen ausschließlich aus Eigenkapital. Kreditaufnahmen sind unzulässig. Eine Belastung der Vermögensgegenstände der Gesellschaft erfolgt nicht.

Die MH European Mid Market KG darf keine Geschäfte vornehmen, die Derivate zum Gegenstand haben.

Die Bilanzstruktur stellt sich wie folgt dar:

Die MH European Mid Market KG schließt das Geschäftsjahr mit einer Bilanzsumme von TEUR 27.677. Der Anteil der liquiden Mittel an der Bilanzsumme beträgt 9,5 %. Den wesentlichen Teil des Gesamtvermögens stellen die Investitionen mit TEUR 25.037 bzw. 90,5 % des Vermögens dar. Dem Gesamtvermögen von TEUR 26.677 steht ein Eigenkapital von TEUR 27.523 gegenüber. Die Eigenkapitalquote beträgt 99,4 %.

Ertragslage

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen sonstigen Aufwendungen in Höhe von EUR 14.220,41 beinhalten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten in Höhe von EUR 918,50 und die für das Geschäftsjahr 2020 an den Komplementär zu zahlende Haftungsvergütung in Höhe von EUR 11.464,15.

Darüber hinaus sind in den Aufwendungen die Vergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft in Höhe von EUR 389.781,06, die Vergütung der Verwahrstelle in Höhe von EUR 29.375,00 sowie die Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses und für die Erstellung der Steuererklärungen in Höhe von EUR 74.306,90 enthalten.

Aus der Bewertung der zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen unmittelbaren Beteiligungen an einem Dachfonds und zehn Co-Investments mit dem fair-Market-Value haben sich unrealisierte Erträge aus Zuschreibungen in Höhe von EUR 4.991.940,47 sowie unrealisierte Verluste aus Abschreibungen in Höhe von EUR 2.197.169,94 ergeben.

Angaben zu Änderungen im Geschäftsjahr

Im Geschäftsjahr 2020 sind keine wesentlichen Änderungen gegenüber den im Verkaufsprospekt zur Verfügung gestellten Informationen betreffend die Gesellschaft eingetreten.

Änderungen der von der Gesellschaft oder der KVG für die Gesellschaft geschlossenen Dienstleistungsverträge haben sich nicht ergeben.

Es wurden keine neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement im Geschäftsjahr 2020 eingeführt.

Wertentwicklung des Fonds während des Geschäftsjahres

31.12.2020 31.12.2019 31.12.2018
Eingezahltes Kapital (Portfolio) EUR 16.304.029,48 EUR 16.300.622,86 EUR 15.749.400,03
in % des zugesagten Kapitals 71,23 % 72,22 % 71,39%
Investment Multiple1 1,19x 1,09x 1,02x

1 Investment Multiple = Nettoinventarwert plus Gesamtbetrag der Ausschüttungen in Relation zum Gesamtbetrag des eingezahlten Kapitals

Das Portfolio der Gesellschaft wurde zum 31. Dezember 2017 zum 1,06-fachen, bezogen auf das von der Fondsgesellschaft in den Dachfonds und die Co-Investments eingezahlte Kapital, bewertet.

Zum 31. Dezember 2018 wurde das Portfolio zum 1,26-fachen, bezogen auf das von der Fondsgesellschaft in den Dachfonds und die Co-Investments eingezahlte Kapital, bewertet.

Zum 31. Dezember 2019 wurde das Portfolio zum 1,36-fachen, bezogen auf das von der Fondsgesellschaft in den Dachfonds und die Co-Investments eingezahlte Kapital, bewertet.

Zum 31. Dezember 2020 wurde das Portfolio zum 1,54-fachen, bezogen auf das von der Fondsgesellschaft in den Dachfonds und die Co-Investments eingezahlte Kapital, bewertet.

Die bisherige Wertentwicklung der MH European Mid Market KG ist kein Indikator für die zu- künftige Wertentwicklung der Gesellschaft.

Der typische Geschäftsverlauf eines Private-Equity-Fonds verläuft in Form einer liegenden J- Kurve. Durch den planmäßigen Erwerb der insgesamt zehn Co-Investments und der sieben mittelbar über den Dachfonds HFO Europe Fund GmbH & Co. geschlossene Investment KG gehaltenen Zielfonds durch Sekundärmarkttransaktionen konnte diese Kurve verkürzt werden. Der Geschäftsverlauf entspricht bisher den Erwartungen.

V. Angaben zur Mitarbeitervergütung der KVG

Die nachfolgenden Angaben – insbesondere die Vergütung und deren Aufteilung sowie die Ermittlung der Anzahl der Mitarbeiter – basieren auf dem geprüften Jahresabschluss der MHC Marble House Capital AG, Hamburg, zum 31. Dezember 2020. Die Vergütungen wurden auf Grundlage des in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen Personalaufwands berechnet.

Gesamtsumme der von der KVG im Geschäftsjahr gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 572.646,15
davon feste Vergütung EUR 462.646,15
davon variable Vergütung EUR 110.000,00
Anzahl der Mitarbeiter der KVG im Jahresdurchschnitt 4
Gesamtsumme der von der KVG im Geschäftsjahr gezahlten Vergütung an Führungskräfte und Mitarbeiter, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des AIF ausgewirkt hat EUR 572.646,15
davon Führungskräfte EUR 263.535,68
davon andere Mitarbeiter EUR 309.110,47

 

Hamburg, im Mai 2021

Marble House Private Equity Verwaltungs GmbH

vertreten durch die Geschäftsführer

Dr. Volker Simmering

Hinrich Wilhelm Otter

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Marble House European Mid Market Fund GmbH & Co.geschlossene Investment KG

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Marble House European Mid Market Fund GmbH & Co.ge- schlossene Investment KG, München, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Marble House European Mid Market Fund GmbH & Co.geschlossene Investment KG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.

Gemäß § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

♦ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der Marble House European Mid Market Fund GmbH & Co.geschlossene Investment KG zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

München, den 11. Juni 2021

BTR Beratung Treuhand Revision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Lothar Ponzer, Wirtschaftsprüfer

Ralph-Peter Scholz, Wirtschaftsprüfer

Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid)

(Erklärung gem. § 158 S. 1 KAGB i. V. m. § 135 Abs. 1 Nr. 3 KAGB L V. m. § 264 Abs. 2 S. 3, § 289 Abs. 1 S. 5 HGB zum Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020)

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

 

Hamburg, den 25. Mai 2021

Marble House Private Equity Verwaltungs GmbH

vertreten durch die Geschäftsführer

Dr. Volker Simmering

Hinrich Wilhelm Otter

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